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Der Israelit · 1909-05-13 · Heft 19 (13.5.1909) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 19 (13.5.1909)
Date
1909-05-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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:*#***-?*<?¥ ft ).KV -m#»**- '%**&*•&*.'» der unbotmäßigen Galizier zunächst die Organisation nur für die westlichen Länder Oesterreichs zu schaffen. Daß sie vor diesem Geschicke bewahrt wurden, und nun entgegen dem „Strafantrage" des Herrn Dr. Fialla doch noch nach der erprobten Methode: „Und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt zur Liebe und zum Mittun gezwungen werden, haben die Galizier in erster Reihe ihren Reichsrats- Vertretern, den Abgeordneten Gabel und Stand, zu verdanken, die ohne jegliches Mandat die galizische Judenheit auch in dieser Versammlung vertreten und ihre Interessen wahrnehmen zu müssen glaubten. Ja, die Herren vom Reichsrate, die zur Dekoration der Versammlung wohl manches beigetragen haben mögen, haben wieder einmal die so seltene Gelegenheit weidlich ausgenützt, vor versammelten Juden auf Juden, auf ihre abwesenden Landsleute, Glaubensbrüder und Wähler, zu schimpfen. Wenn man oft von Uneinigkeiten und Verstimmungen zwischen den Mitgliedern des „Jüdischen Klubs" hört, hier waren sie einig und überboten sich förmlich, die von ihnen vertretene jüdische Bevölkerung in Galizien zu beschimpfen, zu verdächtigen und besonders ihre Proteste als gemeine Fälschungen und Schwinddlprodukte, als „Tendenzmache der orth-o-oxen Hetzer und Friedensstörer" hinzustellen. Will man an das Zielbewußtsein und die feste Entschlossenheit, die die Galizier bei dieser Gelegenheit in achtunggebietender Weise gezeigt haben, glauben, so kann man nicht anders erwarten, als daß sie die Konsequenzen aus diesem Gebühren ihrer parlamentarischen Vertreter auch ziehen werden und ihnen bei Gelegenheit der nächstenReichsrats-Wahlen den unwiderleglichen Beweis erbringen, daß die „Protestler, von denen die Herren heute so verächtlich und abfällig sprechen, de facto die gesetzestreuen galizischen Massen sind, die selbst über die Wahlen von würdigen Vertretern im Parlamente, und zwar von solchen, die auch nach innen dieJnteressen ihrer Wähler zu wahren wissen, zu entscheiden vermögen . . . Das Verhalten der Galizier war, wie gesagt, ein durchaus würdiges und berechtigt, als Spmptom eines Erwachens zu geschloffener und entschlossener Arbeit, zu frohen Hoffnungen auch nach anderer Richtung. Nicht minder takt- und würdevoll verteidigten, wie aus dem Berichte ersichtlich ist, die orthodoxen Vertreter aus Wien ihren Standpunkt. Besonders erfreulich war die mutige Erklärung, daß die gesetzestreue Judenheit nur solche Männer als Repräsentanten der Religions Gemeinschaft anerkennen könne, deren Lebensführung den Grundprinzipen des jüdischen Religionsgesetzes entspricht und daß Sir sie jede Gesamtorganisation unannehmbar sei, ie Nicht diesen Grundsatz gesetzlich festlegt. Daß man j e geneigt sein würde, ihren Wünschen Rechnung zu tragen, diese Illusion wurde schon in der ersten Versammlung, die alleZusatz- und Abänderungs-Anträge, welche eine bessere Wahrung der religiösen Autonomie der Gemeinden bezweckten, rundweg ablehnte, gründlich zerstört. Bleibt nur noch die berechtigte Hoffnung, daß die Regierung in einer Zeit der Toleranz und Gewissensfreiheit eine Zwangsoraanisation egen den Willen von einer Million Menschen, ie der Organisation gewaltsam unterworfen werden sollten, nie und nimmer zustande kommen läßt. Der neue Organfsatiotttentwtirf für die „ildiscfce Religion*- «erelirchalt" in Preußen. V. Die in dem Entwurf vorgesehene Gemeinde- Verfassung, sowie die Regelung der Stellung der Rabbinen innerhalb der Gemeinde ergiebt sich, wie wir gesehen haben, als notwendige Konsequenz aus dem Prinzip der Neologie, die dem Religionsgesetz keine unbedingt verpflichtende Kraft für die Gegenwart zuerkennt. Was aber, so fragen wir nochmals, hat diese Kodifikation des Reformjudentums mit uns, was hatsiemit der preußischen Orthodoxie zu schaffen? Mit welchem Recht kann der Entwurf den Anspruch erheben, für die gesamte preußische Judenheit, die denn doch Gottlob noch lange nicht insgesamt zur Fahne der „Liberalen Bereinigung" schwört, zum Gesetz erhoben zu werden? Vom Standpunkt der Orthodoxie aus ist dieser Entwurf nichts als kodifiziertes Unrecht. Vergebens berufen sich die Redaktoren auf die vom Religionsgesetz geforderte Autonomie der Gemeinden. Mit dieser Autonomie der Gemeinden wird nachgerade ein sträflicher Mißbrauch getrieben. Wir waren die ersten, die gegen die Gemeindeknechtung Rosin'schen Angedenkens energischsten Protest erhoben. Aber mit derselben Entschiedenheit und rücksichtslosen Schärfe weisen wir die Behörden- Anarchie zurück, die der neue Entwurf als angeblich altjüdisches Postulat hinstellt und zur Kodifikation bringt. Die Autonomie der jüdischen Gemeinde ist keine Autonomie contra legem, sondern nur intra, höchstens praeter legem. Die Autonomie der jüdischen Gemeinde hat die unbedingte Berpflichtungskraft des Religionsgesetzes zur logischen Voraussetzung. Nie und nimmer darf sie, auch nur auf religiösem Gebiete, mit der unbeschränkten Autonomie des modernen Staates, sondern nur mit der beschränkten Autonomie eines Selbstverwaltungskörpers innerhalb des Staates verglichen werden. Nicht zwar an der subjektiven Willensmeinung des Rabbiners oder gar des Vorstandes der Provinzial- und Landes-Gemeinde, wohl aber an den unumstößlichen Normen des Religionsgesetzes findet sie ihre unverrückbare Schranke. Hier wie überall im Kreise jüdischer Anschauung beruht die Freiheit auf dem Gesetz. Nur so war es möglich, in langen Jahrhunderten die Autonomie der Gemeinden unangetastet bestehen zu lassen, ohne befürchten zu müssen, daß sich die einzelnen Verbände in völlig von einander abweichender Entwicklung zu Trägern willkürlicher Zwecke gestalteten, nur so ist die lange noch nicht genügend gewürdigte historische Tatsache zu begreifen, daß bis züm Beginn der Reform die Autonomie der Gemeinden die alle Länder der Diaspora mit einander verknüpfende Einheit des Judentums in Bekenntnis und Tat in keiner Weise zerstört oder gemindert hat. Das war das große Werk unserer Rabbinen, die, ihrer Gemeinde in richterlicher Unabhängigkeit gegenüberstehend, wie Richter stets nur zur Gesetzeshut, zur Gesetzesanwendung, niemals zu souveräner Gesetzesänderung und Rechtsneugestaltung berufen, als gewissenhafte Interpreten des Religionsgesetzes das notwendige Korrelat zur Autonomie der Gemeinden bildeten. Gewiß, der Rabbiner war keineswegs die „oberste Behörde" in seiner Gemeinde. Aber eben so wenig wie er, war es jemals die Versammlung der Gemeindemitglieder oder gar der Gemeindevorstand. Es war vielmehr das Charakteristikon jeder jüdischen Gemeinde im Gegensatz zu allen sonstigen Religionsverbänden, daß ihr eine sichtbare oberste Behörde ganz und gar abging. Jede jüdische Gemeinde fühlte sich als bloßer Bestandteil jener seit der Zerstreuung des jüdischen Volkes un s i ch tb a r e n jüdischen „Kirche", die einst der göttliche Gesetzgeber in unveränderlichen Grundzügen für alle Zeiten gestiftet. Nur soweit daS Religionsgesetz es zuläßt, ist in der jüdischen Gemeinde Raum zu neuer Gesetzgebung. Und diese eng begrenzte Gesetzgebung stand von jeher weder dem Rabbiner, noch dem Vorstand, vielmehr der Gesamtheit der Gemeindemitglieder zu. In überraschend mustergültiger Weise finden wir so innerhalb der Grenzen des Religionsgesetzes die Lehre dlovte8gmeu'8 von der Tellung der Gewalten verwirklicht: Der pouvoir l^gislatif bei der Gesamtheit der Gemeindemitglieder, der ponvoir judiciaire beim Rabbiner, der pouvoir exäcntif beim Gemeindevorstand. Die Berpflichtungskraft des Religionsgesetzes AlL mm Schutt und Trümmer die £ teile des Tempels bezeichneten, hörte dieser Gottesdienst der Tat auf. Da nun Israel die weite Wanderung Ms Exil am unabsehbare Zeit hinaus antreten mußte, teils um sittlich geläutert zu werden, teils um den DttsfionSgedankm den Nationen zu verkünden, da mußte ihm ein geistiger Halt mit^egeben werden, an dem eS sich zu jeder Zeit festhatten und immer wieder emporranken konnte. Der Geist, den die flljmp ausdrückten, er wurde — in geistige Form gegoffen — auf die lange Warderung durch Zeiten und Nationen mit hinausgegeben. AuS dem Gottesdienst der Tat wurde ein Gottesdienst des Wortesaus dem äußeren Gottesdienst wurde ein DTDP — ein innerer Gottesdienst. Und das taten die Männer der großen Synode. Sie verfaßten Gebete, die den mannigfachsten Seiten des Lebens, feinen Freuden und seMen Leiden Rechnung trugen- Gebete, in denen sowohl das niedergedrückte Gemüt, wie auch der verworrene Geist Trost und Licht finden und fich wieder emporrtchten konnten; Gebete, die sowohl für daS Individuum wie für die Gesamtheit berechnet find. Mit dieser Anleitung und Bestimmung ist unS auch gleichzeitig die Definttion für rnßfl gegeben. Genau so, wie p^p mit dem deutschen Worte „Opfer" übersetzt, dem jüdischen Begriff des p“1p gar nicht nahe kommt, ja daS Gegenteil bedeutet, ebenso füllt die deutsche Uebersetzung „Geb r" nicht den vollkomrmnen Begriff aus. Gebet hängt u it Bitte zusammen — aber ntPp2 und nrnn find nur ein Teil der nSöfV jedoch nicht der rollkommene Begriff 71^271 hieß ursprünglich - wie die« alles S. r». «ursch in feinem min ausführt - „über fich selbst urteilen, fich selbst richten". DaS heißt: der Mensch w ll ein wahre« Urteil über fich selbst, über alle seine Beziehungen zu Gott und zur Welt ha^en, um dann, wenn er fich im Gebete streng geprüft, wmn er wieder GotteS Heiligkeit angestrebt und M diesem Streben Kraft und Mur gewonnen hat, diese Erkenntnis in rastloser Weiterarbeit und treuer Pstichterfüllung draußen im Leben zu bekunden und zu betätigen. „Durchdringung der Seele mtt dem Göttlichen" das heißt beten. Da« ist das Wesen der 'n*?Bn, wie daS der 71132*12, nur unterschieden durch die Mittel. ' (Schluß folgt.) Kleines Feuilleton. Ungebildete Eente. Bon Arthur Sahn. (Fortsetzung.) Ter Greis strich sich über das silberweiße Haar, das unter einem kleinen Samtkäppchen hervorquoll und begann: „In dem Hinterbau meines Elternhauses in der Judengasse, wo heute ,rur noch neue Häuser stehen, wohnte eine Frau namens Sorte. Bitte, lachen Sie nicht Fräulein Herta, über den altmodischen Namen, auch nicht darüber, daß der Mann derselben Sorle Freßjokew hieß, weil er immer essen und daher nur sehr schwer tasten konnte." Tie Mädchen lachten aber dennoch, am lautesten Herta, darüber, daß ein Mensch Freßjokew heitzen konnte. Tas bewies ja deutlich, welch ein Biümngsgrad unter den alten Juden vorausgesetzt werden konnte. „Abwarten, abwarten, Binder", beschwichtigte der alte Mann und fuhr dann fort: „Tie Sorle komrte weder lesen noch schreiben - nicht einmal die doch sonst, selbst dem unwrssendsten Juden geläufige heilige Sprache. Ich sehe sie noch lebhaft vor nnr, die alte Sorle, mit dem spitzen, vergrämten Gesicht und den sorgenvollen Augen. Die kleine graue Kattunhaube lag fest an den hohen Schläfen, wo die übliche Perrücke die weißen Haare nicht mehr bedeckte. Klein, hager und flink ging sie ihren armseligen Geschäften nach, weil der Freßjokew kaum gemlg verdienen konnte, um die zahlreiche Kinderschar zu erhalten. .Da packte sie des Morgens, sobald die Kinder im Cheder warenihren kleinen Henkelkorb voll mit Schnur, Garn, Steck- und Näh- und Stricknadeln, vielleicht auch Haarnadeln, Knöpfenmit Seife, die sie selber bereitete, Wachsstöcken für den jüdischen Hausgebrauch, die ebenfalls so wie die gelben.Jahrzeitskerzen, mit Trangabe ihres Schlafes von ihr hergestellt wurden. Ter Freßkojew war ein ganz guter Kater, wenn er selber sattgemacht war, was der Sorte nicht leicht ward. Schon vor ihrer Verheiratung war der Freßjokew Schliach, das heißt Botengänger, der auf die umliegenden Törfer, wohin keine Post oder sonstige Wagenverbindung führte, ging, und den Geschäftsleuten die Packete, Briefe, Waren und sonstige Tinge beförderte, was heutzutage die Post besorgt. Es gab wohl schon eine Postbeförderung nach den größeren Flecken, ^aber sie war sehr teuer, daher für die kleinen tveschäftsleute nicht geeignet. So ging denn der Freßjokew^ mit Ausnahme des Sabbath und der Feiertage tagtäglich auf die Dörfer bis zu vier und fünf Wegestunden und. oft mit Packeten, die in einer Art von Kvrbverschlag verstaut waren, bis zu zwei Zent rn nää

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