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Der Israelit · 1909-06-17 · Heft 24 (17.6.1909) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 24 (17.6.1909)
Date
1909-06-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 12. Nr. 24 Der JSraelit. 17. Juni 190S. licher Teil darin eine unzulässige Bevormundung erblickte. Heute geht man soweit, dieses Zugeständnis als der Weisheit letzten Schluß zu preisen. Auch in dem zweiten Punkte wich das Vorgehen der Jugendvereine von dem der Lehrer stark ab. Fast einstimmig wurde § 16 angenommen, der die Unantastbarkeit des jüdischen Religionsgesetzes bei allen Veranstaltungen des Verbandes statutarisch festlegt. Diese fast einmütige Annahme war ein Entgegenkommen gegenüber den Wünschen des Frankfurter Montefiore-Vereins. Einen wirklichen Wert besitzt ein solcher Paragraph nur dann, wenn in dem Vorstand des Verbands die gesetzestreue Richtung so stark vertreten sein wird, daß sie seine Handhabung auch stets durchzusetzen vermag, was wir vorläufig stark bezweifeln. Liegt die Leitung dagegen nur in neologen Händen, io nützt auch der schönste Schutzparagraph nichts. Aber es ist immerhin erfreulich, daß die jungen Leute wenigstens ihren guten Willen gezeigt haben. Die Lehrer können auch nqch dieser Seite hin manches von ihnen lernen! Protokoll der am 6. Juni in Cöln stattgedabten Konferenz des Zweigoereins Rheinland des Bundes gesetzestreuer jüdischer Cehrer Deutschlands. Nach Eröffnung der Versammlung begrüßt der Vorsitzende zunächst die neuen Mitglieder Serninardirektor Dr. Earlebach-Cöln und Prediger Katzenstein-Wetzlar, sowie die erschienenen Gäste, unter ihnen Seminarsekretär E. Lewy- Cöln. Der Bundesvorstand hatte in Behinderung persönlicher Teilnahme an den Verhandlungen Herrn Kollegen Meyer-Cöln mit der Uebcrbringung der besten Wünsche für die Beratungen beauftragt und außerdem telegraphisch den Verhandlungen guten Erfolg gewünscht. Nach Verlesung und Annahme des letzten Protokolles erstattete der Vorsitzende Bericht über das erste Bereinsjahr und wies nachdrücklichft ans die schönen Erfolge hin, die der junge Verein im ersten Jahre seines Bestehens bereits gehabt habe, indem unser Vorgehen auch den Zusammenschluß anderer gleichgesinnter Kollegen zu Zwcigvercinen zur Folge hatte. Sodann erfolgt der Kassenbericht. Tie Kollegen wurden aufgefordert, zur Gewinnung außerordentlicher Mitglieder eifrig tätig zu sein. Herr Dr. M. Auerbach- Halberstadt, früher in Eöln, wurde in Anbetracht seiner um die Lehrerbildung int Rheinland erworbenen Verdienste einstimmig zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt. Aus Anregung des Vorsitzenden und unter Zugrundelegung eines von ihm ausgearbeiteten Entwurfes wurde nun unter Zurückstellung der übrigen Punkte der Tagesordnung zur Beratung des hochwichtigen Themas übergegangen. „Wie stellt sich der gesetzestreue jüdische Lehrer zu dem Plane einer Zwangsvereinigung der preußischen Juden?" In äußerst angeregter und spannender mehrstündiger Debatte wurden die folgenden Thesen mit Begründung angenommen : Zunächst sind ivir gesetzestreue Juden, erst in zweiter Reihe Berufsmenschen, Lehrer. Die erste Eigenschaft ist die wesentliche, die zweite die zufällige. Daraus ergibt sich, daß wir zunächst für die Forderungen der gesetzestreuen Judenheit und ihrer deutschen Organisation, der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums", eintreten. Aber darüber hinaus haben wir unsere eigenen Standesinteressen mit aller Energie zu fördern. Mit der Freien Bereinigung stehen wir aus dem Standpunkte, daß eine Zusammenfassung zweier diametral entgegengesetzten, ja sich gegenseitig ausschließenden Strebungen unter einen gemeinschaftlichen Nenner eine Absurdität darstellt. Wo das eine Element sich entwickelt, muß das andere weichen. Unser Ideal in dieser Beziehung ist mit unseren Gesinnungsgenossen die Erreichung oder Einführung des Zustandes, wie er im Großherzogtum Hessen angebahnt ist: Getrennte Verwaltung für Gesetzestreue und Neologe. Ein solcher Modus schließt nicht aus, daß von Zeit zu Zeit in geeigneten Punkten gemeinsames Vorgehen, erwünscht ist. Diese Stellungnahme hindert uns nicht, sondern zwingt uns sogar, eine wichtige Angelegenheit schon jetzt in die .Hand zu nehmen, bevor die preußische Judenheit organisiert ist, nämlich die Versorgung der jüdischen Beamten. Wie mit Recht betont wurde, roäre eine Organisation, die dieser: Punkt ungenügend oder gar nicht regeln würde, für uns schlimmer als keine Organisation, dem: dann wäre das Unheil gesetzlich für längere Dauer festgelegt. Da nun die Einführung einer Organisation nach dem Urteile maßgebender Faktoren vielleicht nur noch eine Frage der Zeit ist, dürfte es höchste Zeit für die gesetzestreuen Beamten sein, ihre Wünsche und Forderungen zum entschiedenen, un zweideutigen Ausdruck zu bringen. Wir rechnen es der Freien Vereinigung hoch an, daß sie auf ihrem jüngsten Vereinstage einem Vertreter der Lehrerwelt Gelegenheit gab, die Lehrerbewegung, ihre Ursachen Und Ziele vor einem tausendköpfigen gebildeten Publikum zu behandeln. Leider entsprach der Erfolg nicht ganz den: guten Willen, da der Referent es leider versäumte, die Forderungen der Lehrer bündig und klar darzulegen, sich vielmehr in Kleinmalerei verlor. Doch » ist unsere Hoffnung nicht verloren. Wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, stehen die maßgebenden Faktoren unserer Richtung der zeitgemäßen Regelung unserer Anstellungs-, Besoldungs- und Versorgungsverhältnisse mit den: wünschenswerten Interesse, Verständnis und gutem Willen gegenüber. Was in den abgelehnten Entwürfen in dieser Beziehung Brauchbares enthalten ist, wollen auch unsere Organisationen, soweit mir bekannt wurde, wohl geregelt sehen: Sinngemäße Verteilung der jüdischen Steuerkraft auf die einzelnen Gemeinden und würdige Unstellungsverhältnisse ihrer Beamten. Nun ist es an uns, während des Waffenstitlsrandes, der wohl nicht allzu lange dauern wird, auch unser Rüstzeug in stand zu setzen, in allen Zweigvereinen dem Bundesvorstand Material zu liefern, damit nnicr Bund der „Freien Vereinigung" die Wünsche und Forderungen der gesetzestreuen Lehrerschaft rechtzeitig übergeben kan:: zur entschlossenen Vertretung. Wir zweifeln nichr daran, daß die Freie Vereinigung es nichr dabei bewenden lassen wird, sich auf die bloße Bekämpfung der Zwangsorganisation zu beschränken, sie wird ihre Ehre auch darein setzen, das Gute an diesen Entwürfen, die Fürsorge für die kleinen Gemeinden und die Versorgung der Beamten, nicht auf dem Wege des Almosens, sondern der sozialen Pflichtbetätignng zur bestmöglichen Geltung zu bringen. Eins ist sicher, ln verite est en marche. rien ne l’arretera! Die Werbearbeit für die Sicherstellung unserer Lehrer, ihrer Witwen und Waisen, auch im weltverlorensten Winkel Deutschlands, hat begonnen und wird nicht eher zum Stillstand kommen, bis das Ziel erreicht ist. Ohne den einzelnen Vereinen vorgreifen zu wollen, möchten wir schon jetzt zun: Ausdruck bringen, daß über folgende Forderungen wohl keine Meinungsverschiedenheit in unseren Reihen herrschen wird. Ta nach den: bekannten Wort der Lehrermangel seine Wurzel hat in dem Mangel der Lehrer, ist zur Behebung dirses Mangels folgendes anzustreben: I. Nach dreijähriger Probezeit soll definitive Anstellung erfolgen. Kautelcn betreffs einwandfreier Lebens- und Dienftführung sind in dem aufzustellenden Normalkontrakt zum deutlichen Ausdruck zu bringen. II. Wo es nur irgend angeht, sind die Religionsschulen in öffentliche Volksschulen umzuwandeln. Der Religionsunterricht muß dann so gelegt sein, daß alle, auch die nicht diese Volksschule besuchenden jüdischen Kinder daran teilnehmen können. III. In jeder jüdischen Gemeinde soll eine Schulkommission bestehe::, der außer den: Rabbiner auch der Lehrer angehört. Wo mehrere Lehrer amtieren, wird vom Leh rerkollegium einer in die Kommission gewählt. IV. In die Kuratorien der Lehrerbildungsanstalten wählt die Standesorganisation je einen Vertreter. V. Minimalgehaltssätze und Alterszulagen sind einzuführen, letztere werden aus neuzubildenden Alterszulageklassen bezogen. VI. Besondere Gebühren für Schechito und Kasualien sind durch Vermittlung der Rendantur an den Kultusbeamten abzuführen. VII. Pensions- und Reliktenversorgung richte: sich nach den staatlichen Grundsätzen. VIII. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Gemeinden und Lehrern wird für jeden Regierungsbezirk ein Schiedsgericht gewählt -in der Regel aus einem Lehrer, einem Rabbiner und einem Juristen bestehend), dessen Entscheidung endgültig ist. IX. Die Standesorganisarion errichtet ein Büro für Rechtsschutz, der jedem Lehrer schleunig und ausreichend zuteil werden n:uß, der grundlos geschädigt wird. Durch Gewährung dieser Wünsche würde eine solide Basis geschaffen, auf der der Lehrerstand sich gesund und kräftig entfalten könnte. Es wäre kurzsichtig, die Regelung dieser Notwendig leiten lange hinauszuschieben. Im Laufe der Jahre werden die von den Gemeinden zu bringenden Opfer größer und härter werden. Unsere Pflicht, auch gegen unsere Frauen und Kinder, verlangt, mit aller Kraft zu vertreten, was nach unserer innersten Ueberzeugung zun: Gedeihen unseres Standes unumgänglich ist. Die freie Organisation der Gesetzestreuen Deutschlands, die „Freie Vereinigung", wird sich der Vertretung unserer Forderungen nicht entziehen. Tun wir das Unsrige, dann muß bald der Tag anbrechen, da ein jüdischer Vater seinen Sohn unbesorgt dem so wichtigen Lehrerberus zuführen kann. Dann wird mit dem Mangel der Lehrer auch der Lehrermm:gel sein verdientes Ende erreicht haben. Vorstehender Entwurf soll den Zweigve: einen als Grundlage einer Besprechung über denselben Gegenstand und dem Bundesvorstand als Material überwiesen werden. Die Firma S. Lehrberger & Co., Rödelheim, hatte die Konferenz mit einer reichen Aus wähl von Schulbüchern und Geschenkwerken beschickt, wofür ihr auch an dieser Stelle der Tank der Versammlung ausgesprochen sei. Die nicht erledigten Punkte der Tagesordnung wurden für die nächste Konferenz zurückgestellt. Der Schriftführer: I. Harth. ßorrespondenzen u. Nachrichten. Marburg, 2. Juni. Am Montag fand im Seebodeschen Saale dahier die 41. Jahresversammlung der Israelitischen Lehrerkonferenz Hessens statt, an der etwa 50 Lehrer teilnahmen Als Gäste waren anwesend die Vertreter des Jsr. Borsteheramtes, die Herren Rabbiner Dr. Munk und Geheimrat Professor Dr. Cohen, der Vertreter der Gemeinte Herr K. Strauß u. a. Nach warmer Begrüßungsansprache und Erstattung des Jahresberichtes seitens des Vorsitzenden, Herrn Lehrer Amram-Borken, hielt HerrLehcerHeilbrunn- Oberaula ein Referat über den Lehrplan für die Disziplinen des jüd. Religionsunterrichtes, woran sich eine umfangreiche Debatte knüpfte. Behufs weiterer Ausarbeitung des Lehrplans wurde eine fünfgliedrige Kommission gewählt. Hierauf referierte Herr Oppenheim-Treysa über die Vergütung des Vorsängerdienstes. Auch an diesen Bortrag schloß sich eine rege Aussprache. Das Referat erscheint demnächst in „Erziehung und Lehre". Als nächster Versammlungsort wurde Kassel gewählt. An die Konferenz schloß sich ein gemeinschaftliches Mahl im Hotel Jsenberg an. v j-mit

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