Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 24 (17.6.1909)
- Date
- 1909-06-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 24. Sette ' Richlingen genehm sind. Die Orthodoxie müsse s e l b stständig Vorgehen. — Distriktsrabbiner Tr. 41t e y e r, Regensbnrg, bedauert, daß die heutige Aussprache, die viele Mißverständnisse beseitigt habe, nicht sch)n vor N/2 Jahren stattgefundeu Hütte. Er sei durchaus t^e i n prinzipieller Gegner der Revision. Aber die Orthodoxie dürfe sich nicht der Gefahr aussetzen, ourch gemeinsame Arbeit mit ben Reilogen in das Jahrwasser eines ,\i 0 mpr 0 m i s.s e s zu gelangen. T a - chauer, Georgensgemünd, bedauert,!>aß die Thesen des Referenten Dr. Straus nicht schon lange Zeit vorher mitgetcilt worden seien, die Landgemeinden müßte!' sich zu gesonderter Beratung zusammenschließcu und einen eigenen juristischen Referenten zur B?ahrung ihrer Interessen bestellen. Distriktsrabbiner Dr. B a m b e r g e r, Mssingen, spricht sich in gleichem Sinne aus wie Dr. M e per, Regensburg. In kurzen Schlußworten begründen die Referenten nochmals ihren Standpunkt; Dr. Kohii erklärt, daß er — wenn auch asllein — bei seiner Urberzeugung beharren müsse. Man schreitet unter großer Spannung und wachsender Unruhe zur Abstimmung. Es liegen eine ganze Reihe von Resolutionen mit den verschiedenartigsten Ammendements vor. Nach längerer Geschäftsordnungs-Debatte wird zunächst der weitgehendste Antrag von Distriktsrabbiner Dr. P. Kohn, Ansbach, lautend: „Die Versammlung hält die Revision für eine Gefahr", mit erdrückender Mehrheit ab ge lehnt. Zur Annahme gelangt hierauf mit starker Majorität folgende von Dr. Stein, Schweinfurt, einngebrachte, von Fränkel- München mit Ausnahme des letzten Satzes gebilligte Resolution: Die Revision des b a h r i s ch e u Jude n edikts i st w ü n s ch e n s w e r t, u m d i e B i ldung mehrerer K u l t u sg e m e j uden i n deu politischen Bezirken der G r 0 ßg cutciitb e u z rr e r m ö g l i ch e u und u m durch eine — r e l i a i ö s u n d politisch a n n e h nr b a r e — ü a s s e u 0 r g a n i s a t i 0 n der 0 t der kleineren Gemeinde n und der Beamten a b z u h e l f e n. Die Revision ist jedoch von seiten der g e s e tz e s t r e u c n B er t r c t u n g nur d a n n lt ix b solange z u e r st reden 0 d e r z u z u l a s s e n, als 1. b i e W ahr >i n g der religio s e n B e s u gnisse der Rabbiner iin Sinne der M i n i st e r i a l e n t s ch l i e ß u n g von 1 H(>3, Iiffer 5 2. d i e Ausrechtcrhal t u n g des religionsg e s e tz! r ch e n E h a r a k t e r s d e r ve u l t w sgcmrinbcn im Smwc von Ziffer l ver M i n i st e r i a l e n t f ch l i e ß u n g von nach M a ß gäbe der p 0 l i t i f ch e n L a g e g esichert erscheineii, und 3. j e d e E n t w i ck l u n g der K a s s e n 0 r g a n isati 0 n z n einer O b e r b e h ö r d e il ii - möglich ge nr acht wir d. D i e K 0 n z e d i e r u n g der genannten drei I 0 r d e r u n g e n i n d e r K Immission i st die Vorbedingung für eine gemeiivs a m e Vertretung des Revisions-Begehrens durch Orthodoxe und N e 0 l 0 g c. Die Annahme der Resolution, welche die einheitliche Willensäußerung der bayriichen Orthodoxie zur Revisionsfrage darstellt, wird mit stürmischem Beifall begrüßt. Bankier Meyer-Nürnberg, der erklärt hatte, sich dem Beschluß für die Revision nicht fügen zu wollen, zieht diesen Widerspruch zurück, und es erklärt hierauf Herr Siegmund Frankel, München, daß auch er, obgleich er in dem letzten Satz der Resolution die Worte „in der Kommission" lieber durch die Worte „seitens der Mehrzahl der Kultusgemeinden" ersetzt gesehen hätte, sich dem Votum der Mehrheit in Bezug auf diese Frage füge (lebhafter Beifall). Eine Resolution, welche die Straus'schen Thesen als geeignete Grundlage der Revision erklärt, wird von den Vertretern der Landgemeinden mit der Begründung, daß man die Thesen erst genauer studieren müsse, abgelehnt. Angenommen dagegen eine weitere Resolution, die im Sinne von Ziffer 3 der Resolution Stein weitgehende Cautelen in panvto Centralkasse fordert- Nachdem die vorhandenen Meinungsverschiedenheiten somit ausgeglichen sind, wird die Gründung des gesetzestreuen Vereines unter lebhaftem Beifall der ganzen Versammlung einstimmig beschlossen. Eine Kommission wird den Satzungsentwurf im einzelnen feststellen und einer, weiteren Versammlung vorlegen. Wiesbaden, 11. Juni. In der hiesigen Stadtverordnetensitzung wurde über den Antrag des Magistrats auf Bewilligung eines Zuschusses an die jüdische Kultusgemeinde zu den Kosten des jüdischen Religionsunterrichtes verhandelt. Stadtv. Heß bemerkte, die Gemeinde habe gleichzeitig an den Magistrat die Bitte gerichtet, einen israelitischen Religionslehrer für .die Volksschulen auzustellen. Aus dem Antrag auf Gewährung des Zuschusses sei aber zu entnehmen, daß der Magistrat und die Schuldeputation diesem Gesuche nicht entsprechen wollen. Durch das neue Volksschulgesetz behalte das nassauische Schuledikt von 1817 seine Gültigkeit. Dieses spreche sich über die Frage nicht aus, sage aber auch nicht, daß die Anstellung eines jüdischen Lehrers nicht erfolgen könne. In anderen großen Städten, z. B. Berlin und Frankfurt, sei die Frage längst entschieden,' dort habe man in den Volksschulen jüdische Lehrer. Wenn der Magistrat auf seinem ablehnenden Standpunkte beharre, werde die Gemeinde die Sache auf dem Instanzenwege austragen. Oberbürgermeister v. Jbell erwiderte, daß der Magistrat lediglich von fchultechnischen Gründen bestimmt worden sei. Der Religionsunterricht könne nach Klassen erteilt werden, während bei dem jüdischen die Kinder, da deren Zahl doch gering sei, aus allen möglichen Klassen zusammengenommen werden müßten. Was die israelitische Kultusgemeinde wolle, sei schultechnisch nicht durchführbar. Schließlich wurde die Angelegenheit dem Organisationsausschuß zur weiteren Prüfung überwiesen. Straßburg, 10. Juni. Der auch in Ihrem Blatte bereits widerholt erörterte Entwurf zur Gehaltsregelung der Religionsbeamten bildete vor kurzem in der Sitzung des Landesausschusses den Gegenstand großer Debatten. Jnbezug auf die Besoldungsverhältnisse der Rabbiner führte der Hauptredner Abg. G. Wolf folgendes aus: „Wenn ich mich noch kurz den Sätzen für die Rabbiner zuwende, so ist von verschiedenen Seiten angenommen worden, baß offenbar eine Bevorzugung der Protestanten hierin zu erkennen sei, daß die evangelischen Geistlichen höher besoldet werden sollen als die Rabbiner, obwohl beide bei annähernd gleicher Vorbildung für Familie zu sorgen haben. Wer solche Borwürfe erhebt, hat offenbar die Begründung zu dem Entwurf nicht gelesen, sonst wüßte er, daß die Regierung die Abstcht hatte, die Sätze höher und besser zu gestalten, daß fie dabei aber n Widerspruch mit den israelitischen Konfistorien gekommen ist. Wir müffen auch hier anerkennen, daß es Sache der Konfistorien sein muß, zu wiffen, wie hoch fie bei den Forderungen für ihre Religtonsdiener gehen sollen. Diese Haltung ist zum Teil bedingt dadurch, daß die Mittel durch eine Kultussteuer aufgebracht werden sollen. Sollte man also zu einer anderen Lösung der Deckungsfrage kommen, so wird man fich auch überlegen müssen, ob man nicht eine höhere Summe hier ansetzen soll. Neben der Neuregelung der Gehälter, die sich durch alle drei Konfessionen hindurch zieht, ist in die Vorlage noch die Sicherstellung der pensionierten Geistlichen und ihrer Hinterbliebenen htneingebracht worben. Es find die Wohltaten des Pfarrbesoldungsgesetzes von 1901 auf die katholischen Geglichen und die Rabbiner und die Hinterbliebenen derselben ausgedehnt worden. Ich glaube, daß es sich hier um eine abschließende Regelung der Frage handelt, indem nun auch die Angestellten der Konfessionen einbezogen werden in die Wohltaten des Beamtenpenstonsgesetzes und des Beamtenhinterbliebenengesetzes." Irrt weiterem Verlaufe seiner Rede kam Abg. Wolf auf die Frage zu sprechen, wie die zur Mehrbesoldung nötigen Summen aufzubringen seien. Er hegt große Bedenken gegen den Modus der sog- „konfessionellen Zuschläge" und hält es für durchaus verfehlt, daß der Staat eine Kirchensteuer auferlege. Die Konfessionen müßten auf Grund des Selbstverwaltungsrechtes ihre Kultussteuernngelogenheiten regeln. Er würde die Stellung der Regierung für logisch haltenwenn sie die Sache für das Kultusbudget je der betreffenden Konfession überlasse. Da dieses wohl nach Lage der Dinge jetzt nicht anginge, würde in der Kommission nach Mitteln und Wegen zu suchen sein, die eine Deckung der Mehrkosten ohne unberechtigten Kultussteuer-Zwang ermöglichen. Oesterroirh. Sur öbwelir Ses flnfifemifismus. Wien, 10. Juni. Der „Verein zur Abwehr des Antisemit tismus" hielt dieser Tage seine Generalversammlung ab. Mit herzlichen Worten begrüßte der Präsident, Militär-Superintendent und Professor der Theologie i. R., Dr. Szeberinyi die Erschienenen. Er führte aus, daß der Verein als letzten Endzweck die Förderung des Menschtums, der Menschlichkeit habe. Wenn einer der pessimistischsten Dichter unserer Zeit, Leopardi, den Satz aufgestellt habe, die Welt sei nur ein Bund der Schlechten gegen die Guten, der Feigen gegen die Hochgesinnten, so lasse sich derselbe vom Standpunkte des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus" umkehren in: Die Welt ist ein Bund der Guten gegen die Schlechten, der Hochgesinnten gegen die Feigen — der endliche Sieg der von Menschenliebe Begeisterten gegen lieb- und freudlose, armselige Egoisten könne nicht ausbleiben. Sodann erstattete der Schriftführer des Vereines, Herr Oberinspektor F. R. Engel den Verwaltungsbericht, aus dem zunächst hervorgeht, daß, wenn auch die Hauptaktion des Vereines, die Verfolgung der Hilsner-Angelegenheit, vorläufig zu keinem befriedigenden Abschluß geführt hat, dieselbe doch unentwegt weiter im Auge behalten wird Wie bekannt, fanden in dieser'Sache zwei Vorträge durch einen der hervorragendsten Rechtsvertreter, den inzwischen verstorbenen Dr. Friedrich Elbogen, statt, einer am 26. Mai 1906 im Vereine selbst, der andere am 18. März 1908 in einer allgemein zugänglichen, von einem illustren Komitee einberufenen Versammlung. Für diese Veranstaltungen hat der Verein die Kosten getragen und die hiezu gehörenden Arbeiten des Arrangements übernommen. Als nun der so verheißungsvolle 2. Dezember 1908 spurlos vorübergegangen war, ohne dem unglücklichen Opfer und seiner armen Mutter die langersehnte Freiheit gebracht zu haben, richtete der Verein ein wohlmotiviertes Gnadengesuch an Se. Majestät, und da mittlerweile Hilsner's Mutter schwer erkrankt war, so trat der Verein auch an das Justizministerium mit der Bitte heran, das ihm zweifellos zur Beurteilung zugewiesene Gnadengesuch günstig befürworten zu wollen. Mittlerweile hatte auch Dr. Elbogen sein Gnadengesuch nomine der Mutter des Unglücklichen, sowie mehrerer tausend Mitbürger einqereicht. Beide Gesuche wurden kurzweg abgewiesen, jenes des Vereines mit der „Begründung", er sei zur Einbringung nicht legitimiert, Dr. Elbogen erhielt den Bescheid, daß keine „wichtigen Gründe" vorliegen. Der Bericht wendet sich sodann den weiteren Vorkommnissen in der abgelaufenen Saison zu, unter welchen insbesonders zwei Aktionen hervortreten, deren eine gegen den in Franzensbad auftretenden Antisemitismus gerichtet war und in einer Zuschrift an den geachteten liberalen Bürgermeister daselbst bestand, während die zweite sich gegen die im Kaiser Franz Josephs-Epidemiespitale in der Triesterstraße grassierende Seuche des Antisemitismus wandte. Durch Zeitungsnotizen aufmerksam gemacht, wandte sich der Vereinsvorstand an die Direktton des genannten Spitales mit der Bitte um Aufklärung, die denn auch dahin erfolgte, daß zwar der Hauptpunkt, in Abrede gestellt, im Uebrigen aber der Antisemitismus als unter den christlichen Spitalsärzten bestehend, indirekt zugegeben wurde. Ganz besonders hieraus ergibt sich die Folgerung, daß der Antisemitismus, wenn auch in seinen Formen weniger rüde geworden, doch keineswegs in Abnahme begriffen sei. Nachdem der Bericht genehmigend zur Kenntnis genommen war, erfolgt die Neuwahl des Vorstandes, in welcher per Akklamation die früheren Herren zur Leitung berufen wurden. Der Präsident dankte im Namen der übrigen Herren und legte auch in deren Namen das Gelöbnis ab, daß sie Alle bis zum letzten Atemzuge an dem großen