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Der Israelit · 1909-05-25 · Heft 21 (25.5.1909) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 21 (25.5.1909)
Date
1909-05-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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35. Mai 1909. Der Israelit. Nr. 21. Seite 7 llen. uen tum ifür ran hligoenn aller Weidas rran den, den, abhalb iner kann kehr. noch 88.) ba§ sich berverdaß die acht, hinbertum Z. foriefe zem uß, rde, >ion so berda Zeroenn entgilt ies!' bte, eder ste- und iner der der Verlese r an dere Zeit dir war Utonerchen Ivol ylon In zum gc- »rinräre, mit crgraante stnis Nerreibt über „Be- :iten tättc e es aben nie- 1298 Nasder- „Das religiöse Leven ist zu der Stufe gelangt, daß keine Konfession sich in sich abschließet, daß nicht ein Streit innerhalb ihrer die Bewegung kärglich ausmacht und die geistige Tätigkeit gänzlich ausfüllet, sondern es ist ein Zusammenarbeiten, ein Sicherstellen der Grundlagen aller positiven Religionen, Religtonsurkunden und Religionsformen, es ist die unabweisbare Ueberzeuaung, daß alles dieses geschichtlich Gewordene nicht auf seine ersten Anfänge zurückgesührt werden und durch diese Zurückführung wenigstens und in dieser möglichen Vereinfachung sein Bestehen sichern fann, sondern daß es im Gegenteil als ein in der Zeit Gewordenes, als ein weltgeschichtliches Moment, in welchem die ewigen Ideen sich ausgesprochen oder auch nur auszusprechen ve» sucht haben, daß es aber nun nnter keinen Umständen mehr als die Form dieser Ideen betbehalten werden kann, vielmehr ganz zur Seite gelegt werden muß. Und diese volle Ueberzeugung g rade ist es, welche demjenigen, der wirksam sein möchte, eine gewisse aufgeregte Unruhe etnimpft, um so mehr, wenn er nun gerade in denjenigen Beruf eingetreten ist welcher ihn als den Verkünder einer gewisien ReligtonsfolM bezeichnet, noch mehr, wenn er Verkünder einer solchen Religionsform ist, welche nicht nur in ihrer jetzigen Gestalt durchaus des Gepräges der ewigen Wahrheit entbehrt, sondern auch nicht die Hoffnung einer künftigen Veredelung und Vollendung zu derselben hin in die Hand gibt. Umgekehrt ist dann auch freilich für solchen Parttellen inneren Wtderspruch die Gewißheit, daß alle jetzt bestehende Religion fallen müsse, tröstend und räumt wenigstens die Unzufriedenheit mit einem Zustande weg, in emen Kreis nämlrch gebannt zu sem, welcher für etne ausgleichende Tätigkeit keinen Raum bietet, eben, weil Ausgleichung und Fortbildung innechalb der Grenzen des Bestehenden überall nicht stallfinden, sondern nur auf den Trümmern der Gegenwart ein neues erbam werden kann." (An Lernburg. 8. Nov. 183(^,H>. 164 f.) § Ein Kommentar zu 'diesen - dem Munde eines Rabbiners geradezu grauenhaft wirkenden Worten ist überflüssig. (Fortsetzung folgt.) ■i orrespondenzen und Wachrichten. Derrtsty«« Beerdigung des Oberrabbiners Blrfdi y» Hamburg, 20. Mai. Wie zu erwarten war, gestaltete sich heute die Beerdigung des Oberrabbiners Hirsch V,ST zu einer überwältigenden Kundgebung der Trauer und Verehrung. Nachdem im Sterbehause . der Sohn, Herr Rabbiner Dr. H i r s ch- Karolinenthal, herzerschütternde Abschiedsworte gesprochen, wurde der Sarg nach der Synagoge in der Bornstraße überführt. Das imposante Gotteshaus war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den von auswärts Erschienenen bemerkten wir die Rabbiner Dr. Larlebach-Lübeck, Dr. Gronemann-Hannover, Dr. Löb- Emden, Dr. Munk-Marburg, Dr. Munk-Berlin, Dr. Meier Hildesheimer-Berlin, Dr. Mannheimer- Oldenburg, Rabbinatsaffeffor Posen-Frankfurt a. M., Dr. Rosenak-Bremen, Seminar-Rektor Dr. Hoffmann-, Dr. Hirsch Hildesheimer-Berlin u. v. A. Auch die Kulmsgemeinde Prag und das Kuratorium des Rabbiner-Seminars zu Berlin waren vertreten. Als Erster sprach Herr Rabbiner Dr. N. A. Nobel, sodann für den Synagogenverband Herr Dr. B. Levy, für die Familie der Schwiegersohn, Herr Rabbiner Dr. Jacobson -Gnesen. Durch die zum Teil von vielköpfigem Spalier umrahmten Straßen setzte sich der Trauerkondukt nach dem alten Friedhofe in Ottensen in Bewegung. Hier sprachen die Herren Hermann G u m p e r tz-Hamburg für das Kuratorium,Dr.Hoffmann für dasDozenten- Kollegium des Rabbiner-Seminars, Dr. B endin e r für die Gemeinde Prag und schließlich Herr Rabbiner Dr. Ehrentreu -München. (Eine ausführliche Würdigung des heimgangenen geistigen Führers der Hamburger Gemeinde aus berufener Feder erscheint in nächster Nummer. Red. d. Jsr.) Straßburg, 12. Mai. Der langerwartete Gesetzentwurf betreffend die Gehalts- und Pensionsverhältnisse der staatlich besoldeten Religionsdiener und ihrer Hinterbliebenen wird in der heutigen Nummer der amtlichen Straßb. Korresp. veröffentlicht. Zur Aufbringung der erforderlichen Staatsleistungen sieht der Entwurf allgemeine Landesmittel und Staatszuschläge für die Angehörigen jeder anerkannten Religionsgemeinschaft vor, gesondert nach Maßgabe ihres Bedarfs. Als weitere Neuerung enthält der Entwurf die Erklärung des Austritts aus der Religionsgemeinschaft mit Wirkung der Befreiung von der Verpflichtung Kultussteuern zu zahlen. Die Bestimmungen des Entwurfes, die jüdischen Religionsbeamten betreffend, lauten: Die Oberrabbiner und Rabbiner erhalten aus der Landeskaffe Gehälter nach folgenden Sätzen: die Oberrabbiner 1. bis zu 6 Dienstjahren 4000 Mark, 2. bei mehr als 6 Dienstjahren 4400 Mark, die Rabbiner: 1.) bis zu 3 Dienstjahren 2000 Mark, 2.) bei mehr als 3 bis 6 Dienstahren 2200 M., 3.) bei mehr als 9 bis zu 12 Dienstjahren 2500 M., 5.) bei mehr als 12 bis zu 15 Diestjahren 2600 M., 6.) bei mehr als 15 bis zu 18 Dienstjahren 2700 M., 7.) bei mehr als 18 bis zu 21 Dienstjahren 2800 M., 8. ) bei als 21 bis zu 24 Dieustjahren 2900 M., 9. ) bei mshr als 24 Dienstjahren 3000 M. Es erhielten bisher die drei Oberrabbiner je 4000 M.,der Rabbiner in Mülhausen von 15 Dienstjahre bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 1700 M., vom 40. bis 50. 1900 M., vom 50. bis 60 2100 M., vom 60. bis 70. 2300 M., mehr als 70 2400 M., die Rabbiner der übrigen 24 Stellen jedesmal 100 M., weniger. Aus allgemeinen Landesmitteln sind jährlich zu verwenden: für die Gehälter, Gebaltszuschüffe und Pensionen der katholischen Religionsdiener 2350 000 M. (bisher 2 345 452 M.), für die Gehälter und Pensionen der protestantischen Religionsdiener und ihrer Hinterbliebenen 711000 M. (785640 M.) für die Gehälter und Pensionen der israelitischen Religionsdiener und ihrer Hinterbliebenen 86400 M. Zur Bestreitung desjenigen Teiles der für die einzelnen anerkannten Religionsgemeinschaften zu gewährenden Staatsleistungen, welcher in den allgemeinen Landesmitteln keine Deckung findet, werden von den Angehörien dieser Religionsgemeinschaften Zuschläge zu en direkten Steuern zur Landeskaffe erhoben. Der Satz der Staatszuschläge für Kultuszwecke wird für die Angehörigen jeder anerkannten Kultusgemeinschaft gesondert nach Maßgabe ihres Bedarfs jährlich durch das Etatsgesetz bestimmt. Die Angehörigen der anerkannten Religionsgemeinschaften unterliegen den Staatszuschlägen für Kultuszwecke, sofern sie in Elsaß-Lothringen im Sinne des Doppelsteuergesetzes vom 22. März 1909 ihren Wohnsitz oder chren Aufenthalt haben und zu einer direkten Steuer veranlagt sind. Die Zuschlagspsticht erlischt durch die Erklärung des Austritts aus der Religionsgemeinschaft mit dem Schluffe des Rechnungsjahres, in dem diese Erklärung abgegeben worden ist. Der Entwurf wird bei den demnächstigen Verhandlungen im Landesausschuß zu einem lebhaften Meinungsaustausch zwischen Regierung und Volksvertretung führen. Die Stellungnahme des Landesausschusses zur Kulussteuer, die sich bei den Abgeordneten geringer Gegenliebe erfteut, wird über das Schicksal des Entwurfs entscheiden. Wefbevveitfy. Eine ProfefiDersammiflng der galfyifdien luden. Wien, 16. Mai. Die am Wiener Gemeindetage gegen din galizischen Juden seitens mehrerer Delegierter selben abzustellen für nötig fand; aber schon 1866 wurden die armen Juden in Mergentheim und in der ganzen Gegend nicht bloß verfolgt, sondern von den Bauern ermordet und ausgeplündert. Bald daraus nahm sich König Ludwig 1341 derselben insofern an, als er dem Teutsch-Oroen in Mergentheim erlaubte, sich daselbst 6 seßhafte Juden, welche er seine Kammerknechte nannte, zu halten. Tie Ruhe für das verfolgte Volk dauerte aber nicht lange. Anno 1349 wurden sie beschuldigt, die damals allgemein grassierende Pest, den sogenannten schwarzen Tod, durch die Vergiftung der Brunnen herbeigesührt zu haben, und im ganzen Frankenland zog das Volk in Scharen gegen sie aus, plünderte ihre Häuser und brachte sie um, wo man sie fand. Allein in Rothenburg wurden mehrere hundert erschlagen, nur in Mergentheim ist man wegen des vorhandenen kaiserlichen Freibriefes milder mit ihnen verfuhren; die Chronik schreibt, daß die eigentliche Ursache gegen sie keine andere gewesen sei, als weil .sie wegen ihrer zunehmenden Reichtümer verhaßt waren. Bald darauf muß sich die Judenschaft wieder gut erholt haben, denn als 1385 ein Mergentheimer Jude namens Abraham in Rothenburg in Verhaft genommen wurde, nahmen sich die Herren Ulrich und Konrad von Hohenlohe mit drei änderen Rittern, denen Abraham zuvor manche Freundschaft getan hatte, seiner an und verbürgten sich für die von Rothenburg zu seiner Freilassung verlangte unerhört hohe Summe von 11000 Gulden, wofür die beiden Herren Hohenlohe noch obendrein ihre Stadt Weikersheim nebst Zubehörden in Pfand geben mußten. Mitte des 16. Jahrhunderts kam von den T. Ordenschen Untertanen viele Klagen gegen die Juden, worauf sich der damalige Kommentar Walter von Cronberg veranlaßt sah, scharfe Mandate zu erlassen, was anfangs des 17. Jahrhunderts wiederholt wurde, doch wurde ihnen bald nach dem dreißigjährigen Kriege erlaubt, eine Synagoge zu erbauen und einen Rabbiner anzustellen: sie mußten aber für den ihnen von dem Teutschorden gewährten Schutz jährlich 100 Gulden an die Pfarrkirche bezahlen und 11 herrschaftliche Jagdhunde sowie die nötigen Postpferde halten. Ein fremder Jude, der nach Mergentheim kam, zahlte 4 Kreuzer, ein reitender 8 Kreuzer, für einen toten Juden mußten die Hinterbliebenen dem Orden 1 Gulden bezahlen. Ihre Zahl betrug anfangs des 18. Jahrhunderts zirka 70, 100 Jahre später etwas über 200. Einer der letzten Rabbiner unter deutschordenscher Herrschaft war Simon Baruch, der Großvater Ludwig Börnes, der einen Teil feiner Kindheit im großelterlichen Hause, dem Rabbinat in Mergentheim zubrachte. (Die Zahl der Jude» in Rußland.) Eine interessante Statistik der ruffischen Juden veröffentlicht D. B. Brutzkus in den Publikationen der Jewish Eolonisation Assoicatton. Das Buch ist reich an Tabellen und Diagrammen, die einen vollständigen Ueberblick über die Verteilung der Juden in Rußland geben, über ihren Familienstand, ihre kulturelle und soziale Lage im Vergleich mit den anderen Nationalitäten Rußlands. Insgesamt gibt es nach dieser Aufstellung in Rußland 5 215 805 Juden, die also nach den Russen und den Polen die zahlreichst vertretene Nation Rußlands darstellen. Särßland ist bekanntlich auch dasjenige Land, das die weitaus größte Zahl von Juden überhaupt, fast die Hälfte aller Juden der Welt, besitzt. Die Mehrzahl der russischen Juden, 75,6 Pvoz. leben im Gebiet des ehemaligen Königsreichs Polen, wo sie im Durchschnitt mit 15 Proz. der Gesamtbevölkerung bilden. In den südlichem, genauer, südöstlichen Gouvernements erreichen die Juden nur 4 bis 5 Proz. der Gesamtbevölkerung. Außerhalb des Ansiedelungsrayons bilden die Juden nur einen verschwindend geringen Bruchteil der Bevölkerung. Sie zählen dort im ganzen 316 478 Seelen, d. h. 6.09 Proz. aller russischen Juden. Abgesehen vom Kaukasus, vom Weichselgebiet und Mittelasien giebt es nach Brutzkus insgesamt nur eine Viertelmillion. Juden in Rußland, die einige Bewegungsfteiheit haben. Die Geburtenziffer der russischen Juden ist verhältnismäßig niedrig; die Sterblichkeit bei den Kindern ist zwar gering, aber dafür ist eine entsprechend größere Sterblichkeit bei den Erwachsenen zu beobachten. Daher ist der Prozentsatz der Personen in arb/ei t s f ä h i gem Alter bei den Juden nur 43,8 Proz. der Gesamtzahl, während bei den anderen Nationalitäten diese Ziffer zwischen 57 und 58 Proz. schwankt. Man ersieht daraus, um wie viel schwieriger es den Juden in Rußland ist, den Kampf um das Dasein zu führen, als den anderen Bewohnern Rußlands, obwohl deren Lage doch auch nicht glänzend genannt werden kann. Interessante Daten gibt Brutzkus über die Sprache der Juden. Trotz ihrer Zerstreutheit bilden die Juden in Rußland doch eine homogene Masse, die im wesentlichen eine Sprache spricht. Alls Muttersprache betrachten nämlich 97 Proz. der ruffischen Arden den jüdisch-deutschen Jargon. Die übrigen 3.1 Proz. bilden hauptsächlich die 23.000 Bergjuden, die grusinischen Juden und Krimtschki (Bewohner der Krim) und die 145 000 anderen Juden, von denen 76000 russisch, 47 000 polnisch und 22 782 deutsch als Muttersprache ansehen.

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