Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1909)
- Date
- 1909-05-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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gelte 6. Rr. 18 __ um eine Besserung der Lage herbeizuführen: nvya to “no^n :b&y\ 2W wv Vd* rwyn ntp# *p\ Noch nie hat sich eine orthodoxe Stimme in Rußland gegen die Emigration erhoben und die Auswanderer gehören, wie schon angedeutet, zum weitaus größten Teile den treugebliebenen Reihen der jüdischen Bevölkerung an. Um so zwingender und gerechtfertigter sind die Bedenken, die die Orthodoxen in Rußlandgegen das Jnsormationsbureau in seiner heutigen Gestalt geltend zu machen wissen. Der völlig unkundige Auswanderer, der sich in seiner Hilflosigkeit Vertrauensvoll an das Bureau wendet, erfährt da, wie er am besten, billigsten und bequemsten fahren, am ehesten sein Reiseziel erreichen und wo er die besten ArbeitsmögÜchkeiten finden könne, nicht aber, wie er seinen Reiseplan einzurichten habe, um den Sabbat nicht zu entweihen und ein Schiff zu erreichen, auf dem für rituelle Verpflegung gesorgt ist. Auch kann mit der Anweisung oder Schaffung von Arbeitsgelegenheiten allein dem jüdischen Auswanderer nicht gedient fein. Der russische Jude möchte auch in der neuen Heimat als Jude unter Glaubensgenossen in Beobachtung seiner Religionsgesetze leben. Ihn dürstet nicht allein nach Arbeitsgelegenheit, sondern auch nach jüdischen Lebensmöglichkeiten! Nach dieser Richtung ist aber vom Jnsormationsbureau, nach dem eigenen Geständnis seiner Leiter, bis jetzt nichts geschehen und wird auch, wie aus dem Tone, mit dem die Herren über die heiligsten Ideale und tausendjährigen Hoffnungen ihres Volkes zu sprechen belieben, zu schließen, vorerst kaum etwas geschehen. Damit ist denn auch die scharfe Gegnerschaft der Orthodoxen gegenüber dem Bureau zur Genüge begründet. Dr. Goldflamm erzählte in seinem Berichte auch einen Fall, in dem eine Frau deshalb aus Amerika zurückkehrte, weil man sie in einem amerikanischen Spital zum Genüsse von unritueller Kost zwingen wollte! Diese schlichte Tatsache besagt unseres Erachtens eindringlicher als es in längsten Zeitungsartikeln geschehen kann, wie ein Bureau beschaffen sein muß, deffen Aufgabe es ist, jüdischen Emigranten mit Rat und Tat beizustehen. Korrespondenzen ~ it- und Derrtsrpe« gtetdy.' Frankfurt a. M., 5. Mai.. Der Centralverein isr. Gemeindemitglieder hatte für gestern Abend eine Versammlung einberufen, auf deren Tagesordnung der Entwurf eines Gesekes betreffend die Verfassung her jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen stand. Die trotz des wichtigen Beratungsgegenstandes nur schwach besuchte Versammlung wurde von Herrn Dr. Heinemann geleitet; das Referat erstattete Herr Dr. med Hanauer. Der Referent wies in der Einleitung auf die Buntscheckigkeit der bestehenden Verfassungen und Satzungen innerhalb der preußischen Gemeinden hin,um dann, nach einem Rückblick auf den Rosin'schen Entwurf, eine eingehende Darstellung des neuen Entwurfes^ zu geben. Mit dem Kernpunkt des neuen Gesetzentwurfes, dem Aufbau von Provinzial - und Landesgemeinde erklärt sich der Referent einverstanden; seine Bedenken gelten vor ^Nachrichten. '_ Der AsraelU. __ allem der Verschlechterung des Wahlrechtes — einjähriger Wohnsitz, Ausschluß in Fällen von Armenunterstützung —, dem Amstande, daß das Proportionalwahlsystem nicht obligatorisch ist, und dem Eingriff in die religiöse Freiheit der Einzelgemeinde durch das Bestätigungsrecht der Provinzialgemeinden bei A nstel lung von Religions-Lehrern, Einführung von Lehrbüch e r n re. Gelingt es, diese Fehler abzustellen, so könne der Entwurf nach Ansicht des Referenten eine brauchbare Unterlage für eine neue Verfassung abgeben. Die Bestimmungen über die Zusammenfassung leistungsunfähiger Gemeinden zu Verbänden werde sehr segensreich wirken und speziell "für die Hauptgemeinde in Frankf u r t a. M. mit ihrem veralteten Regulativ, das den Gemeindemitgliedern nicht einmal das Wahlrecht für den Vorstand lasse, bringe der Entwurf einen bedeutsamen Fortschritt. In der dem Vortrag anschließenden Debatte betont Herr Stadtverordneter Fromm, daß auch er dem Entwurf im Ganzen freundlich gegenüberstehe, daß aber nach seiner Ansicht die Bedenken gegen den ge- PlantenEingriffindiereligiös (Freiheit der Einzelgemeinden doch noch schwerwiegender seien, als der Referent sie schilderte. Nur wenn es gelingt, Kautelen zu schaffen, die jeden solchen Eingriff völlig ausschließen, kann man den Entwurf als Unterlage benutzen. Herr Moritz A. Loeb glaubt, im Gegensatz zu den beiden Vorrednern, nicht an die Möglichkeit, aus dem Machol'schen Entwurf einen brauchbaren Kern herausschälen zu können. Der Gegensatz zwischen den beiden religiösen Richtungen ist ein so großer, daß jeder Versuch, diese auseinanderstrebenden Elemente in eine Organisation zu zwingen, mit eherner Notwendigkeit ' zur Unterdrückung der einen Seite — d. h. in diesem Falle der Orthodoxie, führen muß. Gegenüber diesem Kardinalfehler, der mit dem Entwurf nun einmal organisch verwachsen ist, erübrigt sich fast jedes Eingehen auf Einzelheiten. Den Referenten hat offenbar die Möglichkeit, durch diesen Entwurf aus der Misere des Frankfurter Wahlrechtes herauszukommen, etwas bestochen, sonst hätte er z. B. unmöglich daran Vorbeigehen können, daß der Entwurf eine völlige Degradierung der Rabbiner bedeute, daß ferner alle Wahlen außer der der Gemeindevertreter auf indirektem Wege vollzogen werden u.s.w. Den leistungsschwachen Gemeinden kann und wird auf administrativem Wege geholfen werden, ohne daß dazu eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit mit in den Kauf genommen werden muß. Herr Dr. Heinemann pflichtet den Ausführungen des Vorredners bezüglich der Stellung des Rabbiners im Entwürfe völlig bei. Nach einem Schlußwort des Referenten wird von den wenigen anwesenden Mitgliedern — die Gäste dürfen nicht an der Mstimmung teilnehmen — die folgende Resolution einstimmig angenommen : „Ter Zentralverein israelitischer Gemeindemitglieder in Frankfurt a. M5 erblickt in dem Entwürfe des Gemeindebundes eine brauchbare Grundlage zu einer Verständigung über die Verfassung der jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen, muß aber seine endgültige. Zustimmung davon abhängig machen, daß ' 1. das Gesetz jede Einmischung der Provinzial- und Landesgemeinde in die religiösen Angelegenheiten der Einzelgemeinden ausschließe, 2. daß alle Bestimmungen aus dem Entwürfe ausgemerzt werden, welche das Wahlrecht der Genieindtzmitglieder zu schmälern geeignet sind, 3. ' daß innerhalb der Einzelgemeinde durch gesetzliche Festlegung -es Prrpirttonalwahlrechts für die Wahrung der Rechte der religiösen Minderheiten gesorgt wird und daß in allen Gemeinden, in welchen sich Anhänger verschiedener religiöser Richtungen befinden, auf Antrag der Anhänger der einen Richtung die Errichtung von Kultuskimmissionen zu erfolgen hat, wie sie im £ 126 des Entwurfes für Frankfurt a. M. vorgesehen s'.rid." Berlin, 4. Mai. Laut Mitteilung an das Deutsche Bureau der Alliance Jsreelite Universelle hat gestern nachmittag in Hasköi abermals eine große Feuersbrunst stattgefunden. So weit . *6. Mai isog. bis jetzt zu übersehen, find 150 Häuser niedergebrannt. Ueber 500 arme jüdische Familien sind obdachlos. Die A. I. U. hat die nötigen Mittel angewiesen, nm der ersten Not der Heimgesuchten zu begegnen. Karlsruhe, 30. April. Wie gehässig der „Deutsch-nationale Handlungsgehilfen - Verband" den jüdischen Prinzipaten gegenüber steht und wie bedenklich es für diese ist, Mitglieder dieses Verbandes als Gehilfen zu beschäftigen, beweist nachstehende Nottz in dem Organ des Verbandes der «Deutschen Handelswacht", vom 15. Februar.!Dort wird unter der Ueberschrift „Sonntagsruhe und Juden" ausgeführt: „Das Vorgehen der gesetzestreuen Juden in München, Nürnberg, Posen usw. hat auch die „Freien Vereinigungen des orthodoxen Judentums" in Baden veranlaßt, sich mit einer Eingabe an das Ministerium des Innern in Karlsruhe zu wenden, damit ihnen eine Extrawurst bei der Regelung der Sonntagsruhe gebraten werde. Unsere Geschäftsstelle in Mannheim war natürlich sofort auf dem Plane, um diesen Versuch zur Durchlöcherung der Sonntagsruhe zu verhindern. Sie legte dem Ministerium in einer umfangreichen Eingabe dar, daß dieses Verlangen der orthodoxen Juden durchaus ungerechtfertigt sei." Glücklicherweise denkt das badische Ministerium etwas weitherziger als der Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband, denn die Antwott des Ministeriums har folgenden Wortlaut: „Wenn den Bestrebungen der Freien Bereinigungen des orthodoxen Judentums auf Zulassung einer beschränkten Kontorarbeit an Sonntagen dahin Rechnung getragen würde, daß solche israelitischen Geschäfte, die an Sabbathen oder sonstigen jüdischen Feiertagen ihr Geschäft vollständig schließen, etwa infolge ortsstatutarischer Bestimmung an S mutagen während zwei oder drei Stunden durch ihr israelitisches Personal die nötigsten Kontorarbeiten erledigen lassen können, so dürfte dies u. E. nicht unbillig erscheinen und weder den übrigen Geschäften zum Nachteil gereichen, noch die religiösen Empfindungen Andersgläubiger zu verletzen geeignet sein. Wir werden übrigens die in der dortigen Eingabe geltend gemachten Gesichtspunkte bei der weiteren Behandlung der Angelegenheit in Erwägung ziehen." Die Antwort des Ministeriums wird noch zu würdigen sein. Hannover, 2. Mai. Aus Einladung der Vorsteher der Synagogengemeinden Nienburg und Verden fand heute in Hoffmanns Hotel eine Besprechung über den am 16. und 17. d. Mts. auf dem Gemeindetage in Berlin zur Verhandlung stehenden Gesetzentwurf behufs Organisation der Juden in Preußen statt. — Es waren Vertreter der Vorstände der Synagogengemeinden Hannover, Göttttngen, Hameln, Peine, Nienburg, Verden, Achim, Barsinghausen, Gronau und Eldagsen erschienen. Senator Fischer, Linden-Hannover führte den Vorsitz. Dieser referierte zunächst eingehend über die Entstehung des Entwurfs und wurde über denselben sehr lebhaft debattiert. Allgemein war man der Ansicht, daß der Entwurf nur dann einen Fortschritt gegen die jetzt in unserer Provinz bestehenden Gesetze bezeichnet, wenn Abänderungen in wesentlichen Punkten erfolgten. Einstimmig wurden die §§ 27 und 28 des Entwurfs als unannehmbar für die Provinz Hannover bezeichnet, da die Stellung,-die darin den Rabbinern zugewiesen, des hohen. Amtes und damit auch der Gemeinden unwürdig sei. Bei rituellen und kultuellen Angelegenheiten, müffe dem Rabbiner, nach Ansicht des größeren Teils der Versammelten der entscheidende, nach Ansicht des anderen Teils, wenigstens ein weit größerer Einfluß als der Entwurf vorsieht, zugewiefen werde». Die Vertreter der Bezirksgemeinden verlangten ein größeres Wahlrecht zur Provinzialgemeinde. Während der Entwurf eine Stimme auf 300 Seelen Vorsicht, beanspruchen sie eine Stimme auf 100 Seelen. Die Anwesenden wollen auf Vertretung ihrer Gemeinden auf dem Gemeindetage hinwirken.