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Der Israelit · 1909-05-06 · Heft 18 (6.5.1909) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 18 (6.5.1909)
Date
1909-05-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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in einem für Orthodoxie wie Neologie in gleicher Weise bestimmten Entwurf die Anschauungen und Gesinnungen der Neologie zu unvermitteltem Ausdruck zu bringen. Das aber ist der Fall in dem der Behörden - undBeamten Organisation speziell gewidmeten Teile. Ohne BerüMchtigung des jüdischen Religionsgesetzes, sowie des in den orthodoxen Gemeinden tatsächlich bestehenden Zustandes haben die Redaktoren hier einfach die im Laufe des letzten Jahrhunderts in den ausgesprochenen Reformgemeinden zn Tage getretenen Verhältnisse als alleinigen Maßstab für ihre diesbezüglichen Gesetzesvorschläge sich erkoren, haben damit von vornherein dem ganzen Entwurf ein einseitiges Gepräge aufgedrückt und der lediglich zum Objekt der Gesetzgebung herabgesunkenen Orthodoxie die denkbar schärfste Herausforderung ins Gesicht geschleudert. Die Stellung des Rabbiners in den Reformgemeinden ist sattsam bekannt. Ehedem der im Bereiche seiner Gemeinde ausschließlich autorisierte Interpret des Religionsgesetzes, dessen auf dem Boden des Religiönsgesetzes sich bewegenden Entscheidungen die Gemeinde Folge zu leisten sich verpflichtet fühlte, ist er zu einem nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilenden besoldeten Angestellten herabgesunken, zum Untergebenen und Bediensteten des Vorstandes. Diese Anschauung macht sich der Entwurf vollständig zu eigen und teilt damit offenkundig den Standpunkt der Reform. Das hängt aber aufs engste mit der Auffassung der Redaktoren vom Wesen einer jüdischen Gemeinde zusammen. Der Entwurf ignoriert nicht nur, er negiert vielmehr geradezu das jüdische Religionsgesetz und zwar in einem Augenblick, in dem er die jüdische Religionsgemeinschaft als solche zu organisieren sich anschickt. Er hebt den uraltenüberliefertenBegriff einer jüdischen Gemeinde vollkommen aus den Angeln. Ihm ist die jüdische Gemeinde nicht mehr die Gemeinschaft der innerhalb eines bestimmten Gebietes zu gemeinsamer Verwirklichung des Religiönsgesetzes zusammengetretenen Einzelnen. Ganz im Sinne der Reform wird das Religionsgesetz nicht mehr als die schlechterdings unveränderliche Grundlage, die schlechterdings verbindliche Norm, der ausschließliche Zweck der Gemeinde angesehen. Nach dem Entwurf ist vielmehr die jüdische Gemeinde der Inbegriff der zu gemeinsamer Darstellung des von der jeweiligen Majorität als das Wesen des Judentums erachteten Anschauungen zusammengetretenen Einzelnen. Jede Gemeinde besitzt nach dem Entwurf das unbeschränkte jas rokormancii: Durch Gemeindebeschluß kann Kultus und Ritus vollkommen umgestaltet Kleines Feuilleton. Ewige Aeirbeit. Bon einer wundersamen Perle sprechen unsere Weisen, die einst Licht und Glück und Wärme ausströmte. Sie beleuchtete den dumpfen Raum der von der Wasserflut getragenen Arche. Später schmückte fte bas Haupt des ersten Stammvaters und übte von dort eine heilende und aufrichtende Wirkung auf tausende gedrückte Herzen aus. Dann aber hing fie Gott, diese Wunderperle, an das Sonnenrad, wo fie seitdem gleiche Heil- und Leuchtkraft auSströmt und Glück und Genesung spendet. Gewiß mögen unsere Lehrer bei diesem farbenreichen Bilde etwa- Andereim Auge gehabt haben. Es ist aber dennoch wahr, daß fie, die Weisen selber, im Befitze dieser wunderwtrkenden Perle waren, die die Finsternis zu erhellen, Unglückliche zu tröstm, Heilung, Genesung, Glück und Kraft zu spenden vermochte. Die weisen Führer, die Diener und Hüter der .Lehre des Lebens", fie wußten wohl, was fie dem Leben schuldeten. Sie lebten und lehrten nicht als GeisteS- Aristokratie abgeschieden und weltstemd innerhalb eines erhöhten und eng umgrenzten KreiseS, von dem aus fie verächtlich auf deS Lebens Treiben heradsch men durften. Nein, fie kannten das Leben in all seiner Mannigfaltigkeit, Heiterkeit und Grausamkeit und suchten aus ihm zu lernen und zu lehren, ihm alleinteressanten Seiten abzugewinnen, um fie dann in unzähligen Sprüchen, Sentenzen, Fabeln und Parabeln dem Botte als sein Der Jßraeltt werden (§ 27). Das ist die bündige Anerkennung, daß das jüdische Religionsgesetz keine verpflichtende Kraft mehr besitzt. Und diese feierliche Verleugnung jüdischer Grundprinzipien, die über das iaisgor aller des Judengesetzes von 1847 weit hinausgeht, die soll sich die Orthodoxie gefallen lassen? Hat sie denn Teil an dem furchtbaren Zersetzungsprozeß, den man gemeinhin Reform nennt, diesem Prozeß, der den historisch überlieferten Inhalt des Judentums, seinen fest umschriebenen Lehrbegriff vollständig auflöste, und an seine Stelle zuerst geistliche Willkür und schließlich, nach erfolgter Degradation der Geistlichen, Gemeindewillkür setzte? Die Reformgemeind freilich, die hat das iu8 rekormanäi. Und ganz in der Ordnung ist es auch, wenn dem Rabbiner, wie der Entwurf dies tut, gegenüber diesem jua ref/rmandi der Gemeinde nur eine beratende Stimme, und diese auch nur bei bestimmten Punkten, gegeben wird (§ 28). Der Rabbiner ist ja nur Angestellter der Gemeinde und kann höchstens einmal ihr Sachverständiger^ gewiß aber nie mit Autorität ausgerüsteter Decisor sein. Das würde ja völlig dem Begriff eines der „Behörde" untergebenen „Beamten" widerstreiten. Woher sollte denn auch der Rabbiner einer Reformgemeinde seine Autorität nehmen? Einst, in früheren Zeiten war er der Richter seiner Gemeinde. Hinter ihm stand die Autorität des Gesetzes und mit richterlicher Unabhängigkeit, freilich ohne jede legislatorische Kraft, hatte er die Subsumtion des einzelnen seiner Beurteilung unterliegenden Falles unter das Gesetz autoritativ vorzunehmen. Aber er begnügte sich nicht mit der Rolle des Richters und warf sich, als die Reform ihr Unwesen begann, zum Gesetzgeber auf. Wo aber Richter und Gesetzgeberin einer Person vereinigt sind, da herrscht vollendete Willkür, vollendeter Despotismus. Und gegen diesen Despotismus erhoben sich die Gemeinden und nahmen dem als Gesetzgeber sich gebärdenden „Geistlichen" das Heft aus der Hand. Um nach Willkür zu entscheiden, bedarf es wirklich keiner großen Kenntnisse. Da trägt jeder das Recht in seines Busens Schrein verwahrt. Um nach Willkür zu lehren, ist auch kein großes Studium von nöten. Und man begreift den Standpunkt des Entwurfs vollkommen, der die ganze Ausbildung der Rabbiner in die Hände des ausschließlich aus Laien zusammengesetzten Vorstandes der Landesgemeinde legt. Der Vorstand der Landesgemeinde ist vom Minister der geistlichen Angelegenheiten bei der Frage zu „hören", welche Anstalten und von Anstalten losgelöste Prüfungs- Kommissionen berechtigt sein soKen, die Rabbiner- Prüfung abzunehmen und ein Zeugnis über das Bestehen der Prüfung zu erteilen. Ja die ge- Etgencs wieder darzubteten. Dankbar und respektvoll begrüßte man dann tm Volke diese vom Leben geprägte Thora-Weisheit und bemühte sich, den tiefen Sinn der scheinbar unbedeutendsten Redewendungen der Talmublehrer zu ergründen: n"n bl& niH’tT ‘TIÖ^ rronsc. Wer den unbeschreiblichen Reiz der Agava, den fie gerade nach einer schweren halachischen Abhandlung i i: Talmud bietet, nicht gekostet hat, der hat die wahre Geistkserholung, eine wahre Labung des Herzens und Erf.ischung des GemütS noch nicht empfunden. Noch arbeitet fich das Schiff schwer beladen und mühsam durch die stürmischen Wellen, und schon leuchtet und winkt von Ferne die grüne Insel, schön, anmutig und lieblich, Ruhe und Erholung verheißend. Dieses jedem Talmudjünger wohl bekannte Gefühl war einst das jüdische Gefühl, eine der vielen erhebenden und beglückenden Empfindungen des talmudlernenden Juden. Damals waren auch die Talmudsprüche genau so geläufig und populär, wie der Talmud überhaupt souverän in den jüdischen Lehr- und Familienhäusern war. Jetzt, nachdem der Talmud leider Bielen ein verschloffenes Buch, ein tiefes, unergründliches Meer geworden ist, ruhen auch '.eine Perlm im tiefen Meeresgründe, wo fie des 2 aucherö bedürfen, um an die Oberfläche zu gelangen und ihren Wert zu erhalten. Der mutige Taucher, der fich dieser schwierigen. Aufgabe unterzieht, ist immer zu begrüßen, umsomehr aber, wenn seine Aufgabe vom Erfolge gekrönt ist und die Hebung des Schatzes als wirklich gelungen bezeichnet werden kann, wie dies von Max Weinberg dem Verfasser der „Ewigen Weisheit"*) zweifels- *) „Ewige Weisheit", Spruchpoefie. des Talmud, übersetzt von Max Weinberg, Verlag von Otto Hendel, Halle a: S. 6 Mai I9ü9 samte Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung des Vorstandes der Landes- Gemein de (§ 63), dieses Vorstandes, von dem die Rabbinen nach § 108 als Mitglieder vollkommen ausgeschlossen sind. All das sind Bestimmungen, die sich mit furchtbarer Konsequenz aus der sogenannten Reform des Judentums ergeben. Auf die Willkür der Rabbinen folgte eben die Willkür der Gemeinden, besser: der Gemeindevorstände. Es ist der Reform nicht gelungen, an die Stelle des überlieferten Religionsgesetzes, das man für antiquiert erklärte und dem man die Berpflichtungskraft für die Gegenwart absprach, irgend eine andere, von der Willkür des Einzelnen losgelöste, die Gesamtheit verpflichtende Norm zu setzen. Das ist der tiefgehende, oft übersehene Unterschied zwischen der Reform des Judentums und der mit dem Namen Protestantismus zusammengefaßten Reform des Katholizismus Die Reform des Judentums stellt bis auf den heutigen Tag einen kläglichen Torso dar. Sie hat die Verpflichtungskraft des Religionsgesetzes negiert und ist bei dieser bloßen Negation für immer stehen geblieben. Und da es mithin eine eigentliche, fest umschriebene Lehre des Reform- Judentums überhaupt nicht gibt, so nimmt es kein Wunder, wenn die berufsmäßigen Verkünder dieser „Lehre", wenn die Reformrabbiner zur vollkommenen Macht- und Bedeutungslosigkeit, zu bloßen Exekutivbeamlen der Willens- und Lehrmeinung ihrer Gemeinde oder ihres Vorstandes herabgesunken sind. Wenn die einzelnen Gemeinden das unumschränkte Recht haben, Kultus und Ritus nach Belieben zu ändern, also feftzustellen, was im einzelnen Fall Lehre des Judentums sei, so ist es vollständig logisch und sachgemäß, daß der obersten Spitze und Vertretung aller Gemeinden, daß der Landesgemeinde und ihrem Vorstand die Befugnis zusteht, die Prüfungsordnung festzustellen, anzuordnen, welches Maß voll Wissen hinlänglich genüge, um -den Kandidaten zu befähigen, dermaleinst jedem Beschluß seiner Gemeindebehörden hinterher sein Placet zu erteilen. Wieviel Gemeinden, soviel Judentümer. Und hier erhellt deutlich, warum in der Tat die Organisation für das Reformjudentum eine wahre Lebensfrage ist. Da dem Reformjudentum ein eigentlicher < Lehrinhalt, der die einzelnen Bekenner mit der einigenden Kraft der gleichen Ueberzeugung Zusammenhalten könnte, abgeht, sieht es sich genötigt, einen die Glieder zusammenhaltenden mit staatlicher Zwangsgewalt ausgerüsteten Organismus zu schaffen. Derganze Entwurf mit seiner Behörd nt- und Beamtenorganisation, mit seiner an die Stelle der Gemeindeautonomie getretenen W i l lkür Herrschaft der Großgemeinden-Vorftände ist ohne gesagt weiden darf. Der erste Teil seiner Sprüche behandelt auf 147 Seiten Leben und Sterben, Tod und Vergänglichkeit- Gott, Welt und Mensch und ihre Verhältnisse zueinander werden uns in Bildern dargestellt. Ta finden wir anmutige, lehrreiche Sprüchlein über Tugend und Laster, Recht und Unrecht, Leidenschaft und Gemütsruhe, Edelsinn wie Hartherzigkeit und Ve. brechen, Bescheidenheit und Biedersinn wie Hochmut und Dünkel, Weisheit und Unwissenh it, kurzum über alle Gebiete, für a e Umstände, Berhältnisie und Lagen des menschlichen Leben . Im zweiten Teile, der 56 Seiten umfaßt und Fabeln und Erzählungen enthält, finden wir dann die Belege, die drastischen Beispiele, die lebensvollen Anschauungsmittel für die gelehrte Spruchweisheit im ersten Teile. Dem Schatzkästlein wohnt vor allem ein nicht zu unterschätzender pädagogischer Wert inne. Sprüchlein wie: „Was wahr dir scheint, ist darum noch nicht wahr, „Das soll dein Forschen nicht vermindern, „Doch Wahrheit, die nicht sonnenklar, „Verkünde niemals denen Kindern!" oder „Wie manches Eltern-Herzensletd „Entstand schon durch ein Josephskleid." oder „Das ist es was am losen Wort „Des Kindes uns verstimmt. „Daß meist ns, was es draußen jprtcht, „Zu Hause es vernimmt." atmen echten Talmud-Geist und zeigen aller Welt, von welcher Art unsere alte Lehre ist und unter welchen Ge« fichtSpuntten unserer weisen Lehrer ihre Welt» und Lebensanschauung aufbauten und an öaS Werk der Bolkserziehung herangingen.

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