Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1909-04-15 · Heft 15 (15.4.1909) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 15 (15.4.1909)
Date
1909-04-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449352-2449368--65448-2508087
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 15. Seite 7 509 -- -.v-rr, . , v .-...-w mneit czielt. reicht keine wenn r die sehr Zorm zmn rszulngen Neue liedsffent- Von viel r in ifchen Kabder eben, um." lerkripsehr wlle lden- Benere und lung mätz will Abversiro- :unq des lden in iner in ins« lllst. kiselche, )en- und ifte, nn} die ens lles iche des >en, ern iktnn, so )as ichorminse, utmmür tde >en cke )eich n" »ft er an es rt, 15. April 1909. doch so meisterlich bewiesen halte. Tücke des Objekts! In einem seiner Arktikel hatte der „Laie" auch den Vorschlag gemacht, das Chanukahfest, das ohnehin so oft mit Weihnachten zusammenfällt, einfach diesem christlichen Feste zu „akkomodieren". „Am Abend des 24. D^ember hebe die Feier in der Familie an. Wer an Tannenzweigen die Kerzchen anzünden will, thue es,' wem eine vielarmige Menora lieber ist, wähle diese Form. Beschenken wir uns gegenseitig an diesem Abend, beschenken wir Arme und Dürftige. Am 25. sei Festgottesdienst und Predigt!" Niedlich, nicht wahr? Nun muß man die Berliner Judenschaft kennen, dieses seltsame Gemisch aus den heterogensten, klimatisch wie aesthetisch differenten Bestandteilen, das aber trotz dieser, aus seiner Ursprungsverschiedenheit resultirenden Vielfältigkeit doch eine spezifische Gemeinsamkeit der religiösen Empfindung in gewiffen Punkten ausgebildet hat, an die man, ohne sich unmöglich zu machen, nicht rühren darf. Zu diesen „pointo doaloureax" gehört aber vor allem die Eigenart der jüdischen Feste, die kein Berliner Jude, selbst nicht die Johannisstraßengemeinde wie sie heute ist, Akkomodationsstörungen aussetzen läßt, und ausgerechnet, gerade noch das von urjüdischer Poesie umflossene Chanukahfest mußre der Herr Laie sich zum Experimentierobjekt wählen! Der „Laie" mochte aber immerhin dank seiner durch keine Amtspflichten gebundenen „Traumfreiheit" noch passieren: Der Rabbiner, der in der „Herausgabe" dieser „oonkssoionsein so geringes Taktgefühl verriet, welches der Berliner Jude so hoch bewertet, war von diesem Augenblick an eine gefallene Größe, deren Akten geschlossen sind. So endet die traurige Mär. . . . Ach. nein, sie findet einen würdigeren Abschluß. Am Schluffe des letzten Artikels fand der Herr Herausgeber es für angemessen, den unangenehmen „Laien" abzuschütteln. Nachdem er sich auf eine schon in der Vorrede ausgesprochenen Reservatio berufen, versichert er nochmals ausdrücklich: „ich identifiziere mich nicht mit dem Laien. Anträge, wie zum Beispiel die Verlegung des Chanukahfestes auf Weihnachten sind für einen Rabbiner einfach undiskutabel." Und die Redaktion versichert, daß sie sich diesem Epilog vollinhaltlich anschließt! . . Herr des Himmels! Wie schlecht kennen doch diese Leutchen die Berliner Juden! Schon ihnen zutrauen, daß sie nicht die Absicht fühlen, das ist mehr als der Berliner Humor vertragen kann. Aber vollends zu glauben, daß sie auf einen so verbrauchten Coup von dem großen Unbekannten noch hereinzufallen vermöchten, das verrät denn doch eine Unverdorbenheit des Gemüts, die einfach überwältigend in ihrer Erhabenheit ist. (Fortsetzung folgt.) Hamburg, 4. März. Ganz im Sinne Ihrer Wochenrundschau in No. 12 des „JSraelit" äußert sich nun auch das hier erscheinende Organ des Vereins für Handlungs-Kommis „DerHandelsst a n d" über den famosen Raffen-Paragraphen im neuen Statutenentwurfe des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes. Das Blatt schreibt in seiner Nummer vom 1. April u. a. folgendes: „Im Z 4 des Satzungsentwurfs des D. H. B. heißt es: Ordentliches Mitglied kann jeder deutsche Handlungs- Gehiilfe werden. Der § 7 dagegen lautet: Juden und in einem bewußte r Gegensatz zum Deutschtum stehende 'Angehörige anderer Nationen oder Rassen können keinerlei Mityliedsrechte erwerben. Zunächst widersprechen sich die beiden Paragraphen, vnnt § 4 müßten alle Deutschen, gleichviel welcher Konzession, zur Mitgliedschaft zugelaffen werden. Umgekehrt ergibt es keinen Sinn, im 8 7 Angehörige anderer Nalionen vom Erwerbe der Mitgliedschaft auszuschließen, >venn schon vorher, im 8 4, diese- Recht auf deutsche vaiidlungsgehülfen beschränkt wird. Allein die Konfusfion der Satzung-: macher im D. H. B. treibt noch wunderlichere Blüten. Wollten sie im 8 7 nur von Ausländern reden, un logischen Zusamm nhange mil den Bestimmungen des? 4, dann bliebe für den Antisemitismus nichts mehr V'2 er sich klammern kömtte. So kommt denn der linnlose Satz zustande: „Juden und in einem bewußten Gegensätze zum Deutschtum stehende Angehörige anderer Der JSraelit. Nationen." In unserem Zeitalter der wirtschaftlichen Interessen predigen alle Regierungen und verantwortlichen Staatsmänner das friedliche Nebeneinanderarbeiten aller Nationen. Es gibt keine verantwortliche Regierung, die den Gegensatz zu einer andern Nation als nationalen Grundsatz uusgesprochen und gepflegt wissen will. Solche Anschauungen haben ttitv Geltung für den Chauvinismus. Damit noch immer nicht genug, wollen vie deutschnationalen Satzungen auch die in einem Gegensatz zum Deutschtum befindlichen Rassen von der Mitgliedschaft ausschließen. Danach sind auch Deutsche polnischer, französischer usw. Abkunft von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, das Glaubensbekenntnis, genügen nicht mehr. Die deutschnationale Berbandsleitung möge dann wenigstens in ihren Satzungen noch genaue Bestimmungen erlassen für die Rasten, die zur Mitgliedschaft berechtigen, zusammen mit den Bedingungen für die Feststellung der richtigen Rasseeigenschaften, und endlich möge noch klargestellt werden, welche Rassen gegenwärtig sich in einem Gegensatz zum Deutschtum befinden. Nun, die jüdischen Handlungsgehilfen werden sich zu trösten wissen, vielleicht auch mit der berechtigten Hoffnung, daß die nächste Zukunft es zeigen würde, daß nicht sie, sondern die „Deutsch- Nationalen" in einem bewußten Gegensatz zur Gesinnung des deutschen Volkes stehen. Straßburg i. E., 8. April. Zur Correspondenz aus Straßburg in Nr. 14 unseres Blattes teilt uns Herr Max Epstein folgendes mit: „Der öffentlichen Versammlung im Grand Hotel Stadt Paris vom 27. März, in welcher Herr Dr. Dreyfuß über die Reorganisation der israelitischen C ultue Verfassung referierte, habe ich präsidiert. Die sämtlichen Diskussionsredner — sogar Herr A. Durlach — haben sich mit der vorgeschlagenen Resolution einverstanden erkärt. Entgegen Ihrer Mitteilung habe ich die Resolution nach den Schlußworten des Herrn Referenten zur Abstimmung gebracht. Ich habe öffentlich festgestellt, daß die Resolution e i n st i m m i g angenommen ist. Anwesend waren ca. 300 bis 400 Straßburger Glaubensgenoffen." Breslau, 4. April. „Der Verband der Sabbathfreunde" hatte in einer Eingabe die städtische Schulbehörde gebeten, den ihrer Aufsicht unterstehenden Schulen bekannt geben zu wollen, daß nach erfolgter Genehmigung des Gesuches jüdischer Schüler und Schülerinnen um Befreiung vom Schreiben, Zeichnen und vom Handarbeitsunterrichte an den Sonnabenden und Feiertagen im Unterrichte oder bei anderer Gelegenheit nicht auf „Nachteile" hingewiesen werde, die durch das Unterlassen des Schreibens oder Zeichnens am Sonnabend für den Schüler entstehen könnten. Des Ferneren wurde gebeten, bei der Festsetzung der Tage, an denen periodisch schriftliche Klaffenarbeiten angefertigt werden, Rücksicht auf die jüdischen Schüler und Schülerinnen zu nehmen. Die Schulbehörde tritt der in der Eingabe zum Ausdruck gebrachten Auffaffung bei und hält es für erwünscht, daß bei Anfertigung regelmäßig wiederkehrender schriftlicher Klaffenarbeiten auf die jüdischen Schulkinder Rücksicht genommen werde, soweit der Schulbetrieb es zukäßt. Posen, 5. März. Die Schülerzahl in den jüdischen Volksschulen geht leider ständig zurück. Die Abwanderung nach den großen Städten in den mittleren und kleinen Gemeinden der Provinz ist eine so große, daß die jüdischen Volksschulen nur noch mit großer Mühe erhalten werden können. In manchen Kreisen, z. B. Witkowo, löst sich eine jüdische Gemeinde nach der anderen auf, infolgedessen natürlich auch die jüdischen Volksschulen. Einstige große Schulen zählen kaum 20 Kinder oder einige mehr. So hat Filehne 17, Schildberg 18, Ostrowo 30, Schrimm 14, Krotoschin ca. 25 Schüler. Diese Beispiele ließen sich noch vermehren. Dieser Zustand ist höchst bedauerlich, umsomehr als die jüdische Volksschule in jüdischen Kreisen selbst leider gar zu oft gemieden wird. Und doch sollte sich jede Gemeinde freuen, noch eine jüdische Volksschule zu besitzen und alles daran setzen, sie zu erhalten — im Interesse unseres Judentums. Oestewetrtz. Wien, 1. April. Am 28. März fand eine öffentliche Plenarsitzung des Kultusvorstandes statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung hielt der Vorsitzende, Herr Dr. Alfred Stern, dem plötzlich verstorbenen Vorstanosmitgliede Karl Seligmann einen warmen Nachruf, indem er die ausgezeichneten Eigenschaften des Verewigten hervorhob und die außerordentlichen Verdienste, die sich der Verstorbene um die Hebung und Erhaltung des religiösen Lebens im 10. Wiener Gemeindebezirk im besonderen erworben hat. Sodann teilte der Vorsitzende mit, daß sich unter den eingelaufenen Schriften auch ein Dankschreiben des Vereins der Sabbath- Freunde (Schomre Schabbos) befinde, für das Eintreten des Präsidenten gegen die öffentliche ostentative Entwechung des Sabbaths seitens einer jüdischen Studentenverbindung. (Siehe Wochenrundschau in No. 11 des „Israelit".) Vertreter Max Frank referierte über die Unterbringung von sogenannten verlaffenen Kindern in gemeinsamer Pflege. Die Kultusgemeinde leistet für eine große Anzahl verlaffener Kinder zu den Berpflegungsbeiträgen der Kommune oder anderer Körperschaften einen entsprechenden Zuschuß, um die betreffenden Kinder bei jüdischen und überhaupt bei besseren Pflegeeltern unterbringen zu können. Wenn durch diese Maßnahmen auch gegenüber den früheren Zuständen eine wesentliche Besserung eingetreten ist, so könne doch nicht geleugnet werden, daß die Unterbringung solcher Kinder in einem gemeinsamen Heime unter Aussicht einer pädagogisch gebildeten Person der Einzelunterbringung in der Regel vorzuziehen ist. Die bestehenden Waisenhäuser können hierbei nicht in Betracht kommen, weil es sich hauptsächlich um nicht verwaiste Kinder handelt. Nach dem vom Vertreterkollegium gefaßten Beschlüsse sollen nunmehr ca. 30 5kinder in entsprechenden Räumlichkeiten des „Vereins zur Ausspeisung armer israelittscher Schulkinder" für die Bezirke 12—15 untergebracht werden und übernimmt dieser Verein auch die Verpflegung dieser Kinder gegen ein entsprechendes mäßiges Entgelt seitens der Kultusgemeinde. Die Ueberwachung des Heimes soll durch den „Verein zur Errichtung und Erhaltung von Horten für schulpfiichttge Kinder" erfolgen. Die Mehrkosten, welche diese gemeinsame Unterbringung erfordert, sollen durch Heranziehung der Erträgniffe aus dem Mannheimer-Kinderasylsvnde und der Gottlieb und Regine Bettelheim-Stiftung für ein Knabenasyl bestritten werden. Zur Leitung des Heimes wird aus der Mitte des Vereins zur Errichtung und Erhaltung von Horten für schulpflichttge Kinder ein Kuratorium eiügesetzt, in welches von seiten des Kultusvorstandes die Vertreter Max Frank und Dr. Maximilian Steiner delegiert werden. Es wurden noch außerdem eine Anzahl von Anträgen minder wichtiger Natur erledigt und mehrere Subventionen bewilligt. 6ali;isdier ttilfSDerein. Wien, 1. April. Sonntag, am 28. März d. I., fand die Generalversammlung des „Hilfsvereins für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien" in den Räumen des Jsr. Humanitäts-Vereins „Wien B'nei B'rith, IX." statt. Da der Präsident des Vereins, Herr Sigmund Mayer, wegen Unwohlseins der Versammlung nicht beiwohnen konnte, führte der 2. Vizepräsident, Herr Direkior Moriz Koritschoner, den Vorsitz. Nachdem er die Versammlung eröffnet und die Anwesenden mit herzlichen Worten begrüßt hatte, erstattete der Sekretär, Herr Dr. Wilhelm Löwy, den Bericht. Mit Rücksicht darauf, daß der 1. Teil des gedruckten Jahresberichtes für das letztverfloffene Jahr sich bereits seit längerer Zeit im Besitze der Bereinsmitglieder befindet und auch in vielen Blättern, (auch im „Israelit", Nr. 51, 1908) auszugsweise veröffentlicht wurde, konnte er sich darauf beschränken, bloß über die Bildung neuer Ortsgruppen, dann über die Einnahnien und •ilftifi'i f rirfti?*iii

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.