Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1909)
- Date
- 1909-05-06
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Seite 18 No. 18. Der Israelit. 29. April 1909. den kann, könnte einmal die Majorität sich so zusammensetzen, daß das Judentum in seiner Verneinung gesucht, daß ein lediglich der „sozialen Arbeit zugewandtes Leben" mit „Frömmigkeit" bezeichnet wird und daß auch der Radikalismus unter dem falschen Namen „Liberalismus" seinen Gährungsprozeß bis in den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand hineinträgt. Um nun einen ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht zu schaffen, der als Hüter des Gesetzesheiligtums und Wahrer derGründungsprinzipien, über die Erhaltung des wahren Judentums innerhalb des Vereins wacht, wurde eine Ritualkommission insI?Leben gerufen, die sich selbstEergänzt. Als r e l i gsi ö ffe Instanz des Vereins ist sie berufen, die Grundsätze des Judentums zu betonen, wenn einmal in späterer Zeit der Vorstand versagen sollte. Auch dann ist es nicht ein Einzelner, istes ein Collegium, wie es das Judentum von altersher kennt, das seine Stimme mahnend erheben soll. Ein Collegmm, das stets die Gesamtinteressen und die Sache des Judentums im Auge haben wird und eine Hierarchie nicht aufkommen läßt. So sehen wir in dem Verein eine Organisation, die, auf freiem Zusammenschluß der Gemeinden beruhend, ihre freie Selb stbestimmung nicht antastet und nur gemeinsam m i t den Gemeinden, durch dieselben und für sie keiner andern Sache, als der des wahren d. h. des überlieferten Judentums dienen möchte. Zwar erkennt der Verein es nicht als seine Aufgabe an, Macht und Titel, Ehren nnd Würden zu verleihen, wohl aber einem jeden ernsten und aufrichtigen Juden dis Bewußtsein zu geben, durch Förderung unserer Sache an der Erhaltung und Mehrung des Judentums mitzuarbeiten. Wohl dürfen die Freunde unserer Sache nicht nach Ruhm und äußerem Erfolg in der Gegenwart fragen, dafür ist ihnen aber der unsterbliche Dank der Geschlechter nach uns sicher, die das Andenken derer segnen werden, die ihnen den ungetrübten Glanz des ewigen Judentums sinaitischen Ursprungs rein und unverfälscht aus dem Zerrbild der Parteiungen der Gegenwart erhalten haben. häuslichen Fleißes. Singt doch auch Salomo in seinem Hohelied auf das wackere Weib (Eifcheschajil): ISöfi ITSDI NN', ihre Hände streckt sie nach dem Rocken aus und ihre Finger fassen die Spindel". Zunz (gottesdienstliche Vorträge S. 441) leitet es von dem italienischen spinalzare ab, in der Vulgärsprache soviel als spielen und sich belustigen. (Siehe auch Berliner: Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter.) Der Sabbat nach der Hochzeit führte den Namen „Schabbos Schenkwein". Unwillkürlich erinnert der Ausdruck an das sogenannte „Weinkauf", eine kleine Zeche nach abgeschlossenen Geschäften oder Handel. Am Schabbos-Schenkwein wurde die junge Frau von anderen Frauen in die Synagoge geführt, von ihnen auch beim Beginn der Vorlesung der Thora wieder nach Hause begleitet, wo dann Kuchen, Pasteten usw. umhergereicht wurden, zu welchem Mahle die Freunde und Verwandten des Hauses, besonders aber die gewesenen Hochzeitsgäste ein jeder eine oder mehrere Flaschen Wein zum Geschenke machten. In der Frankfurter „Kleider- und Gastereiordnung", die im Jahre 1715 auf zwanzig Jahre von den Vorstehern der Gemeinde gegeben ward, ist die „Austeilung während der Synagoge morgens" verboten und nur das Schenkweinmahl ver Gesetzentwurf, die Uerfa$$ung der jüdischen lleligionrgesellschatt in Preußen betreffend. Alle Federn'Zsind in Bewegung gesetzt: Die gemischte Kommission des Verbandes deutscher Juden (der Name: der deutschen Juden ist nicht gerechfertigt) unb des D.J.G.B. hat ihre Arbeit vollbracht. In alle Flecken hinein dringt der Entwurf. Die einen wissen nicht, was soll es bedeuten. Die andern wissen es sehr genau. Ihr Denken, ihr Sprechen ul.d ihr Schreiben hat den „neuen Entwurf" zum Gegenstand. Etwas Gutes also hat er gebracht: Leben. Und dafür sind wir dankbar. Rosin und Machol, Verband und Gemeindebund haben es gut verstanden, Träumende und Arglose aus ihrem Schlummer aufzurütteln. Rückhaltlos erkennen wir diesen bedeutsamen Dienst an, den sie damit der Sache des — überlieferten Judentums geleistet haben. Es ist geeint und steht auf Wache. Innigen Dank für dieses unschätzbare Geschenk. Ein weiteres aber anzunehmen, müssen wir — so gut es auch gemeint ist — ebenso höflich als entschieden ablehnen. Diese Ablehnung wolle man nicht nur von dem vorliegenden Entwurf, sondern prinzipiell von allen Ueberraschungen verstehen, die uns die gesetzgeberischen Kommissionen der Verbände in Zukunft noch bereiten mögen. Ja, wir wollen es gleich hinzusetzen: Käme die Orthodoxie auf denselben unglücklichen Gedanken, eine staatliche Zwangsorganisation zu beantragen, wir würden ebenso verfahren. Jede staatliche Einmischung in die Verfassung der Juden betrachten wir" als ein Unglück. Aus diesem Grunde würde uns jeder an seiner Seite finden, der das Gesetz vom 23. Juli 1847 einer Revision unterziehen will. Aber ein liberaler Sinn muß sich bei der Revisionsarbeit offenbaren. Eine Fortentwicklung der Ideen von Gleichheit und Freiheit müßte sich in dem neuen Judengesetz bethätigen lassen. Direktes, geheimes und gleiches Wahlrecht müßte das Losungswort bilden. Eine Regierungsaufsicht müßte sich auf diejenigen Seiten des Gemeindelebens, und zwar aufs Aeußerste beschränken, in denen die Gemeinde mit dem Staat in verwaltungstechnische oder zivilrechtliche Berührung kommt. Diese liberalen Forderungen stellt die Orthodoxie. Nur in den „abgesplitterten" Austrittsgemeinden (!), die sich auf Grund des (pl pttHT rniPD) nach dem Vesper (nrüö) Gebet gestattet. Auch noch andere hochzeitliche Festlichkeiten gab es. So das „Sivlones". Das Wort bedeutet nach Kidduschin 50, Baba-bathra 146 soviel als Geschenk. Man hält das Wort für das griechische avjißoXr;, das lateinische Symbols,, Beitrag oder Anteil, den jeder zu etwas bringen muß, beispielsweise zu einem Picknick. In der Tat hat der Jeruschalmi das Wort in dieser Bedeutung. Indes könnte unser ebenso gut aus dem Chaldäischen und selbst aus dem Hebräischen kommen, von „sabal", tragen. (Dalman in seinem „Aramäisch-neuhebräischen Wörterbuch (1901) hält für ein Fremdwort.) Am Abend vor der Hochzeit schickten Braut und Bräutigam einander Geschenke zu. Notwendigerweise mußte sich darunter ein Gürtel befinden als Zeichen der festen Verbindung. (Uebrigens sollte der Gürtel pflichtgemäß von jedem getragen werden, besonders beim Gebete, um die vegetativen Organe von den edleren Organen des Oberkörpers zu scheiden. Man denke an den Gürtel beim „Sargenes"*). Das Sivlonesmahl führte die. Gäste zu einer geselligen Unterhaltung zusammen. Hier traten schon die Possenreißer auf, *) Noch heute gehört im Osten der Gürtel ebenso zum Gebet, wie Talitz und Teffillin. Gesetzes vom 28. Juli 1876 gebildet haben, sind sie bisher zur Wirklichkeit verdichtet!! Eine weitere Forderung wäre, daß die jüdischen Lehranstalten in ihrer Eigenart zu erhalten sind. Dem jüdischen Lehrplan darf in Stoff und Stundenzahl nicht sofort der Zensurstift drohen, sobald die Anstalt staatlich anerkannt sein will. Das jüdische Schrifttum hat sich wahrlich in der Geschichte der Menschheit als bildungfördernd erwiesen. Daß es Menschen erziehen kann, bezeugen die Kulturen, die auf das Judentum sich gründen. Nicht die Zeugnisnote in Musik und Zeichnen, in Turnen und Schönschreiben stempeln den jüdischen Lehrer zum qualifizierten Religionslehrer. Daß aber von den Juden selbst ohne staatliche Forderung an notwendige Allgemeinbildung nicht vergessen wird, dafür bürgt der jüdische Satz, der älter ist, als der moderne Staat: „Wo keine Bildung, auch keine Thora." Ein Moses und David, ein Salomon und Jesajas ja auch ein Hillel und Akiba, ein Caro und Maimonides vermögen mindestens noch ebenso brauchbare Menschen zu erziehen, wie ein Homer und Plato, ein Cicero und Vergil, ein Shakespeares und Racine, ein Schiller und Goethe. Der erste Grundsatz aber eines neuen Judengesetzes muß die ernste Anerkennung des heiligen Prinzips unbedingter Gewissens- und Koalitionsfreiheit sein. Freilich das hieße Trennung von Staat und Kirche. Jawohl, das hieße es und soll es heißen. Wäre das aber nicht in Wirklichkeit nur die Erfüllung eines geheimen Wunsches, den auf dem Gebiete der Politik die „liberalen" Verfasser des Entwurfs sicherlich hegen? Wäre das nicht die gesunde Atmosphäre, "in der auch sie, die Herren von der gemischten Kommission, frei aufatmen würden? Und um die Parität der Judenschaft politisch zu erzwingen, dazu dünkt ihnen die jedem Menschen heilige Gewissensfreiheit schlecht genug, sie als Opfer leichten Herzens hinzugeben'?! Als wäre auf sie das Wort des Propheten geprägt: „Für ein Alltagskleid zieht ihr ein Prachtgewand aus." Schon um der Würde des geliebten Vaterlandes willen, möchten auch wir die Gleichberechtigung der Juden fordern, wohl wissend, daß die Erlangung dieses Zieles die uneingeschränkte Anerkennung der M e n s ch e nrechte bedeuten würde. Aber des Judentums einziger Inhalt ist uns nicht „Parität". Wäre sie erreicht, dann hörte ja für ihre Verfechter das Judentum auf, noch einen Jrchalt zu besitzen. Assimilation hieße dieAntwort auf die Gewährung der vollen Rechte. Uns bedeutet das Judentum mehr. Uns bedeutet es einen vollen Lebensinhalt, uns ist es ein Ding an sich, keine Erscheinungsform. Es ist nicht denen es oblag, besonders Choson und Kalloh zu ermuntern. Man kannte diese „Poffenmacher" bis tief in die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinein. Jetzt sind sie dem Volksbewußtsein entschwunden. Einen Tag nach der Hochzeit hielt man das Kerovim-Mahl. (Kerowim, Verwandte.) Es fand in engerem Familienkreise statt und sollte dartun, daß die ein gegangene Familienverbindung den freundschaftlichen Gefühlen der Nächststehenden keinerlei Abbruch tun, weder für den Bräutigam noch für die Braut. Das Kerovim-Mahl war also in gewissem Sinne ein Verbrüderungsschmaus der neuen Verwandtschaft. In alter Zeit hielt man sogar zwei Tage vor der Hochzeit noch ein fröhliches Mahl: das Meannes-Mahl. &2KÜ2 bedeutet zwingen, Gewalt antunso auch Buch Esther 1, 8. Es erinnerte diese Mahlzeit an das frühere schmähliche jus primae vovtis, wo man Israels Keuschheit und die Reinheit seiner Familien gewaltsam schändete durch Entführung der Braut vor der Hochzeit. (S. die Jozer-Einschaltung von Chanukka „Audcho ki onafto"). Das Meannes-Mahl war somit von sittlichem Ernst getragen und ein Akt der Dankbarkeit dem Allgütigen gegenüber, der die „Zeiten ändert und die Verhältnisse wechselt". M. 1 i i i s 1 s f } i i r 1 t r x t d 2 1 b h d <- n Xi f d t l Q s t a n ti h s. ii t 3 v d g ei 3 ch 5 d. ü g' ft w e Nl ai er di I zr ni K P bi re K gc