Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1909)
- Date
- 1909-05-06
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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5« Jahrgang \S> üdiecher Volhöfreund Monals-üeilage zum „Israelit Verantwortliche Redaktion: Rabbiner Dr. B. Qlotf in Köln Die neue Satzung des Vereins für die jüdischen Interessen Rheinlands. (£. U.) Gesetzen pflegt man Begründungen mit auf den Weg zu geben. Sobald die Kommentare erscheinen, werden dem Text Auszüge oder gar Stenogramme der Parlamentsverhandlungen beigefügt, damit man über den Sinn, in dem der Gesetzgeber die Bestimmungen getroffen hat, unterrichten und ihn sich zum Maßstab für die Auslegung nehmen kann. Leider schlägt man bei Gemeinde- und Vereinssatzungen diesen Weg nicht ein. Täte man es, dann würden viele Weiterungen dadurch vermieden werden können. Wenn null die vorliegenden Zeilen auch nicht als Nachholung von Versäumtem angesehen werden wollen, so sollen sie doch dazu dienen, im Allgemeinen den Geist und die Ziele der neuen Satzung des Vereins darzulegen. Wenn man die Satzung zur Hand nimmt, dann sieht man natürlich sofort, daß man es, wie in jedem Verein, mit einer Organisation zu tun hat. Nun mag in der heutigen Zeit der Organisationsbestrebnngen gerade diese Wahrnehmung bei einem Verein, der eine ganze Provinz umfaßt, etwas verstimmend wirken können. Drum wollen wir uns über das Wesen der Verfassung des Vereins für die jüdischen Interessen Rheinlands (E. V.) einmal aussprechen. Es ist ein großer Unterschied zwischen einer Zwangsorganisation durch das Staatsgesetz und einem frei willige n Zusammenschluß. Letzterer Feuilleton. flltjüdiscbe fioebzeitsbräuebe. Die Zeiten ändern sich, d. h. die Menschen ändern sich. Eine moderne Hochzeit unterscheidet sich recht sehr von der „Chassuno" früherer Jahrhunderte. Wir meinen da nicht vor allem, daß auf den Hochzeiten der Ahnen keine Unzahl ermüdender Telegramme verlesen wurden; daß keine Gedichte mit allerlei Anzüglichkeiten die Hörer ^ergötzten"- daß Choson und Kallo nicht nach Italien oder^Paris fuhren, ev. nicht einmal die ILtdIS rat?" hörten. Das alles sind freilich Privilegien unserer Zeit, über die schon viel gedacht, geredet und geschrieben wurde, meist ohne Erfolg. Da aber nun einmal — wie ein Sprichwort sehr richtig behauptet — nichts in der Welt ,über die Gemütlichkeit" geht, so seien im Nacholgenden einige Belege gegeben, wie unsere Ältvorderen auch diesem Punkte das innige Familienleben, wie es im Judentum blühte, zu pflegen und auszugestalten verstanden. In den bescheidensten Hütten war die Freude und wahrer Lebensgenuß oft heimischer als bei den rauschenden, kostspieligen Feiern der Jetztzeit. Es ist och wahrlich nicht alles Gold, was glänzt! liegt hier vor. Diese Freiwilligkeit gewährleistet auf der einen Seite die Vermeidung eines jeden Gewissenszwanges, und auf der anderen Seite verbürgt sie die freudige Mitarbeit an der Gesamtausgabe, die der Verband sich selber stellt. Gewiß verzichtet damit eine solche Vereinigung auf Machtmittel, sie bleibt aber als Entgelt hierfür darauf angewiesen, fortwährende positive Arbeit zu leisten, greifbare und sichtbare Vorteile den Mitgliedern zu verschaffen. Sie darf nicht erlahmen, wenn anders sie das Interesse an ihrer Aufgabe und ihrer Organisation erhalten will. Ihre Lebensbedingung ist fortgesetzte Arbeit. Sie muß die Rechte ihrer Mitglieder und die Pflichten des Verbandes betonen. Bei einer Zwangsorganisation gestaltet sich die Sache umgekehrt. Da fordert bald die Verwaltung ihre « Rechte und weiß die Steuerzahler an ihre Pflichten zu erinnern. Bei einer Zwangsorganisation lebt der Einzelne nicht mit. Man will seinen Rat nicht, drum findet man ihn auch zur Tat nicht bereit. Freiwilligkeit bringt Leben Z w a n g i st T o d. Es ist darum etwas anderes, ob man sich organisiert oder ob man organisiert wird. Dieser freie Verband ist sich nicht Selbstzweck. Die Organisation hat nicht ihren Zweck in der Organisation, wie z. B. die vorgeschlagenen Zwangsorganisationen. In dem freien Zusammenschluß hat die Form auch einen Inhalt; es ist ein Zweck vorhanden, der sich das Mittel schuf. In den Gesetzentwürfen zur Zusammenfassung der preußischen Judenheit schuf sich das als Zweck gedachte Mittel — die Organisation als solche — erst einen Zweck. Wo I aber ein Zweck vorhanden und natürlich gegeben « ist, da tappt man nicht im Dunkeln und kann sich bei einer Auswahl nicht vergreifen. Der natürlich gegebene Zweck jeder jüdischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des Judentums,- und zwar nicht eines erkünstelten Surrogates, sondern klipp und klar zu sprechen — des überlieferten, in Thora und Talmud niedergelegten, ewig dasselbe bleibenden Judentums. Die Gesamtheit, die aus denEinzelnen besteht, wird zur Förderung dieses Zweckes aufgerufen. Jeder Jude kann Mitglied des Vereins werden, und jede Gemeinde, die als solche noch auf dem Boden des Judentums steht, kann sich der Vereinigung anschließen. Jedes Mitglied und jede Gemeinde hat Stimmrecht. Die Gemeinden bestimmen also selbst z. B. die Anstellung ihres Rabbiners, leiten selbst in der Mitgliederversammlung und auf dem Delegiertentag ihre Geschicke und können jedes Jahr, wenn sie nicht mehr im Verein bleiben wollen, ihren Austritt erklären. Es darf nach ausdrücklicher Bestimmung der Satzung nie gegen den Willen der Gemeinden und ohne sie zu befragen, für sie etwas unternommen werden. Es ist damit deutlich ausgesprochen, daß der Verein niemals in die Selbstverwaltung der Gemeinden eingreifen kann. Der Verein ist Beauftragter, nicht aber Behörde der Gemeinden. Es scheint nun leider in der heutigen Zeit in so großen Vereinen nicht die Gewähr vorhanden zu sein, daß der eigentliche Zweck, der ihre Gründung veranlaßte, „die Förderung der Aufgaben, die das Judentum an seine Bekenner im Leben stellt", unentwegt erhalten bleibt Wenn jeder, der seinen Beitragspfennig entrichtet, stimmfähiges Mitglied des Vereins wer' Wo eine Braut im Hause war, hielt man dies für ein Zeichen des Glückes. Alles scharte sich um sie, jeder suchte ihr einen Gefallen zu erweisen, sich in ihrem Glücke zu sonnen, vielleicht auch zur Aussteuer ihres künftigen Hausstandes beizutragen. Aehnlich war's beim Choson. Man bevorzugte ihn bei synagogalen Ehrenämtern, gedachte seiner in verschiedenen Segensformeln (Tischgebet, Mi-scheberach ete.) verglich ihn mit dem König in seiner Würde. Heute erinnert noch an diese Wertschätzung das „Singen des am ersten Freitag Abend nach stattgehabter Verlobung. — Selbstredend herrschte zwischen den Brautleuten die denkbar größte Zurückhaltung. Selbst in der Hochzeitswoche war es noch Brauch, daß die Neuvermählten sich per „Sie" anredeten. Die Mutter der Braut nützte die Wochen der Verlobung bezw. des Brautstandes reichlich aus zur Jnstruierung ihrer Tochter über die heiligen Pflichten ihres zukünftigen Ehestandes. Das war so selbstverständlich, daß es keiner Mahnung von anderer Seite, etwa durch den Rabbiner, bedurfte. Nicht selten war die Gepflogenheit, datz die Jungvermählten einen ganzen Monat von Schwiegereltern den Haushalt versorgt bekamen. Mindestens aber geschah dies während der „sieben Tage der Hochzeitswoche". Der schöne Brauch, der Jetztzeit unbekannt, hängt mit der religiösen Vorschrift zusammen, daß in den HIVLN '* Braut und Bräutigam nur sich angehören sollen und auch die geschäftliche Tätigkeit unterbleibe. Am Morgen des Hochzeitstages fand das „Maanführen" statt. Der Synagogendjener kündete es öffentlich an mit dem Rufe: „Zu Maan, zu Maan!" Es geschah in der Regel im Schulhof. Mit Musik wurde hingezogen, das Brautpaar nahm auf einer eigens hierfür bestimmten Bank aus Stein Platz, (Noch heute sieht man an alten Synagogen den „Maanstan" und den „Chuppestan".) Man bestreute das zu trauende Paar mit Weizenkörnern unter dem Zuruf ns!" Seit fruchtbar und vermehret euch! (s. B. M. 1, 22.) Unter den Weizen mischte man gern kleine Münzen, die beim Niederfallen der: Armen verblieben. Ueber den Ausdruck „Maan" sind die Ansichten der Erklärergeteilt. Vorherrschend ist die Deutung, es solle das Paar mit einander „gemein", d. i. vertraut werden. Der Sabbat vor der Hochzeitswoche hieß „Spinholz". Er wurde besonders festlich begangen. Die Erklärung des Wortes „Spinholz" ist auch ungewiß. Nach der Auffassung einiger wäre es ein hebräisches Wort, korrumpiert aus scheben-olaz, wo der „Sohn sich freut". Andere wieder meinen, es hätte der Bräutigam bei dieser Festlichkeit der Braut wirklich ein Spinnrad zum Geschenk gegeben, als Zeichen des zu erwartenden