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Der Israelit · 1909-06-17 · Heft 24 (17.6.1909) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 24 (17.6.1909)
Date
1909-06-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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50. Jahrgans esaa Sranhfurf a. 171. Sen 28 aroan *5609— BSSl M 24. Der Israelit j «II» Ein Eentralorjan IQr Jas orthodnxe Judentam HuSB mlll Begründet oon Dr. Lehmann in lüainz bsss Abonnement Pro Vierteljahr: Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50, HeftauSgabe (Kunstdruck) Mk. 3.—. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Kr., Rußland 1 Lud., England 2 sh., Amerika 50 cts., Niederlande 1.20 fl., Frankreich Fre. 2L0. Abonnementbei allen Postanstalten. Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Berlag. HeftauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate: 30 Pfennig für die sechSgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenannahme nur durch Haasenstein u. Bögler A.-G., Frankfurt a. M., und deren Filialen. Zahlnnge« können außer direkt an den Berlag erfolgen per: Conto bei de« Postscheck-Amt Krankfnrt a. M. 9t«. 344. L-«to bei der «. «. Postsparkasse «Sie» «o. 79 645. Conto bei bem S. Postsparkaffenamt Vnbapckst Ao. 18424. Conto bei der Rigaer Connnerzbank in Riga und deren Filialen. Der NsüiSruck 9er Artikel und Correfponden?en 9es „Israelit“ ist nur unter genauer Quellenangabe, un5, soweit es fidi um größere AutsSke hanöelf, nur nadi norheriger Genehmigung gestattet Hacbklänge mm Gemeindetag. IV. Die Rabbiner-Debaffe. Es hängt vielleicht mit dem Mangel einer General-Diskussion zusammen, daß die Verhandlungen des Gemeinoetags im allgemeinen einen recht oberflächlichen Charakter trugen. Kein grrmdlegendes Prinzip, kein organisatorischer Gedanke wird von Referenten oder Diskussionsrednern bis auf die Wurzel seines Entstehens verfolgt, noch in seinen Beziehungen zu gegensätzlichen Gedankenrichtungen untersuchtvon den schweren religiösen Problemen, die doch den Urgrund aller Kämpfe bilden, hörte das ungeübte Ohr kaum von Ferne ein leises Donnergrollen, und wenn die Geister oft genug auf einander platzten, dann wars — scheinbar — um Hekuba, um der nichtigsten formalen Dinge willen, um den Schluß, einer Diskussion oder eine andre Geschäftsordnungsfrage. Die Stellung der Rabbiner in der jüdischen Gemeinde ist wie keine andere Versaflungsfrage symptomatisch für den Charakter der Gemeinde selbst, und in welcher Verwirrung unsre Gemeinden samt ihren Führern sich heute über die einfachsten Grundlagen ihrer Existenz befinden, das zeigte die Rabbiner-Debatte mit ihrem Herumreden um das Wesentliche in verblüffender Deutlichkeit. Die Rabbiner beanspruchten das Veto- Recht, d. h. das Recht, gegen willkürliche Umgestaltung der Gemeindeinstitutionen Einspruch erheben und sie damit gesetzlich verhindern zu dürfen. Kein Mensch, der nur je einen flüchtigen Blick in die jüdischen Religionsquellen geworfen hat, wird die Berechtigung, ja die Selbstverständlichkeit dieses Anspruchs vom jüdischen Standpunktaus bestreiten. Mit Recht führt i^r. Werner- München in seiner eindrucksvollen Rede darüber Folgendes aus: Unlängst las ich eineil Artikel des „Berliner Tageblatts der eine Anschaunng zutage förderte, aus der mir all das herausgeboren erscheint, was wir hier bekämpfen. Ta heißt es: „Niemals hat im Judentum der Rabbiner eine autoritative Stellung gehabt!" Das ist ja der Gesichtspunkt, den Sie in das Gesetz hineinbringen wollen. Das ist aber ein großer Irrtum und ein verhängnisvoller Irrtum. Der Rabbiner ist kraft des überlieferten Religionsgesetzes die Stelle, von der aus religiöse Fragen entschieden werden, die Persönlichkeit, gegen deren Entscheidung religiös nicht vorgegangen werden kann. Diejenigen, die die Quellen kennen, werden dem m'ckt widersprechen. Es ist ein Irrtum, wenn gesagt wird, daß Laien allein das Recht haben, zu entscheiden. Aber lassen wir die lleberlieferung beiseite. Religiöse Fragen bedürfen zur Entscheidung auch gewisser Kenntnisse. Das Judentum ist nicht nur eine Empfindungswahrheit, das Judentum ist eine elementare Gewalt, die uns überliefert ist, zu deren Verständnis ein ganzes Lebensstudium gehört. Da sind Persönlichkeiten nötig, die religiöse Fragen zu entscheiden kraft ihres Wissens berufen sind. Das sind die Rabbiner. Wenn unsere Vorstände talnmdkundig wären, wenn sie religiös auf dem Standpunkt ständen, der Gewähr gibt, daß alles religiös erfüllt wird, was zu erfüllen ist, wenn sie eine gewisse Prüfung bestanden hätten, (lebh. Zustimmung) dann könnte man dariiber reden. Aber jedem Rechte entspricht eine Pflicht, jedem Vorzüge eine Befähigung. Alle Hochachtung vor den Männern, die als 'Nichttheologen ihre Kraft irr den Dienst der »Äemeinde stellenGott segne die Männer, aber um religiöse Fragen entscheiden zu können, muß man religiöses Wissen haben, um diese Fragen endgiltig für die Gemeinde erledig?« zu können, must man wissen: entspricht das dem Wesen des Judentums? Deshalb brauch.« wir die Rabbiner. Nicht die Rabbiner sollen allein entscheiden, wir sind keine Hierarchen, aber jede Entscheidung muß die Zustimmung der Persönlichkeit haben, die nicht kraft der Weihe, sondern kraft des Wissens, kraft der Lebensführung befähigt ist, ein Urteil abzngeben. Das ist der theoretische Gesichtspunkt. Bedauerlicherweise wurde dieser theoretische Gesichtspunkt verquickt mit der rein praktischen Frage der lebenslänglichen Anstellung der Rabbiner, mit ihrer persönlichen Gewissensfreiheit und ihrer Stellung als „Vertreter der Judentums" nach außen. So konnte es geschehen, daß die Debatte sich nicht zu dem entscheidenden und Klärung bringenden Duell zwischen zwei Weltanschauungen zuspitzte, sondern in einem unendlichen Geriesel von Gemeinplätzen und dilettantischer „Gelehrsamkeit" dahinplätscherte und geradezu tragikontisch wirkte. Oder soll man vielleicht weinen, wenn der berühmte Syndikus Dr. Lilienthal, der Rabbiner-Schrecken Emil Cohnscben Andenkens, schon die „Gewissenskonflikte" der armen Gemeinden vor Augen sieht, die ihre brennende Sehnsucht nach Orgelklang und Dameuchor mit Rücksicht auf den eigensinnigen Rabbiner nicht befriedigen können'? Soll man ernst bleiben, wenn Herr Prof. Blaschke seine ganze biblische Gelehiffamkeit zusammenrafft und nnt den Worten der Schrift „Ihr sollt mir sein ein Volk von Priestern, ein heiliges Volk" sich gegen den von Herrn Dr. Werner scherzhaft verlangten „Befähigungsnachweis" für die Gemeindeverwaltung wendet? Ernst bleiben, wenn der streitbare Herr Dr. Blau seinen Hörern mit der furchtbaren Tyrannis der bayrischen Distriktsrabbiner gruselig machen will, die sogar den Afchenresten eines leibhaftigen Magistratsrats die Zulassung zum jüdischen „guten Ort" zu verweigern den Mut haben? Keiner ist aufgestanden und hat erklärt, was jede Diskussion überflüssig gemacht hatte: Hier stehen sich zwei religiöse Grundüberzeugungen wie Ja und Rein gegenüber. Ist die jüdische Gemeinde eine Veranstaltung zur Erfüllung des alle verpflichtenden überlieferten Religionsgesetzes, dann steht den durch das Vertrauen der Gemeinde zu Interpreten dieses Gesetzes berufenen Gesetzeskundigen allein das Recht zu, zu entscheiden, was in der Gemeinde religiös rechtens ist. Ist die jüdische Gemeinde dagegen einfach ein v erwaltungsrechtlicher Begriff, ist sie die Gemeinschaft derjenigen, die, von jüdischen Eltern geboren, nicht oder noch nicht zu einer anderen Religion übergetreten find, dann allerdings haben die Herren Blaschke, Lilienthal, Blau und Genossen, ganz recht, wenn sie es den Gemeinden, itgliedern überlaffen wollen, aus ihres Busens Tiefe selbst zu schöpfen, was gut und was böse ist, wenn sie dem Rabbiner höchstens das Recht zugestehcn, zu diesem allgemeinen Potpourri individueller Judentümer auch sein bescheidenes Scherflein in Gestalt eines histo.ischkritisch-wissenschaftlich-theologischen „Gutachtens" untertänigst beizutragen. Das hat das enfant ternble der Versammlung, Herr Dr. Cäsar Selig mann aus Frankfurt a. M., empfunden, und er hat seinen Kollegen rundweg ins Gesicht gesagt: Das Vetorecht muß auf der verpflichtenden Kraft deS Religionsgesetzes fußen, sonst bedeutet es die Willkür des Rabbiners neben der Willkür der Gemeinde. „In der heutigen Zeit aber — meint der liberale Herr — kann der Rabbiner sich nicht mehr auf den Schulchan-Aruch berufen". Herr Dr. Seligmann hat nur ausgesprochen, was die Herren Blaschke, Lilienthal, Blau und Genoffen denkenauch sie kennen kein jüdisches Religionsgesetz mehr als rechtliche Grundlage des Gemeindelebenssie haben an Stelle dieser zweifelfteien Rechts basis den blauen Dunst der sogenannten „historischen Kontinuität" gesetzt und möchten vermittelst dieses hohlen Wortes der Regierung und der Oeffentlichkeit vortäuschen, es seien in der Tat noch „jüdische Gemeinden", die sie vertreten. Nein! So wenig die „Mesfiasidee" des Herrn Dr. Seligmann, der die mesfianisch? Zeit „f a st" für gekommen hält, sobald erst die Söhne reicher Justiz- und Kommerzienräte Rabbiner zu Herden geruhen, mit der jüdischen

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