Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 17 (29.4.1909)
- Date
- 1909-04-29
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 12 Der^Jsraelit. 29. April 1909. Nr. 17. Nicht das ist es jedoch, worauf es uns hier zunächst ankommt, denn schließlich berühren diese Anstände nicht den Grund der religiösen Ueberzeugung und die Glut der Begeisterung, mit der Prof. Berliner wie immer auch in diesem Buche die Sa^ des unverfälschten Judentums verficht. Der Schluß-Effekt des Ehrlichs ch e n Aufsatzes ist es vielmehr, den wir hier zurückweisen, den wir geradezu als Verleumdung zu kennzeichnen gezwungen sind. Ehrlich schließt seinen Aufsatz nämlich wie folgt: „Ein gewichtiges Wort spricht Berliner noch am Schlüsse seiner hoch-verdienstlichen Arbeit aus: „Selbst bei der Lehre von der heiligen Inspiration steht noch nicht fest, ob nur der gedankliche Inhalt oder auch der sprachliche Ausdruck inspiriert sei." (S. 85.) Dieser bedeutsame Ausspruch gibt der schönen Hoffnung Raum, daß die Vertreter der verschiedenen theologischen Richtungen im Judentum allmählich, wenn auch nicht zu vollständiger Einigung, so doch zu.gegenseitiger Anerkennung und friedlichem, heilvollem Zusammenwirken gelangen werden." Die Worte „von der heiligen Inspiration" läßt Herr Dr. Ehrlich nun mit einer kleinen ') versehen und fügt in der Fußnote — wohl gemerkt aus eigener Erfindung und nicht etwa als Abdruck aus Berliner's Broschüre - die Erklärung bei: „Heilige Eingebung, Offenbar u n g."!! Während sich B e r l i n e r's Bemerkung also auf die irziirb, speziell auf das bekannte 'itTBl und ’tPSi in Psalm 24 bezieht, und dogmatisch von jedem Chassidimrabbi gebilligt werden kann, sucht Ehrlich den Anschein zu erwecken, als beziehe sich die Bemerkung auf die O f f e n b a r u n g, d H. also aus die T h o r a! Welchen anderen Zweck könnte seine Fußnote sonst haben? Wie auch wäre er sonst in der Lage gewesen, aus einer durchaus unverfänglichen, selbstverständlichen Bemerkung den Schluß zu ziehen, ein Prof. Berliner habe sich der theologischen Richtung der Bibelkritiker „genähert!!" Uns fehlen die Worte, um dieses Ehrlich'sche erfahren — lucus a non lucendo — gebührend zu kennzeichnen. Die ganze Episode zeigt, mit welcher Raffiniertheit die der Reform huldigenden Gelehrtenkreise darauf ausgehen, sich ihren gesetzestreuen „Kollegen" anzufreunden und die Oeffentlichkeit über den scharfen, unversöhnlichen Gegensatz zu täuschen, der ihren thoraleugnenden Wahn von der Bekenntnistreue der btntP'1 scheidet. lücherschau. Sammlung der Gesetze, Verordnungen re. betr. die Kirchenv rfasiung und die religiösen Einrichtungen der Israeliten in Württemberg. Bon Dr. Alfr. Gunzenhaufer. Verlag von W. Kohlhammer. Stuttgart 1909. Württemberg hat bereits im Jahre 1828 seine Israeliten zu einer Ktrchengemeinschaft zusammengefaßt und dieser eine Verfassung gegeben, die heute noch zu Recht besteht. Den Ausbau dieser letzteren blldete die königl. Verordnung von 1831 die Bildung und den Wirkungs kreis der Borsteherämter der israelitischen Kirchengemeinden und der israelitischen Oberkirchenbehörde betreffend. Dazu kamen 1839 eine „Gottesdienstordnung", 1841 AmtStnstrukttonen für Rabbiner und Vorsänger rc. In den 80 Jahren des Bestandes der Ktrchengesetzgebung hatten die Verwaltungsbehörden, Oberktrchenbehörde und Kgl. Ministerien gar oft Gelegenheit, weitere Anordnungen zu treffen, die Grundgesetze auszulegen und anzuwenden, «ine Sammlung von allen derartigen Erlassen, welche grundsätzlichen Charakter besitzen und für einen größeren Kreis maßgebend waren, ist bereits 1847 erschienen. Allein seitdem hat sich die Anzahl der für d e mannigfaltigen Berhältntffen gtltigen Verordnungen verdoppelt und verdreifacht, es wurden infolge der Veränderung der Umstände im „kirchlichen" Leven, infolge der Veränderung der sozialen Verhältnisse, welche wiederum von Einstuß wurden für baS Eingehen, Neuentstehen von Gemeinden, Schulen, Beamtenstellen, neue Regelungen notwendig. Da aber eine Sammlung all dieser Veränderungen nicht existierte, so ergeben sich für die Ktrchenvorsteherämter, die Oberämter, die Beamten große Schwierigkeiten in der Handhabung ihrer Geschäfte. Da hat sich nun R.-A. Dr. Gunzenhauser ein großes Verdienst mit der Herausgabe de« obengenannten Werkes erworben. Daß es auf autbenttschem Material beruht, ist natürlich selbsiverständich, ebenso daß es bis zum heutigen Tage fortgeführt ist. Die Anordnung des Materials in dem Buche ist i «schieden von der Sammlung von 1847, insofern diese chronologische Reihenfolge einhält, Gunzenhaufer aber die Gesetze nach Materien anordnet. Es dünkt uns dies ein großer Fortschritt und Vorteil. Denn auf diese Weise hat der Studierende oder Nachschlagende den gesamten Gesetzesstoff, der ihm im Augenblick intereffiert, vollständig und übersichtlich vor Augen. Nichtsdestoweniger hatBerfaffer neben der Inhaltsangabe auch ein Register von Stichworten gegeben. Es ist selbstverständlich, daß für die Württemberg« Behörden und israelitischen Kirchenkreise das Buch unentbehrlich ist. Aber auch auswärts wird das Buch mit großem Nutzen gebraucht werden. Dem Historiker, insbesondere Forscher auf dem G. biete der religiö en Entwicklung wird es zeigen, wie die „Reform" erst schüchtern, dann kecker auftrat, wie sie aber später wieder etwas verschämter wurde, um schließlich fast zu verschwinden. Dem Pädagogen zeigt die Sammlung Examens-Ordnungen für Rabbiner und Reltgionslchrer, Schulverfaffungen. Da in das Gebiet des Israelitischen Reltgionsgesetzcs das gesamte Leben gehört, so findet man auch die verschiedensten Gebiete menschlicher Betätigung in dem Buche berührt, Steuerwesen, Schechtta, Mtla rc. Daher wird darum das Buch auch den auswärtig n Ku tusverwaltungen gute Dienste leisten sowohl in positiver wie negativer Hinsicht. Auch den Mitglieder der Israelitischen Gemeinden in Württemberg wird das Buch vortrefflich zustatten kommen, da sie daraus von ihren Rechten erfahren gegenüber Uebergrtffen der Kirchenvorsteherämter und deren Or-!>anen. Z. B. werden sie daraus ersehen, daß die Bettmmung der Gottesdienstordnung von 1838, wonach jeder Privatgottesdienst außer dem Trauerhause verboten seiebenso das Verbot für jeden Nichtbeamten in einer Chevra religiöse Vorträge zu halten, schon seit Jahrzehnten keine rechtliche Grundlage mehr hat usw. Damit auch aber rine Ausstellung nicht fehle, so vermißen wir den Erlaß des König!. Oberstudienrats an die ihm untergebenen Behörden vom Jahre 1852, welche den isr. Schülern der höheren Schulen das Recht gibt, an israelitischen Feiertagen dem Unterrichte fern zu bleiben und das noch wtchttgere Recht einräumt, an Sabbaten vom Schreiben und Zeichnen Befreiung zu erlangen. Möge bei der bald notwendig werdenden 2. Auflage dieser Mangel nachgeholt werden. Wir können also das Buch, von dem wir leider wegen Raummangels nicht die ganze Mannigfaltigkeit des Inhalts zeigen können, allen Kreisen aufs wärmste empfehlen. Dr. M. K.Zin E. Der Jude in der französische« Litteratur von 180« bis zur Gegenwart von M. Debr e AnSbach 1909. Eine Differtation, welche zu lesen ein Genuß ist! Eine betrübende Wahrnehmung allerdings, daß der Verfasser auch in der LUeratur deS Landes, welches als das erste die Emanzipation gab, eine strenge .Scheidung zwischen judenfetnülicher und judenfreundltcher Literatur vo.nehmen mußte. Zunächst wird dargestellt, wie fich die Romanciers vom feinen Psychologen Balzac bis Roustanc den vom mittelalterlichen Erbstück der Geldgewtnnung belasteten Juden vorstellen. Da mag es tröstlich sein, daß bet den meisten Gestalten dieser Romane denn doch auch gute Seiten wohlwollend geschildert werden. Die Religion spielt bei diesen Vertretern so wenw eine Rolle, wie bei den sittenlosen Juden, denen der Verfasser das zweite Kapitel widmet. So ist es begreiflich, wenn schließlich auch von den Romanschriftstellern das jüdische „Problem" von dem Gebiet einer retnreltgiösen Frage auf das der Rossenunterschteve, des mystischen B.uterbes übertrag n ward. Da ist es selbstverständlich, daß die durch den Zionismus im eigenen La^er propagierte Rassentheorte auch von den Romanschriftstellern eingehende Würdigung erfährt, und zwar durch Donnay und Gatgeon in den verschiedenen Schattierungen des Antisemitismus. In ganz anderen Bahnen wandelt die judenfreundltche Literatur. Bald ist es die religiöse Treue der Juden, die Poesie ihres religiösen Lebens, bald ihr Gerechtigkeitssinn, bald ine Intelligenz, ja sogar ihre — Afstmilattonsfähigkett, welche begeisterte Apolo eten findet. Es ist klar, daß auch die Entrüstung über jene ungeheuerliche Fiction zum Ausdruck kommen muß, welche Individuum und Raffe gleichstellt. Besondere Darstellungen widmet der Verfasser den Romanen, welche den Juden als Staatsbürger einerseits, als Kosmopoliten andererseits, als Zionisten endlich die jüdische mondaine und als Gegenstück daS jüdische Familienleben schildern. Hier tritt uns zuerst Reb David in dem Drama entgegen, welches aus dem Srckmann-Chatrianschen Roman L'ami Fritz gezogen ist. Er wie Claneln in L’Orme du Mall von Anawle France ordnen a le Gedanken und Gefühle dem Wähle deS Vaterlandes unter. DieJnfiltratton mit sozialistischen U.opienhalben altruistischen Erwägungen den Weg ins Kosmopolitische gezeigt, wie ihn Schleifmann (Les deux rives von Banderöm) und ElzearBachonne (l^es Morts qui parlent von de Vogue) etnfchlagen. In diesem Hin und Her wogender Gefühle sucht auch der Nationaljude seinen Platzes ist äußerst intereffanr, daß, wie der Verfasser nachweist, schon 1873 Dumas Fils in seinem Roman La komme du Claude diesen Typus geschaffen l at. Fast noch interessanter ist es, wenn wir erfahren, wie bereits 1856 um diesen Dumaischen Daniel ein Streit entbrannte. Epochen, wie die die DrehfuS-Affäre vertiefen solche Fragen und bald setzt sich auch das weibliche Gemüt mit ihnen auseinander (Enavryos, la Juive). Es ist bezeichnend, dgtz all diese Vertreter einer Idee der Zukunft des jüdischen Volkes das Wesen des religiösen Grundgedankens nicht erfaßt haben. Das ist natürlich noch weniger von der jüdischen Weltdame zu erwarten. Wenn auch, wie der Verfasser ausführt, die meisten Romane die guten Seiten des jüdischen Weibes völlig anerkennen, der weiblichen Tugend ,tm besten Sinne des Wortes ist wenig Raum gegeben. Hingegen erstrahlt der Juwel desselben im vollen Lichte in den Romanen, welche dem jüdischen Familienleben «find. Da ist auch Raum für die liebenswürdigen des religiösen Lebens und für die grandiose Idee der durchaus rcligiösen Weltanschauung. Am Schluffe seines Buches, das neben wissenschaftlicher Gründlichkeit feinsinnige Analysen bietet, wirft der Verfasser noch ein - treiflicht auf die voraussichtliche Entwicklung des Judentums in Frankreich. Französischen und deutschen Lesern sei das Werk aufs Angelegentlichste empfohlen - die berührten Probleme haben überall ihre Heimstätte gefunden. P. '2!2 7 bv biaba nach Montefiore-Handschrist DITPÖ Dn'3Öl «an nyp Nr. 454 (vormals Halberstamm-Handschr. Nr. 234) herausgegeben von G. S. Belasko, Ramsgate. Verlag I. Jakobs. London 1908. Tie Handschrift selbst ist bereits kurz beschrieben im Jahre 1904 von Harrwig Htrschfeld in seinem veseriptive CataloLue ok the hebr. mss. of the Montefiore library. Der Herausgeber Belasko macht uns hier mit einer urwüchsig kraftvollen, mitunter in kaustischem Witze gipfelnden, immer aber treffficheren „Parodie" auf das Christentum bekannt. Die Parodie baut sich auf dem Grunde der Pessach-Hagadah sehr geschickt auf und zeichnet sich durch anmutigen Stil aus. Die allzudürftige Einleitung verrät von Verfasser und Handschrift nur, daß Steinschneider in seiner Hebr. Literatur sie d°m Jona Rsfa aus Bercelli oder Casale zuspricht und ihre Entstehung in das Jahr 1380 setzt, und daß die Handschrift selbst, in iralientsch-rabbintscher Charakterschrtft gehalten, noch Schwestern in der Bodlrjana, in Parma, und in Budapest besitzt. Vollendet ist nur die vorliegende Montrfiore-Handschrtft, während die anderen nur etwas mehr als die Hälfte des Stoffes enthalten und an dem gleichen Punkte abbrechen, Ei« Jahr aus Ruths Leben. Eine jüdische Erzählung von E. Jakobi. Verlag von Loms Lamm. Berlin. Hier liegt ein schlichter Zeitroman vor uns, mit einfachen Mitteln arbeitend, ohne dramatische Pose, ohne sprachliches Blendwerk, und dennoch eindrucksvoll und wtrkungskrästig. Ruth, bisher im Hause des Vaters gewöhnt, die Rituälvorschriften des Judentums gedankenlos, gewohnheitsmäßig zu üben, lernt in der „Pension Stern" den religiösen Gesctzesstoff in seinem einheitlichen Gesamtbau wie in seinen einzelnen Teilen aufmerksamer betrachten - die Tiefen seines ganzen Gedankengehaltes erschließen sich ihr immer offener und klarer unter der verständnisvollen Leitung der ebenso strenggläubigen wie geistig hochstehenden und scharf schauenden PenfionSmutier. Unwillkürlich wurzelt auch cer Leser zugleich mit der Heldin der Erzähling tn dem ganzen von heiligen Geflitzten erwärmten Milieu und lebt sich mit ihr in das ganze kalendarische Religtonsleben eines vollen Jahres innig hinein Der Roman wirkt weniger durch feste Zeichnung der Gestalten als vielmehr durch eine philosophische Durchdringung der gesamten Materie der jüdischen Religion in ihren Satzungen. Eine Verbreitung dieses Buches in jüdischen Häusern dürfte diesen zum Segen, dem Judentum zur Ehre gereichen. Akabjah. Bon Paul Lehmann. Verlag von Otto Henderl. Halle a. S. 1909. Das vornehm ausgestattete Buch, das schon durch seinen Titel die besondere Aufmerksamkeit jüdischer Leser beansprucht, gehört in die Kategorie der im letzten Jahrzehnt beliebt gewordenen populär-philosophischen Aphortsmen-Ltteratur. Es Ehrt fernen Helden als unilar und verworren Strebenden ein, den eine unstillbare Sehns. cht aus dem Getriebe des Alltags emporzieht und der an der Hand seines LehrerS Aßjah die ErkenntnisZindet, daß die Pflege reinen Menschentums allein im Bunde mit der Uebrrzeugung von der Zweckmäßigkeit des We.tprozeffes feinem Sehnen Befriedigung bringen könne. Der Wahlspruch des Akabja den Mahallalel in der Mlschna jtqk dient dabei als Stichwort. Die Darstellung, die sich an den Zarathuftra-Sttl anlehnt, ist gewandt und formschön.