Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 17 (29.4.1909)
- Date
- 1909-04-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449352-2449370--65477-2508118- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Homer 1× ep/1025156
OCR text
Seite 2. Nr. 17. Bildungsanftalten und Aufsichtsbefugnissen nur in wenigem von der Muttergemeinde unterscheidet? Diese Lächerlichkeit und diese Ironie wird die preußische Orthodoxie den Redactoren und den hinter ihnen stehenden Verbänden nicht vergessen, wird sie als Mahnzeichen erachten, sich vor jeder Vertrauensseligkeit zu hüten und ihr Schicksal nicht in die Hände von Männern kommen zu lassen, die dem frisch pulsierenden Leben des Judentums längst entfremdet sind und vom grünen Tisch, kühl bis ans Herz hinan, die großen Lebensfragen des Judentums mit unmöglichen Kompromissen zu lösen versuchen. Die Schärfe der Gegensätze zwischen Orthodoxie und Neologie, die jeder Organisation des preußischen Judentums zu einem einheitlichen religiösen Verband Hohn spricht, wird diese Generation von Gesetzgebern niemals verstehen, weil sie sich läng st über dieseGegensätze hinaus indieRegion der vollendeten Gleichgültigkeit gegenüber allen religiös-dogmatischen Fragen geflüchtet hat. Man täte Unrecht, wollte man die Redactoren des vorliegenden Entwurfs oder etwa ihren Vorgänger, den Hofrat Rosin, als Schleppträger der Neologie ansprechen. Er wie sie schauen das Getriebe des religiösen Lebens im Judentum von einer der Parteien Gunst und Haß entrückten höheren Warte mit an, und wenn's da unten heiß hergeht, wenn die Geister aufeinanderplatzen und dann unversöhnt, im Bewußtsein diametraler Gegensätzlichkeit, auseinandergehen, da schütteln sie das Haupt und steigen hinunter, sprechend: Kinder — vertragt Euch! m. Jeder Gesetzentwurf hat seine Schicksale. In dem Augenblick, da er in die Oeffentlichkeit tritt, bemächtigt sich seiner die Kritik der Parteien und sucht aus ihm zu entfernen, was mit den Parteigrundsätzen im Widerspruch steht. Oft genug kehrt ein solcher Entwurf, zerzaust und bis zur Unkenntlichkeit entstellt, in die Hände seiner Verfasser zurück. Man rechnet auch damit und sucht dem durch Klugheit vorzubeugen. Man weiß, daß die Wut der Parteien Opftr fordert. So richtet man sich von Anbeginn darauf ein. Von einer genauen Berechnung der Parteileiden- ' schäften ausgehend, nimmt man in den Entwurf gewisse^Punkte auf, die man in dem späteren Gesetz ohne Leidwesen missen kann, die aber besonders geeignet sind, die Opposition wachzurufen. Mit scheinbar schwerem Herzen entschließt man sich dann, diese Punkte, der Opposition zu Liebe, um „das Zustandekomnien des Ganzen nicht zu gefährden", aufzugeben, die Oppositon hat ihr Opfer, ist befriedigt — und man hat erreicht, was man gewollt hat. Vater Homer würde hier das Bild gebrauchen von dem Eindringling, welcher der Meute kläffender Hunde Fleischstücke hinwirft, um ihre Aufmerksamkeit von dem bedrohten Hause abzulenken.— Wir können uns der Gedankens an dieses Bild nicht entschlagen bei der Prüfung des vorliegenden Entwurfs. Die Stellungnahme des Entwurfs zu der Frage der Gewissensfreiheit, insbesondere zu dem Austrittsgesetz von 1876, erscheint uns so widerspruchsvoll, so sehr jedes logischen Denkens bar, daß wir uns der Vermutung nicht verschließen können, es sollte der von den Redaktoren natürlich vorausgesehene Kampf von Anfang an auf diesen Punkt zu leiten versucht werden, um das Gelingen des Ganzen zu sichern. Man konnte dann mit einer gewissen Berechtigung behaupten, die ganze Opposition gegen die Organisation gehe „von den Paar abgesplitterten Separatgemeinden" aus, denen um ihre Selbständigkeit bange, konnte großmütig das Austrittgesetz auf die Provinzialgemeinden und die Landesgemeinde entsprechend ausdehnen, mit Emphase auf die „der Orthodoxie gebrachten Opfer" Hinweisen — und erreichen, was man gewollt hatte. In der Tat liegt der Gedanke der Ausdehnung des Austritrsgesetzes auf die zu schaffende Gesamtorganisation außerordentlich nahe. Der Entwurf, der für die unterste Stufe dieser Organisation, für die Gemeinden, das Austrittsgesetz aufrecht erhält, schreit förmlich danach. Und anscheinend wäre damit viel gewonnen. Die Gewissensfreiheit schiene gewährleistet. In dem freien Willen des Einzelnen, wie der Unterverbände läge es, ob sie sich der höheren Körperschaft unterordnen wollen, und die zentrifugale Kraft der anders gearteten religiösen Ueberzeugung käme zu ungehinderter Betätigung. Somit ist der Frage näher zu treten, ob nicht ein allgemeines Austrittsrecht die Gefahren einer Gesamtorganisation zu paralysieren imstande ist und letztere der Orthodoxie acceptabel machen kann. Es ist dies unseres Erachtens die Kernfrage in der ganzen Angelegenheit, und sie bedarf eingehender, gewissenhafter Erörterung in rechtlicher sowohl wie praktischer Hinsicht. Was wäre die Konsequenz eines Austrittsrechts der Synagogengemeinden in rechtlicher Beziehung? Ein allgemeines Austrittsrecht widerstreitet vor allem dem ganzen Grundgedanken einer Gesamtorganisation und macht diese für die Staatsregierung unannehmbar. Es ist die höchste Aufgabe des Staates, der Schutzherr der Minoritäten zu sein. Nach den Grundsätzen ausgleichender Gerechtigkeit -hat der Staat sein Ohr auch 29 April ISv» der Stimme der in den Partetkämpfen übertönten Minderzahl zu leihen, solange deren Forderungen sittlich berechtigt sind. Der Staat darf, niemals selbst Partei ergreifen, am wenigsten in religiösen Fragen, die seiner Kognition nach moderner Auffassung entzogen sind. Diesen seinen Pflichten ist oer preußische Staat gerade durch die Emanation des Austrittsgesetzes in mustergültiger Weise nachgekommen. Durch dieses Gesetz ist der Wille des Staates zu deutlichem Ausdruck gekommen, die beiden weit auseinander gehenden Richtungen innerhalb des Judentums in gleicher Weise zu respektieren und anzuerkennen. Nun will die neue Organisation die staatlich anerkannte und mit staatlichem Zwang ausgerüstete Vertreterin des gesamten preußischen Judentums seingerade auf die Vertretung des preußischen Judentums demStaat gegenüber legt sie das größte Gewicht. Der Austritt aus dieser Organisation würde mithin eine ganz andere Bedeutung haben, als der bisher zu Recht bestehende Austritt ans der Gemeinde. Es wäre der Austritt aus dew staatlich organisierten Judentum, der ausgetretene Einzelne und die ausgetretene Gemeinde würden aufhörendem preußischen Staatsjudentum fürderhin anzugehören. Da es aber in der Absicht des Staates nicht liegen kann, eine^ bestimmte Richtung innerhalb des Judentums einseitig zu bevorzugen, so führt die sinngemäße Ausdehnung des § 8 des Austrittsgesetzes, der den Zusammenschluß der Ausgetretenen zur Gemeinde Vorsicht, notwendig zur Schaffung einer zweiten mit den nämlichen Privilegien ausgerüsteten staatlichen Organisation oer ausgetretenen und in Zukunft noch austretenben Gemeinden, mit anderen Worten zur Schaffung zweier voneinander völlig losgelöster jüdischer Konfessionen unter staatlicherAutorität. Dies also, nicht aber die gnädige Beiseitelaffung der „paar abgesplitterten Gemeinden" und die Eröffnung einer Hintertür, durch die auch in Zukunft einzelne Gemeinden aus Gewissensnot der Umklammerung durch die Organisation ent» schlüpfen könnten, wäre die unbedingte Konsequenz von Orgünisätionsbestrebungen, die sich auf den Boden des Austrittsgesetzes, also der Anerkennung der in Preußen bestehenden religiösen Zerrissenheit, bewegen wollten. Wir glauben, daß allein schon diese Erwägungen, denen die Einsicht und der Gerechttgkeitssinn der Staatsregierung sich kaum verschließen dürfte, genügen, um den D. I. G. B. nachdrücklichst darauf yinzuweisen, daß man nicht ungestraft mit einem Gesetz von so fundamentaler Bedeutung, wie es anerkanntermaßen das urtrittsgesetz ist, sein kindisches Spiel treiben darf, und daß es der vir lebenzradlen. 5eNrod-Se0sni«en. 'ut den stillen Gemächern, dort, wo der Heilige, gelobt sei er, heimlich Tränen über das Schicksal seines Volkes vergießt, bcfiltdet sich, nach einem sinnigen Worte unserer weiseit Lehrer, ein riesiger Schlauch der Trünenschlauch genannt, und jede Tränenperlc, die aus dem Auge eines Juden rieselt, jeder Seufzer, der sich seiner gequälten Brust entringt, jede Klage, die über seine bebenden Lippen kommt, sie findet dort Aufitahme und Gott zählt die Tränen, die Seufzer und Klagen seines Volkes täglich von neuem. Erst wenn einst das Mas; voll sein wird und bis zum Rande sich die blinkendeit Perlen dicht on einander gereiht, wird der Behälter geschlossen, die Tränen trocknen, Klage und Seufzer verstümmelt und — die Erlösung konrmt . . . Auch Israel zählt zuweilen seine Tränen. Es zählt sie in den still-ernsten Tagen, die zwischen Befreiung and Gesetzgebung liegen. Es zählt darauf die Wochen seiner Nationaltrauer. Und wiederum zählt es nach kurzer Pause die Tage der Vorbereitung Und der ernsten Sammlung, der Buße und der Rückkehr. Unser schönstes, ergreifendstes Religionsbuch, der jüdische Kalender, besteht aus lauter Zahlen und Merkzeichen, die aber das jüdische Pflichtenkeben ergeben und ob es nun Tränen des Schmerzes oder Freude sind, die diese Zahlen unserem Äuge entlocken, sie werden in den göttlichen Schlauch ausgenommen, wo sie die Summe der jüdischrn Hoffnungen und Erwartungen ergeben und die Erlösung heranreifen lassen. Mit dem jungen Grün, das boffnungerweckend aus der dunklen Erde emporkeimte, mit dem BlÜdeNschnee, der sich in blendender Verheißung um die Aeste legte, trat Israel in die junge Freiheit Hinaus, die noch Nichts gemein hatte mitder inneren Be freiuNg und inneren Erlösung. Roch stand ein weiter Weg Jung-Jsrael bevor. Da fing es schon am Eingang seiner Werdeuttb Wanderjahre an zu zählen. Voll trauter Sehnsucht und froher Erwartung zählte die Braut die Tage, die sie dem Geliebten nahe führten, schmückte sie sich für den Ehrentag, an dem sich der Sinai als Trauhimmel über ihr Haupt wölbte, Himmel und Erde in ihrer ewigen Majestät als Trauzeugen an ihrer Seite standen, Berg und Tal jauchzten und es durch die Erde laut hallte: „Erlöst hat Gott Jakob und sich durch Israel Ruhm geschaffen.. (Sohar zur Stelle). Und geweiht sollten diese ersten Zähltage für ewige Zeiten bleiben. Als ackerbautreibendes Volk auf eigenem Grund und Boden zählte Israel ernst und innig die denkwürdigen Tage zwischen dem Feste des Auszuges und dem der Gesetzgebung. War der jüdische Landmann ohnehin in den Tagen, da er seine Arbeit und Aussaat der dunklen, unberechenbaren Erde anvertrante und täglich nach dem Himmel ausschaute, »m Regen und Tau und den Segen Gottes herabzuflehen, einer still-ernsten Stimmung zugeneigt, so war diese Sttmmung noch besonders gehoben und gesteigert durch die einstige Bedeutung dieser Tage als Zeit der weihevoller Rüstung und Vorbereitung. Und so zählte denn auch n die Tage in seiner Art: durch die Darbringung des Omers, der Huldigungsgabe des erstell Ertrages. -. - , Die Omerinstitution, die wie alle JYj^nn ftlSCtt plKS im heiligen Boden Palästinas wurzelte, begleitete durch das daran geknüpfte göttliche Gebot der t*r-yfaB< des ZähleNS, doch Mehr als die anderen Gebote dieses Genres Israel in das Golusleben hinaus. Und jetzt, nachdem das heimatlose Volk seine Liebesgaben dem eigenen Boden nicht mehr entnehmen konnte und nur als schwachen Aöglanz derselben seine Gebete, die ]“l1)2"1p D1pÖ2 JllSßn zu Gott emporsandte, kehrte auch die OmtteinrtchtUng:ZU ihrer frühesten, ursprünglichen, der Bodenschwere entratendsy torin zurück. Aus dem Omer wurde nuv,noG »im efirah. Wie einst im Brautstand deLMüstepw-nder? ung, zählte das Volk wieder die Tage zwischen pi zug und der Gesetzgebung und lernte daran überhaupt seine Lebenstaae zu zählen, sie recht zu bewerten, sie als kostbares Gut festzuhalten und fruchttragend anzulegen, auf daß sie nicht umsonst gelebt werden und verloren gehen, in dem alles dahinreißenden Strome der Zeit NI22N 22b «'2)1 min p 1)'!2' duöS- Die Vergangenheit festhalten, die Tage nicht v e r leben, sondern leben, zählen und sammeln, daß sie die bleibende Summe, den lebensvollen Inhalt unseres Daseins ergeben — das mag wohl die vornehmste Lehre des "1Ö#n m'ÖD sein. Ist es doch nach Ausspruch des weisen Königs die tiefe Lebenstragik des Gesetzeslosen, daß er, desien Sinn nur aus Genuß, auf die noch zu kostende Freude gerichtet ist, keine Vergangenheit hat und voll Verzweiflung auf sein nutzloses und inhaltsleeres Leben zurückblickt, so er vor dem Rausch der lockenden und glitzernden Gegenwart überhaupt dazu kommt. Um- und