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Der Israelit · 1909-02-11 · Heft 6 (11.2.1909) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 6 (11.2.1909)
Date
1909-02-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6. Nr. 6. Der JsraeUr. 11. Februar 1809 baut wurde und heute, namentlich in Newyork und London zur höchsten Blüte gelangt ist. Für den einheitlichen Charakter der damaligen jüdisch-deutschen Literatur spricht der Umstand, daß all diese Werke in den verschiedensten und weit von einander entfernten Gegenden erschienen waren und oft ihre Wirkung weit von der Stätte ihrer Entstehung ausübten. Die Bücher wurden in der ersten jüdischen Druckerei in der jetzt verunglückten Stadt Reggio gedruckt später auch in Venedig, Amsterdam und Basel, noch später war Frankfurt das Dorado der jüdisch-deutschen Autoren und Verleger, zuletzt kamen auch Krakau, Wilna und Warschau an die Reihe, um das bildungsbeflissene Lesepublikum in Rußland, das früher seinen Wissensdurst mit ausländischen Produkten stillen mußte, mit einem eigenen Heimatgewächs zu versorgen. Die jüdische Gelehrtenwelt stand dieser Bewegung ganz fern und hatte für sie höchstens ein überlegenes, verächtliches Lächeln. Die Talmudgelehrten schrieben sowohl ihre halachischen, als ihre erbauenden, populären Abhandlungen, die sie als Predigten im Jüdisch-deutsch gehalten hatten, nach wie vor hebräisch. Die „Weiber-Literatur", konnte weder ihre Liebe noch ihren Haß entfachen. Einzig die Ehassidim, die stets volkstümlicher dachten und besseres Verständnis für die Bedürfnisse der unteren Schichten an den Tag legten, haben sich dieses Erziehungsmittels bedient und suchten die Volkssprache, nicht ohne Erfolg, für ihre Zwecke nutzbar zu machen. So ist ein gut Teil der chaßidischen Literatur mit ihren geistreichen Abhandlungen, erbauenden und belehrenden Schriften, mit ihren Wunder-Erzählungen, Anewoten und Parabeln im Jargon niedergelegt. (Schluß folgt.) JLfc-*. orrespondenzen und Nachrichten. Deutsches gtetd}. Das Lehrerbefoldungsgefefe. Berlin, 7. Februar. Der Bericht der Kommission über das Lehrerbesoldungsgesetz liegt nunmehr im Druck vor, und es ist anzünehmen, daß die gefaßten Beschlüsse, da sie auf einem Kompromiß sämtlicher Parteien mit der Regierung beruhen, im Plenum in zweiter und dritter Lesung Annahme finden werden. Vom Standpunkt der jüdischen Interessen sind darin folgende Punkte bemerkenswert: Zunächst ist — wie bereits früher mitgeteilt — auch für die jüdischen Lehrer die Bestimmung getroffen worden, daß bei dauernder Verbindung eines Kultusamtes (Kautorat) mit dem Schulamte eine besondere Besoldung für die erstere Tätigkeit bewilligt werden muß. Hinsichtlich der Anrechnung der Dienstjahre str die aus dem Religionsschuldienst in den öffentlichen Schuldienst übergehenden Lehrer gelang es, eine besondere Bestimmung zugunsten oer jüdischen Religionslehrer durchzusetzey. Der betreffende Paragraph (§ 10) hat folgenden Wortlaut erhalten: ,,Als öffentlicher Schuldienst ist auch die Zeit anzürechnen, während der 1. 2.. . 3; Ein Lehrer an einer von einer Synagogengemeinde in Preußen unterhaltenen jüdischen Religionsschule beschäftigt gewesen ist". In dem Kommissionsberichte heißt es, daß diese Bestimmung, welche die Lehrer an dm israelitischen Religionsschulen bei voller Anrechnu>'g ihrer Dienstzeit von der Verpflichtung zur Leistung von Nachzahlungen an die Alterszulagekasse entbindet, getroffen wurde, um dadurch diesen Schulen die Beschaffung des nötigen Lehrpersonals zu erleichtern. Noch bis in die letzten Tage hinein hat sich namentlich die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" bemüht, die gleiche Vergünstigung wie für die jüdischen Religionslehrer auch für die an jüdischen Privatschulen wirkenden Lehrer zu erlangen. Das ist indessen bisher nicht gelungen, weil die Annahme einer solchen Bestimmung. die dann, auf alle Privatschulen Anwendutig finden müßte, allztt weitgehende finanzielle Konsequenzen für die mit Defizit arbeitenden Alterszulagekassen haben würde. Ein schwacher Trost ist für die Privatschullehrer allerdings die Annahme einer Resolution, in der es heißt: „Die Staatsregierung wird ersucht, in den Etat Mittel einzustellen, aus denen Lehrpersonen, die von Privatschulen in den öffentlichen Volksschuldienst eintreten, Erleichterungen bezüglich der ihnen durch § 11 des Lehrerbesoldungsgesetzes auferlegten Nachzahlungen geschaffen werden". Zu dieser Resolution, die mit allen gegen 5 Stimmen angenommen wurde, hat der Regierungsvertreter indessen bemerkt, daß er die Einstellung eines besonderen Fonds für den gewünschten Zweck nicht in Aussicht stellen könne. Immerhin besteht bereits ein Fonds zur Erleichterung der aus der Nachzahlungspflicht erwachsenden Beschwerden, so daß es nur einer Erhöhung desselben bedürfte, um dem Sinne der Resolution gerecht zu werden. Berlin, 9. Februar. Auf eine an den Berichterstatter der Kommission gerichtete Vorstellung der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" hat das Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung beschlossen, die Bestimmung in §10, Absatz 7, Ziffer 3, in der nach der bisherigen Fassung nur von Lehrern die Rede war, auch auf die Lehrerinnen an jüdischen Religionsschulen auszudehnen. Im übrigen brachte die Debatte eine prinzipiell wertvolle Erklärung des Ministerialdirektors Schwartzkopsf, der die scheinbare Bevorzugung der jüdischen Religion s schulen (der Parlamentsbericht der Tagespresse spricht irrtümlicher Weise von Privatschulen, worunter man private Volksschulen versteht) mit der besonderen Rechtslage der Juden begründet. Nach dem Judenaesetz von 1847 — so meinte der Herr Ministerialdirektor sind die Synagogengemeinden verpflichtet, für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder zu sorgen - infolgedessen sind die Synagogengemeinden in dieser Hinsicht, was sonst der Staat ist: die öffentlich-rechtlichen Träger des Volksschulunterrichts. Sie erfüllen also die Verpflichtung der öffentlichen Schulverwaltung, wenn sie für die religiöse Unterweisung der jüdischen Kinder sorgen. Deshalb mußten ihre Religionsschulen in diesem Lehrerbesoldungsgesetz auch anders behandelt werden als die katholischen Privatschulen Unseres Erachtens sollte aus dieser durchaus zutreffenden Auffassung des Herrn Ministerialdirektors der zwingende Schluß gezogen werden, daß auch den jüdischen Privatschul-Lehrern ein Anspruch auf volle Anrechnung ihrer Dienstzeit und Erlaß der Nachzahlung zuzugestehen sei. Hoffen wir, daß dieser Gesichtspunkt wenigstens bei der Handhabung der obenerwähnten Resolution zu praktischem Ausdruck kommt, wenn es schon nicht möglich ist, ihm in dem Gesetze selbst Folge zu geben. Berlin, 9. Februar. Auf Anregung des „Verbandes der deutschen Juoen" hat der Abg. Eickhoff (Fr. Vg.) bei der Beratung des Pfarrerbesoldungsgesetzes beantragt, Mittel zur Gewährung von Beihilfen an letstungsunfähige jüdische Kultusgemeinden in den Etat einzustellen, aus denen namentlich Gehaltsaufbefferungen der Rabbiner und anderer Kultusbeamten bestritten werden könnten. Der Antrag wird mit anderen zu dem Gesetze noch eingegangenen Anträgen zunächst in der Kommission beraten werden. Berlin, 11. Februar. Der Antrag Eickhoff ist in der Kommission aus staatsrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Berlin, 8. Februar. Der Gesamtausschuß des „Verbandes der deutschen Juden" war am 7. dss. Mts. hier versammelt. Es wurde beschlossen, die Hauptversammlung im Herbst d. I. in Breslau abzuhalten. — lieber die wünschenswerte Ordnung des jüdischen Religionsunterrichts an höheren Lehranstalten in Preußen und die Vorbildung der hierfür attzustellenden Religionslehrer wurde ein einstimmiger Beschluß erzielt. Es soll auf die Teilnahme am Religionsunterricht über das vierzehnte Lebensjahr hinaus hingewirkt und dafür gesorgt werden, daß auch an höheren Lehranstalten womöglich nur besonders vorgebildete, von einer Prüfungskommission approbierte Oberlehrer — neben den Rabbinern — Religionsunterricht erteilen Die Prüfungskommissionen wären an den Rabbiner-Seminaren zu bilden. Schließlich wurde die Herausgabe der von Dr. Hirsch Hildesheimer gesammelten, von über 450 hervorragenden Gelehrten und Praktikern abgegebenen Gutachten über die Vorzüge der jüdisch-rituellen vor anderen Schlachtmethoden vom Verbände übernommen. Im Anschluß an die Sitzung tagte die apologetische Komission, welche über wissenschaftliche Vorbereitungen zur späteren Herausgabe jüdischapologetischer Schriften Beschlüffe faßte. Berlin, 8. Februar. Hofprediger a. D. Adolf Stöcker ist heute gestorben. Die unheilvolle Rolle, die Stöcker im politischen Leben und in der Geschichte der deutschen Juden in den letzten Jahrzehnten gespielt hat, ist allzubekannt, um noch einer näheren Schilderung zu bedürfen. Stöcker ist der Begründer der christlich-sozialen Bewegung, dieser antisemitischen Bewegung, die wohl nicht die Massen gewann, sich aber yoher Kreise zur Erringung von Einfluß zu bedienen wußte. Bekannt ist der „Scheiterhaufenbrief" Stöckers an Frhrn. v. Hammerstein vom Jahre 1888, der Direktiven gab, wie man den Kaiser, ohne daß dieser es merke, gegen Bismarck aufbringen könne. Biel Aufsehen erregte im Jahre 1885 der Beleidigungsprozeß Stöcker-Bäcker, in welchem das Urteil dem „Zeugen Stöcker" einen Falscheid, der allerdings nicht strafrechtlich verfolgbar war, attestierte. Kaiser Friedrich forderte 1888 die Absetzung des Hofpredigers wegen seiner verhetzenden Agitation- Stöcker erklärte damals den Verzicht auf die Agitation, um sein Amt zu behalten. Ende 1890 gab er aber doch seine Entlastung, weil er bei der Besetzung der Stelle des ersten Hofpredigers übergangen war. Seitdem nahm er von neuem die politische Agitation auf und wirkte stark auf die antisemitische Richtung der Konservativen. Den ihm längst bekannt gewordenen schweren Verfehlungen Hammersteins gegenüber zeigte er eine Duldung, die ihm sonst bei politischen Gegnern durchaus fehlte. Nach dem Fall Hammersteins war auch seine. Rolle bei den Konservativen^ausgespielt. Im Februar 1896 schied er aus der konservativen Partei aus, nachdem er aufgefordert worden war, aus dem Elferausschuß der Partei auszutreten, und gründete nun die christlich-soziale Partei. Politisch harte er seitdem nichts mebr zu bedeuten und er starb nun, nachdem er noch die Niederlage seiner Partei in seinem Wahlkreise Siegen miterlebt hatte, als stiller Mann.

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