Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1909-05-06 · Heft 18 (6.5.1909) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 18 (6.5.1909)
Date
1909-05-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2449352-2449371--65499-2508141
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

6. Mai 1909. Der JSraeltt. Nr. 18. Seite 7 Altona, 5. Mar. Auf wiederholte Eingaben des Schleswig-Holsteinschen Oberrabbinats wegen der Teilnahme der jüdischen Soldaten am Gottesdienste sind in der letzten Zeit folgende Bescheide ergangen: „IX. Armeekorps. Attona, d. 2. 2. 09. Generalkommando. Dem Oberrabbinat beehrt sich das Generalkommando auf das erneute Gesuch vom 26. 1. 09 — J.-Nr. 5a — mitzuteilen, daß es aufgrund der bestehenden Bestimmungen nicht in der Lage ist, die jüdischen Mannschaften zum Gottesdienst zu kommandieren. Tie Truppenteile sind angewiesen, soweit die dienstlichen Anforderungen dies gestatten, den jüdischen Mannschaften Gelegenheit zu geben, in demselben Umfange wie die Mannschaften evangelischen und katholischen Bekenntnisses am Gottesdienst teilzunehmen. Ter kommandierende General.' „Kriegsministerium. , Bersorgungsu. Justiz- Berlin W. 66, d. 21. 4. 09. Departement. Dem Oberrabbinat wird auf die an Seine Exzellenz den Herrn Kriegsminister gerichtete Eingabe vom 31. März 1909 ergebenst mrtgeteilt, daß eine Kommandierung von Mannschaften jüdischen Glaubens zum Gottesdienst nicht angängig ist, weil grundsätzlich Kommandierungen nur zu solchen Gottesdiensten stattfinden, die von Militärgeistlichen oder mit der Militärseelsorge beauftragten Zivilgeistlichen abgehalten werden. Eine besondere Militärseelsorge besteht aber nur für die Angehörigen der evangelischen und der katholischen Kirche, nicht aber für die Angehörigen anderer christlicher und sonstiger Religionsgemeinschaften.^ Belgien. Antwerpen, 30.April. Der hiesiege Emiarationverein „Esra" versendet folgendes Kommunique: „In letzter Zeit hat es sich des Oefteren ereignet, daß verschiedene österreichische Schiffkontors jüdische Auswanderer über Antwerpen nach London schicken. Diese können jedoch von hier nicht weiter befördert werden, da sie nicht im Besitze jener Barsumme sind, welche" sie in London vorweisen müffen, um landen zu können. Besonders viele solcher Emigranten sendet das Schiffsbureau Kapcherin, Brody und Czernowitz. Da die SchiffsgeseÜschaft solche mittellose Paffagiere nicht aufnehmen darf, ist sie genötigt, den Emigranten in Antwerpen den Betrag bar zurück zu zahlen. Dieser Barbetrag reicht jedoch kaum hin für die Rückreise. Die Schiffbureaus scheinen der Ansicht zu sein, daß die jüdischen Wohltätigkeitsanstalten von Antwerpen den Emigranten die nötige Barfumme zur Verfügung stellen würden. Die jüdischen Wohltätigkeitsanstalten sind jedoch nicht in der Lage diese Mittel zur Weiterreise zu geben, so daß die Emigranten gezwungenv sind, ihre Rückreise anzutreten// Oestewriry. Wien, 36. April. Sonntag, den 24. April fand in Wien die 24. Generalversammlung der „Oefterreichisch-Jsraelitischen Union" statt. Nach Begrüßung' der Versammlung erteilte der Vorsitzende, Dr. Jakob Ornstein, dem Sekretär Fleischer das Wort zur Verlesung des Rechenschaftsberichtes, der u. a. ausführte: „Zur Zeit der Verhängung des nationalen Boykotts in Böhmen, der in erster Linie die jüdischen Geschäftsleute hart traf, hat.die Union eine umfangreiche Petition an den Ministerpräsidenten geleitet und Rechtsschutz für die bedrängte Judenschaft .reklamiert. Ministerpräsident Freiherr von Bienerth hat kurz nach seinem Amtsantritte den damaligen Leiter des JustHministeriums auf pie schädlichen Wirkungen der nationalen Boykottbewegung in Böhmen uns Mähren aufmerksam gemacht und die Pflicht der -Regierung betont, mit allen durch das Straf- und Preßgesetz gebotenen Mitteln der Agttation für den nationalen Boykott entgegenzutreten. Wir haben nicht versäumt, vom Ministerpräsidenten eine Ergänzung seiner Weisungen nach der Richtung zu verlangen, baß die Behörden auch den konfessionellen Boykott mit derselben Strenge ahnden wie den nationalen: dies umsomehr, als ja auch im Kampfe'zwischen Tschechen und Deutschen zumeist die jüdischen Geschäftsleute die Opfer des Boykotts sind. Herr von Bienerth hat denn auch, wie amtlich verlautbar wurde, seine Verfügung auf sämtliche Kronländer ausgedehnt und in einer im Herrenhause gehaltenen.Rede erklärt, daß fein Erlaß gegen jede ,Art von Boykott, somit auch gegen den konfessionellen gerichtet sei. Ln das Kapitel der versuchten Außerkraftsetzung des Gesetzes gegenüber den Juden gehört auch der Fall tzon Asch. Ter Stadtrat von A s ch in Böhmen hatte die Stelle eines Stadtsekretärs öffentlich ausgeschrieben und, im Widerspruche mit den Staatsgrundgesetzen, von den Bewerbern die Beibrindes Taufscheines gefordert. Wir erhoben Beschwerde bei der Ascher Bezirkshauptmannschaft und bei der Prager Statthalterei und gleichzeitig interpellierten die Abgeordneten Dr. Mahler und Genossen im Parlamente den Minister des Innern, wie er sich zu diesem Rechtsbruche verhalte. Die ungesetzliche Entscheidung wurde behoben und vor wenigen Tagen wurde der schuldtragende Bezirkshauptmänn Dr. Indra nach einer kleinen Bezirksstadt im Erzgebirge versetzt. Es sind dies wohl imr vereinzelte Abirrungen von der geraden Linie der Gesetzlichkeit, aber sie mahnen zur Vorsicht und erhöhter Wachsamkeit, well sie immerhin die Gefahr erkennen lassen, welche aus der Duldung antisemitischer Schlagw^rte und Agitationen auch dem bisher unparteiischen Geiste der Staatsverwaltung droht. Diese Duldung von oben hat ja schon einerseits die faktische Verschließung öffentlicher Aemter für die jüdische Intelligenz und anderseits die Verlegung zahlreicher Erwerbsquellen fiir die unteren und mittleren Schichten der Juden bewirkt." Nach kurzer Debatte wurde dem abtretenden Vorstand das Absolutorium erteilt. Sodann wurden die Neuwahlen vorgenommen. Die Kloflerenffflhrungen. Krakau, 36. April. Im Vorjahre ist aus ihrem Elternhause in Ruftweczko die minderjährige Metzger verschwunden, welche dann im Kloster der Felizianerinnen in Krakau zur Taufe vorbereitet wurde. Die Eltern konnten bisher eine rechtskräftige Entscheidung über die Entlaffung des Mädchens aus dem Kloster nicht erhalten, obwohl vom Bormunndschaftsgerichte seinerzeit ein Auftrag an sämmliche Gerichte und Sicherheitsbehörden erlaffen wurde, den Eltern, bei der Zurückbringung ihres Kindes behilflich zu sein. Bis heute ist die Angelegenheit nicht entschieden. Mittlerweile wurde auf Antrag der minderjährigen Metzger zu ihrem Kurator ein Krakauer Advokat christlicher Religion bestellt, gegen welche Verfügung Dr. Rapbael Landau einen Rekurs an das Kreisgericht Przemysl überreicht hat. Diesem Rekurse wurde Folge gegeben, wodurch die Kuratel aufgehoben und der Vater wiederum in seine väterlichen Rechte eingesetzt wurde. In dem gleichen Kloster befindet sich jetzt die. vor drei Monaten entführte 15 jährige Tochter des Samuel Stern aus Dedzin (Ruff. Polen). Der unglückliche Vater verließ damals feine Geschäfte und begab sich auf die Suche nach seiner Tochter. Er erfuhr auch, daß sie in einem Kloster in Czenstochau interniert worden sei und fuhr zunächst dorthin. Man erhielt dort aber Kenntnis von seinem bevorstehenden Eintreffen und schickte seine Tochter nach Krakau. Herr Stern kam daraufhin nach Krakau, wo er auch die Erlaubnis erhielt, mit seiner Tochter in Anwesenheit eines Geistlichen zu sprechen. Das Mädchen behauptete, dir Juden seien „Zauberer" und würden sie umbringen, wenn sie ihnen in die Hände fiele. Als ihr Vater sie über ihren Irrtum aufklären wollte, erklärte der anwesende. Geistliche, die Zusammenkunft sei zu Ende. Der Vater will natürlich alle gesetzlichen Mittel anwenden, um seine Tochter zu retten. Lemberg, 30. April. Zum Artikel „Das galizische Hilfswerk" in der Wochenrundschau der No. 16 unseres Blattes schreibt man -uns aus Lemberg: „ Den in dem Artikel enthaltenen Borwurf an den „Hilfsverein für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien", daß er „die notleidenden Brüder nicht befrage, nicht in ihre Lage, in die Psychologie und die Quellen ihres Elendes eindringe", bedarf einer Berichttgung. Sowohl genannter Verein, wie der mit ihm Hand in Hand arbeitende „Hilfsverein der deutschen Juden" geben den Galiziern Gelegenheit genug mitzuarbeiten", sowohl durch die „Beiräte" in Lemberg und Krakau, als durch die Vertreter der galizifchen Ortsgruppen in der Bereinszentrale, endlich durch Schaffung eines Jnspektorpostens in Lemberg, welche von einem mit den galizifchen Berhättniffen vertrauten Galizianer besetzt ist. L)er Vereinsvorstand könnte ebensogut den Vorwurf an die Galizianer richten, daß sie die Gelegenheit zur Mitarbeit nicht genügend warnähmen. In Wirklichst liegt aber auf beiden Seiten das Bestreben vor, zu helfen, und eine stete Entwickelung der Harmonie zwischen Zentrale und Peripherie, zwischen Verein und Bevölkerung ist deutlich erkennbar. Von den verschiedenen Plänen zur gemeinsamen Wirksamkeit galizischer und außergalizischer Kräfte, zur Hebung des Wohlstandes in Galizien, hat sich meiner Beobachtung nach gerade dieses Ortsgruppensystem der obigen Vereine am besten bewährt." Ungarn. Budapest, 22. April. Die antisemitischen Blätter sowohl in Oesterreich als auch in Ungarn hören nicht ans, mit lügenhaften Ausstreuungen gegen die jüdischen Soldaten zu hetzen und die Meldung ins Publikum hineinzuschleudern, daß die Juden eine feige Raffe seien, daß sie letzthin alles aufwendeten, um dem drohenden Kriege zu entkommen und daß die jüdischen Reserveoffiziere in Maffen um ihre Entlaffung ansuchten. Die Redaktion des ungarischen Blattes „Budapesti Naplo" fragte darum beim Reichskriegsministerium in Wien direkt an, wieviel solcher „niedriger, feiger Juden" .es eigentlich gegeben habe? Das Reichsministerium erteilte hierauf die folgende kategorische Antwort: „Uns ist kein einziger solcher Fall bekannt." Petersburg, 22. April. Aus Samarkand wird geschrieben: Den Juden in Buchara droht eine schwere Katastrophe, die den völligen Ruin ihrer Existenz und eine Krisis des gesamten russisch-asiatischen Handels zur Folge haben müßte. Bekanntlich hat das Gesetz vom 5. Juni 1900,^ demzufolge die in der Bucharei seit der Eroberung dieses Landes durch Rußland ansässigen Juden ihres Wohnrechts daselbst beraubt werden, die allerhöchste Bestätigung gefunden. Diese Gesetzes- Anordnung ist bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen. Gleich nach chrem Erlaß yaben sich Moskauer und Lodzer Großkaufleute, die weitausgedehnte Handelsbeziehungen mit den bucharischen Juden pflegen, für diese bei der russischen Regierung verwendet mit der Begründung, daß die Verwirklichung des erwähnten Gesetzes ihnen selbst den größten Schaden zufügen würde. Infolge dieser Vorstellungen wurde die Ausweisungs-Verfügung auf fünf Jahre verschoben. Nach Ablauf dieser Frist begab sich der Taschkenter Rabbiner Schalom Taskir nach Petersburg und suchte dort mit Hilfe des Moskauer Borsenkomites bei der Regierung zugunsten der bucharischen Juden zu wirken. Es gelang ihm auch eine weitere dreijährige Aufschiebung der Ausweisung durchzusetzen. Es kam dann das letzte Jahr: in Rußland herrschte eine qllgemeine Finanzkrifis, die eine Vertreibung der auf dem Gebiete des Handels und namentlich der Manufaktur- Industrie so hervorragend tätigen und leistungsfähigen bucharischen Juden für das Gesamtintereffe besonders unerwünscht und schädlich erscheinen ließ. Der Generalgouverneur von Turkestan, N. I. Grodikow, verwendete. sich beim Ministerium für die Abschaffung des genannten Gesetzes und Zurückstellung der ganzen Angelegenheit bis zur Regelung der allgemeinen Judenfrage in Rußland. Auch Graf Witte sprach sich in diesem Sinne aus, da „die bucharischen Juden mit den Wilnaer und Berdyczewer Juden nicht zu vergleichen seien." Daraufhin wurde am 22. Dezember 1908, wie seinerzeit berichtet, der Ministerratsbeschluß allerhöchst bestättgt, wonach das Gesetz vom 5. Juni 1900 betreffs der bucharischen Juden bis zum 1. Januar 1910 zurückgestellt wurde, zugleich mit der ausdrücklichen Verfügung, daß dies der letzte Auffchub sei. Und so soll nun der kleine Bruchteil der russischen Judenheit, dem bisher eine menschenwürdigere Stellung gegönnt war, das Schicksal seiner Leidensbrüder i: l n.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.