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Der Israelit · 1909-06-10 · Heft 23 (10.6.1909) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 23 (10.6.1909)
Date
1909-06-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 8 -Rr. 93 Der J-raeltt. 10. Juni 1000 Mitgliedern zu zählen, trägt^ —Z dasKbeweist ja auch, worüber weiter unten noch zu sprechen sein wird — seine energische Stellungnahme gegen den Par. 16 des Statuts, die Keime einer Ent Wickelung zu einer ausgesprochen „liberalen" Tendenz ganz offenkundig schon heute in seinem Organismus. Aber wir haben daraus auch zu erwidern, daß es uns durchaus fern liegt, die Absichten der Gründer des Verbands vor unser Forum zu ziehen und zu prüfen, ob sie parteiisch gegen die glaubenstreuen Juaendvereine voreingenommen oder mit vorurteilsfreier Uu Parteilichkeit Liberal und Orthodox mit gleichem Maße mesien. Uns interessiert nicht sowohl die Psyche der Herren, als vielmehr ihrer Taten Ergebnis- und dieses ist, wie wir dargetan, unter den heutigen Verhältnissen eine Stellungnahme lediglich g e g e n d i e glaubenstreuen Jugendvereine, die dadurch nicht sympathischer wird, daß sie unter neutraler Firma steht. Und überdies gerade das angezogene Beispiel des Berliner Jugendbunds beweist ja, daß der Verband trotz des Paragraph 1 seines Statuts nicht in der Lage sein wird, Vereinen mit liberalisierenden Tendenzen die Pforten seiner Gemeinschaft zu verschließen. Oder würde der Vorstand sich etwa für berechtigt halten, einen Verein zurückzuweisen, der ohne sich liberal zu nennen, seinen Zweck etwa so ausdrückt, daß er es als Aufgabe seiner Mitglieder ansieht, „den ewigen Gehalt und die unveränderlichen Grundlagen der jüdischen Religion in Erscheinungsformen zum Ausdruck zu bringen, die unserer Zeit angemessen sind und unter pietätvoller Anlehnung an die Vergangenheit ihr äußeres Leben mit ihren inneren Anschauungen in Uebereinstimmung zu bringen (Programm der Liberalen Vereinigung). Die Herren brauchen sich ja nur in den Satzungen der ihnen angeschloffenen Vereine umzuschauen und sie werden mehr als einen zu entdecken vermögen, dessen Programm, ohne die §irma zu tragen, ruhig auch jedem liberalen ugendverein zu Grunde gelegt werden kann. Es bleibt also dabei, daß, wenn Paragraph 1 der Statuten überhaupt einen Sinn haben soll, er sich nur gegen diejenigen Vereine kehren kann, die ihren glaubenstreuen Standpunkt unzweideutig zum Ausdruck bringen. Und das ist's, was wir an dem Verband und seinem Statut vor allem auszufetzen haben.Soerfreulich im Jntereffe der öffentlichen Moral eine reinliche Scheidung der Geister erscheint, bei der sich zusammenfindet, was zusammengehört, und sich trennt, was ja doch geschieden ist, so gefährlich bedünkt uns jene Politik des Mischmaschs, die unüberbrückbare Gegensätze zu vereinen unternimmt und am letzten Ende nur die Geschäfte unserer Gegner besorgt, denen die Elastizität ihres religiösen Gewiffens das Reiten in allen Satteln gestattet. Und um so gefährlicher, wenn es, wie hier, um die Seele junger Menschenkinder geht, die vom Leben noch zu wenig erzogen sind, um Schein und Sein zu unterscheiden, die Tiefe der Gegensätze zu ermeffen, noch dem bestechenden Einfluß der Versöhnungsphrase widerstehen zu können, der — ein schönes Geschenk der gütigen Vorsehung — die Jugend nur allzugern unterliegt. Der ominöse Paragraph 1 ist nicht ohne lebhaften Widerspruch in das Statut ausgenommen worden und auch bei dem Par. 16, der bestimmt, daß „bei den Veranstaltungen nichts geschehen darf, was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt", hat eine lebhafte Opposition diese Bestimmung bekämpft. Aber die Rollen waren hier und dort vertauscht: während dort dem Frankfurter Montefiore-Vereine, der das „konservative", — um Gotteswillen nicht „orthodoxe"! — Element im Verband vertritt, die Führung in der Opposition zufiel*), war hier gerade er *) Das dürfte um deswillen nicht stimmen, well der rrankfur-er Verein wohl der Urigen Auffassung war, der 1 richte fich gegen'die projektierten liberalen Ingen -Vereine. Red. es, der die „Cautelen" dieses Paragraphen durch seine Erklärung, daß sie für ihn conditio sine qua non seien, gegen den lebhaften Widerspruch des Berliner Jugendvereins rettete .... Kann eine köstlichere Illustration zu der inneren Unwahrhaftigkeit, an der die „parteilosen" jüdischen Vereinigungen ausnahmslos kranken, gedacht werden, als in diesem Widerspiel zu Tage tritt? Dort ein Verein, in dem — noch! — das glaubenstreue Element die Führung hat und der darum folgerichtig sich dagegenwenden muß, daß den glaubenstreuen Vereinigungen das Stigma der „Parteipolitik" darum aufgeorückt werde, weil sie den Mut des BekenntniffeS zu dem Heiligtum ihres Herzens fanden. Hier ein Jugendbund, den die Opposition gegen den blühenden, auf gesetzestreuem Boden stehenden Berliner Fortbildungsverein Montefiore ins Leben rief, der darum schon nach dem Entwickelungsgesetz immer weiter in „liberales" Fahrwasser gleiten muß: handelt er weniger folgerichtig, wenn er seiner Tendenz gemäß dagegen opponiert, daß die „Neutralitätserklärung" des Verbandes im ersten Paragraph durch den letzten wieder aufgehoben wird? Muß man, will man ehrlich sein, nicht sogar eingestehen, daß die größere Folgerichtigkeit bei dem Jugendbund als bei den Frankfurter Herren anzutreffen ist? Steht man auf dem Standpunkt — und durch seinen ersten Paragraphen hat der Verband diesen Standpunkt vertreten —, daß Religion Privatsache und in des Verbandes Haus viele Kammern seien, in denen die verschiedenartigsten Auffassungen von Wesen und Art des Judentums, mit Ausnahme der „ausgesprochenen" friedlich neben einander ohne Forderungen an einander wohnen dürfen: wie will man es denn zum Schluffe zu rechtfertigen vermögen, daß von liberalen Geistern der Verzicht auf eine Reliaionsbetätigung ihres Sinnes zu Gunsten der glaubenstreuen „Richtung" geheischt, der Verband auf Vorschriften festgelegt wird, die „einen dem Judentum fremden Gegensatz zwischen Lehre und Leben" erhalten und „Gewicht auf die Jnnehaltung veralteter Vorschriften und Gebräuche und abgestorbener Sitten gelegt wird" (Liberales Judentum Heft I S. 17)?! Man hat der Verbandsleitung einen Vorwurf gemacht aus einem „kleinen Zwischenfall", den der gastgebende Berliner Verein herbeigeführt hatte. Er hatte nämlich die Teilnehmer an der Versammlung zu einer Dampferpartie eingeladen und in dem Zirkular davon Mitteilung gemacht, daß die Herren, welche Mittagbrod effen wollten, dazu Gelegenheit, aber nicht rituell, finden würden. Der Frankfurter und einige andere Vereine legten gegen dieses Verhalten als mit Paragr. 16 des Statut unvereinbar Verwahrung ein und gaben diesemsProtest sogar zu Protokoll. Formell mit einigem Recht, da die Dampferpartie als offizielle Veranstaltung des Verbandes bezeichnet war und somit gegen § 16 des Status verstieß. Wenn aber in Zukunft der Berliner Verein wieder einmal in die Lage kommt, die Verbandsmitglieder zum Trefahessen zu animieren, nur gewitzigt durch die diesmalige Abfuhr seine Veranstaltung als inoffiziell bezeichnet, dann wird zwar genau wie dieses Mal dieses Gebühren von jedem Jehudi geradezu als ein Schlag ins Gesicht, empfunden werden. Dagegen zu protestieren aber werden die Frankfurter Herren kein Recht besitzen, da kein § 16 ihnen zur Sette steht und die Thora im Verband kein Bürgerrecht genießt; ja, sie müßten es gewärtigen, wenn sie dagegen revoltierten, des Verstoßes gegen den ersten Paragraphen ihrer Satzungen beschuldigt zu werden, der „jede bestimmte religiöse Richtung" von dem Verbände fernzuhalten gebietet. Wer den toleranten Nathan den Weisen tragieren will, der muß sich auch anz und ungeteilt zu den Grundsätzen seiner oleranz bekennen, der muß auch in religiösen Dingen das so schöne und doch so unwahre Wort gelten lassen: „Nur muß der Eine nicht den Andern mäkeln, nur muß der Knorr den Knubben hübsch ver tragen." Auch die Chemie kennt den Begriff der Neutralität und begreift darunter eine Bindung gegensätzlicher Kräfte aneinander, durch die ihre Wirkung aufgehoben wird. Ist der V. d. j. I. D., wie er behauptet, wirklich neutral, so doch nicht im völkerrechtlichen Sinne, sondern nach chemischer Weise und Art. Zu breit ist die Kluft, die die Geister im Judentum heute scheidet, zu groß der Gegensatz zwischen orthodox und liberal, als daß die Aufgabe der Heranbildung der Jugend zu selbstbewußten Juden in gemeinsamer Arbeit von hüben und drüben gelöst werden könnte. Und darum — und lediglich dieser Zweck hat bei der Kritik des neuen Verbandes unsere Feder geführt — ergibt fich für die glaubenstreuen Kreise unserer Jugend die Mahnung, auch dieser neuesten Schöpfung der Mischmaschpolitik die Gefolgschaft zu versagen. Früher oder später wird die Zukunft es lehren, daß auf diesem Wege das Ziel nicht zu erreichen ist, das unsere Jugend erstrebt: zu selbstbewußten Juden sich dadurch heranzubilden, daß sie des Geistes unserer Thora mehr und mehr, soweit Menschen es überhaupt vermögen, bewußt werden! Würz bürg, 6. Juni. Am 13. d. Mts., nachmittags I V, Uhr findet Hierselbst eine Versammlung statt, in welcher ein Verein zur Förderung des gesetzestreuen Judentums in Bayern gegründet werden soll. Wie wir hören, soll der Verein beabsichtigen, auch die Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden, soweit solche nicht aus anderen Kassen genügende Unterstützung erhalten können, und die Besserstellung der Religionslehrer in den Bereich seiner Wirksamkeit zu ziehen. Auch dürfte in Betreff der aktuellen Frage der Revision des Judenedikts eine eingehende Aussprache erfolgen. Im Interesse einheitlichen Vorgehens ist eine große und allseitige Beteiligung an der Versammlung zu wünschen. Königsberg, 5. Juni. Der Verband der Synagogengemeinden Östpreußens hielt am 1. Juni — wie uns offiziell mitgeteilt wird — seine diesjährige Generalversammlung zu Allenstein ab. Die Versammlung war von 33 Vertretern der Verbandsgemeinoen und zahlreichen persönlichen Mitgliedern besucht. Der Verbandsvorsitzende, Sanitätsrat Dr. Kamnitzer-Allenstein, erwähnte in seiner Begrüßungsrede, daß ihm vor einigen Tagen der Rote Adlerorden verliehen worden sei, ausdrücklich für die Tätigkeit deS Synagogenverbandes in unserer Provinz. Er freue sich dieser behördlichen Anerkennun g des Verbandes ganz besonders; sie werde gewiß auch allen anderen, d:e an der Leitung des Verbandes mit tätig sind ein Ansporn sein, auf dem bisherigen Wege in der Tätigkeit des Verbandes weiter fortzuschreiten. Die Wirksamkeit des Verbandes im vergangenen Jahre wurde an der Hand des vorher veröffentlichten Berichtes besprochen. Es zeigte sich dabei, daß auch bei den Gemeinden, die neuen Bestrebungen des Verbandes immer größere Anerkennung finden und den Intentionen des Verbandes jetzt überall gern entsprochen wird. Für eine Reihe Reihe neuer Gemeinden und Schulverbände wurden Beihilfen zur Anstellung seminaristischer Lehrer zugesagt. Der Bericht über die Inspektion der Religiosschulen, den Rabb. Dr. Bogelftein-Königsberg erstattete, zeigte sich etwas günstiger wie im Vorjahre. Es wurde beschlossen, die Ausschußmitglieder ausführliche Berichte über die Schulinspektion in den einzelnen Gemeinden fortan schon vor dem Verbanostage Herstellen zu lassen, um eine eingehende Besprechung darüber in den Ausschußsitzung zu ermöglichen. Die erstatteten Berichte sollen in geeigneter Form den Gemeindevorständen und den Lehrern mitgeteilt werden. Die vom Ausschuß vorbereiteten Aenderungen der Berbandsstatuten wurden von der Versammlung beschlossen. Insbesondere wurde auch bestimmt, daß in den Berbandsausschuß stets ein Rab-

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