Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 24 (17.6.1909)
- Date
- 1909-06-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449352-2449377--65612-2508260- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Mesfiaszeit etwas zu schaffen hat, so unmöglich ist es, die auf Rechtsbruch und Gesetzesverletzung gegründeten reformierten Juden gemeinden samt ihren Seelsorgern mit den auf Anerkennung der Ueberlieferung gegründeten jüdischen Gemeinden samt ihren Gesetz es lehrern einer staatlichen Gesetzaebuna zu unterstellen, d i e d i e s e Gegensätze ignoriert. Das hat auch die Rabbiner-Debatte des Gemeindetags wieder einmal zur Evidenz gezeigt — quod erat demon Strand Qm. V. ßemeinfleautonomie, Provinzial- und Lan9esgemein0e. Die Opposition auf dem Gemeindetage hatte mit Fug und Recht das Wort „Gemeindeautonomie" auf ihre Fahne geschrieben, auch die orthodoxe Opposition, denn solange die religiösen Gegensätze in der jüdischen Gesamtheit vorhanden sind, ist es ein Gebot der Selbsterhaltung für das gesetzestreue Judentum, den Zwang zur öffentlich-rechtlichen Gemeinschaft heterogener Elemente auf den kleinsten Kreis, die Einzelgemeinde, zu beschränken und nicht durch Schaffung von Provinzial- und Landesverbänden neue Schwierigkeiten heraufzubeschwören, denen man wieder nur durch ein Austrittsgesetz halbwegs begegnen könnte. Daß die neologen Großgemeinden die geschworenen Feinde dieser Gemeindeautonomie sind, daß für sie die Sehnsucht nach Macht das alles beherrschende Gefühl ist, der Wunsch, mit ihrem den kleinen Gemeinden gelieferten Gel de auch die Generalvormundschaft über diese Gemeinden zu übernehmen — das hat ja jetzt mit erschreckender Klarheit der noch eingehend zu besprechende jüngste Beschluß der Berliner Nepräsentantenversammlung gezeigt, der — im Gegensatz zu dem Beschluß des Gemeindetags — rundweg erklärt: Keine Hilfskassen ohne Provinzial- und Landesgemeinde! Die Bundesgenossenschast zwischen dem die Interessen der Mittel- und Kleingemeinden vertretenden Justizrat Friedmann - Glogau und den orthodoxen Vertretern, die ohne jede Verabredung von Anfang an in die Erscheinung trat, war somit kein Zufall, sondern ist tief in dem Interessengegensatz begründet, der nnn einmal zwischen den alles aufsaugenden vier, fünf großstädtischen Riesengemeinden und den übrigen Gemeinden besteht, und der diese im Kampfe gegen Vergewaltigung und Unterdrückung naturgemäß an die Seite der Orthodoxie führt. Allein es ist neben diesem — eigentlich negativen — Moment der Autonomie doch auch die Samuel. Zum Wochenabschrntt. Den traurigsten Kapiteln unserer Geschichte wußten unsere weisen Lehrer bet Festsetzung und Ordnung der fTHtSSil die schönsten und erfreulichsten Gegenstücke aus den Büchern der Propheten eutgegenzusetzen, die die durch die Thoraverlesung erzeugte gedrückte Stimmung des im Gotteshause versammelten Volkes heben, seinen Mut und sein Vertrauen stärken, eS ahnen lassen mußten, daß der finsteren Nacht ein goldener Morgen folgt. Dem Abschnitte der Kundschafter dient zur Begleitung das schöne Bild von Mannesmut und unerschrockener Pflichterfüllung, wie ste die Boten JosuaS, im Gegensätze zu ihren kleinmütigen, vertrauensarmen Vorgängern zur Zeit Mofis, an den Tag legten. Heute abertmrd uns ein Bl'ck auf die endlose, wundersam verschlungene Kette ter Geschehnisse und geschichtlichen Umstände gewährt und uns der große Nachkomme des kleinen, selbst-und herrschsüchtigen Ahnen vorgeführt, Samuel, Korahs Eproß, der einem Tatsache nicht außer' acht zu laffen, daß die Bereinigung gleichgesinnter, auf demselben religiösen Boden stehender Gemeinden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben ein durchaus gesunder Gedanke ist, ebenso gesund und natürlich, wie die nach Schema F zusammen geschweißten Provinzialgemeinden und die Landesgemeinde des Machol schen Entwurfs wahrheitswidrige und freiheitfeindliche Gebilde sind. Der Gedanke, ob man nicht Gemeinden gleicher religiöser Gesinnung zusammenfassen und den beiden gegensätzlichen religiösen Richtungen in der Judenheit in irgend einer Form eine rechtlich gesicherte Organisationsbasis geben könnte, ist einige Male, wenn auch nur schüchtern, in den Verhandlungen zutage getreten. Das erste Mal bei der Beratung über die beiden „Kultuskommissionen" verschiedener religiöser Richtung, die der Entwurf (§ 126) interessanter Weise nur für Frankfurt a. M. (wo der Bestand der selbständigen orthodoxen Gemeinde den konservativen Elementen der Reformgemeinde starken Rückhalt verleiht) vorsieht. Hierzu äußerte Herr Moritz A. Loeb- Fraukfurt a. M.: Da finde ich es wirklich unverständlich, wenlt man den 8 126 in den Entwurf ausgenommen hat, daß man dabei stehen bleiben will, diese einzige Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten, nämlich die Schaffung besonderer kultueller Kommissionen, auf!Frankfurt a. M. zu beschränken. Ich bin ja nur Vertreter von Langendiebach (Heiterkeit), aber ich meine, daß man die Frankfurter Verhältnisse von hier aus ebenso gut beurteilen kann, als wenn man von Pleschen oder anderen Weltstädten kommt. Es ist nämlich nicht ganz richtig, daß, wie zur Motiv erung des § 126 ausgeführt wurde, in Frankfurt a. M. zwei Kommissionen für kultuelle Dinge eingerichtet wurden. Vielmehr besteht dort nur eine Ritualkom Mission, ausschließlich aus Vertretern der orthodoxen Richtung zusammengesetzt. Das ist auch ganz in OrdnungWer auf die Schechlta keinen Wert legt, warurn soll der mitreden können, wie sie eingerichtet wird. Es ist nur dafür gesorgt worden, daß diejenigen, d:e auf rituelle Einrichtungen Wert legen, darüber bestimmen können. Für die Zukunft will aber der § 126 zwei Kultus kommissionen schaffen: das ist natürlich etwas ganz anderes als die Ritual-Kommission, aber ein durchaus gesunder Gedanke. Warum sott sich aber Frankfurt a. M. dessen allein erfreuen, wozu in Breslau und anderwärts doch auch Veranlassung gegeben ist. Wir haben zwei Organisationen ja auch in Hamburg, das allerdings außerhalb Preußens steht. Wenn Sie einwenden, solche Doppel-Organisationen könnten sich wohl große Gemeinden leisten, aber kleine nicht, so erwidere ich, daß Ste solche Einrichtungen auch finden in H e s s e n. Zn den hessischen Provinzen haben wir zwei Provinzialrabbinate, ein orthodoxes und ein reformistisches, und den einzelnen Landgemeinden steht es frei, sich dem einen oder dem andern anzuschließen. Diese beiden Organisationen geben sich schon wegen der Konkurrenz Mühe, eifrig zu arbeiten. Wenn es denn schorr einmal zu einer Organisation kommen soll, dann schaffen Sie auch die Möglichkeit, daß nicht an dem Widerstreit der bestehenden Meinungen das scheitert, was w r alle erreichen wollen, die Äufrechterhaltung der re l i gLösen Freiheit. Noch weiter entwickelt und mit dem Gedanken der Bezirksgemeinden verknüpft wurden Moses und Aaron nicht nachstand, und von deffen Geistesstärke vielleicht schon ein Keim in seinem Ahnen schlummerte und dort, weil der befruchtenden HerzenSgröße, des Seelenadels entbehrend, ins Verderbliche umschlug. SKiötr üövt mar nSn: nSirStr mp pHKl iWÖ *1222 SlptTtP (Bamidbar rabba 18). Dem Wirken von Moses und Aaron gleichgestellt wird das Samuels, sowohl vom Psalmtsten, der bet der poefievoven Schilderung der allweisen und Ehrfurcht gebietenden Herrschaft Gottes über Natur und Menschen 1VV '*mp2 SKiatri Skiditi nron pNKi ntra Moses und Aaron als seine Diener und Samuel als den Verkünder seines Namens ansührt, als auch vom Propheten Jeremia, der vor seinem Getstesauge MoseS und Samuel stehen steht p&S SkIDITI HITD ‘löl?’1 DK)* So darf denn, wie die Führer in der Wüste, auch Samuel, der Wtederhersteller des echten Judentums, der Träger des alten mosaischen Geistes und Schöpfer einer neuen Staatsordnung in Israel nicht bloß für seine Zeit gelebt haben. Grundwahrheiten, wie ste von einem M o s e s oder Samuel vertreten werden, sind an keine Zeit und keine Person gebunden und wirken mit unverminderter Werbekraft auch in späteren Zeiten und unter veränderten Umständen und werden auch noch in Jahrtausenden ein heilsames und trostspendenbes Gegengewicht den aus dem Geiste der Empörung geborenen Irrlehren und H. ndlungen eines Korahs. Vielleicht aber liegt die große Bedeutung Samuels gerade darin, daß er, wie der „Vater aller Propheten", nicht allein lehrend, sondern noch weit mehr handelnd vor das Volk tritt und seinem Werke den Zug der Ewigkeit zu verleihen weiß, der es über alle Zetten und Geschlechter hinausragen läßt, und ihm trotz aller Verkennung und Verkleinerung Ehre und Geltung verschafft. ähnliche Ideen gegen Schluß der Tagung durch Rabb. Dr. J.D o rGvitz-Frankfurt, der Folgendes ausführte: „Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Friedmann in allen wesentlichen Punkten anschließen, nicht in den Punkten, die eben (von H. L. G. R. Loewe) berührt worden sind und die in der Rede des Zustizrats Fried mann ganz nebensächlich behandelt wurden. Durch den Entwurf, den Sie Vorschlägen, werden Sie das Gegenteii v n dem erreichen, was Sie erreichen wollen. Sie wollen die Einheit und schaffen die Zersplitterung. Sie haben in der einzelnen Gemeinde de Möglichkeit des Austritts gelassen? Sie haben in,der Provinzial-und Landes gemeinde diese Möglichkeit nicht offen gelassen. Wenn die Provinzialgemeinden und Lande gemeinde Wirklichkeit würden, müßte das zugelassen werden. Sie würden damit aber das schaffen, was Sie zu vermeiden versuchten, ein doppeltes, vollständig getrenntes Judentum. Ich glaube deshalb, daß die Bestimmungen ß 86,1 und 99,1 vollständig fallet: müssen. Weder die Provinzialnoch die Landesgenieittde kann die religiösen Interessen der Gesamtheit vertreten. Aber noch ein anderes Momeitt möchte ich anführen. Es ist vorhilt auseinander gesetzt worden, daß die Befugnisse der Provinzial- und Landesgemeinde, die hier in: Gesetzentwurf stehen, Prüfungskommissionen für Rabbiner zu eruennen und ab zuseizen, Religioirslehrbücher eillzuführen .'c. natürlich ein Nonsens sind, wenn iticht Rabbinen und Lehrer in: Landes Vorstand sind. Aber auch wenn sie hin ei nkomm cu, ist mindestens nicht vermieden, daß Zwiespältigkeit eintritt. Wie sollen die Vertreter der verschiedenen Nichtungen sich hier v erstän di g en? Wie wv l lcu Sie cs vereinbaren, wenn die liberaler« Rab bineu e n S eminar dort schließen, weil ihnen die Richtumg nicht pußt oder wenn die Orthodoxerr die Absetzung eines Dozenten an ei ner Lehranstalt fordern, weil er dieSpeisc g e s e tz e ö f f e n t l i ch Übertritt oder die Offenbarung leugnet'? Das werden Sie aber erreichen, wenn Sie mehrere Rabb ner irr eine solche Kommission wählen. Sie sehen also, daß das religiöse Leben verkümmert werden muß gerade durch eine straffe Zentralisation. Nur die Freiheit und Gleichheit aller gewäh leistet und die wirkliche Gleichheit ermöglicht ein frisches religiöses Leben und den Frieden in der: Gemeinden. Unter diesen Gesichtspurrkten müsictt dis 88 66, 78 und 77 vollständig fallen. Dann haben Sic aber die wesentlichen Befugnisse der Provinzial- und Landesgemeinden verrrichtet; was übrig bleibt, ist die B ez i r k e g e m e i n c. Wenn Sie diese zusammcitführen können und daraus eine Landesvertretung schaffen, dann wird sich auf diesem W' ge wohl eine Einheit finden lassen. Sonst würden Sie aber nur die Separation, die Sie bekämpfen wolle::, schaffen. Landgerichtsrat Loewe erwiderte auf diese Ausführungen u. a. folgendes: „Es scheint mir, als ob der Eindruck, der: Herr Dr. H o r o w i tz von meinen Ausführungen hatte, nicht gariz dun entspricht, was ich sagen wollte. Der erste Punkt, den Herr Dr. Horowitz berührte, ist eil« sehr penibler: die Frage des Austritts aus der Stmagogengemeinde und das Verhältnis derjenigen, die sich zu besonderen Gemeinden zusammengefundeil haben, zu der Landesgenieinde. Die Komntission konitie hierin nichts anderes tun als das Bestehende aufrecht erhalten. Es treten ja viele Herren durch die Erklärung vor Ge richt ltnr aus ihrer Syttagengenteiltde aus, die AuSge trrtenen haben aber das Recht irach dem Oieselz von 1876, sich zu besonderen Gemeinden zusammenzuschließen. Wir Zu einer Zeit, da daS Wort Gottes nur selten war und man selbst von der Offenbarung, die hier und da jemandem zuteil wurde, sagen mußte: pifij pH s'K, daß sie nur eine Teiloffenbarung, nicht dem befruchtend hinaustreten den Strome gleicht, in einer solchen Zeit inneren Verfalls und äußerer Abhängigkeit ist des Sehers Auge nach großen Zielen gerichtet und seine Gedanken find von dem einzigen Wunsche beherrscht, sein Volk groß und glücklich, das Reich des wahren Gottes befestigt zu sehen. Er hat gegen zweierlei anzukämpfen: gegen den völligen Abfall, den absoluten Götzendienst, und dann aber in gesteigertem Maße gegen die Theorie der Teil offenbarung, gegen die Vertreter und Be« fechter des Tetljudentunrs, die den einen oder andern Zug der jüdischen Lehre beherzigen, tm großen und ganzen aber „den fremden Göttern der Zeit nachgehen". Mit welcher hinreißenden, überzeugenden Gewalt sprudeln dann die Worte aus dem Munde des Wahrheit sverkünderS: npSK mi-rni 'n Sk D'2V ddk D222S S22 dk 'n Sr ddddS iram nnntrrm dddidö -122.1 ♦H2S imi2n -Wenn ihr mit eurem ganzen Herzen zu dem Ewigen zurückkehrt, so schaffet weg die fremden Götter aus eurer Mitte und die Astarterichtet euer Herz zum Ewigen und dient ihm allein." (Sam. I, Kap. 7,3.) Ganz und allein! Tas Judtntnm in seiner Einheit, Ganzheit und Vollkommenheit als p fplfl ersoffen, all seine an uns gestellten Anforderungen als Teile dieser großen Einheit mit gleicher Liebe und gleichem Pflichteifer erfüllen, das ist es vornehmlich, was die Seher, an denen es nie in Israel fehlte pH *^S pK SK1DV2 12 pKtt)/ stets dem abgeirrten Volke zu Gemüte führten, die Maxime, von deren Beherzigung ste mit