Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1909)
- Date
- 1909-05-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Sette 12. fahren anlangt, so unterscheiden sie sich für die ersten 5 Schuljahre kaum von den bisher fast überall eingehaltenen. Bor dem 6. Schuljahr wird es kaum angängig sein, den Schüler mit der Luach vertraut zu machen, da ihm die nötigen Borkenntniffe dazu fehlen. Die Vorstellung, der Begriff der Zeit und ihre Einteilung ist nämlich ebenso gut ein Ding der Anschauung und Erfahrung wie so vieles andere. Zwar ist die Zeit an sich etwas Abstraktes, allein sie wird zu einem konkreten Begriff erhoben durch die Ereigniffe, die sich in ihr abspielen, durch die Erscheinungen, welche in ihr wahrzunehmen sind, durch Vorgänge, die unserem sinnlichen Auge geboten werden. So merkt das Kind z. B., wenn es dunkel wird, es hört von Erwachsenen die Bezeichnung „Abend" oder „Nacht". Den Vorgang des Dunkelns gewahrt es öfter und die Bezeichnung dafür schmilzt mit der tatsächlichen Erscheinung zu einem Begriff zusammen. Dieser wird befestigt durch die Begleiterscheinungen, als: Lampe anzünden, Nachgebet, zu Bette gehen. Alles dies macht in dem Geiste der Kleinen den Begriff „Abend" und „Nacht" aus. Von den Wochentagen beachtet das jüdische Kind den rotr wohl am meisten; es merkt am Freitag die Vorbereitungen auf denselben, das Lichtanzünden, den festlich gedeckten Tisch, die bessere Kleidung, die besseren Mahlzeiten, den feierlichen Gottesdienst und auf diese Weise bildet sich bei ihm der Begriff „Sabbat" durch oft wiederholte Erfahrung. Den B.griff des jüdischen Festjahres kann es nur auf di selbe Weise gewinnen: es muß eine Reihe von Jahren die jüdischen Feste und Gedenktage mitgefeiert und sich in bewußter Weise an dem religiösen Leben in Synagoge und Haus beteiligt haben, bis sich die nötige Klarheit bei ihm einstellt. Unterstützt und gekräftigt wird dieselbe durch den Unterricht in der Schule, aber die mangelnde Anschauung, das muß immer wieder hervorgehoben werden, kann er kaum ersetzen und darum ist gerade der Erfolg im Religionsunterricht bei Kindern irreligiöser Eltern ein so mangelhafter, eben weil ihnen das Miterleben fehlt. Anders das Kind frommer Eltern. Dieses bringt schon Anschauung, wenn auch mangelhafte, mit zur Schule und hier kann ruhig weitergebaut werden. Die Namen der jüdischen Monate erfährt es schon im ersten Schuljahr aus der Fibel und damit zum ersten Mal, daß es ein jüdisches Datum gibt. Im zweiten Jahr kann ihm anschaulich gezeigt werden, daß der jüdische Monat mit dem Neuerscheinen des Mondes zusammenhängt. Auch der ABC Schütze freut sich, wenn ihm, etwa zur Omerzeit, des Abends die schmale Mondsichel am Himmel gezeigt wird, und er wird die wechselnden Phasen des Mondes mit sichtbarem Interesse verfolgen, sobald er aus sie aufmerksam gemacht wird. Schon im dritten Schuljahr erfährt der Schüler, daß der jüdische Monat nicht 30 oder 31, sondern nur 29 oder 30 Tage zählt und zugleich, welche Bewandtnis es mit den 2 Tagen hat. In allmählicher Steigerung wird er mit allen in Betracht kommenden Vorkommnissen des jüdisch-religiösen Lebens vertraut gemacht. Etwa im fünften Schuljahr läßt sich die Notwendigkeit der Einfügung des Schaltmonats und die Einrichtung des sogenannten neunzehnjährigen Zyklus dem Schüler klar machen. Er lernt zu dieser Zeit auch die Reihenfolge der die Bedeutung von pfptran my, der nsipn ii. s. w. kennen, so daß ihm bald die meisten der in der Luach vorkommenden Ausdrücke nicht mehr fremd sind. Der Zahlenwert der hebräischen Buchstaben wird wohl überall ziemlich' frühzeitig eingeprägt, da man die Kenntnis desselben beim Religionsunterricht kaum entbehren kann/ man denke an die Ueberschriften der Psalmen, an die Seitenzahlen im Siddur, an die Bedeutung von a"^ "iD'iya und dgl. In jeder Woch: mindestens einmal wird das jüdische Tagesdatum an die Wandtafel geschrieben, nachdem es, wo möglich, durch die älteren Schüler selbst festgestellt worden ist Der JSraeltt. Bei Beginn eines jeden jüdischen Monats werden die in denselben fallenden Fest- und Fasttage sowie die übrigen Gedenktage ausführlich besprochen. Nach diesen Vorbereitungen, die ja ganz in den Rahmen des Religionsunterrichts fallen und ohne besondere Mühe für unseren speziellen Zweck dienstbar gemacht werden können, kann man mit der systematischen Einführung in die Luach beginnen. Einer besonderen Schwierigkeit wird man nirgends begegnen, wenn, wie bereits oben vorgeschlagen, die Abbreviaturen ganz verschwinden und die übrigen Bezeichnungen punktiert werden. Heute wird man immerhin einige Unterrichtsstunden auf das Lesen und Erklären der einzelnen Ausdrücke verwenden müssen und es wird wiederholter Uebung bedürfen, bis der Schüler ganz heimisch in der Luach wird. Die darauf verwendete Zeit und Mühe ist aber wahrlich nicht verloren, denn die so gewonnenen Kenntnisse sind, wie ohne weiteres einleuchtet, für das praktisch religiöse Leben von nicht zu unterschätzendem Werte. Ich kenne nun kein höheres Ziel für den Religionsunterricht als die Heranwachsende Jugend für, das praktische Judentum zu gewinnen. Sie mit demselben vertraut zu machen, ist der erste Schritt dazu. Auf der Oberstufe kann auch die Geschichte des jüdischen Kalenders einen, wenn auch nur bescheidenen, Platz finden. Es wird unsere Schüler mit einigem Stolz erfüllen, wenn wir ihnen erzählen, daß 1100 Jahre vor der endgültigen Regelung der bürgerlichen Zeitrechnung der jüdische Festkalender, trotz seiner Kompliziertheit, von unseren Weisen s. A. mit solch wissenschaftlicher Sorgfalt sestgestellt wurde, daß sie noch heute unsere Bewunderung erregt. Das flößt ihnen auch einen gewissen Respekt vor dem unscheinbaren kleinen Büchlein ein und vor den Meistern, die den jüdischen Kalender geschaffen. Die Besoldung des Uorbeter* airnes. Von Fr. in Fl. Bekanntlich kämpften die jüdischen Volksschullehrer Preußens seit mehr als einem Dezennium uu Gewährung einer Vergütung für die Ausübung des zumeist mit den Schulstellen verbundenen Vorbeteramtes. Dem gemeinschaftlichen Vorgehen aller maßgebenden Faktoren, insbesondere auch dem kollegialen Einschreiten des Preußischen Lehrervereins, ist es zu verdanken, daß eine schon längst als lästig empfundene Ausnahmestellung des jüdischen Lehrers beseitigt wird. Durch das preußische Lehrerbesoldungsgesetz wer» den sich die Wünsche der jüdischen Lehrer-Vorbeter erfüllen. Jedoch dürften sich bei der Ausführung des Gesetzes zweifellos große Schwierigkeiten ergeben, sowohl in Ansehung der Bemessung des erhöhten Grundgehaltes, als auch in Bezug auf die Beschaffung der erforderlichen Mittel. Nachdem das neue Besoldungsgesetz im Prinzipe eine Gleichstellung der Lehrergehälter in die Wege leiten soll, wäre es wohl auch eine Forderung der Billigkeit, wenn auch überall die gleiche Vergütung für die Ausübung des Vorbeteramtes festgesetzt würde. Die Mühewaltung ist in Stadt und Land, in Groß- und Kleingemeinden die gleiche, also dürfte sich unter allen Umständen auch hier eine gehaltliche Gleichstellung rechtfertigen. Es ergibt sich nun vorerst die Frage: Was sollen wir für die Ausübung des Vorbeteramtes als der Leistung angemessen fordern? Neben der Mühewaltung muß auch die Amtsstellung des Lehrers in Betracht gezogen werden. Das Gehalt muß mindestens so bemessen werden, daß die Amtsfreudigkeit des Stellen in Habers und die gewissenhafte Wahrnehmung des Borbeteramtes gesichert werden. Umgekehrt muß auch berücksichtigt werden, daß die jüdischen Lehrer zumeist in steuerschwachen kleinen Gemeinden wirken, die nicht ohne Weiteres in der Lage sind, einen 6. Mat 1909, Wc. 18/ größeren Betrag zur Besoldung des Vorbeters aufzubringen. Meines Erachtens dürfte eine Vergütung von 300 Mk. Pro Jahr den Verhältnissen der Gemeinden und den Ansprüchen der Lehrer vollständig entsprechen. Hiervon müßten 200 Mk. in Baar gezahlt Und 100 Mk. könnten an Accidentien bezw. Sporteln gerechnet werden, für welch letzteren Betrag die Gemeinde garantieren müßte, damit auch jedes Abhängigkeitsverhältnis des Lehrers verschwinde.*) Da wohl sämtliche jüdische Gemeinden mit Elementarschulen seit dem 1. April 1908 einen Zuschuß aus der Kommunalkasse erhalten, so dürfte die Aufbringung eines Fixums von 200 Mk. bei gutem Willen den Gemeinden zweifellos nicht allzu schwer fallen. Bei ganz steuerschwachen Gemeinden müßten entweder Staatsbeihülfen oder Unterstützungen aus Provinzkaffen bezw. Bezirkskassen, wie solche in Hessen-Nassau und Hannover bereits bestehen, erfolgen. In den übrigen Provinzen sind ja die Elementarschulen sehr dünn gesät, und wo solche bestehen, sind die Gemeinden zumeist in der Lage, diesen Betrag auf das Gemeindebudget zu übernehmen. Möchten diese kurzen Ausführungen an maßgebender Stelle Beachtung finden, damit der jüdische Volksschullehrer nicht fürderhin gegen den christlichen Kollegen zurückgesetzt sei. Denn Gleichmäßigkeit in der Wertschätzung der beruflichen Leistung ist die Voraussetzung, um einen zufriedenen Lehrerstand zu schaffen. Möge das zu erwartende Honorar den Geboten der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechen und dazu beitragen, die Verhältnisse der jüdischen Volksschule immer me.,r zu konsolidieren. Fl. Fr. ns5n Korrespondenzen u. ßaebriebten. Jever (Oldenburg). Herr Lehrer Löwen st ein tritt auf seinen Wunsch nach 35jähriger Wirksamkeit in hiesiger Gemeinde am 1. September in den Ruhestand. Der Vorstand hat als besondere Aberkennung beschlossen, das gesetzlich ihm zustehende Ruhegehalt um 500 M. zu erhöhen. Das Lehrerpensionsgesetz sowie die lebenslängliche Anstellungspflicht, die sich beide auf alle jüdischen Lehrer, ob Elementar- oder Religionslehrer, im Großherzogtum Oldenburg beziehen, ist ein Werk unseres Landrabbtners, des Herrn Dr. Mannheimer, der sich dadurch nicht nur große Verdienste um unsere Lehrer erworben, sondern auch in den Gemeinden seines Rabbinats geordnete Verhältnisse geschaffen hot. Daß sich durch diese seine Wirksamkeit auch die religiösen Verhältnisse gebessert haben, soll hier ausdrücklich betont werden. (Wir empfehlen das Beispiel der wackeren Gemeinde Jcver zur Nachahmung. Die Red.) Aus Starkenburg. Wenn nicht alles trügt, scheint die hessische Regierung dem wiederholten Drängen der jüdischen Religionslehrer nachgebend, ihnen wenigstens teilweise entgegenkommen zu wollen. Der Finanzausschuß der 2. Kammer hatte s. Z., dem Antrag der Regierung entsprechend, beschlossen, daß die Handarbeitslehrerinnen, auch wenn sie nicht volle 20, sondern etwa nur 12 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, der Vorteile der staatlichen Pensionsberechtigung teilhaftig werden sollen. Der Vorstand des unabhängigen Lehrervereins im Großherzogtum Hessen hatte nun sofort in einer Eingabe die Regierung gebeten, den jüdischen Religionslehrern, sofern sie nicht definitiv angestellt sind, dieselbe Vergünstigung zu gewähren. Darauf traf folgende Antwort ein: „Auf die Eingabe vom 24. v. M. (März) haben wir die Vornahme von Ermittelungen angeordnet. Nach ihrem Abschluß wird Ihnen weitere Nachricht zugehen." Die Erhebungen bürsten bereits abgeschlossen sein, sodaß ein definitives Resultat wohl bald in Aussicht steht. Hoffen wir das Beste. *) Wäre es nicht angebrachter, wenn alle Sporteln in die Gemeindekasse flössen? D. Red.