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Der Israelit · 1909-05-13 · Heft 19 (13.5.1909) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 19 (13.5.1909)
Date
1909-05-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Der A-raAtt. Str. 19 Mt » IS. Mai 1SVS >i» "r ■ ~ .«'• '■ -i aber negieren, die Rabbiner zu bloßen Soldbeamten Herabdrücken, der Gemeindevertretung jedoch das freie ^as rskormLnäi verleihen, und dann das Ganze als reines Postulat der altjüdischen Gemeindeautonomie hinstellen, das ist die denkbar kühnste Geschichtsfälschung, die der neue Entwurf im Angesicht der jüdischen Oeffentkeit zu sanktionieren und und dem preußischen Staate zur Gutheißung vorzulegen sich unterfängt. VI. Aber die Verteidiger des neuen Entwurfs berufen sich zur Beschönigung der von ihnen gewünschten Gemeindeverfassung nicht nur auf die ganze Vergangenheit der jüdischen Gemeinden, sie weisen vielmehr in erster Linie auf das preußische Judengesetz vom Jahre 1847 hin, in dessen Bahnen sich der neue Entwurf bewege, „dessen Vorschriften er led glich den jetzigen von Grund aus veränderten öffentlich-rechtlichen Verhältnissen anpasse", und hoffen wohl, damit insbesondere bei der Staatsregierung eines günstigen Eindrucks nicht zu verfehlen. In der Tat bestimmt der § 51 des genannten Gesetzes : „Die auf den Kultus bezüglichen inueren Einrichtungen bleiben in jeder einzelnen Synagogengemeinde, solange und soweit nicht das Statut ein Anderes festsetzt, der Vereinbarung des Vorstandes und der Repräsentanten überlassen. Die Regierung hat von diesen Einrichtungen nur insoweit Kenntnis zu nehmen und Entscheidungen zu treffen, als die öffentliche Ordnung ihr Einschreiten erfordert". Es stehe somit der Entwurf völlig im Einklang mit der altpreußischen Gesetzestradition und erscheint durch diese völlig gerechtfertigt. Die jüdischen Tagesblätter liberaler Richtung betonen dies mit behaglichem Schmunzeln. Es bleibt uns nichts übrig als zu erklären: Der Entwurf wandelt in der Tat völlig in den Bahnen des Judengefetzes vom Jahre 1847, und das ist die größte Schmach, die man ihm jemals hätte nachsagen können. Mit Klarheit und Deutlichkeit geht daraus hervor, daß die jüdischen Verfasser dieses Entwurfs, daß die hinter ihnen stehenden jüdischen Verbände an dem jüdischen Religionsgesetz, dem einzig wesentlichen Inhalt des historischen Judentums, auch nicht im mindesten ein größeres Interesse nehmen, als weiland die preußischen Regierungsvertreter im Jahre 1847! Was aber von seiten des christlichen Staates vom Jahre 1847 völlig erklärlich erscheint, was sich aus Zweck und Ziel des von ihm geplanten Judengesetzes fast notwendig ergibt, das gereicht den in den nämlichen Bahnen fortschreitenden Redaktoren und den hinter ihnen stehenden Verbänden, die ohne Mandat die Vertretnng der gesamten preußischen Judenheit in schwer, bei Wind und Wetter, die Landstraße fürbaß. Es war ein hartes, aber ein ehrliches Stück Brot, das sich der Freßjokew verdienen mußte, und kein Jude oder Christ hätte es schwerer verdienen können. Mer die Gewohnheit macht am Ende alles leicht. Freßjokew war gesund wie ein Fisch in Wasser und, obgleich von nur mittlerer Statur, von herkulischer Kraft, was auch sehr notwendig für ihn war. Nicht nur wegen der schweren Last, die er stets zu tragen hatte, sondern auch wegen der Unsicherheit der Wege. In den zwanziger uttb dreißiger, ja sogar noch in den fünfziger Jahren war es mit der Sicherheit bet Landstraßen nicht weit her. und nicht nur hier in unserer Gegend, sondern allenthalben in Teutschland. Fuhrleute, Viehhändler, Metzger und Handelsleute, die häufig über Land gehen mußten, hielten sich samt und sonders große und starke Hunde, die sie zum Schlitz mit über Feld nahmen. Auch der Freßjokew war stets von seinem schwarzhaarigen Hund, einem sehr starken Tier begleitet. Und trotzdem war er schon öfters angefallen worden, denn es hätte sich für die Wegelagerer schon gelohnt, den Freßjokew auszurauben. Aber er war bisher immer mit dem Schreck davon gekommen und sein Caro hatte mehr wie einmal den Räubern bös mitgespielt. Jemand, der bei Tagesgrauen schon, Sominer wie Winter, bei Schnee und Regen mit seiner Last unterwegs ist. hat schon einen ganz anderen Appetit, wie ein Mensch, der in der Stube, hinter dem Schreibtisch oder hinter seiner Theke oder bei den Folianten sitzt. Wohin nun .Freßjokew mit seinem, gesegneten ^lppettt kam, wurde er nicht schlecht regaliert, weil sich die Leure au seinem unbegrenzten Hunger ergötzten. Und weil er zu Hause nicht so viel essen konnte, ohne sich vor seinen Kindern genieren zu müssen und sie satt zu machen., aß er umsomehr mrtetdie Hand genommen habeil, wahrlich nicht zur Ehre. Was war denn der Zweck des Judengesetzes vom Jahre 1847? Am 14. Juni 1847 erklärte der Staatsminister Eichhorn in der Sitzung der Herrenkurie, daß das Gesetz nicht bezwecke, „das Judentum selbst zu erhalten, sondern nur diejenigen Kräfte, welche den Juden selbst innewohnen, zu ihrer Verbesserung, zu ihrer Veredelung nutzbar zu machen. Das Gesetz will nichts anderes, als was sich bereits vorfindet, aufnehmen, und das korporative Leben sich entwickeln lassen, ohne daß es irgend der bestehenden Polittschen und bürgerlichen Ordnung nachteilig werden könnte." (Sten. Ber. S. 2028.) Klassischer, als es hier der Minister namens der Regierung tat, kann das Judengesetz garnicht charakterisiert werden. Mit wahrhaft ängstlicher Scheu verwahrt sich die Regierung vor dem Vorwürfe, sie wolle mit diesem Gesetz etwa zur Förderung des Judentums irgendwie beitragen. Sie scheidet mit großer Schärfe das Judentum von den Juden. Das Judentum ist ihr völlig gleichgültig. Sie will lediglich die I u d en zubrauchbaren und nützlichen Staatsbürgern erziehen. Sie will die Juden „verbessern, veredeln". Aber als geeignetes Mittel zu dieser Verbesserung und Veredelung erscheint ihr keinesweges die Förderung und Pflege des Judentums, die Verbreitung seiner ethischen Lehren, seines Sittengesetzes im Kreise seiner Bekenner. Sie appelliert nicht an das Judentum, sondern an den von ihr in dem einzelnen Juden supponierten tüchtigen und entwickelungsfähigen Kern. Sie interessiert die Gemeinde nicht als religiöse Organisation, sondern lediglich als ein Zusammenschluß von Juden in rein ethnologischem Sinne des Wortes. Daß der Zweck dieses Zusammenschlusses zufällig in der Förderung des Judentums, in dessen Verwirklichung mit gemeinsamen Kräften besteht, ist ihr ein blos privatrechtlicher Nebenumstand, der bei der geplanten öffentlich-rechtlichen Regelung der Judenverhältnisse völlig außer Acht zu bleiben hat. In höchst bezeichnender Weise nennt der von der Regierung dem Vereinigten Landtag vorgelegte Entwurf die Gemeinden einfach „Judenschaften" und beweist damit den rein raffenpolitischen Charakter des ganzen Gesetzes. Das nun einmal vorhandene korporattve Leben der Juden soll in den Staatsverband ausgenommen und der staatlichen Kontrolle unterworfen werden. Das korporattve Leben der Juden aber hat seine Organe lediglich im Vorstand und in den Repräsentanten. Nur diese finden daher in dem Gesetz ihre öffentlich-rechtliche Anerkennung. Dem Staate gegenüber sind überhaupt sie allein vorhanden. So wenig wie der Staat „das Judentum erhalten" will, kann er die Absicht haben, Wegs. .So bekam er den Namen Freßjokew. Nnr^am Freitagabend und Sabbath aber auch sonstigen Festtagen, wenn nichts zu befördern war< mußte sich Sorte ans ihren Freßjokew vorbereiten, denn wenn er nicht gut gefüttert wurde, so konnte er unmögtich meilenweit solche Lasten tragen, wie er zu seiner Entschuldigung behauptete. Eines Tages verlor er den unschönen Spitznamen, und deshalb will ich ihn auch jetzt nnr kurzweg Jokew nennen. Ich brauche wohl fauni zu erwähnen, daß ein unwissender und obendrein p ungebildeter Mensch der nnr mit Bauern, Torfjuden und ans der Landstraße mit Fuhrleuten verkehrte, nnr an Sabbat und Festtagen in seinem Familienkreis sich aushielt, keine sehr seinen Manieren besaß. Tas Milien, in dem ein Mensch zu verkehren gezwungen ist, wirkt nun einmal auf sein Wesen. Und dennoch war dieser unwissende und ungebildete Mann aus seine Art bemüht. noch zu lernen. Und er benutzte die einzige ihm hierzu gebotene Gelegenheit. Ich muß hier nämlich einen Irrtum, dem das junge Geschlecht allenthalben bei uns Inden unterliegt, der Bildungsgrad der Juden sei in früheren Zeiten durchwegs ein sehr geringer gewesen, korrigieren. Auch schon in meiner Jugend, als die Judengassen noch in fast allen Städten Deutschlands auch mir Recht ihren Namen trugen, traf diese Anschauung nicht zu. Ta gab es schon, ganz so wie heute, vornehme, wie geringe, unwissende und gelehrte, reiche und arme, gebildete wie ungebildete Leute. Nun fand jeden Sabbat vormittag, oder spät nachmittags eine Art Vortrag statt. Ter Lehrer oder Rabbiner erklärten die jeweiligen Bibelabschnitte und fügten ihren Reden moralische Betrachtungen, Lehren fürs Leben oder Vorschriften über das Verhalten gegen die Nebenmenschen bei. Da war Jokew einer der aufdie berufenen Lehrer des Judentums, die Rabbiner, bei der öffentlich-rechtlichen Regelung der Judenverhältniffe zu berücksichtigen. Wie die Pflege des Judentums seitens der Gemeinde, so ist auch die Stellung der Rabbiner eine rein privatrechtliche. Der Rabbiner ist eine interne Angelegenheit der Gemeinde, nicht minder wie das Judentum. — So ergibt sich die Ignorierung des Judentums im Judengesetz von 1847 und die Stellung der Rabbiner darin als notwendige Konsequenz aus der ganzen Tendenz des Gesetzes, sowie aus der ganzen Sinnesrichtung der Gesetzgeber. Wer will diesen Gesetzgebern, wer will vor allem der preußischen Regierung daraus einen Borwurf machen? Wer von ihnen verlangen, daß sie bereits damals zu einer gerechten und vorurteilslosen Würdigung des Judentums hätten gelangen, hätten erkennen sollen, daß die Förderung des Judentums im Kreise seiner Bekenner das beste, das sicherste Mittel zur Verbesserung und Veredelung der Juden sowie zu ihrer Ertüchtigung zu brauchbaren Staatsbürgern sei? Noch stand man ja erst im Zeichen des beginnenden Morgenrots der Emanzipation und es fehlte das Helle Licht, das des Judentums innersten Gehalt der nichtjüdischen Außenwelt erkennbar gemacht hätte. Und mußte die Regierung nicht mitansehen, wie gerade diejenigen. Juden, die vermöge ihrer Bildung bereits damals befähigt erschienen, am öffentlichen Leben mit Erfolg sich zu beteiligen, die ersten waren, die ihr Judentum gleich einer die Ertüchtigung zum modernen Staatsbürger hindernden Fessel von sich warfen, und soll man sich da wundern, wenn auch sie geneigt war, in diesem Judentum eher einen staatswidrigen Hemmschuh zu erblicken, an dessen Erhaltung mitzuarbeiten der Staat sich sorgfältig hüten müsse? Wahrlich, das Judengesttz von 1847 ist leicht zu begreifen und vollends zu rechtferttgen. — Aber wie? ©ecfföig Jahre später wagen cs jüdische Männer, ansehnliche jüdische Verbände, in den Bahnen des Judengesetzes zu wandeln? Wo ist der jüdische Mann, dem hier nicht die Schamröte ins Gesicht steigt, der nicht im Herzen den brennenden Zorn verspürte ob der öffentlichen Herabsetzung des Judentums, die hierin zum Ausdruck kommt! In den Bahnen des Judengesetzes wandelt Ihr? Wollt also, den Entwurf in der Hand, vor die Regierung und vor das Parlament hintreten und öffentlich anerkennen, daß es recht und billig war, bei der öffentlich-rechtlichen Regelung der Judenverhältniffe das Judentum auszuschalten, der Staat kein Interesse habe, seinen Arm dazu zu leihen, an der Erhaltung und Förderung des Judentums mitzuarbeiten? Wagt es, im Zeitalter des Antisemitismus offen zu bekennen, daß die Ju merksamsten Zuhörer, obgleich er nur einen kleinen 4eil von dem verstand, was der Vortragende sprach. Er wurde nicht selten von den anderen, die zugegen waren, geneckt, das hielt ihn aber doch nicht ab, sich regelmäßig in der Lehrstube einzufinden. Eines Tages sollte es sich aber zeigen, daß Jokew denn doch kein «ungelehriger Schüler war. Auf seinen Botengängen aus die Nachbarorte pflegte er in einem Tors bei einem Glaubensgenossen einzukehren, wo er immer gut bewirtet wurde. Tiefer, Namens Löb Stern schien, wenn auch kein wohlhabender Mann, doch ganz leidlich gut gestellt zu sein. Taß er mit acht Kindern sich tapfer umtun mußte, war selbstverständlich Alle 14 Tage schlachtete er ein Rindchen; zur Kirmeszeit sogar jede Woche eines, und dann trug er und seine Kinderschar die kleinen Fleischrationen auf die benachbarten Dörfer zu den Kunden, und das bedeutete schon eine Leistung, denn im Winter mußte oft der fußhohe Schnee durchwatet werden, im Sommer ging es durch Hitze und morgens'vor Tagesanbruch hinaus, und nicht selten wurde der Kunde mitten in der Nacht ans dem Schlaf geweckt, um das Fleisch in Empfang zu nehmen. Kehrte nun Jokew bei Löb Stern ern, so gab es stets Kaffee, einen halben Laib Brod mit reichlichem Zubehör. War frisch geschlachtet worden, spendete Stern wohl auch eine große frische Wurst. Ta legte sich eines Tages Stern hin, uni nicht wieder aufznstehen. Tie Torsjuden, die, besonders bei traurigen Anlässen, fest Zusammenhalten, kamen aus der ganzen Umgegend, um den 44jährigen, jäh Hingeschiedenen, braven Mann zu Grabe zu geleiten. Jokew ließ es sich nicht nehmen, Löb Stern, bei dem er jahrelang Gastfreundschaft genossen, die letzte Ehre zu erweisen. Schon beim Begräbnis war es allgemein bekannt geworden, daß Löb als ein ganz armer Mann aus dem Leben geschieden war. Nach dem Begräbnis gingen mehrere Männer

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