Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1909)
- Date
- 1909-01-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 fit. 4 Der Israelit. 28. Januar 1908 und sozialen Kampfmittel. Auf die uns gegen den Boykott zur Verfügung stehenden Rechtsmittel übergehend, zittert Redner die Aeußerunaen namhafter Theoretiker und tritt der Ansicht des Prof. Philippovich entgegen, daß sowohl der Boykott wie die Verrufserklärung durch schwarze Listen in der Form eine unanfechtbare Betätigung der Freiheit der Person enthalte und daß es jedem überlassen sein müffe, zu verkehren, mit wem er will. Redner weist an der Hand von Beispielen nach, daß gerade die moderne Wirtschaft vom Staat verlangt, daß er schützend und ausgleichend eingreife in das Verhältnis zwischen wirtschaftlich Starken und Schwachen. Noch weniger aber könne man Philippovich zustimmen, wenn er sagt, daß die gesetzliche Behandlung dieser Fragen eine ganz ungenügende sei und daß meist jede Handhabe zum Einschreiten fehle. Gerade in Oesterreich sei man durch den § 302 St. G., sowie durch die weitgehende Auslegung, welche dieser Paragraph in den Plenar-Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gefunden hat. theoretisch in ausgiebigster Weise geschützt und wenn es auch nicht immer möglich sein mag, die Urheber der Bewegung ausfindig zu machen, so könne man doch beinahe immer ihre Verbreiter verantwortlich machen. Auf den Erlaß des Ministerpräsidenten übergehend, erklärt Redner, daß eben mit Rücksicht auf die bestehenden Bestimmungen des Strafgesetzes und der Staatsgrundgesetze eine unmittelbare Veranlassung zu diesem Erlaffe nicht gefunden werden könne. Wenn ttotzdem der Regierungschef dieses Staates sich veranlaßt sieht, die Unterorgane an ihre gesetzliche Pflicht zu erinnern, so bedeutet dies das Bekenntnis, daß die Wahrung des wesentlichsten Grundgesetzes bisher zumindest von den unteren Behörden vernachlässigt wurde. Sehr merkwürdig sei es, daß der Ministerpräsident vom Boykott als von einer „neuestens" zutage tretenden Erscheinung spreche, während in der Tat im ganze Reiche gegen die Juden seit Jahren konsequent der Boykott gettieben wird, der oft genug zu Gewalttätigkeiten ausarte. Es müffe daher auf das entschiedenste dagegen Protest erhoben werden, daß der Chef der Regierung, indem er lediglich gegen den nattonalen Boykott auftritt, während gesetzlich jede Art von Boykott, also auch der konfessionelle Boykott, strafbar ist, seine Organe geradezu zu einseitiger Ausübung der Gesetze auffordert Redner zitiert die Gegeneingabe der „Union" und führt eine große Anzahl von Fällen an, in denen das Rechtsschutzbureau der „Union" wirksam gegen die Boykottierung jüdischer Geschäftsleute eingeschritten ist. Auf dem Boden dieses Rechtsschutzes müssen alle Juden, ohne Unterschied ihrer sonstigen Parteiftellung sich vereinigen. Den Ausführungen des Vortragenden folgte eine Diskussion, in deren Verlauf Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner das Wort ergriff, um darauf hinzuweisen, daß der Erlaß wohl nicht der Initiative des Ministerpräsidenten entsprungen sei. Das Kläglichste, sagt Redner, ist, daß bei uns nicht nur Einzelne, sondern gerade die Behörden gegen die Juden auftreten. Wenn man weiß, daß in der Hauptstadt des Reiches der Bürgermeister, der Gemeinderat, die Landes- und viele Staatsbehörden die Juden boykottieren, kann es nicht wundern, wenn Einzelpersonen und Parteien sich dieses Mittels bedienen. Wenn der Ministerpräsident von seinen Organen verlangt daß sie den Gesetzen Geltung verschaffen, dann möge er darauf 'eben, daß diese Organe selbst den Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes nicht verletzen, der festlegt, daß die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind. Es sprachen noch mehrere Herren, worauf die Versammlung eine im Sinne des Referats gehaltene Resolution annahm. Lemberg, 15. Januar. Ein gewisser Josef Gabrilowicz aus Wietrzychowiec hat vorigen Sommer sein erkranktes Kind in einem Krakauer Spital untergebracht, wo es bis zur vollständigen Genesung blieb, während der Vater nach Hause reiste. Im August wurde er verständigt, daß sein Kind für die Ferien nach Hause kommen werde. Am 17. August kam die Nachricht, daß das Kind nach Hause gereist sei. Einige Tage vergingen, und das Kind kam nicht. Der geängstigte Vater begab sich nach Krakau, fand jedoch das Kind weder im Spitale noch in allen Klöstern, in denen er, von bösen Ahnungen getrieben, Nachforschungen anstellte. Unverrichteter Dinge kehrte er heim. Am 20. September erhielt der Tarnower Rabbiner die Rachricht, daß sich in Nowosiolka ein jüdisches Mädchen namens Adela Gabrilowicz aufhalte. Josef Gabrilowicz erhielt davon Kenntnis und nun begann ein Kampf um das Kind, wie er nur in Galizien möglich ist. Scherereien v beim Richter und Bezirkshauptmann, Vertröstungen, Wanderungen von Behörde zu Behörde, Intervention von Advokaten, Eingaben und Rekurse und das Kind ist noch immer in den Klauen eines glaubenseifrigen Schlachzizen in Nowosiolka. Das Ende des Dramas liegt in weiter Ferne, denn hier hört leider die Macht des Staates vor der Klosterpforte auf. Der gebrochene Vater hat sich dieser Tage an den Reichsratsabgeordneten Dr. Gabel gewendet, der Hilfe versprach. S a r a j e w o, 18. Jan. Der Juden Bosniens hat sich wieder einige Unruhe bemächtigt. Es scheint, daß trotz der Zusage des gemeinsamen Finanzministers an die anläßlich des Regierungsjubiläums des Kaisers in Wien erschienenen Deputation der bosnischen Juden, auch den Juden eine offizielle Vertretung im bosnischen Landtage zu sichern, diese bei Feststellung der konfessionellen Kurien doch noch leer ausgehen sollen. Baron Burian hat sich nämlich dem Korrespondenten des „Pester Lloyd" gegenüber über diese Angelegenheit wie folgt geäußert: „Es ist in Aussicht genommen, daß, den eigentlichen Verhältnissen des Landes entsprechend, ein konfessioneller Kataster — ähnlich wie in Mähren ein nationaler Kataster — angelegt und auf dieser Grundlage konfessionelle Kurien in den Vertretungskörpern geschaffen werden: „eine römisch-katholische, eine griechisch katholische und eine mohammedanische Kurie". . Daß Baron Burian konsequent vergißt, daß in Bosnien auch Juden leben und daß auch die Berücksichtigung der Wünsche dieser Konfession wiederholt — versprochen wurde, ist doch auffallend. Jedenfalls liegt darin für die Juden eine Mahnung, auf der Hut zu bleiben. Rußland. Petersburg, 20. Jan. Wie kürzlich von uns gemeldet wurde, haben die bucharischen Juden, die seit langen Jahrzehnten ihre Einkäufe im Inneren Rußlands, besonders auch in Moskau zu machen pflegen, und die dadurch zu Vermittlern zwischen dem europäischen und dem asiatischen Rußland geworden sind, ein Gesuch au den russischen Ministerrat eingereicht, das Gesetz vom Jahre 1900 zurückzunehmen oder es einstweilen zu suspendieren, bis die allgemeine Judenfrage in Rußland geregelt werde. Das genannte Gesetz vom 5. Juni 1900 stellt bie Juden aus Buchara den übrigen russischen Juden gleich, wodurch es also den bucharischen Juden unmöglich gemacht ist, weiter in Rußland zu reisen und ihre Geschäfte abzuwickeln. Auf das genannte Gesuch hin hat nun Rabbi Schalom Taschor, der Vorsteher der bucharischen Juden, folgendes Telegramm vom Ministerrat erhalten : „Der Ministerrat hat am 22. Januar den Beschluß gefaßt, das Gesetz vom 5 Juni 1900 betreffend die bucharischen Juden bis zum 1. Januar 1910 zu suspendieren Dabei wird bemerkt, daß dies das letzte Entgegenkommen an die bucharischen Juden ist." Von einem Aufschieben bis zur Regelung der allgemeinen Judenfrage oder von dieser Regelung ist in dem Entscheid des Ministerrates nicht die Rede. Interessant ist nun, was die durch das Ausbleiben der bucharischen Juden schweren Schaden leidenden russischen Kaufleure dazu sagen werden. Der Schaden, der die Moskauer Texttlbranche durch dieses weise Gesetz erleiden kann, dürfte sich aus 25—30 Millionen Rubel jährlich belaufen. Wilna, 12. Januar. In Wllna tagte diese Woche eine Konferenz der Leiter der jüdischen Handwerks- und Gewerbeschulen Rußlands. Aus den in dieser Versammlung erstatteten Berichten ist hervorzuheben, daß bis zum Jahre 1904 in Rußland 13 Gewerbeschulen, 7 Lehrwerkstätten und 35 Gewerbeklassen existierten, die an die allgemeinen Schulen angegliedert waren. In den letzten fünf Jahren sind drei neue Gewerbeschulen gegründet worden, und die zu verzeichnenden Fortschritte sind recht ansehnlich. So ist die technische Ausstattung der Werkstätten viel reicher geworden. Man hat Motore, neue moderne Werkzeuge usw. angeschafft. Für diesen Zweck wurden ungefähr 150000 Rubel ausgegeben. Früher wurden die Schüler nur in der Tischlerei und Schlosserei ansgebildet. Jetzt sind noch hinzugekommen Gießerei, Modelltischlerei, Schnitzerei und Weberei. Im Laufe der letzten fünf Jahre haben insgesamt 720 Schüler die verschiedenen Anstalten absolviert. Von diesen beschäftigen sich 66,5 Prozent bis auf den heutigen Tag mit dem Handwerk, das sie in den Schulen gelernt haben. Arbeit haben die Schüler zumeist in den jüdischen Fabriken des Ansiedlungsrayons gefunden. Etwa 17 Prozent gingen nach dem Ausland und nur eine sehr geringe Zahl fand Beschäftigung in den Gouvernements außerhalb des Ansiedlungsrayons. — Von den Beschlüssen, die von der Konferenz angenommen wurden, sind erwähnenswert die Gründung von Vorbereitungsklaffen, von Bureaus für Arbeitsnachweis für die ausgebildeten Schüler, Unterstützung armer Schüler, Verbreitung der Erkenntnis von der Wichtigkeit der Handwerks¬ und Gewerbeschulen für die jüdische Bevölkerung Rußlands. Minsk, 10. Januar. Außer der Rabbinerversammlung in Warschau, über die wir in letzter Nummer ausführlich berichteten, hat dieser Tage auch eine Versammlung der Rabbiner des Minsker Gouvernements stattgefunden. Die Versammlung wurde auf Grund eines Zirkulars des Minsker Gouverneurs zu dem Zwecke einberufen, um über diejenigen Fragen zu beraten, welche die von der Regierung wieder einzusetzende Rabbinerkommission zu beschäftigen haben werden. Unter den gefaßten Beschlüssen befindet sich auch eine Resolution, betreffend den Judeneid, die folgendermaßen lautet: „Der Text der jüdischen Eidesformel verletzt denjenigen, der ihn zu leisten hat. Ein großer Teil der jüdischen Intelligenz, der Verständnis für den Eidestext besitzt, lehnt wegen der im Eide enthaltenen Worte: . . . . „mit reinem Gewissen, ohne jeden fremden Hintergedanken und nur nach dem richtigen Sinn, der mich zum Eide veranlaßt. . . ." die Eidesleistung ab. Dieser Satz, der das religiöse Gefühl der Juden verletzen muß, ist in der Eidesformel der Angehörigen anderer Glaubensgenossenschaften nicht enthalten. Diese Stelle müsse daher aus der Eidesformel der Juden eliminiert werden. Auch sei es wünschenswert, daß den Juden der Eid immer vom Rabbiner abgenommen werde, da auch bei der Eidesleistung eines Nichtjuden ein Geistlicher zugezogen wird. Warschau, 15. Januar. Vor kurzemist ein Erlaß betreffend den Militärdienst in Rußland ergangen, laut welchem solche jungen Leute, die in politische Prozesse verwickelt sind, oder die unter Aufsicht der politischen Polizei stehen, vom Militärdienst ausgeschlossen werden bis zu der Zeit ihrer Rehabilitierung. Die Verfügung ist zwar für alle Bürger des russischen Reiches gilttg, trifft aber natürlich, wie alles, was in Rußland geschieht, die Juden besonders schwer. Bekanntlich sind die Juden, schon infolge ihrer eigenen politisch gedrückten Lage sehr oft, wenn auch vielfach ohne zureichenden Grund, und infolge der Willkür der Geheimpolizei, der sie ja vollkommen schutzlos preisgegeben sind, in politische Untersuchungen