Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 19 (13.5.1909)
- Date
- 1909-05-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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13. Mat 1909 denverbände nicht ihren einzigen, ihre idealen Zweck in der Pflege des Gottesgesetzes finden, vielmehr lediglich der Zusammenschluß der durch gemeinsame Abstammung allein noch Verbundenen seien? Und fügt zur Schmach den Hohn noch hinzu, indem ihr die ganze Mißgeburt dann jüdische „Religionsgemeinschaft" nennt? Geht doch hin und nennt sie „Judenschaft" und versichert dabei, wie weiland Staatsminister Eichhorn, daß sie nicht bezwecke, das Judentum selbst zu erhalten, zu kräftigen, zu fördern, daß vielmehr vom Judentum bei alledem keine Rede, die Rabbiner lediglich Privatangestellte der Gemeinde seien und ihr nur erkannt hättet, daß die Kräfte, die in Euch selber wohnen, zu Eurer Verbesserung und Veredelung noch nicht hinlänglich nutzbar gemacht worden wären und daß nur Provinzialgemeinden und die Landgemeinde dies Wunder vollbringen könnten! Wahrlich es gehört ein trauriger Mut dazu, in den Bahnen des Judengesetzes den Heilesbau der jüdischen Gesamtorganisarion errichten zu wollen. Die tausendjährige Verkennung und Mißachttrng des Judentums, zum letzten Mal in Gesetzesform geschmiedet im Jahre 1847, soll nun in einem monumentalen Werk der Gesetzgebung voraussichtlich für lange Zeiten von neuem sestgelegt werden, und die eigenen Bekenner des Judentums sind es, die Bausteine dazu zu liefern keinen Anstand nehmen. Das ist die wahrhaft erschütternde Tragik dieses Entwurfes. Klarer als je zuvor erhellt hier die tiefe Kluft, die u ns e r e Bestrebungen, die Ziele unserer Wünsche und Hoffnungen von dem Träumen der organisationswütigen Verbände trennt. Das, worauf es diesen ankommt, ist — trotz der mißbräuchlichen Benutzung des Wortes Judentum — die Hebung der öffentlich-rechtlichen Stellung der Juden, nicht des Judentums, im preußischen Staat. Wie zu dieser Hebung das Juden gesetz von 1847 den ersten, ob auch kümmerlichen Schritt bedeutet, so wollen sie die Richtlinien dieses Gesetzes weiter verfolg n und dann nicht nur die einzelnen Gemeinden, sondern die Gesamtheit der preußischen Judenheit zu staatlicher Anerkennung bringen. Die Organisationsfrage ist ihnen in erster Hinsicht eine rein politische Frage. Die politische Gleichstellung der Juden ist ihr höchstes Ziel, und gebieterisch fordern sie, daß diesem Ziele gegenüber alle von ihnen als Sonderwünsche stignatisierten Bedenken und Widersprüche verstummen. Vergeblich versichern sie, um den wohl berechtigten Argwohn der Regierung und des Parlaments zu beschwichtigen, es solle durch die geplante Organisation die öffentlich-rechtliche Stellung der preußischen Judenheit im Staate im biszurück ins Tors, um im Hause des Verstorbenen die üblichen Gebete zu verrichten: Jokew mit ihnen, blaß und verstört. .Als sie das Trauerhaus verließen, begannen die Männer miteinander auf dem Nachhauseweg zu beraten, wie der Witwe und dett armen Waisen geholfen werden könnte. Jokew hörte still zu. So schlimm, wie es mit Löbs Familie stand, hatte er sich die Verhältnisse nicht gedacht. Einer der Männer, der Ehajim Psendersheim sagte: „Das Allertleinfte hilft mit, auf, Ihr Männer müßt jeder tnn, was Ihr könnt. Chodsche*^ tut es ein Laib Brod, ein Stückchen Fleisch, -in Sack Kartoffeln, ein Kochels**) Rüben, ein Dutzend Eier, ivo so viele Mäuler Nahrung verlangen, . . . ich mein' nur so." — — v In derselben Woche schien der Riesenappetit Iokews stark gelitten zu haben. W.i iinmer er einkehNe, äs; er nur die halbe der ihm vorgestellten Rationen, Doch schenkte er seinen Gastgebern, die sich immer wieder von neuem an seinem Hunger erfreuten und ihren Spaß dabei hatten, nicht das geringste. Er packte behutsam den Rest, ob es nun Brot, ob es Eier oder Butter oder Käse war, in die Taschen, bedankte sich und zog seines Weges fürbaß, wie sonst auch. Fiel dieses sonderbare Gebühren auch anfänglich den Dörflern und Kleinstädtern auf, so gewöhnten sie 'ich dennoch bald auch an dieses sonderbare Sparsystem, obgleich das eigentlich doch auf ihre Kosten ging. Aber, sagten sich dann die Leute, was für ein Unterschied kann es uns sein, ob der Jokew an unserm Tisch oder unterwegs das Csstm verschluckt? Und sie bewirteten ihn nach wie vor reichlich, überreichlich. .(Schluß folgt.) *) Sogar. **) Für eine Mahlzeit. . - Vv; Der Israeli: herigen Zustand unverändert erhalten bleiben. Wem die in § 116 des Entwurfs, der für eine Reihe von Gesetzen der jüdischen Landesgemeinde die Stellung einer ,/Kirche" vtndiziert, deutlich genug durchschimmernden Ambitionen der beiden Verbände nicht genügen, der wird gerade aus dem engen Anschluß des Entwurfs an das Judengesetz von 1847 mit vollendeter Klarheit die ganze Tendenz seiner Urheber entnehmen. Wie das Judengesetz von 1847 kein religiöses, vielmehr ein rein politisches Gesetz ivar, so soll auch das Gesetz von 1909 ein rein politisches Judengesetz werden. Die Organisation der preußischen Judenheit zu einer Landesgemeinde erscheint den beiden Verbänden als eine politische Notwendigkeit. Dieser politischen Notwendigkeit bringen sie ohne Zaudern die wohlverstandenen Interessen des gesetzestreuen Judentums zum Opfer. Aber die preußische Regierung und das preußische Parlament wird, das hoffen wir mit Sicherheit, ihrem Drängen nicht nachgeben, werden den im Judengesetz von 1847 eingeschlagenen Weg der völligen Ignorierung des Judentums als eines religiösen Bekenntnisses nicht weiter beschreiten. Längst steht der preußische Jude nicht mehr als ein in erster Linie ethnologisch gesondertes Wesen im Kreise seiner nichtjüdischen Mitbürger. Die preußische Gesetzgebung des Jahres 1909 sieht in dem preußischen Juden gleich uns vor allem den Bekenner einer bestimmt gearteten religiösen Ueberzeugung. Sie erblickt mit uns in der Organisatton der preußischen Judenheit unter Ignorierung dieser Ueberzeugung eine Form ohne Inhalt, einen wesenlosen Schall. Nie und nimmer können wir uns entschließen, der politischen Gleichstellung zu Liebe, deren Unvollkommenheit auch wir im übrigen aufs tiefste beklagen, das Judentum zum Opfer zu bringen. Die Interessen des überlieferten Judentums aber fordern für die Gegenwart gebieterisch die Ablehnung jeder Gesamtorganisation in irgend welcher Form. Für die Gegenwart! Denn wären die Zeiten andere, so könnte eine Gesamtorganisation allerdings von unberechenbarem Segen für die Forterhaltung des Judentums sein. Das wäre eine Gesamtorganisation, in deren erstem Paragraphen der lapidare Satz enthalten sein könnte, daß sie auf dem Bode» des Rettgionsgesetzes stehe, daß die Förderung der Erkenntnis und der Verwirklichung des Judentums ihr erster und einziger Zweck sei. Mtt ttefem Scbmerz und vollkommener Resignation aber müssen wir es aussprechen, daß eine solche Organisatton, wie wir sie mit jeder Faser unseres Herzens herbeisehnen, heute eine vollkom- (A. v. Humboldt.) Alexander von Humboldt, der große Apostel der Humanität und Glaubensfreiheit, ist vor nunmehr 50 Jahren, (0. Mai 1859) ins Grab gesunken. Ter vielseitige Gelehrte ist auch als Staatsmann mit Freimut und Unerschrockenheit für die Forderungen der Menschlichkeit eingetreten. Dem Ministerium Eichhorn, das 1817 das bekannte Iudenedikt erlassen, gibt er in einem Briese an Karl Josias von Bunfen (28. 7. 1847) eine bittere Pille zu schlucken: „In dein Iudengesetze hat uns das Kultusministcriuin eben gelehrt, daß Inden nicht einmal extraordinäre Professoren der Geschichte, der heidnischen und griechischen Mythologie und der orientalischen Sprachen sein können. Es ist ein trauriger Zustand, wenn ein ganzes Volk in seiner geistigen Bildung hoch über der des Ministeriunrs steht." In einem Briese an den Grafen Stollberg geht er auf die rückschrittliche Tendenz des Iudengesetzes von 1847 mit folgendem Worte ein: „Ich habe mit einem Schmerze, dessen Motive und Richtung Sie mit mir teilen, die Wnlaße („Journal des Tebats" vom 10. März 1842 gegen das unter Eichhorn erlassene preußische Judengesetz) gelesen. Ich hoffe, daß vieles sehe falsch und hämisch abgesaßt ist, wäre es nicht, so halte ich die beabsichtigten Neuerungen nach meiner innigsten lieber-- zeugung für höchst aufregend, mit allen Grundsätzen der Staatsklugheit streitend, zu den bösartigsten Interpretationen der Motive veranlassend. Rechte raubend, die durch ein menschlicheres Gesetz des Vaters bereits erworben sind und der Milde unseres jetzigen Monarchen entgegen. Es ist eine gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die alten Gesetze Gottes äuslegen zu wollen. Die Geschichte finsterer Jahrhunderte lehrt, zu welchen Abwegen _ Ro. 19. Seite 5, mene Unmöglichkeit ist. Wie die Dinge heute liegen, kann daS Judentum schlechterdings nicht zur Grundlage und zum Zweck einer Gesamtvrganisation gemacht werden. Denn auS dem einzigen großen Judentum der Vergangenheit sind gar viele Judentümer geworden. Nicht mehr wie ehedem ist das Judentum das alle Juden in gleicher Ueberzeugungstreue einigende Element der preußischen Juden. Folgerichttg sieht sich heute jeder Entwurf einer Gesamtorganisation preußischer Juden genötigt, im Interesse des Zustandekommens der Einheit daS zu ignorieren, worin eSkeineEinmüttgkeit gibt: Das Judentum. Mit unerbittlicher Logik führt so die Einheitsbestrebung der Verbände zu einer Organisation derZudenheit unterBeiseiteftellung des Judentums. In diesem dialektischen Zwiespalt liegt der Todeskeim für alle und jede Organisationsbestrebung der Gegenwart: Die von uns gewünschte Organisation kann nicht sein, die von jenen verlangte darf nicht sein. In dieser bitteren Erkenntnis gipfelt unsere Krittk des vorliegenden Entwurfs. AuS ihr erhellt mit Klarhett, daß dieser Entwurf schlechterdings verbefferungsunfähig ist und daß man, wie wir oben angedeutet, auf durchaus neuer Grundlage, nnter Verzicht auf alle Repräsentationsgelüste und Behördenautorität bescheidenen Sinnes das Mögliche zu verwirkichen suchen sollte. * * * Bon einem Vergleiche mtt dem Rofin'schen Entwurf waren wir ausgegangen. Während wir dort überall eine streng logische Zusammenfügung der Glieder zum Ganzen fanden, sehen wir hier an allen Ecken und Enden Widersprüche entstehen. In der Tat geht dem Entwurf jeder einheitlich durchgeführte Grundgedanke ab. Er will demokrattscher sein als sein Vorgänger, aber er verschlechtert das Wahlrecht. Er anerkennt das Austrittsgesetz, aber nur für die Gemeinden und vermag nicht das dem Austrittsgesetz zu Grunde liegende Prinzip der Gewissensfreiheit und der unbedingten Ablehnung jeder Majorifierung in religiösen Angelegenheiten zu erkennen, geschweige denn folgerichttg durchzuführen. Er will für Neologie und Orthodoxie in gleicher Weise Gesetzeskraft erhalten und bekennt sich in der Gemeindeverfaffung offen zu eine« dem Religionsgesetz strikt zuwtzderlaufenden Prinzip. Er ist sich des innerhalb der preußischen Judenheit herrschenden Zwiespalts wohl bewußt und vermißt sich gleichwohl, in der Landesgemeinde eine die Interessen des Gesamtjudentums nach außen vertretende einheitliche repräsentattve Spitze zu schaffen, während sie in Wahrhett lediglich solche Deutungen den Mut geben. Die Besorgnis, mir zu schaden, uruß Sie nicht abhalten, von diese« Zeilen Gebrauch zu machen: man muß vor allen Dingen den Mut haben, se'ne Meinung zu sagen." Heute nach mehr als 60 Jahren haben trete Aenßerungcn des mutigen Gelehrten ihren aktuellen. Wert noch keineswegs verloren.... (Neologe Spezialitäten.) In der Synagoge der neol. Gemeinde in Kecskemst wurde an einem Festabende des verflossenen piDÖ nach Schluß des Gottesdienstes Vvn einem hoffnungsvollen Eleven der Landcs-Musikakademie in Pest ein Orgelkonzert abgehalten. Als Mottp diente gewiß der Talmudanssprnch: «npiaa matt p* tBäckereien mit reiner Bntter.j In einer amtlichen Anzeige ist folgendes zu lesen: „Hauptgläubiger, welche an dem am 3. Februar 1909 eröffneten Konkurse über das Vermögen des Bäckermeisters Gottlieb Tnscha in Osterode, Ostpr., beteiligt sind: Margarine-Fabrik Mohr, Altona Mk. 169,60 Margarine-Fabrik van den Bergh, Cleve „ 307,00 Margarine-Fabrik Müller & Co., Cleve „ 480,10 Margarine-Fabrik Rehse, Danzig „ 234,40 Margarine-Fabrik Conring & Co., Danzig ,> 135,00 Margarinewerke Jnergens & Prinzen, Goch „ 138,00 Ostdeutsche Margarinewerke Königsberg ,. 135/10 Jüdische Haushaltungen werden ans diesem Konkursausschreiben etwas lernen.