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Der Israelit · 1909-05-13 · Heft 19 (13.5.1909) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 19 (13.5.1909)
Date
1909-05-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 8. f&r. 19. wie es aüSgespieen das Volk, das vor euch da war." So steht auch in der R 'BrOEH KDfiOiri/ ebenfalls ^22 *f? s'rr "k"o 's rmra a'o prnp mrp dak S2ü d"aiökö rwp awn , r, ♦niö« irm (Forts, folgt.) ochenrvnöscha«. ° von Sen Segnungen Ses obligaforifdien I Religionsunterrichts. \ Ter badische Obcrrat scheint die providenl tielle Bestimnrung zu haben, in schicksalsschweren l Augenblicken eine für die Gesamtheit des Juden- ► tums überaus segensreiche, wenn auch unfreiwillige Wirksamkeit zu entfalten. Als in Preu- * ßen das Gespenst der Rosin'schen Zwangs-Or- E ganisation drohte, beeilten sich die oberrätlichen I't. Machthaber durch eine Klage gegen den „Israelit" der Oeffentlichkeit den ganzen Segen ihrer Herrschaft über die Gewissen in öffentlicher Gerichtsverhandlung zu entschleiern und auf diese Weise zu ihrem Teile mit dazu beizutragen, das; I die drohende Gefahr beseitigt ward. I Nun, da den preußischen Juden zum zweiten k Male eine ähnliche Gefahr droht, vollzieht sich i in Karlsruhe ein Vorgang, der zwar zunächst nicht! in dem gleichen Grade von weittragender Be l deutung rst wie jener' Prozeß, der aber immerhin f erneut ein grelles Schlachlicht auf die in Baden L herrschende religiöse Gewissensfreiheit wirft, d Die Tageszeitungen berichten über einen am f Dienstag in Karlsruhe ftattgehabten Prozeß fols gendes: i „Ein Fall, der für die Gewissensfreiheit in relik aiösen Dingen von prinzipieller Bedeutung ist, wurde f heute vor dem Schöffengericht verhandelt. Ter Kaufmann Kayser ist seiner Religionsanschauung nach israef litisch-orthodox, demgemäß Mitglied der hier bestehen-! den orthodoxen Religionsgesellschaft, zugleich aber auch s der allgemeinen israelitischen Gemeinde, die den Anl spruch erhebt, sowohl die orthodoxe wie die liberale [ Richtung in sich zu vereinigen, während sie bei den l Orthodoxen vorwiegend als liberal gilt. Kayser hatte \ seinen achtjährigen Knaben zunächst in den allgemeinen i israelitischen Religionsunterricht der Volksschule ges schickt. Dieser genügte ihm jedoch nicht, weil da nur \ biblische Geschichte gelehrt werde, während di? eigent- * liche Religions- und Sittenlehre ausgeschaltet sei, und i weil auch der Religionslehrer fundamentale Gesetze ft m$ bedeute* die fiebert für m? Bon Hermann Levi, Lehrer in Cöln-Ehrenfeld. VINP 'Vf VVN2 ttboo 'h vrm amn Mt diesem Satze ist daS Prograumr Israels festgestellt. AlS „Priester der Menschheit" fällt ihm die Aufgabe zu, den Völkern daS Gotteswort zu verkünden, als „Pioniere der Ethtt" Gottesltcht und Gotteswahrheit unter den Nationen zu verbreiten. Jedoch eine notwendige Bedingung knüpft sich an diese Bestimmung. AlS Träger dieses MsstonSgebankenS mutz Israel in erster Linie selbst ein VlAp A> ein heiliges Bott sein, daS fein ganzes Denken und Fühlen vollkommen dem göttlichen Willen, der aus den göttlichen Gesetzen und Geboten spricht, unterordnet. Daher hat jeder Einzelne, ÄS Glied dieser heiligen Gesamthett die stete Aufgabe, durch s«im Lebensführung, die in 'fl flflia» — in wirklichem Sichstellen in den Dienst GotteS — vesteht, zu der Ber- W'rr fltraeti» des Judentums, wie z. B. die Sabbathfeier, nicht inne halte. Kayser ließ also seinen Knaben diesen Religionsunterricht nicht inehr besuchen, sondern überwies ihn dem der orthodoxen Religionsgesellschaft (vier Wochenstunden gegen zwei). Gleichzeitig suchte er bei dem Rabbinat um Befreiung von dem Religionsunterricht der Volksschule nach, wurde aber abschlägig beschiedeu, obwohl ein solcher Dispens verschiedenen angesehenen Persönlichkeiten der liberalen israelitischen Richtung, die ihren Kindern als Ersatz privaten Religionsunterricht erteilen lassen, gewahrt worden war. Die orthodoxe Religivnsgesellschaft richtete eine Eingabe an den O b e r s ch u l r a t, der zunächst entschied, daß der von zwei Rabbinern und zwei anderen Lehrern erteilte Unterricht der orthodoxen Religionsgesellschaft als Ersatz vollauf genüge. Auf Betreiben des Oberrats der Israeliten ließ jedoch der Oberschulrat sich von diesem Standpunkt dann wieder abbringen und verfügte neuerdings, daß auch orthodoxe Eltern verpflichtet seien, ihre Kinder von den liberalen Religionslehrern unterrichten zu lassen, so lange sie der badischen Israelitischen Landeskirche angehören. In diesem Erlaß erteilte der Oberschvlral den orthodoxen Israeliten auch den Rat, eventuell aus der Landeskirche auszntreten. Ter Oberrat der Israeliten versprach für diesen Fall Befreiung von der eigentlich noch ans ein Jahr weiter zu zahlenden Kirchensteuer. Das Gericht nahm an, daß die prinzipielle Seite der Frage vor das Verwaltungsgericht gehöre und hielt sich zunächst nur an den formalen Hergang. .Kayser wnrde demgemäß zur Zahlung der gegen ihn verfügten Polizeistrafe von 2 Mart wegen Fernhaltung seines Kindes von dem allgemeinen Religionsunterricht verurteilt. Er hat Berufung eingelegt." Unsere Leser sind durch die im Frühjahr v. Js. im „Israelit" veröffentlichten Mitteilungen über die Vorgeschichte des Falles Kavier eingehend unterrichtet. Es knüpfte sich an diese Mitteilungen'seiner Zeit eine Polemik mit Herrn Stadtrabbiner Tr. Appel, der sich gegen den Verdacht der Gewissensbedrückullg nach Kräfteir wehrte und die Sache so därzustellen suchte, als ob er höchstens auf dem Wege freundschaftlicher Uebcreinkunft die Kinder der der „Israelitischen Religionsgesellschaft" angehörigen badischen Juden zu dem neologen Religionsunterricht her anziehe. Damals wurde auch nritgeteilt, daß der Lberfchulrat, an seiner Spitze der als vorurteilslos weit bekannte Wdagoge Hofrat Dr. von Sallwürck, in der Angelegenheit durchaus auf Seiten der in ihrem Gewissen bedrängten Orthodoxen stand und die Befreiung der sich beschwert fühlenden Kinder bereits angeordnet hatte. Inzwischen hat sich der Oberschulrat, wie die Verhandlung ergibt, entgegen seiner besseren Ueberzeugung, der legalen Gewaltpolitik des Oberrates fügen müssen, und das Gericht konnte natürlich nichts anderes tun, als in Anwendung der bestehenden Gesetze sich zum Werkzeug der in gesetzestreuen Kreisen Mission treibenden Reform zu machen. Wir sind begierig, ob die liberalen Blätter, an ihrer Spitze die „Frankfurter Zeitung", die wirkltchung und Vervollkommnung dieses Menschhettsideales beizutragen. Tagtäglich soll er im Gebete nach dieser fltPHR streben und in diesem Streben wieder neue Kraft und neuen Ansporn für das Leben und für seine Aufgabe gewinnen. In dieser hoben fittlichen Auffaffung liegt gleichzeitig der erhabene Gedanke, daß die Summe der auf gleichem fittlichen Niveau stehenden Einzelmenschen eine berufene heilige Gesamtheit bilden, und daß die Existenz jedes Einzelnen für die GesamtexFtenz notwendig ist. Wenn wir unS nun ftagen, wieso in unserer Zeit der größte Teil von diefcm heiligen Ziele abgekommen und seiner Aufgabe untreu geworden ist, so liegt ber Grund neben anderen Ursachen auch darin, baß er den Zweck und die Bedeutung der Gebete nicht kennt und ihren ttefen, geistigen Inhalt nicht zu würdigen versteht. Wo en wir unS über die Bedeutung und den Geist der Gebete klar werben, so müssen wir kurz die Geschichte der Gebete vor unserem geistigen Auge entrollen. Ueber diesen Punkt ist man vielfach irrtümlicher Anficht. Die meisten Leute nehmen den Satz flflfl fl^fifl pAp zu wörtlich und glauben, daß, nachdem der Opfer dienst aufgehört hatte, die „KnetzeS hagdauloh" das Gebet an seine Stelle setzte. ES steht jedoch fest, daß Gebete schon zu der Zett, als ber Tempel noch bestand und als noch geopfert wurde, in den bestehenden Synagogen inner- und außerhalb Jerusalems verrichtet wurden. Unsere Aufgabe soll es nun zunächst sein, zu untersuchen, in welcher Beziehung n^Bfl zu pAp steht, inwiefern das „Gebet" daS „Opfer" ersetzt. pAp übersetzen wir gewöhnlich mtt „Opfer". Jedoch ist dies keineswegs der Inhalt des Begriffes, der in dem Worte pA2 liegt. Denn — wie wir eS im Sprachgebrauch noch anwenden — „etn Opfer bringen" — br» i. 7.-- ' W—. .. ..7 . . ... _. . .. ... Cv.--'- ■■ ' l3. Mai 1909 sonst in jedem Falle von Gewissenszwang, wenn er sich gegen freireligiöse Kreise richtet, mit der denkbar größten Energie ihre einflußreiche Stimme erhebt, auch in diesem Falle den demokratischen Grundprinzipien treu bleiben und die Zwangspolitik des „liberalen" badischen Oberrates an den Pranger stellen wird. Wie dem aber auch sei die Gerichtsver Handlung in Karlsruhe und die hoffentlich recht bald stattfindende Berufungsverhandlung leuchtet so kräftig in die unhaltbaren Zustände, die sich in Baden herausgebildet haben^ hinein, daß die badische Kammer nicht umhin können wird, durch eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen Wandel zu schaffen, sofern das Verhalten des badischen Oberrates sich in der Tat als gesetzlich begründet erweist. Besondere Hervorhebung verdient noch die pfiffige Art, wie der Oberrat durch das liebenswürdige Angebot des Steuererlasses die unbequemen orthodoxen Wähler aus der „Landeskirche" hinauszudrängen sucht, ein Vorgang, der in der „Kirchengeschichte" beispiellos dastehen dürfte. Die Sroangsorganijafion In Oefferreidi. Der Entwurf zur Schaffung meiner staatlichen Gesamtorganisation der Juden Oesterreichs, dessen wesentliche Bestandteile wir bereits einer Würdigung unterzogen haben, ist, wie an anderer Stelle des Ausführlichen berichtet wird, vom Gemeindetage in Wien mit einigen unwesentlichen Abänderungen zum Beschlüße erhoben worden. ES war kaum anders zu erwarten, denn die Männer, die man da in der Kultusstube in der Seitenstättergasse versammelt sah, waren in ihrer großen Mehrheit über den Segen und die Notwendigkeit einer Zwangsorganisation sowie über die Vortrefflichkeit und Vollkommenheit des Entwurfes längst einig. Diejenigen aber, die gesunden Sinnes auf den ersten Blick erkannten, was sie nach dem Wortlaute des Entwurfes von der geplanten Organisation zu erwarten hätten, die Vertreter der 900000 Juden in Galizien, blieben wohlweislich der Ber sammlung fern, während 207 galizische Gemeinden ihre ablehnende Haltung in schriftlichen Protesten begründeten. Diese passive Resistenz der Galizier hätte ihnen beinahe den Erfolg eingebracht, von den Wohltaten der Zwangsorganisation, gänzlich ausgeschlossen zu werden. Wenigstens war es der ehrliche Wunsch der Kultusvorsteher aus Brünn und Troppau, die im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Alfred Stern den formellen Antrag stellten, unter Ausschluß deutet „opfern", eine Einbuße erleiden. Der Betreffende der ein Opfer bringt, erleidet einen Verlust. Auch die ursprünglich im Opfer liegende Bedeutung „Darbringung" und „Darbietung" deckt sich nicht mit dem, waS wirklich dem Worte pAp zugrunde liegt. Denn etwas „darbieten" fetzt doch stets den Wunsch und die B tte desjenigen voraus, dem eS dargeboren werden soll; eS wäre also eine Art Geschenk. Noch dieser Deutung würde ja Gott es sein, ber die Annäherung deS Menschen sucht. Und das soll^eS gerade nicht fein! 2Ap heißt vielmehr „fich nähern", jemandem näherkommen, mtt ihm in Beziehung treten. Damtt fällt einerseits sogleich die mit dem Begriffe ,. Opfer" verbundene Vorstellung eines Verlustes, sowie die dem Worte „Darbringung" zugrunde liegende Bedeutung eines Geschenkes weg, andererseits ergibt es fich, daß der 2'ApV es ist, der aus freiem Antriebe fich feinem Gotte nähert und in dem pAp seine Befriedigung findet, also er sogar einen positiven Gewinn erzielt. So hätten wir nach S. R. Hirsch etymologisch den Begriff?2A2 festgelegt. 1 Was ist nun die Bedeutung des pflp? Im pAi? wollen wir uns Gott näher». GotteS Näde ist das höchste, wahre Glück deS Menschen. Mtt seiner unveredetten, tierischen Seite tritt der Mensch im pAp vor Gott, um sein Sinnliches läuternd zu veredeln und zu weihen. Nickt wie die heidnische Auffaffung — daS blutige Tier wird anstatt deS tosesfchuldtgen Menschen gebracht —, sondern ber moraltich und geistig gesunk ne Mensch soll durch das Opfer gehoben werden. Im Opfern deS Tieres sucht der Mensch symbolisch wieder die Annäherung Gottes. ES war mtt anderen Worten äußerer Gottesdienst, ein Gottesdienst der Tat.

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