Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1909)
- Date
- 1909-05-06
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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»9. sind kine ehr-!)em denbald Das Geerbesich und peln )Ns- )hne einder aat: Ein ajas und enso mer »akeethe. ngeigen oaaat ll es nur auf affer nicht die aufden- )nen iheit hinfiroihr ürde auch bera, ieles enums Väre : das ltzen. die l bees ing nicht 'h zu her" )erts entdas fand ctun, den nden igam war naus Lage das Walt nerte jus und crdete hzeit. adcho von )ankeiten Vi. 29. April 1909. wohlfeil zu verhandeln.. Sein Garant aber heißt Freiheit des Gewissens. Diese Freiheit des Gewissens ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf schwer bedroht, ist notgedrungen durch jeden Plan einer staatlichen Gesamtorganisation in die größte Gefahr gebracht. Denn Staat und Religion haben getrennte Gebiete : „Der Staat gebietet und zwingt" — sagt Mendelssohn in seinem „Jerusalem" — die Religion belehrt und überredet; der Staat erteilt Gestehe, die Religion Gebote. Der Staat hat physische Gewalt und bedient sich derselben, wo es nötig ist; die Religion ist Liebe und Wohltun. Jener gibt den Ungehorsamen auf, und stößt ihn aus,- diese nimmt ihn in ihren Schoß und sucht ihn noch in dem letzten Augenblicke seines gegenwärtigen Lebens, nicht ganz ohne Nutzen, zu belehren, oder doch wenigstens zu trösten. Mit einem Worte: Die bürgerliche Gesellschaft kann, als moralische Person, Zwangsrechte haben, und hat diese auch durch den gesellschaftlichen Vertrag wirklich erhalten. Die religiöse Gesellschaft macht keinen Anspruch (! d. Red.) auf Zwangsrecht und kann durch alle Verträge in der Welt kein Zwangsrecht erhalten." So müßte das Urteil Mendelssohns über die Organisationsbestrebungen in unserer Zeit auch heute lauten. Und nun will man dem andersgläubigen Staat das Recht geben, unsere Religionsbücher zu genehmigen (§ 77), unsere Lehranstalten und Autorisationen anzuerkennen (§ 78, Abs. 2). Will dem Einzelnen, der sich in seinem Gewissen bedrückt fühlt, das Beschwerderecht nehmen (§ 20, Abs. 2) und der Gemeinde ihre Selbftbefttmmung (8 79 Abs. 1)!! Das eine einzige bestehende liberale Gesetz von den die Verhältnisse der preußischen Judenheit „regelnden" Gesetzen, das Gesetz über den Austritt ans der Synagogengemeinde vom 28. Juli 1876, macht man illusorisch durch § 88 Abs. 1 und § 85 und § 98!! Die Gemeinde des notorischen Abfalles, Berlin, hat den größten Machteinstuß auf die zu schaffende Landesgemeinde (§ 101 Abs. 1 und 2). So könnte man die Blütenlese noch lange fortsetzen. Es ist uns aber nicht darum zu tun, den Entwurf einer Kritik zu unterziehen. So freundschaftlich stellen wir uns nicht zu ihm. Und wäre er noch so gut und erschiene er noch so annehmbar, wir lehnten ihn einfach darum ab, weil er dem preußischen Judentum eine staatliche Verfaffung geben will. Aktenstaub und Geheimratsmienen verträgt das Judentum nicht. Wir sahen in einem bekannten Witzblatt jüngst ein Bild, in dem s. v. t. der liebe Gott einen geistlichen Würdenträger besucht, und dieser sich mit all seinen Titeln als Oberhofprediger, Synodalpräses, Ritter verschiedener Orden usw. vorstellt! Die Herren der Kommission hätten sicherlich herzlich über den guten Witz gelacht, ohne die Selbstironie zu empfinden, die in diesem Lächeln gelegen hätte. Der Jude fühlt so sehr seine direkte Beziehung zu seinem Gott, weiß so sehr des Menschen Ohnmacht vor Gottes Allmacht zu empfinden, daß jeder Versuch, in Religionssachen vor- und über- und untergeordnete Behörden zu schaffen, geradezu lächerlich wirkt. Stellte darum der Organisationsentwurf sich selbst auf den Boden der ausgesprochensten „Hyperorthodoxie des süddeutschen Schmollwinkels" wir würden auch dieses Unternehmen mit S. R. Hirsch (Jeschurun I S. 333) eine „Verirrung" nennen. Wir würden mit ihm sprechen: „Nicht auf solche Weise wird das Heiligtum wieder erbaut. Nicht die Staatsmächte können, werden, dürfen uns wieder zu frommen, gesetzestreuen Juden machen! Nicht ihnen steht die Befugnis zu, uns zu einer jüdisch-religiösen Pflicht zu nötigenfehlt ihnen ja sogar alle und jede Kompetenz der Beurteilung, was jüdisch-religiöse Pflicht sei. Hüten wir uns, die Einmischung der Staatsautoritäten in die inneren jüdischreligiösen Angelegenheiten, wofür es in jüdischen Kreisen an aller Berechtigung und allem Vorgang fehlt, durch unser Beispiel zu sanktionieren!" Der Israelit. Nr. 18. Seite 19! Also müßten wir demnach auf jedes Mittel verzichten, die zerrütteten Verhältnisse erträglich zu gestalten um eine Einheit, die verloren, wieder zu gewinnen? Mit Nichten. Aber nur die Frage „wodurch ward die Einheit gestört?" kann des Mittel zu ihrer Wiederherstellung an die Hand geben. Nicht wir haben uns entfernt. Wir bestreben uns zur alten Fahne, so gut wie wir es können, zu stehen. Wir wollen nicht fragen, wer hat sie verlassen? Ist Euch die Sammlung ernst, so sollen Vorwürfe nicht vergiften; soll der Hader begraben sein. Die Schuldsrage wollen wir nicht aufrollen, wenn die Sühne erstrebt wird. Aber unsere geschiedenen Hölzer können nur in des Propheten Hand, um in Ezechiels Bild zu reden, sich wieder zusammenfinden. „Wecket die Thora im Volk! Es ist euer einziges Heil! Wecket die Thora im Volke, unterrichtet eure Kinder in der Thora, gehet zusammen, stiftet Vereine, gründet Anstalten, daß eure Jünglinge, daß eure Männer ihr Lebenlang in der Thora wachsen, daß der Geist der Thora wieder bis zu euern „Rinderhirten" und euren „Schuttorwebern" dringe, wecket die alten Talmudvereine und Lehrhäuser (nicht: „Synagogen" Anm. d. Red.) wieder zu lebendigstem Dasein — und die Thora wird von neuem, ihre heilende, rettende, Leben bringende Kraft siegreich bewähren. Und wie die Thora wieder bei uns einzieht, wird auch die Einheit und der Friede wiederkommen. Nicht mehr wird der Bruder von dem Bruder, nicht mehr der Varer von dem Sohne, nicht mehr die Gemeinde in ihren Häuptern und Gliedern zerrissen dastehen, es wird wieder das Eine geistige Wesen da sein, das sie alle kennen, dem sie alle huldigen, das sie alle beherrscht, in dem sie alle ihre gleiche Berechtigung und Bedeutung finden, es wird wieder die von allen gekannte, erkannte, anerkannte Thora sein, um die sich sammeln die Häupter, um die sich einen die Stämme, und Israel wird erneut daftehen, als das von der Thora beseelte, in der Thora geeinte, Eine freie Priestervolk!" (Jesch. a. a. O. 339.) CcSO Ceflllin. Wenn der Tag anbricht und leuchtend die Sonne ihren Siegeszug am Firmament beginnt, wenn nach der Ruhe und der Erholung der Nacht der Mensch wieder zu seiner Arbeit schreitet, da lenkt unser heiliges Religionsgesetz unseren Blick zuerst zu Gott. Das herrliche Morgengebet, in dem wir Gott huldigen, der das Licht erschafft und die Finsternis werden läßt, „denn Er sprach, da ward das All, Er gebot, da hatte es Bestand", das herrliche Morgengebet, in dem wir uns immer wieder zum Bewußtsein bringen und einprägen, daß der Ewige unser Gott, einzig ist und wir von Ihm die Befriedigung unserer Wünsche erflehen können, wieviel Frische und Freudigkeit, Weihe und Reinheit legt es, in Andacht verrichtet, in unsere Seele! In das Gewand, an dessen vier Ecken die Zizzis befestigt sind, hüllen wir uns, und den ganzen Tag tragen wir, um uns von den mahnenden Zizzis nicht zu trennen, wenigstens das Arba Kanfos. Arm und Haupt aber umschlingen wir mit dem Tefillin, und mit diesem Gebote Gottes wollen wir uns jetzt etwas eingehender beschäftigen. Die Pflicht der Tefillin beginnt mit dem Aufgang der Sonne und gehört zu den Mizwos, die nur am Tage zu erfüllen sind. Die letzten Gründe unsererGottesgebote liegen jenseits derGrenzen unseres Erkennens, den ganzen Inhalt ihrer göttlichen Bedeutung vermögen wir nicht zu erfassen, weil *) Auf mehrfachen Wunsch drucken wir diesen Artikel, der unter der Ueberschrift «Die Krone des jüdischen Mannes" im ersten Jahrgang des „jüdischen Bolkssteunb" erschien, in abgekürzter Form, ab. wir Menschen Gottes Ziele nicht zu erwägen imstande sind. Und auch bei dem Gebote der Tefillin, bei dem wir einer Reihe einzelner Bestimmungen begegnen, die unserem Lehrer Mosche auf dem Sinai von Gott gegeben worden sind, müssen wir uns die Ueberzeugung von der Unzulänglichkeit menschlichen Erwägens stets vor Augen halten und freudig Gottes Gebot erfüllen, wenn wir auch die letzten Ursachen und Zwecke nicht kennen. Trotzdem bleibt ja so viel Herrliches und Erzieherisches übrig, das in der Erfüllung der Gottesgebote offen zu Tage tritt und sichtbar seinen segensreichen Einfluß auf unser Leben ausübt. Schon das Bewußtsein, indem wir Tefillin legen, den Willen unseres Vaters im Himmel zu erfüllen, erhebt unser Gemüt, voll Dank blicken wir zu Ihm empor, dem Spender und Erhalter des Lebens, und freuen uns, durch die Beobachtung der Mizwos unseren Dank in Taten aussprechen zu können. Der Tag ist die Zeit des Tefillingebotes, die Tefillin sollten uns * ja an den Auszug aus Mizraim erinnern, 'als Gott unsere. Väter mit starker Hand und ausgestrecktem Arm vom Sklavenjoch Aegyptens bereite und für alle Zeiten zu seinem Volke erwählte. So heißt es ja im Schriftverse: Es sei Dir zum Zeichen auf Deinem Arm und zum Gedenken über Deinem Haupte, auf daß die Lehre des Ewigen in Deinem Munde sei, daß mit starker Hand der Ewige Dich aus Mizraim geführt. Aus Mizraim aber zogen unsere Väter, als der Tag anbrach. Wohl war der letzte Widerstand des trotzigen Pharao in jener ewig denkwürdigen Mitternachtsstunde, in der „Nacht der Obhut", gebrochen worden, als die Blüte Aegyptens, die erstgeborenen Söhne, geknickt im Staub lag, und das Land von Wehegeschrei widerhallte, Jisroel durfte aber auf Gottes Befehl die Schwelle seiner Häuser vor dem Morgen nicht verlassen. Nicht wie lichtscheue Diebe sollten die von Gott Erlösten ihrer Freiheit entgegenziehen, sondern, als strahlend im Osten das Tagesgestirn sich erhob, führte der Ewige die Kinder Jisroel aus dem Lande Mizraim nach ihren Heerscharen. Die Zeit des Auszuges aus Aegypten bringen wir uns mit dem Gebote der Tefillin in Erinnerung, wir haben damit einen der Gründe erkannt, weshalb die Pflicht der Tefillin zu den Mizwos gehört, die am Tage zu erfüllen sind: Ein freimütiges, offenes, lautes Bekenntnis der in der Geschichte der Menschheit wirkenden Allmacht Gottes. Wie die Zeit des Tefillinlegens, so ist auch der Ort auf dem Haupte und dem Arme, wo die Tefillin gelegt werden müssen, durch das Gottesgesetz genau bestimmt. Oben auf dem Haupte, wo die Haare wachsen, an der Stelle, wo beim neugeborenen Kinde die Schädeldecke noch weich ist, da ist der Ort für die Tefillin schel rosch und auf dem starken Muskel des linken Oberarmes, auf der unteren Hälfte desselben, dem Herzen zugewandt, ist der Ort für Teffilin schel jad. — Wahrlich bei keiner Mizwo vielleicht wird durch Unkenntnis oder Nachlässigkeit so viel gefehlt, wie gerade bei der Beobachtung des Tefillinlegens. Gar mancher erwirbt sich für teures Geld brauchbare, schöne Tefillin, er nimmt sie auch jeden Morgen zur Hand, wenn er vor Gott zum Gebete hintritt und windet sie um Haupt und Arm, und doch verfehlt er die ganze Mizwo, hat die Segenssprüche über dieselbe vergeblich ausgesprochen und das heilige Gottesgebot selbst nicht erfüllt, indem er nicht mit gewissenhafter Aufmerksamkeit die Tefillin auf die richtigeStelle legt. Nur auf dem Haarboden, in der Mitte über der Stirn, müssen die Tefilin schel rosch liegen, und das ist nach der Ueberlieferung unserer Weisen s. A. der Sinn der uns so geläufigen Worte: Binde sie zum Zeichen über Deine Hand, und sie seien ein Gedenken über dem Zwischenraum Deiner Augen! Nicht auf der Hand und nicht auf der Stirne dürfen die Tefillin befestigt werden. Wer so tut, lautet ein Ausspruch unserer Weisen s. A., der geht den Weg der Abtrünnigkeit Man sehe darum darauf, daß der Riemen der Tefillin schel rosch möglichst