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Der Israelit · 1909-05-13 · Heft 19 (13.5.1909) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 19 (13.5.1909)
Date
1909-05-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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13. Mai 1909. Rr. 19. Seite 7 beit sollen, wahrscheinlich in der überwiegenden Mehrzahl auch fernerhin des Religionsunterrichts entbehren müssen. Tie Diaspora Hilst nur das Institut der W a uberlehrer. Allerdings die Organisation dieses Instituts wird nicht der Staat in die Hand nehmen können. Tie liegt in der Hand der jüdischen Interessenten und ich kann diesen nur den dringenden Rat geben, mit der Organisation weiter fortzuschreiten, um den Fonds, der hier geschaffen ist, auch in Anspruch nehmen zu können. AnZer der in beit örtlichen Entfernungen liegenden Schwierigkeit der Zusammenfassung der Binder in größeren Stationen spricht auch die Schwierigkeit des Unterrichts dafür, daß der Unterricht an die in der Tiaspora lebenden Kinder in den einzelnen Orten durch Wanderlehrer periodisch längere Zeit hindurch, auch verbunden mit häuslichen Arbeiten, erteilt werde. Man muß berücksichtigen, daß die Kinder, die den jüdischen Religionskult lernen sollen, zunächst die hebräische Spruche erlernen müssen, daß ferner der Unterricht in den Religionsgesetzen intensive Arbeit fordert, und daß auch die biblische Geschichte, die keineswegs beschränkt wird, wie man aus den vorgestrigen Worten des Kollegen Schepp nach Zeitungsberichten entnommen hat, eine wesentliche Anspannung und Zeitdauer erfordert. Mir hat der Herr Kollege Schepp bestätigt, daß er keineswegs hat sagen wollen, daß der jüdische Unterricht in der biblischen Geschichte zu knapp sei, sondern er hat nur die jüdischen biblischen Lehrbücher wegen ihrer präziseren Fassung und glücklicheren Abfassung den evangelischen Lehrbüchern als Beispiel hinstellen wollen, (Abgeordneter Schepp: sehr richtig!), sodaß eine Beunruhigung über diese Auslassungi n jüdischen Kreisen nicht einzutreten braucht. Jedenfalls wird man aus der 'Situation die Folgerung ziehen können, daß nur der Unterricht durch Wanderlehrer in den einzelnen Orten dem Uebelstand abhilft. Ich wünsche, daß, wenn diese Wanderlehrer auch bloß 8 bi§ 10 Kinder LU unterrid)ten tfaben, die staatliche Beihilfe nicht versagt werden möchte, und bitte, daß dre Regierung den. Pfands in diesem Sinne nutzbar machen möchte. Ich glaube, §aß, wenn für diese Zwecke mehr als 40,000 Mark nötig sind, das Abgeordnetenhaus die Bewilligung nicht versagen wird. Die Erklärung^des Regierungsvertreters — es sprach allerdings nicht der Ministerialdirektor selbst — zeigte leider in den entscheidenden Punkten nicht das mindeste Entgegenkommen, stellte sich vielmehr auf den rein formellen Standpunkt buchstäblicher Gesetzesinterpretation und buchstäblicher d. h. scheinbarer Parität. Das ist im höchsten Grade bedauerlich. Hamburg, 10. Mai. Man schreibt uns: „Zu Ihrer Notiz in der vorwöchentlichen Nummer betr. die von den amerikanischen Einwanderungsbehörden verfügte Rücksendung eines 2V« jährigen Kindes nach Kischinew sei noch bemerkt, daß das Vorgeyen der amerikanischen Behörden nach vorliegenden Berichten noch viel rigoroser war. Zwei Herren des Hamburger Hilfs Vereins (Auswanderer-Unterstützung) haben sich, nachdem sie von der Sache erfahren hatten, telegraphisch nach Rotterdam gewandt, um sofort beim Eintreffen des Schiffes die Uebernahme des Kindes durch den Hilfsverein zu veranlassen. Erfreulicherweise kam das Telegramm noch zeitig genug in Rotterdam an. Das Kind wird, wie man hört, demnächst nach Hamburg in ein Kinderhospital überführt. Das enerigsche Einschreiten und das rasche Handeln der Hamburger Herren verdient alle Anerkennung." Würzburg, 8 Mai. Jn^der Magistratssitzung vom 1. Mai kam nach einem diesbezüglichen Referate des Rechtsrates Löffler die Frage der Einführung der gänzlichen Sonntagsruhe zur Verhandlung. Der Referent plädierte auf Aufhebung des hier noch geltenden Rechtes zum „Offenhalten" der Läden an Sonn- und Feiertagen in den Morgenfrunden von 7 bis 9 Uhr. Inbezug auf die sabbathaltenden jüdischen Geschäftsleute meinte der Rednerdaß man auch ihnen aus formal-rechtlichen Gesichtspunkten eine Ausnahme nicht zuerkennen könne, obschon, wie er zugeben muß, in vielen Städten, so in München, die Bedenken ohne jeglichen Schoden überwunden worden seien. Diesen Ausführungen trat in eindrucksvoller und überzeugender Rede M.-R. Kahn entgegen. Redner erklärte, die Sonntagsruhe liege auch im Interesse der Prinzipale. Anders als im Detailhandel, für den auch die „Handelskammer" die Zeit von 7—9 Uhr gestrichen haben will, liege die Sache bei Engros-Geschäften. Der Stano- Der JSraelit. punkr des ,Handelsvereins", in zwei stunden, mittags von 11—1 Uhr, könne nicht alle dringliche Korrespondenz erledigt werden, sei berechtigt. Daraus folge aber auch, daß die jüdischen Geschäfte, die am Samstag nicht arbeiten lassen, erst recht nicht mit diesen zwei Stunden auskommen. In zwei Stunden könne man eben nicht die Arbeiten von zwei Tagen erledigen. M.-R. Kahn resümiert dahin, man möge hinsichtlich der Engros-Geschäfte noch keinen Beschluß fassen und den israelitischen Grossisten, die am Samstag ihr jüdisches Personal nicht arbeiten lassen, die zwei Stunden des Sonntags von 7—9 Uhr zur Arbeit hinter verschlossenen Türen zugestehen. M. R. Bolzano bekämpfte den Antrag Kahn, ebenso Rechtsrat Körbel, der meinte: ,Mie wollen Sie kontrollieren, ob der Israelit am Samstac nicht hat arbeiten lassen, und ob er nur jüdisches Personal beschäftigt?" Demgegenüber bemerkte M.-R. Kahn: „Schwierigkeiten gebe es nicht, man würde eben eine Liste aufstellen. Es handle si'ch nur um jüdische Grossisten. Man möge doch tolerant sein." Rechtsrat Löffler bezweifelte, daß die Existenz des jüdischen Geschäftes durch Aufheben der zwei Morgenstunden bedroht sei. Nun trat Rechtsrat Brand mtt einem Vermittelungsantrag auf den Plan, indem er beantragte, die iSraelittschen Grossisten sollten am Sonntag statt der wegfallenden zwei Arbeitsstunden von 7—9 Uhr dadurch eine mehr bekommen, daß ihnen gestattet wird, schon um 10 Uhr (von 10—1) hinter verschlossenen Türen ihr jüdisches Personal arbeiten zu lassen. Diesem Antrag schloß sich auch M -R. Kahn an, welcher dann mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen wurde. Ebenfalls Annahme fanden dann die Anträge des Referenten Rechtsrat Löffler auf Wegfall der Geschäftszeit von 7-9 Uhr für alle Geschäfte,Grossisten und Detaillisten. Mülhausen, 11. Mai. Der bekannte Kriegsgerichtsprozeß gegen den Hauptmann Grafen von Gersdorff wegen des Selbstmordes des jüdischen Einjährigen Bloch, von dem wir bereits in Nr. 17 des „Israelit" ausführlich berichteten, erregt allenthalben in Elsaß-Lothringen berechtigtes Aufsehen und wird noch manches Nachspiel haben. Daß von beiden Seiten Berufung eingelegt worden ist, haben wir bereits mitgeteilt. In diesem Prozeß hat sich aber außerdem der Vertreter der Anklage, Kriegsgerichtsrat Walter, zu antisemitischen Bemerkungen hinreißen lassen. Unter anderem äußerte er etwa, die jüdische Abstammung habe noch niemals als ein Vorzug gegolten, besonders nicht bei der deutschen Armee usw. Darauf haben nunmehr die drei israelitischen Konsistorien beschlossen, gegen den Kriegsgerichtsrat beim zuständigen Divisionskommando Beschwerde einzureichen. — Gegenüber den antisemitischen Aufstellungen des genannten Gerichtsrates ist es doch vom Interesse festzustellen, daß, wie die politischen Zeitungen des Landes im Anschluß an den bezeichnenden Prozeß konstatieren, daß Preußen seit den Freiheitskriegen jüdische Offiziere hatte und mit ihnen die besten Erfahrungen gemacht hat. Bon den zahlreichen Kriegsfreiwilligen jüdischen Glaubens, die 1813/15 in die Armee getreten waren, wurden etwa 30 zu Offizieren befördert, von denen einige nach dem Friedensschluß in den aktiven Dienst übernommen wurden. 1870/71 fochten auf deutscher Seite — abgesehen von den zahlreichen Sanitätsoffizieren — etwa 100 Offiziere jüdischen Glaubens, die Mehrzahl in der -preußischen Armee, 22 im bayrischen Heere, einige in den sächsischen, badischen, hessischen, braunschweigischen und mecklenburgischen Kontingenten. Viele davon erhielten das eiserne Kreuz oder es wurden ihnen die entsprechenden Auszeichnungen der Bundesstaaten verliehen. Ein großer Teil wurde weiter befördert, viele zu Premierleutnants, nicht wenige zu Hauptleuten und Stabsoffizieren usw. Auch in dem folgenden Jahrzehnt wurden Juden Reserve-Offiziere. Erst infolge der anttsemitischen Agitation stockte dieses Avancement, und es wurde in Preußen seit etwa 1880 zur feststehenden Regel, keinen Juden mehr zum Offizier zu befördern. In Bayern werden noch geeignete jüdische Aspiranten Offiziere. Jede offizielle oder offiziöse Beschönigung der planmäßigen Zurücksetzung der sich zu dem angestammten Glauben bekennenden jüdischen Soldaten, ebenso jeder Einwand in bezug auf die militärische Eignung der jüdischen Raffe muß angesichts nachstehender Zahlen verstummen: Seit 1880 dienten, nach stattstischen Aufnahmen, in Preußen zirka 30 000 Einjährigfreiwilligen jüdischen Glaubens, von denen kein einziger zum Reserveoffizier befördert wurde. Dagegen wurden von den 12000 Freiwilligen jüdischer Abstammung und christlichen Glaubens etwa 300 befördert. Sollten also diese 300 Bevorzugten durch den Taufschein die ihnen durch die Raffe abgehende militärische Tüchtigkeit erlangt haben? Oesterreich. Der Diener Gemeindefag. (Von unserem Korrespondenten.) Wien, 7. Mai. Der vom Allgemeinen Oestr. Israel. Bund einberufenezGemeindetag fand am 4. Mai im Sitzungssaale der Kultusgemeinde statt. Der Präsident oer Wiener Kultusgemeinde, Herr Dr' Alfred Stern, eröffnete die Versammlung mit einer Ansprache. Der Redner suchte zunächst das. Bestreben, eine Ge-" samtorganisation herbeizuführen, historisch zu begründen und erläuterte den bekannten Entwurf, Er bedauert die Nichtbeteiligung der Gemeinden Galiziens und verwahrt sich gegen die Anschuldigung, als Wien vom vorbereitenden Arsschuß Anträge auf eine Aenderung der Vorlage zu Gunsten Galiziens abgelehnt worden. Auch eine entsprechende Vertretung der strenggläubigen Richtung sei, um den Gesetzestreuen Rechnung zu ttagen, eingeladen worden und zu seiner Freude auch erschienen. Es wurde dann auf Antrag des Präsidenten ein Huldigungs-Telegramm an den Kaiser abgesandt. Abgeordneter Tr. Gabe l protestiert gegen die Zusammensetzung der Versammlung, da seiner Ansicht nach in der Versammlung, die eine Fortsetzung der vorjährigen sei, auch die früheren Vertreter Sitz und Sttmme haben müßten. Ter Präsident sucht dagegen den Modus, nach welchem die jetzige Versammlung einberusen wurde, zu rechtfertigen. Bei der Wahl der Mitglieder hätte sich der Ausschuß von der Rücksicht auf die Regierung leiten lassen, der gegenüber init der notwendigen Autorität aufgetreten werden müsse. Herr Tr. Sonnenschein unterstützt die Ausführungen des Präsidenten, und beanttagt, in die Spezialdebatte einzugehen. Darauf ergriff Herr B. Hofbauer als Vertreter der Gesetzestreuen das Wort zu folgender Ausführung: „Ich muß mir erlauben, zur Generaldebatte zu sprechen. Zunächst gestatte ich mir, meine Anschauung darüber zu äußern, was Klerikalismus ist und was Frömmigkeit. Klerikal, glaube ich, ist derjenige, der durch eine Organisation Jemanden anderen zur Religiosität zwingen will. Fromm ist, wer trotz seines Glaubens jeden anderen tun läßt, was er will. Das gleiche gilt von Liberalen und Bilderstürmern. Der Bilderstürmer ist umgekehrt wie der Klerikale: Er will den anderen zur Unfrömmigkeit zwingen, der Liberale wird jedem sein-e Ueberzengung lassen. Bon diesem Genchtspunkte ausgehend, sage ich, 'daß in einem Zeitalter, wo man in Frankreich die Trennung von Staat und Kirche durchgeführt hat, und der Jude im Allgemeinen überall zur liberalen Partei zählt, daß es in dieser Zeit ein österreichischer Jude ist, weicher eine strenge Konsistorialverfassung schaffen w'll, wenn Sie auch von vorncherein sagen, daß sie nichts Religiöses schaffen wollen. Ist es aber wirklich nichts Religiöses, wenn die Organisation für Rabbiner, Schächter, Kantoren und Lehrer sorgen soll? Für mich sind das rituelle Angelegenheiten. Für Andere allerdings sind das keine rituellen Angelegenheiten. Vom liberalen Standpunkt sage ick Ihnen, daß heute in der Zeit der Trennung von Kircke und Staat und wo in Amerika oder in der Schweiz und in England die Kirche einfach unter das Bereinsgesetz gestellt wird, es unmöglich ist, jemanden zu zwingen, daß er zu einerrelrgiösen Gemeinschaft gehöre. Umgekehrt muß heute jeder nach seiner Facon selig werden. Es ist heute eine historische Zeit für die Juden Oesterreichs und wir können eine Einigung, eine gemeinsame.Organisation trotz aller Verschiedenheit der Richtungen herbeiführen. Heute willman aber, wie ich aus Ihrem Entwürfe sehe, einen Teil der Juden zwingen, sich einsperren zu lassen in einer Organisation,

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