Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 23 (10.6.1909)
- Date
- 1909-06-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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M Zimt im heraus, deren Analyse wir hier unterlassen wollen, nicht genügt, an der Spitze einer Großgemeinde zu stehen, sondern die ihre Machtvollkommenheit aus die Gesamtjudenheit des Staates ausgedehnt zu sehen wünschen. So ist es denn nicht eine Zufallsmehrheit gewesen, die mit der Annahme der Friedmann'schen Resolution den Entwurf endgültig zu Fall gebracht hat — und er i st endgültig zu Fall gekommen, mögen die offiziösen Federn sich und andere noch so sehr darüber hinweg zu täuschen suchen — sondern es war eine Vereinigung jener Elemente, die in der Beibehaltung der seit Jahrtausenden gewahrten Autonomie der Gemeinde das einzige Heil für die Weiterentwickelung des Judentums seyen, mögen sie dieses Judentum auch in ganz verschiedenem Sinne auffassen. Im folgenden sollen nun noch einige interessante Gesichtspunkte, die in den Verhandlungen zutage traten, an Hand des Stenogramms behandelt werden. und Nachrichten. orrespondenzen Deutsche« Metch. K8. Berlin, 6. Juni. Der Vorsitzende Herr Louis Sachs eröffnete die heutige Repräsentantensitzung mit einem warmen Nachruf auf Herrn Jacob Weinberg, der in vielen Kommissionen im Gemeindedienft tätig gewesen, ebenso gedachte er des Herrn Geheimrat Pinners, der eine Zierde des Judentums gewesen sei. — Frau Clara Oliven hat zur Begründurg einer Adolf und Clara Oliven-Stiftung der Altersversorgungsanftalt 12,600 Mark überwiesen. Einige Mitglieder der Versammlung haben den Antrag gestellt, die Gemeindebehörden mögen sich über den Entwurf eines Organisationsgesetzes für die Synagogen gemeinden Preußens schlüssig machen. Der Referent Prof. Blaschke erklärt: Auf dem Gemeindetag sei man sehr überrascht gewesen, daß der Entwurf in der vorliegenden Form nicht angenommen worden sei. Von Seiten des Vorstandes erklärt Syndikus Dr. Lilienthal, der Gemeindevorstand stehe auf dem Boden, daß der Gesetzentwurf beraten und Kritik darüber geübt werden solle, es sollten alle Gemeinden ihre Wünsche kundgeben und frei erklären, ob er ihnen gefällt oder nicht. Die Angelegenheit wird einer gemischten Kommission überwiesen. Es folgen oann die Rechnungsabschlüsse der Armenkommission über die Pessachbeköstigung der hier dienenden jüdischen Soldaten, sowie über die Verpflegung der Gefangenen im Zentralgefängnis zu Kottbus während des diesjährigen Pessachfestes. Herr Professor Kalischer interpelliert die Versammlung über die Herausgabe eines Gemeindeblattes. In diesem sollen den Gemeindemitgliedern Berichte über die Verwaltung, über den Kultus, über Wohltätigkeit, sowie eine zuverlässige Berichterstattung über die Repräsentantenversammlungen gegeben werden. Er selbst sei im vorigen Jahr der Gegenstand vielfacher Angriffe in den Zeitungen gewesen, seine Erklärungen zur Liturgie der Barmizwoh-Feier hätte man fatsch wiedergegeben. Ein Jahr habe er gewartet und alles über sich ergehen lassen. 'Solche Dinge sollten im Gemeindeblatt vermieden werden. Bon Seiten des Vorstandes' erklärie Herr Netter, daß ein dahingehender Entwurf in einigen Wochen der Versammlung vorgelegt werden würde. v,..... ....-- . V".. ... V - ■ .---°;^ __»et _ Neutral. (Bon unserem Korrespondenten.) E. B. Berlin, 7. Juni. Neutralität ist ein völkerrechtlicher Begriff. Und er enthält das Geständnis eigner Schwäche. Er findet Anwendung aus kleine Staatengebilde, die, zu schwach, um aus eigner Kraft ihre Selbständigkeit' gegen übermächtige Nachbarn zu verteidigen, auf ihre Bündnisfähigkeit für den Kriegsfall und jede internationale Einflußnahme verzichten, um dafür seitens der Großmächte die territoriale Unverletzlichkeit verbürgt zu erhalten. Man sollte meinen, daß diese Kare Herkunft des Begriffs ausreicht, ihn vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen. Daß diese Annahme irrig, daß die Gedankenlosigkeit in unserer Zeit groß genug ist, um selbst hier Entgleisungen zu ermöglichen, das lehrt die in der Vorwoche unter „neutrales Flagge hier erfolgte Gründung eines Verbandes jüdischer Jugendvereine". Was die Begründer dieses vorläufig allerneuesten Verbandes in Wahrheit mit ihrer Neutralitätserklärung im Sinne hatten, ist dem Kundigen klar. Es gibt in Deutschland eine Gottlob stattliche Anzahl, in dem „Bund gesetzestreuer jüdischer Jugendvereine" korporierter Vereine, die in religiöser Hinsicht sich mit berechtigtem Stolz als auf gesetzestreuem Boden stehend bezeichnen und diese Firma darin zur Geltung bringen, daß sie für ihre sämtlichen Veranstaltungen die Anforderungen des Religionsgesetzes als maßgebende Richtschnur gelten lassen. Nicht als ob sie — das muß einer Irreführung der öffentlichen Meinung gegenüber, obwohl es selbstverständlich erscheint, betont werden — mit ihren Mitgliedern bei ihrem Eintritte in die Vereine ein Religionsexamen anstellten oder einen Ueberwachungsdienst ihrer Lebensführung außerhalb des Vereins eingerichtet hätten. Aber ebenso selbstverständlich erscheint es, daß bei Vereinsfestlichkeiten oder ähnlichen Gelegenheiten die Speisegesetze, das Sabbatgebot sorgfältig beobachtet werden — von dem Verein im Ganzen, wie von jedem Mitglied im Einzelnen —, daß die Vorträge nur Persönlichkeiten übertragen werden, deren Lebensauffaffung und Religionsbetätigung glaubenstreue Art wiederspiegelt, daß aus den Diskussionen, der Bibliothek alles verbannt wird, was mroi mD'np'BK enthält, kurz, daß im kleinen wie im großen jener Geist zum Durchbruch gelangt, der allein als jüdischer bezeichnet zu werden ein Recht hat. Man könnte von einer Neutralität gegenüber diesem klaren und präzisen Standpunkt — um auch nur den elementarsten logischen Anforderungen zu genügen — in einem Falle redenwenn nämlich diesen auf gesetzestreuem Boden stehenden Vereinen eine zweite Gruppe gegenüberstände, die das liberale Programm der Herren Freudenthal, Seligmann und Konsorten auf ihre Fahne geschrieben und die Sabbathentweihung, das Tresaeffen usw. usw. als Tagesförderung für ihre Vereinstätigkeit anzusehen beliebten. Wie etwa anno dazumal die „Gesellschaft der Freunde" ihr Entstehen dem Wunsche David Friedländers zu verdanken hatte, endlich einmal eine Stätte zu finden, wo man im Verein mit gleichgestimmten, schönen Seelen in Ruhe, ohne belästigt zu werden, am nav seine Zigarre rauchen könnte! Beständen s o geartete und s o geleitete jüdische Jugendvereine heute, dann, aber nur dann, könnte man mit Recht von „neutralen" Vereinen als einer dritten Gruppe reden, die weder das Eine tun noch das Andere lassen mögen, sondern jeden nach seine Fasson — um für den abgebrauchten Standpunkt den geziemenden, abgebrauchten Ausdruck zu wählen — selig werden lassen und es z. B. dem guten Jehudi unter ihren Mitgliedern überlassen damit fertig zu werden, daß sein Bereinsbruder ihm am rftV den Rauch einer Ugman unter die Nase bläst oder bei einem Ausfluge ihm durch die Geschicklichkeit imponiert, mit der er die Auster öffnet und mit einem Medocschluck hinunterspült. __Rr. 28. gdte 7 So herrlich weit wir es aber auch im Zeichen deS liberalen Judentums schon gebracht haben, so hat der gesunde Sinn der Laien fie bisher doch vor derartigen Ausschreitungen bewahrt, zu. welchen die systematische, schulchanaruchlose Theologie ihrer soi disant Rabbiner sie förmlich anzuregen unternimmt. Ihm erscheint es Gsd. noch immer unverständlich, daß es Aufgabe jüdischer Männer und Frauen, der jüdsschen Jugend sein könnte, die Axt an den Stamm des Lebensbaumes des Judentums, seine Thorah, zu legen und Vereine zu gründen, mit dem ausgesprochenen Ziele gerade dasjenige, was den Juden mit seinen Glaubensgenossen eint, mit Füßen zu treten und zu zerstören. Ist das aber der Fall — und eS ist in Wahrheit der Fall —, wie können Männer, die Anspruch auf logisches Denken und Handeln erheben, dann von „Neutralität bei einem Gebilde reden, das in Wirklichkeit nichts anderes als das Gegenspiel eines anderen ist, welches durch die Klarheit seines Programms ihnen um so unbequemer ist, als sie ihm ein gleichdeutliches entgegenzusetzen nicht in der Lage sind? Die neutrale Flagge deckt hier Kriegskontrebande, die unter Verletzung völkerrechtlicher Satzungen zum Schaden des Gegners Verwendung finden soll. Diesen Mißbrauch gilt es aufzudecken; und darum war die Begriffsfeststellung der Neutralität geboten, die manch einen vielleicht pedantische Rechthaberei und haarspaltende Wortklauberei bedünkt haben mag. Der Paragraph 1 des Statuts des V.j.J.D. (Verband jüdischer Jugendvereine Deutschlands) lautet: „Der B.d.j.J.D. bezweckt die Förderung der gemeinsamen Interessen der in Deutschland bestehenden Jugendvereine, welche keine bestimmte politische oder religiöse Richtung verfolgen." Ist mit der „bestimmten politischen Richtung" zweiftllos der Zionismus gemeint, so kann ebensowenig eine Unklarheit darüber bestehen, daß die Wendung von der „bestimmten religiösen Richtung ihre Spitze gegen die gesetzestreuen Jugendvereine kehrtdiese Feststellung wird man so lange gelten lassen müssen, bis den Herren vom neuesten Verband der Nachweis der Existenz ausgesprochen „liberaler Jugendvereine" gelungen sein wird. Kann man eine solche Stellungnahme aber ehrlicherweise noch als neutral bezeichnen? Zugegeben, daß die Herren in tödlicher Verlegenheit waren, die in der Verschwommenheit ihres religiösen Standpunktes begründete Unklarheit über die Grundlagen ihrer Vereinsbildung in ein knavpes Programmwort zusammenzufaffen, gibt oiese Molluskennatur ihres Programms ihnen daS Recht, den engen Fraktionsgeist ihrer Bestrebungen in die faltenreiche Toga weitherzigster Religionsauffaffung und allumfassender Parteilosigkeit zu drapieren?! Neutralität ist wohl das Geständnis eigner Schwäche - aber nicht jede Schwäche ist darum schon Neutralität! Wir sind auf einen Einwand gefaßt, der sich hören läßt: „WaS nichtig, so wird man sagen, „mag ja doch noch werden". Bestehen heute noch keine Jugendvereine mit ausgesprochen destruktiver Tendenz-wer wollte dafür bürgen, daß über kurz oder lang an dem Baume des Judentums sich nicht auch dieser wilde Schössling etablieren und aus der Saat, die Religionsbücher ü I» Coblenz ausstreuen, nicht eine Jugenderziehung erwachsen wird, die schon eben bei ihrem Eintritt ins Leben den Kampf gegen das überlieferte Judentum als Aufgabe und Pflicht erachtet und für diesen edlen Beruf sich mit gleichgestimmten Seelen verbindet? Muß — so wird man weiter sagen — ein Statut nicht auch diese Möglichkeit von vornherein ins Auge fassen, und handelte der Verband nicht nur pflichtgemäß, wenn er vorsorgte, daß nicht früher oder später auf seinem Terrain „Gegensätze zum Austrage kämen, welche seinen Bestand erschüttern müßten" Wir verschließen uns dieser Argumentation so wenig, daß wir ihr sogar noch mit einem argumentum ad hominem zur HÜse kommen wollen. Der Berliner „Jugmdbund", den der „Verband" so glücklich ist, zu seinen