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Der Israelit · 1909-05-21 · Heft 20 (21.5.1909) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 20 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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4 Seite 6. Nr. 20_ tviesen. Auf die Berufung des Gerichtsherrn wird das erste Urteil aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen in Verbindung mit Beleidigung, ferner wegen Beleidigung eines Untergebenen zu fünfzehn TagenStub enarrest verurteilt. Bon den übrigen Anklagen, insbesondere auch von der Anklage der Beleidigung des Paters wird er freigesprochen." ©eJlerrjetdj. Sarajewo, 5. Mai. In letzter Zeit ist es über die Schaffung einer jüdischen Wahlkurie in Bosnien und Herzegowina bedenklich still geworden. Das Gesetz über die Kultusautonomie der Mohammedaner ist bereits in Kraft getreten, über Juden hingegen verlautet nichts Authentisches. Desto beunruhigender wirkt auf die Juden eine Meldung der in bosnischen Angelegenheiten sonst gut informierten „Kroatischen Korrespondenz", aus welcher hervoraeht, daß den Juden außer einer Birilstimme, welche dem Oberrabbiner von Sarajewo zugedacht ist, keine gewählte Vertretung im künftigen bosnischen Landtage eingeräumt werden soll. Ueber den wesentlichen Inhalt der neuen Landesverfassung für Bosnien und die Herzegowina, deren Entwurf im Reichsfinanzministerium bereits abgeschlossen ist, erfährt nämlich die „Kroatische Korrespondenz" folgendes: „Der Landtag wird insgesamt 91 Mitglieder haben, wovon 19 Stimmen auf die Birilisten entfallen. Die Wahlordnung wird drei Kurien enthalten und zwar eine der Meistbesteuerten, eine städtische und eine Landgemeindenkurie. Bon den 72 gewählten Landtagsabgeordneten entfallen 32 auf die Griechischorientalen, 24 auf die Moslims und 16 auf die Katholiken. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt nach Konfessionen, und jede Konfession wird für sich selbst ihre Abgeordneten zu wählen haben. — Unter die Birilisten wurden eingereiht: 5 moslimitische Muftis, 4 katholische Bischöfe, 4 griechisch-orientalische Metropoliten und der Oberrabbiner von Sarajewo. Die Landtagsgeschäftsordnung wurde nach der Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates ausgearbeitet. Dem Monarchen allein steht das Recht der Ernennung des Landtagspräsidenten zu. Die Einberufung des Landtages ist für den 1. September in Aussicht genommen. Die Landtagswahlen dürften im Laufe der Monate Juli und August vorgenommen werden. Der Landtag wird im Gebäude des Sarajewoer Magistrats tagen, wo gegenwärtig die notwendigen Bauveränderungen in Angriff genommen werden. „Welche Jntriguen hier wieder eingewirkt haben, daß die maßgebenden Faktoren, welche noch vor einigen Wochen behaupteten, von der Gerechtigkeit der Forderung der Juden nach einer jüdischen Wahlkurie überzeugt zu sein, plötzlich ihre Ueberzeugung geändert haben, ist uns nicht bekannt, Landgraf Aildelm vi. und dar $cl>auforbla$cn. Bon L. Horwitz-Cafsel In Kirchhain, einer Kreisstadt an der Main - Weser - Bahn, bestand vor dreihundert Jahren Mischen Christen und Juden ein recht feindliches Verhältnis. Sicherlich rührte dies von der Konkurrenz her, die jüdische Handelselute den christlichen bereiteten. So suchten denn die Bewohner des Städtchens den Inden das Dasein so viel als möglich zu erschweren urrd fanden allerlei Schikane. Tie Metzger wollten nicht für den Bedarf der.jüdischen Haushaltungen schlachten und den Juden auch nicht die Hinterviertel oder „was ihnen mißlinget" abkaufen, bis Landgraf Moritz sich ins Mittel elgte und äs dato Spanaenberg den 5. Dezember 1606 der Metzgerinnung schrieb: „Wann Wir Bnß dessen bevehlß, so wir den Juden deß Schlachtenß halber gegeben, wo.hl zu erinnern wissen, vnnd nicht wüsten, auß waß Brsachen derselbe zu cassiren sey, Also laßen wir eß dabeh bewenden mit befehl, daß demselben nachsetzest, onnd Sie beyderseyts deme zu gehorsam anweisest." Besonders empfindlich müssen die Kirchhainer gegen das Schauforblasen gewesen sein. Am 19. Dezember 1653 beschweren sich Bürgermeister und Rat zu Kirchhain, daß die daselbst wohnenden fünf Juden „mit großem Geplärr ihre Synagoge hielten": Der Landgraf verfügte darauf, „daß sie das Blassen unterlassen vnd ihrm vermeynten Gottesdienst ohne Aergerniß verrichten sollen." — Cassel, 3. Juni 1656. — Die Regierung zu Marburg forderte nun die Judenschaft zu Kirchhain und Frankenberg vor dem Neujahrsfeste auf, des Hornblasens sich zu enthalten. Jn- _Der JSraelil.__ jedenfalls sollte aber der Gemeindebund, der Aktion in dieser Angelegenheit in die Hand nahm, doch noch den Versuch machen, die den bosnischen Juden drohende Zurücksetzung in letzter Minute abzuwenden. Ungarn. B u d a p e st, 16. Mai. Peinliches Aufsehen erregte hier vor einigen Tagen eine Gruppe russischer Juden, die unter starkem Polizeiaufgebot in den Polizeiarrest eskortiert wurden. Der aus Odessa kommende Personenzug brachte nämlich 45 jüdische Familien in die ungarische Hauptstadt, wo sie zur Ausweisleiftung angehalten wurden. Da die aus 150 Köpfen bestehende Wandertruppe angab, Rußland aus politischen Gründen verlassen zu haben, um nach Amerika zu flüchten, aber nicht nachzuweisen vermochten, daß sie über die nötigen Reisemittel verfügen, wurden sie auswaggoniert und in den Polizeiarrest gebracht. Die Polizei gestattete den Auswanderern, an den Vorstand der Budapester israelitischen Gemeinde eine Deputation zu entsenden, um eventuell von dort Hilfe zu holen. Da jedoch die jüdische Gemeinde für solche Zwecke keine Fonds hat, blieb die Hilfe von dieser Seite aus. Einige Mitglieder der Börse veranstalteten eine Kollekte und intervenierten bei der Polizei die beschlossene Abschiebung der Auswanderer an die russische Grenze auf einige Tage zu verschieben, da man hofft, mittlerweile die nötige, allerdings nicht geringe Summe ausbringen zu können. Blasendorf, 14. Mai. Diese Woche weilte hier der reformierte Bischof von Siebenbürgen B4la von Kenessay. Zu seiner Begrüßung erschien auch eine Deputation der hiesigen orthodoxen jüdischen Gemeinde unter Führnng des Oberrabbiners Joses Grün bäum, welche der Bischof in höflicher Weise vor der Deputation seiner eigenen Konfession empfing. Der Rabbiner sagte in seiner ungarischen Ansprache im Wesentlichen folgendes: „Leitende Persönlichkeiten der hierländischen reformierten Kirche äußerten sich oft dahin, daß die Macht Ihrer Kirche in der Aufklärung liege. Auch das wahre Judentum hatte nie Ursache, vor der Wissenschaft zu fürchten. Der so oft angefeindete Talmud und alle unsere heiligen Schriften sind voll des Lobes und der Verherrlichung von Wissenschaft und Weisheit. Aber mit Bedauern machen wir die Wahrnehmung, daß mit den Schlagworten von Kultur und Wissenschaft solche Ideen Verbreitung finden, die der Menschheit nur von Nachteil sein können. zwischen nahmen „die Vorsteher der Judenschaft im Fürstentum" sich der Sache an. Am 2. Dezember 1656 wenden sie sich per,modum Supplicae ad Serenissimura, „daß sie als Juden zu Observirung des Mosaischen Gesetzes und Ceremonien, sich in alle Wege verbunden achteten, vnd in welchen auch dis Hornblasen mit begriffen wäre, wie Leviticus 23 und Numeri 29 mit mehrerem zu sehen, also, daß sie dasselbe ohne profanirung ihres Gottesdienstes bey annahendem ihrem Neuen Jahrs-Fest nicht umgehen könnten, wie oann hin und wieder im gantzen Röm. Reich, wo noch Juden gedultet würden, man dessen nicht entübrigt seyn könte, es auch mit demselben so gethan, daß es zu niemandts Aergerniß oder Beschimpfung gereicht, gestalt solch Blasen nicht Vs offener Straßen, sondern in den Häusern, wo die Zusammenkünfte wären, ohne groß Gethön geschehn, vndt kaum eine halbeviertel Stunde wehrete, daß es Wohl die wenigste Leute zu hören bekämen, vorab zu Kirchhain, alwo „der ^sitden Zusammenkunft in einem an der Stadtmauer gelegenen Hauße wäre", daher bitten sie um die gnädige Verordnung, „daß sie sampt vndtsonders bey ihrem Gottesdienst und zwar dero Zeit auch in 8peoie bey der Ceremonie des Hornblasens bey Begehung ihres Neuen Jahres-Festes gelassen werden." In diesem Sinne resolvierte die Regierung am folgenden Tage, den 3. Sept. 1656. Ter Landgraf erließ noch folgendes Reskript an seine Regierung: Wilhelm« u. s. w. Hochgelahrte Raethe, liebe Getreue, Was ahn vns die sämptliche Judenschafft im Fürstenthumb Hessen vor die in vnsern Stätten Kirchhain und Franckenbergk befindliche Juden, das ihnen von Euch jüngsthin vndersagten Hornblasens halber off instehenden Ihren Newen Jahrstag in vnderthenigkeit gelangen lassen, angeführt vndt gesucht, das u.s.w. 21. Mat 1809. Diese im Leben der heutigen Gesellschaft wahrzunehmenden traurigen Anzeichen bieten den auffallendsten Beweis jener alten Wahrheit, daß Wissenschaft und Kultur allein außer Stande, sind die Menschheit glücklich zu machen, da wahrhafte Kultur ohne Sittlichkeit undenkbar seiwahre Sittlichkeit kann aber nur die Religion bieten. Das Bestreben der vaterländischen orthodoxen Judenheit ist dahin gerichtet, daß wir uns Eins fühlen mit unseren Landesbrüdern in der Liebe zum Vaterlande und im gemeinsamen, ehrlichen Wirken für das Gemeinwohl, aber dabei unserem Glauben, den Idealen unserer Altvordern und unseren heiligen Traditionen ewige Treue bewahren. Und wir hoffen zuversichtlich, eben durch unser unerschütterliches Festhalten an der Religion unserer Väter dem Baterlande sowohl, als auch der ganzen Menschheit nur gute Dienste zu leisten." Die anwesenden Geistlichen und andere Persönlichkeiten unterbrachen den Redner mit begeisterten Eljeu-Rusen und die Ansprache niachte. auch aus den Bischof einen sehr tiefen Eindruck. In längerer Rede erwiderte der Kirchenfürst u. a. folgendes: „Die selbstbewußte Betonung Ihrer Strenggläubigkeit erfüllt mich mit besonderer Freude und Genugtuung in dieser Zeit des Materialismus und Jndifferentismus in Sachen der Religion. Schon vor vielen Jahrtausenden kämpfte Ihr Volk mit verschiedenen Nattonen der Welt für die kostbarsten Güter des heiligen Glaubens. Auch der heilige Psalnüst sagt: Zu Abraham sprach der Ewige: er möge sein Vaterland verlassen und in das Land der Verheißung ziehen. Ihnen hingegen ward das Ungarland zur Heimat, wo Sie um Ihren Glauben keinen Kampf niehr zu führen brauchen, da die ungarische Nation nie zu Ihren Feinden gehörte. Beharren Sie daher nur fest in der strengen Ausübung Ihrer Religion in des Wortes edel st er Bedeutung und unterrichten Sie Ihre Jugend nur weiter in Ihrer kernigen, geistvollen, heiligen Sprache, welche in unvergleichlich markanter Weise Charaktere schildert und Bilder entwirft und aus deren Schlichtheit wahres, ungekünsteltes Leben spricht, und Sie werden zu jeder Zeit auf unsere Unterstützung rechnen können." Mit freundschaftlichem Händedruck und herzlichsten Dankesworten entließ der Bischof die jü- Nun erinnern wihr vns zwar vnser dergleichen Hornblasens halber etlicher Zeit Vf der Stätten gra* vamina ertheilten vndt Euch ohnlängst in Abschrift zugeschickter Revolutionen gutermaßen, — Gleichwie aber vns diese Sach damahls gar anders vorgebracht worden, wir auch dadurch das öffnetliche ärgerliche Blasen vff den Gassen oder aus den Fenstern eigentlich verstanden, vndt dahero nicht sehen, wie Ihnen den Juden bey solchen gestalten Sachen vnd da sie ihrem vorgeben nach ohne solch blasen ihren vermeint ten Gottesdienst dem Mosaischen Gesetz nach nicht verrichten können, dasselbe zu verwahren sey, bevorab da Wir Ihnen solches allster in unserer Residenz nach dem Exempel Unserer Gottseligen Herren Vorfahren, jedoch ohne sonderbar groß Gedöne nachgeben: Mso haben Wir Ihnen das blasen in Ihren Häusern vndt b§ ihre vermeinte Festtage vs gewisse mas zu gelassen, vndt Euch davon, vmb Euch hinfüro darnach zu achten habend, nach richtliche Kandtnns geben »vollen, Bndt Wihr rc. Datum, Sababurg, den 5 Septembris 1656. An die Regierung zu Marpurgk." Gewiß haben die Bürger von Kirchhain und Frankenberg sich beruhigt. Das Schauforblasen auf offener Straße mag gewiß nur in ihrer Phantasie bestanden haben. Jedoch nichmmt die Judenordnung des Landgrafen Carl vom Jahre 1679 auf das öffentliche Blasen bezug. i-- - ÜÜÜ

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