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Der Israelit · 1909-06-03 · Heft 22 (3.6.1909) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 22 (3.6.1909)
Date
1909-06-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Crzid^ung und Le(; Pi(i^og|»ci)t Beil V dss Organ des Bundes geseßesfreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Bund gesrhesttcucr jüdischer Lehrer Deutschlands. Bei genügender regelmäßiger Beteilignng findet auch in diesem Jahre während der Sommerserien (Juli) ein Kursus für Kantoren nnter Leitung des Herrn Oderkantor Pesachowitsch - Frankfnrt a. M. statt. Meldungen sind bis znm 15. Jnni an unseren Schriftführer, Herrn A. Hirschberg, Nhlandstraße 17 zn richten. Mitglieder des „Bandes" erhalten Reisezuschuß. Die Erfolge des „Bundes". Die Siegeszeichen des Miltiades ließen Themistokles nicht schlafen und die Erfolge des „Bundes" verursachen dem Schriftleiter des Verbandsorganes heftiges Albdrücken. Schon die bloße Erwähnung derselben erregt seinen allerhöchsten Unwillen. Dabei ist der „Bund" doch wahrlich von einer geradezu rührenden Bescheidenheit gewesen und hat bisher so wenig Reklame für sich gemacht, daß er in dieser Beziehung fast als rückständig angesehen werden könnte in einer Zeit, wo niemand sein Licht unter den Scheffel stellt. Es galt bei uns bis heute der Grundsatz, daß jeder seine Schuldigkeit nach bestem Wissen und Können tun müsse, ohne daß ihm dafür ein öffentlicher Dank gezollt oder gar Weihrauch gestreut wird. Am allerwenigsten aber schmückt sich der Bund mit fremden Federn oder künstlichen Lorbeerendas alles überläßt er anderen Leuten. Den besten Beweis dafür bieten wohl die Vorgänge anläßlich des preußischen Volksschul - Nnterhaltungsgesetzes. Bei diesen! hatten unsere Vertreter in wochenlanger angestrengter Arbeit nicht nur den der jüdischen Volksschule drohenden Schlag abgewendet, sondern noch außerdem eine Reihe von Vorteilen für Volks- und Religionsschule — wir nennen hier die Berechtigung zur Forderung eines von den Schulverbänden zu leistenden angemessenen Beitrags zur Erhaltung der jüd. Volksschulen auch in den neueren Provinzen, ferner den Zuschuß des Staates und der Schulverbände zu den Kosten des Religionsunterrichts — errungen. Dabei hatten sie fortwährend mit den vom Verband d. d. I. — der auch die Interessen des Lehrerverbandes in einer freilich recht seltsamen Weise vertrat — ausgehenden Bestrebungen zu kämpfen, die, wenn sie von Erfolg gekrönt gewesen wären, der jüdischen Volksschule das Lebenslicht ausgeblasen hätten. Unsere Vertreter haben es ausdrücklich abgelehnt, daß auch nur ihr Name öffentlich genannt werde. Der Bund hat bei dieser Gelegenheit bewiesen, daß er ohne Beihilfe, von neologer Seite, ja sogar unter Ueberwindung konträrer Kräfte die Lehrerinteressen aufs kräftigste zu vertreten weiß. Es ist ihm freilich nicht erspart geblieben, daß die „Blätter für Erz. u. U." alles Verdienst für den Lchrerverband in Anspruch nahmen, den „Bund" aber mit einer Flut von ebenso haltlosen als unsinnigen Vorwürfen überhäuften*). Bei dem Lehrerbesoldungsgesetz blieb der Welt das beschämende Schauspiel erspart, daß der eine Teil mit Heftigkeit das bekämpfte, was der andere mit Eifer verfocht. Zwei Dinge strebten alle Petitionen an 1. die Honorierung des Kantorats, da wo es mit dem Amt des Volksschullehrers verbunden ist und 2. Anrechnung der im Privatrespektive Religionsschulamt verbrachten Dienstzeit bei Uebernahme einer Stelle als Volksschullehrer. Die erste Forderung batte bei der Neuregelung der Lehrerbesoldung am meisten Aussichten auf Erfüllung, denn diese kostete die Regierung nichts, da ja die jüdischen Gemeinden für die Kosten aufzukommen haben. Trotzdem erkennen wir die Verdienste des Vorsitzenden der kurhessischen Lehrerkonferenz, des Herrn Amram-Borken, um die''e Angelegenheit willig an. Viel ungünstiger lagen die Chancen für das zweite Petitum, obwohl es auch nur ein Postulat der Gerechtigkeit und Billigkeit war. Die Erwartungen derjüdischenLehrer sind dabei nach einer Richtung hin bei weitem übertroffen worden: Die an der Religionsschule wenigstens verbrachte Dienstzeit wird voll und ganz angerechnet, von Nachzahlungen an die Pensionskassen sind aber die Neueintretenden befreit. Das Erreichte ist das Verdienst eines Mitglied des' „Bundes", auf das stolz zu sein wir alle Ursache haben, das aber bescheiden jeden Dank ablehnt. Diese Tatsache wollten wir vor der Oeffentlichkeit klarlegen, und wir überlassen es dieser zu entscheiden, ob in unseren Ausführungen auch nur eine Spur von Prahlerei — deren wir bezichtigt wurden — liegt. Zeugnisse. Bon Seiner M. Ucko in Bad Ems. Er wäre interessant, einmal festzustellen, wie viele jüdische Lehrer zeitlebens auf ihrer ersten Stelle geblieben. Ihre Zahl dürfte sehr gering sein. Der jüdische Lehrer ist auch in der Be¬ *) Mit einem dieser längst widerlegten Vorwürfe gehen unsere Gegner noch immer krebsen. Der „Bund" habe den unverzeihlichen Fehler begangen, die St eichung jenes Absätze? aus § 24 des betr. Gesetzes zu beantragen, der die Anstellung eines jüdischen Neligionslehrers als ordentlicher Lehrer für zulässig erklärte. ES handelte sich aber unl eine Scheinkonzession. Zulässig war diese Anstellung nänrlich schon früher und sie ist es heute noch, da für die jüdischen Schulverhältnisse der 8t-.tos quo ausrecht erhalten blieb, aber nur in den seltensten Fällen, wie vor einiger Zeit in Frankfurt a. '))L, wird von diesem Rechte Gebrauch gemacht. itirtrtCrtfii’ri rft i - -in"i-iitnitri i-r»ffarfittir rrfinMir« ziehung strebsam, daß er nach einer möglichst guten Stelle strebt. Wer wollte ihm das verdenken? Man kann doch nicht immer in Strümpfelbrunn oder Völkersleier sitzen bleiben! Zur Erlangungs einer guten Stelle sind vor allem gute Zeugniffe nötig. Nicht jeder verfügt über ein schneidiges Aeußere und besitzt die Keckheit eines Kollegen, der seiner Bewerbung seine Photographie als Empfehlung beilegte, darauf hin zur Probe berufen und von den Damen gewählt wurde; deren Urteil ist nämlich entscheidend. Bleiben also nur die Zeugniffe. Die aus dem Seminare genügen nichtman will doch auch wissen, ob sich der Kandidat im Amte bewährt hat. Kommen also die Zeugniffe der Vorstände in betracht. Nun sie sind berechtigt, auch da wo es sich um einen Volksschullehrer handelt — wie die Regierung in einem mir bekannten Falle entschied — ein Führungsattest auszustellen. Ob sie auch dazu befähigt sind, den Beamten als Lehrer, Prediger, Kantor und Schochet zu beurteilen, wer fragt danach? So kommen Atteste zu stände, bei denen man sich fragt: „Hat hier Unverstand oder böser Wille gewaltet?" Sie enthalten entweder übertriebene Schmeicheleien oder sie sind, wenn sich der Betreffende nicht beliebt zu machen wußte, nichtssagend, zuweilen sogar direkt verletzend. Sie sind dem einen zu liebe, dem anderen zu leide abgefaßt, der Wahrheit entsprechen sie nur selten. Hier die Geschichte eines Zeugnisses - es hat folgenden Wortlaut : „Herr Lehrer A. aus Z. übte vom 1. Juni, in Vertretung des erkrankten Lehrers die Funktionen als Lehrer und Kantor in der hiesigen Gemeinde aus. Während der kurzen Zeit seines Hierseins habe ich Herrn 3). als einen Mann von vorzüglichem Charakter und strengstem Pflichtgefühl kennen gelernt, der es in vortrefflicher Weise verstanden hat, die Ehrfurcht und Lie. e der seinem Schutze empfohlenen Jugend, sowie die Sympathien aller zu gewinnen, die mit ilim verkehrten. Seinen Funktionen als Lehrer und Kantor kam er mit der größten Gewissenhaftigkeit nach und ist besonders fein ausgezeichnetes Leienen lobend hervorzuheben. Die besten Wünsche für seine Zukunft begleiten ihn." Doch ein glänzendes Zeugnis? Aber Herr 3). war undankbar. In seiner Abschiedspredigt wagte er es, der Gemeinde einige bittere Wahrheiten zu sagen, weil er als junger Lehrer nicht vorher den Mut dazu gehabt hatte. Nun schlug die Stimmung gegen ihn plötzlich um. Man verlangte das Zeugnis wieder zurück und drohte sogar mit dem Staatsanwalt. Aber der Betreffende blieb fest und diese herrliche Urkunde hat ihul bei Meldungen sehr gute Dienste getan. Einem anderen verdienten Kollegen, der das Pech hatte, seinem Vorstande zu mißfallen, wurde die Ausstellung eines Zeugnisses rundweg abge. j 1 MMMWil

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