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Der Israelit · 1909-04-05 · Heft 14 (5.4.1909) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 14 (5.4.1909)
Date
1909-04-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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frei erkannten Guten, was mit der Religion, die lediglich das als gut Erkannte auf Gott bezieht, als Quelle und Urgrund alles Guten, und in sinnreichem Symbol zur Darstellung bringt? Und hier ist der Ort, wo Lazarus mit der ganzen Methode des Talmud eine schonungslose Abrechnung hält. Das Judentum nichts als auf Gott bezogene Ethik, diese Ethik selbst dem Genie des Volkes entstammend, ihre letzte Verpflichtungkraft im Gewissen der Volksgenossen findend: Das ist die „Erneuerung" des Judentums. — Es ist der Untergang, die völlige Vernichtung des überlieferten Judentums! Der vielgerühmte Verfasser der Ethik des Judentums hat das Wesen des Judentums nie erfaßt. Das Wesen des Judentums läßt sich nur formal definieren: Es ist der Inbegriff der für den Einzelnen sowie 'für die Gesamtheit des jüdischen Volkes von Gott sowie von den gesetzlichen jüdischen Behörden erlassenen Zwangsnormen. Seit der am Sinai erfolgten Unterwerfung des jüdischen Volkes bildet für den Einzelnen nicht mehr dessen Gewissen oder Ueberzeugung, sondern lediglich seine Zugehörigkeit zum jüdischen Volke alleinigen und ausschließlichen Verpflichtungsgrund für denGehorsam gegenüberdem Gesetz. Wie jedes Recht ist auch das jüdische Recht von Anbeginn an auf Zwang angelegt. Und wie jedes Recht bestimmt auch das jüdische Recht ausschließlich über die Faktoren, die zur Abänderung und Aufhebung einzelner Bestimmungen sowie des ganzen Rechtes kompetent sind. Religion kann mithin das Judentum nur genannt werden, sofern man diesen Begriff auf alle, menschliches Verhalten regelnde- Sätze göttlicher Provenienz ausdehnt. Dagegen sind die Grundlagen des Judentums völlig verschieden von den Grundlagen der Ethik. Jede Ethik, auch die heteronome, geht von der Bewußtseinstatsache des Vorhandenseins ethischer Urteile, d. h. Bewertungen menschlichen Wollens nach den Kategorien Gut, Böse rc. aus. Das Judentum geht, wie jedes Recht, vom Gesetzgeber, geht von Gott aus. . Es ist somit die im Talmud überlieferte und seitdem stets angewandte juristische Methode in der Behandlung und Entscheidung in das Gebiet des Judentums fallender praktischer Fragen die allein dem Wesen des Judentums entsprechende. Freilich, das Ziel des Judentums ist ein wesentlich verschiedenes. Das Judentum gibt seine Lehren in der Form und mit der Wirkung von Rechtssätzen. Es gebietet unter Androhung von Zwang. Es stellt für seine Erfüllung, wie jedes Recht, Vorteile in Aussicht. Aber das Ziel des Judentums ist seine Selbstaufhebung als Recht. Am Anfang steht der Zwang, aber am Ziele winkt die Freiheit. In Jahrtausende währender Arbeit soll das jüdische Volk Kleines Feuilleton. 6« €rew>Pe$acb. Der russische Fürst Trubeztkoi war ein Despot, aber wie weiland Friedrich der Große ein solcher, dessen Leidenschaft zufällig das Gute war. Das hat oft zu merkwürdigen Ergebnissen geführt. Denn da er ein geistig hochstehender Mann war, so lautete sein Wahlspruch: „Was ich nicht begreifen kann, das feh ich als Unsinn an." Sein Hof- und Leibjude Jtsche Seifenwasser hatte infolgedessen einen schwierigen Stand im Verkehr mit seinem Fürsten. Jtsche war durch seine Gunst zum reichen Manne geworden, namentlich war es das Gewerbe der Branntweinbrennerei, das außer Jtsche in dem Fürstentume niemand ausüben durste und das am meisten zu dessen Wohlstand beigetragen. Sie wurde dementsprechend auch von Jtsche besonders gepflegt; die großen Schnapsvorräte des Juden waren weit und breit berühmt und dessen ausgedehnte Kellereren die größte Sehenswürdigkeit des Ortes. Wer so sehr Jtsche auf der -einen Seite von dem Fürsten begünstigt wurde, so sehr quälte andererseits der Fürst seinen Inden, offne daß es dem Autokraten zum Bewußtsein gekommen wäre, daß er damit Qualen schaffe. Der Fürst war ein „freioenkender" Mann^ lebte einen großen Teil des Jahres in Paris und zu öer Zeit, da unser- Geschichte spielt, tu der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, hatte man dort die Religion längst abgeschafft. Kam dann der Fürst aus der französischen sich selbst nach dem Diktate des Gesetzes erziehen, bis daß es am Ende der Entwicklung mit freudigem Bewußtsein das an es mit Zwang gerichtete Gesetz als seinem Wesen völlig entsprechend erkennt. Das ist der Begriff der Ke dusch ah, die nichts anderes bedeutet, als den Uebergang vom jüdischen Recht zur jüdischen Ethik. Dem am Ziele der Kedufchah angelangten Juden ist das gesamte jüdische Gesetz ein ethisches Postulat. Diese jüdische Ethik ist mithin sowohl autonom wie Heteronom.-: In einer Schlußbemerkung sagt die Herausgeberin der Lazarus'scheu Schrift, Nahida Lazarus: „Die Schrift meines Mannes war mir nicht nur inhaltlich, sondern auch buchstäblich heilig, daher ich auch einige nicht mit der neueren Orthographie übereinstimmende Eigenheiten beibehielt; diese „neue" Orthographie wird ja — hoffentlich bald — von der künftigen überholt und dann die vernunftgemäßere von Lazarus die „neueste" sein." Uns ist das Judentum nicht minder heilig als Frau Lazarus die Orthographie ihres verewigten Gatten. Und wenn es auch nicht mit allen Anschauungen, und Ansprüchen der Neuzeit übereinstimmt — warten wir, bis die neue Zeit von der neuesten überholt wird. mm ochrnr«nWav. Vom englischen Sremflengeseß. Die Anhänger der Alienbill, die von den weitesten liberalen Kreisen in England als krasse Ungerechtigkeit und als Schmach für das freie bislang so gastliche England empfunden wird, haben einen neuen Borwand für ihre Bestrebungen gefunden, der auch weidlich ausgenutzt wird. In der Londoner Borstadt Tottenham haben zwei russische Individuen — keine Juden — einen Raub ausgeführt und mehrere Personen getötet. Solche Fälle kommen in der Riesenstadt täglich vor und werden in der Presse mit einer kurzen Rost: im lokalen Teile abgetan. Dieses mal aber waren die Missetäter Ausländer, Einwanderer, und so versäumen es die konservativen Blätter nicht, den „typischen Fall" haarklein in spaltenlangen Artikeln zu behandeln und ihn als Beweis hinzustellen, daß das Fremdengesetz noch einer Verschärfung und strengeren Metropole nach Hause zurück, so wollte er dem Juden die neuen Ideen'der französischen Enchklopedisten und noch andere moderne Lehren, die er gehört, beibringen. Dies scheiterte aber an der aufrichtigen und wahren Frömmigkeit des Juden. Im damaligen russischen Reiche war . der kleinste Dorfjude dem größten Aristokraten in geistiger Beziehung tausendfach überlegen, auch wenn er nicht aus dem Dorfe hcrauskam; es war an dem kleinsten Platze zumeist ein Rabbiner, der eine Reihauserlesener Talmudjünger um-sich sammelte und an deren Tätigkeit nahni die ganze Gemeinde den innigsten Anteil. Mit Staunen sah daher der Fürst, daß er dem Juden mit oll seinen Gründen nicht beizukommen vermochte, ja daß der Jude .fortwährend "geistig zunahm, während er selbst, trotzdem ihm die gesamte neue Literatur zur Verfügung stand, sein Wissen kaum merklich zu erhöhen imstande war. Der Jude blieb deshalb aus der ganzen Linie Sieger und wurde nur noch wenig mehr von dem Fürsten belästigt. Doch der Fürst hatte seinen' Freund mcht aus dem Auge verloren, er suchte auf andere Weise an ihn Heranzuk imme.n. Der Or le-arbo-Oßer, der Tag vor Erew-Pesach war ins. Land gekommen, und unser Freund Jtsche wollte, wie alljährlich, seine Chonrezvorräte dem Iwan Lewkowitsch, seinem ersten Aufseher in der Branntweinbrennerei verkaufen, aisi ihn konnte er sich verlassen, er war eine treue Seele und ihm konnte er die gesamten Vorräte, die einen Wert von Hunderttausenden darstellten, beruhigt für einen geringen Betrag verkaufen, denn er wußte, daß Iwan sie ihm nach den Festtagen mit kleirrem Gewinn wieder abgeben würde. Er legte deshalb die Kontrakte und die Schlüssel bereit und ließ 'seinen Aufseher rufen. Dieser kam und als er erfuhr, was der Jude von ihm wollte, zuckte er bedauernd die Achseln. Der Handhabung bedürfe. Speziell der. „Daily Expreß" bemächtigte sich, sensationslüstern wie immer, der Sache unH-. suchte in einer ganzen Artikelserie mit einem Eifer, der gewiß einer besseren und gerechteren Sache würdig gewesen wäre, den Beweis für das Bestehen einer „Fremdengefahr" zu erbringen. Es ist tief bedauerlich, daß diese Scharfmacher nicht bedenken wollen, daß mit Paragraphen und Gesetzesbestimmungen, und wären sie noch so drakonisch, dem internationalen Verbrechertum nicht beizukommen ist. Die Mordgesellen werden sich immer auf irgend eine Weise Eingang in das Land zu verschaffen wissen. Die vom Gesetze hart Betrofienen werden aber in der Regel Unschuldige sein, und in diesem Falle in erster Reihe arme heimatlose Juden aus dem Osten, die bei ihrer Einwanderung von keiner anderen Absicht geleitet sind, als von der, sich im Lande redlich zu ernähren und sich die Möglichkeit eines menschenwürdigen Daseins zu schaffen. Um so erfreulicher ist es aber, daß in den maßgebenden Regierungskreisen eine ganz andere Meinung herrscht, wie in der Presse, und daß man sich dort der Generalisierung von Einzelfällen zum Zwecke der Verschärfung der Gesetze durchaus abhold zeigt. Der Staatssekretär Mr. Gla d sto n e erklärte im Parlamete in Beantwortung der diesbezüglichen Interpellation eines Abgeordneten, der sich in den schärfsten Anklagen und Angriffen gegen die Regierung erging, daß er nach wie vor bestrebt sein werde, Auswüchse und ungerechtfertigte Härten der Alienbill unmöglich zu machen. Im übrigen verwahrte sich der Staatssekretär entschieden dagegen, als habe er durch Gegenbestimmungen das Gesetz illusorisch gemacht. Das Eremdengesetz habe seine Wirkung nicht verfehlt. m Jahre 1908 wurden 608 Emigranten zurückgewiesen, gegen 802 im Vorjahre und 493 im Jahre 1906. Gar zu verheißungsvoll klingen also auch die Worte des Regierungsvertreters noch nicht. Aber immerhin ist es tröstlich zu wissen, daß die Treibereien derjenigen engherzigen Pseudo-Patrioten, die den ihnen unerwünschten Fremden — und der jüdische Einwanderer ist ihnen doppelt unerwünscht — unter allen Umständen Tür und Tor schließen möchten, bei den maßgebenden Faktoren auf keinen Anklang rechnen dürfen. Dev heutigen Uummev liegt als Gratisgade eine Omevtakelle lrei. Fürst, so erzählte er, hat bei Todesstrafe im ganzen Fürstentume verboten. Dir vor Deinen Ostern etwas abzukaufen, auch Fremde, die etwa noch vorher hierherkommen sollten, um, von Dir hierher gerufen, den Verkauf abzuschließen, sollen von den Gensoarmen sofort verständigt werden, daß ihnen dies verboten, Zuwiderhandelnde sollen in das Verließ des fürstlichen Schlosses gesperrt werden. „Du scherzest, sprach Jtsche, der Fürkt. mein Freund, ein toleranter und freigesinnter Herr, er kann unmöglich ein derartig mittelalterliches Verbot erlassen haben." Als nun der Aufseher beharrlich versicherte, .daß dem so sei, ließ Jtsche einen anderen Nichtjuden kommen, um von ihm das gleiche bestätigt zu bekommen und so den dritten, den vierten und schließlich beinahe das ganze Dorf. Verzweifelt läuft Jtsche auf das Schloß, vorgeblich; der Fürst läßt hinaussagen, daß er für den Juden erst am letzten Tage seines Osterfestes zu sprechen sei. Den Jtsche traf der Schlag hart, -in dumpfer Verzweiflung begab er sich nach Hause. Der allergrößte Teil seines Vermögens war in dem feurigen Wasser angelegt, und nun fand er einen Tag vor dem Feste niemanden, dem er es verkaufen konnte. Das Religionsgesetz zu übertreten und das Gesäuerte in seiner Botmäßigkeit zu behalten, dazu konnte ihn keine Macht der: Erde bewegen, sollte er hingegen das kostbare Naß auslaufen lassen, dann war er ein rutirierter Mann. Es war kern Ausweg zu finden. Das ganze Dorf bemitleidete den „Gewir", wie er im Orte schlechthin genannt wurde, und wie es in solchen Fällen zu gehen pflegt, diejenigen Leute, die nur dem Geldsack des Jtsche und nicht seiner Persönlichkeit Ehre erwiesen, und das waren wohl die meisten, ließes es dem Bedauernswerten bereits an der seitherigen Achtung fehlen, was Jtsche unendlich schmerzte. jaSaüfti

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