Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1909)
- Date
- 1909-01-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Der ftttaeftt Gelte 4 88. Januar 1909 bleibe, die Möglichkeit eines Austritts müsse geschaffen werden, welche entweder als Schntzwaffe die Majoritäten gefügig machen oder aber als wirkliche Tatsache der Orthodoxie freie Bahn gewähren würde. Viertens, die finanzielle Lage der Landgemeinden und ihrer Beamten erheische dringend, daß durch gesetzlichen Zwang die Großgemeinden gehalten würden, zu einem beträchtlichen Teile die Kultusbedürfnisse der kleinen Gemeinden zu bestreiten, fünftens: Gerade die oben erwähnte Ministerial -- Entschließung habe die unschöne Flucht zeitigt, daß die staatlichen Behörden (Be zittsaint, Negierung, Ministerium) zu entscheidenden Instanzen in rein religiösen Dingen wurden; das sei ein unerträglicher Zustand, der Abhilfe dringend verlange. Sechstens endlich: Selbst in den Einheitsgemeinden müßten die Minoritäten mehr als bisher' zur Geltung kommen: das könne aber nur auf dem 'Wege der Proportionalwahl geschehen: da diese frei u.illig nicht eingeräumt werde, müsse ihre Einführung aus gesetzlichem Wege angestrebt werden. II. Was spricht gegen die Revision? Die Gegengründe lassen sich unter einem Gedanken zusa^nmenfassen, dessen Darstellung sich wesen llich an Ziffer 5 der obigen Auseinandersetzung amchließt. Das Bestreben, den staatlichen Instanzen die ihnen' bisher zustehende Entscheidung ävzunehmen, ^ührt logischer 'Weise zur Schaffung irgend einer anderen Instanz, es sei denn, daß volle Anarchie eintritt. Diese Instanz kann entweder durch einen Gemeiudebeschluß oder durch eine Art theologischen Beirats dargestellt weiden, also entweder die Fixierung des Majoritätsgedankens oder der Keim zur Entwickelung einer Organisation, einer konsistorialen oder inyo dalen Verfassung. Dieselben Geister, die vor dieser Gefahr zurüclschrecken, meinen nun, daß die oben in Ziffer 4 angedeutete Zentralkasse diese Befürchtungen verstärke, da sie einen Weg zur Organisation vorzeichne, ein Gefüge darsbelle, dem nur wenig zur autoritativen I n st a n z f e h l e. III. D i s k u s s i o n d e r G r ü n d e. Wir haben uns bemüht, in der obigen Darstellung gewiß Kino ira zu verfahren, Freund und Gegner gerecht zu werden, eine rein objektive Zusammenstellung zu geben. Wir könnten es eigentlich nunmehr jedem Einzelnen überlassen. Gründe und Gegengründe abzuwägen und danach zur prinzipiellen Frage Stellung zu nehmen. Wenn wir trotzdem in eine Diskussion der Gründe eintreten, die sicher einer subjektiven Färbung nicht entbehren dürfte, so möchten u-tr damit unsere Pflicht denen gegenüber erfüllen, welche bisher nicht in das Getriebe eingeweiht sind, weil eben bisher nur wenige au den vorberatenden Schritten »ich beteiligten. Wir erachten aber in eitler so wichtigen Frage nur die Gesamtheit der bayrischen Orthodoxie als Richter: wie deren Willensausdruck zu erreichen wäre, darüber am Schluß dieser Darstellung. Sicher enthält der erste der Pro-Gründe viel Beherzigenswertes. Allein man möge auch fol genden Erwägungen Raum geben. Jede neue Gesetzgebung muß, wie die frühere cs. Heimberger, S. 127) die „ivefentlichen Merkmale" der i. I. 1813 rezipierten Religionsgesellschaft em weder aufs Neue feststelleu oder die bisher geltenden Feststellungen als solche bestehen lassen. Letzteres wäre aber die Anerkennung der Grundidee der Ministerial-Entfchließuug v. I. 1863 i. 6. oes orthodoxen Judentums als Grundlage der Kultusgemeinde. Damit wäre aber in vielleicht neuer Forni der alte Zustand stabilisiert. Es ist kaum anzunehmen, daß der nicht gesetzestreue Teil der bayrischen Iudenheit sich damit zufrieden gäbe. Der einzig zureichende Grund für aie Revisionssehnsucht dieses Teiles der bayrischen Iudenheit kann doch nur darin liegen, daß er eine andere Basis für Kultus bezw. Kultnsgemeinoe schasst, d. h. mit anderen Worten, die b i s h e r t»t der Gesetzgebung einfach nicht existierende Neologie wird sich ihre A n e r k e n tl u n g, bezw. die A b r o g i e r u n g der Orthodoxie als einziges staatlich anerkanntes Judentum zu erkämpfen versuchen. Was ist nun die Konsequenz? Entweder die gesetzgebenden Faktoren, trotz aller Sympathie für Kräftifjintg der Religion sagen, wir erblicken in der Kultusgcmeinde lediglich die Zusammenfassung der standesamtlich als Juden gemeldeten Einwohner »etwa so wie in Hamburg), indem es inner halt dieser „Gemeinde" jeder einzelnen Gruppe überlassen bleibt, für Befriedigung ihrer Kultusbedürtzrisse zu sorgen, die „Gemeinde" selbst aber etwa eine burinl society wird. Damit wäre aber die konservierende Grundidee der Min.-Eitt sch. von 1863 anfgegeben, eine neue Intervre te.lion für die anno 1813 rezipierte Religionsgesellschaft würde Platz greifen. Oder aber, ivae das wghrfcheinlichere ist. das kgl. Staatsministcrium bemüht sich wiederum „Kriterien für die Rechtgläubigkeit" zu erhalten; dasselbe würde aber sicher in der grundlegenden Tisinitton andere Wege von der Majorität vorgezeichuer erhalten, als anno 1863, denn jede Behörde wird es ablehnen, durch gesetzliche Maßnahmen ein Votum in inneren Religionsdifferenzeu abzu geben. Dem lutrb entgegeugehalten: Ja, geschieh: denn das nicht jetzt schon alle Tage? Mit Verlaub, dein ist nicht so. Tie Entschließung von 1863 stellt die Kompetenzen fest, die Anrufung der Behörden bedeutet von Fall zu Fall nichts 9h 4 anderes als die Bitte um Feststellung der Tatsache, ob von dieser oder jener Seite die Kompetenzen überschritten sind. Es wird und darf nicht verlangt werden eine Entscheidung im me ritorischen Sinne. Doch hierüber später noch ein Wort. Das Schwergewicht der Gründe der den orthodoxen Rufern nach der Revision liegt in den oben unter 1.3 angeführten Gedanken. Wir geben dessen Richtigkeit ohne Einschränkung zu nächst und stellen die einfache Frage: Darf mau für die Möglichkeit dieses Erfolges den hohen Preis zahlen, welcher 8ub II geschildert ist? Wir geben sernkr zu bedenken: die Möglichkeit eines Austritts dürfte in Großgemeinden erträgliche Verhältnisse schaffen, die Landgemeinden aber wird sie. ruinieren. Selbst wenn die neologen Majoritäten bereit sein sollten, für die Fiktion der Einheitsgemeinde jeden nur erdenklichen Preis zu zahlen, im engen Raum der Land gemeinden wird dies nicht der Fall sein. Auch der staatlich eventuell zu schaffende Zwang des Anschlusses an eine andere Gemeinde ist keine Panacee iit dieser Hinsicht. Dem. werden alle zustimmen, die nur einigermaßen die Steuer- und Gemeinde-Verhältnisse vom platten Land kennen. Sollte hinwiederum die oben bezeichnete Möglich keit, wie die Proportionalwahl, nur für Groß gemeinden angeftrebt werden, so ist damit - wir versetzen uns hier in die Seele der Revision-? sreunde dem Gewissensztvang in kleineren Ge meinden Tür und Tor geöffnet. Wir möchten nun früher Gesagtes nicht wiederholen, sondern uns auf die Behauptung beschränken, daß es nötig ist, beim Verlangen der Trennungsmöglichkeit stets genau die augenblickliche Lage der Orthodoxie und auch die Möglichkeit zu erwägen, wie weit ihr im Rahmen des jetzigen Gesetzes geholfen werden könnte. Daß dies die ernsteste Sorge unserer Tage ist, bedarf der Erwähnung nicht. Dieselbe Frage möchten wir betr. Ziffer 4 stellen, unter Vorausschickung folgender Erwägungen. Unseres Wissens steht bloß eine Großgemeinde in Bayern auf dem juristischen Standpunkt, sie dürfe korporativ Gelder nur für den K u l t u s der e i g e iteit Gemeinde bewilligen. Nun.könnte die neue Gesetzgebung'doch wohl höchstens dieses Hin dernis aus dem Wege schaffen, könnte klipp und klar sagen, daß jedes Gemeindebudget auch mir Posten für Wohltätigkeit, Kultus anderer Ge meinden und gemeinsame jüdische Zwecke belastet werden darf. Oder aber doch halt, wir möch ten dieser Situation zuerst etwas genauer nach gehen. Es wäre damit also die Möglichkeit ge geben, daß dasjenige, was jetzt freiwillig ge schieht, dann auf unbestritten legalem Wege gleichfalls freiwillig geschieht. Wenn turn die Er kenntnis des nobile officium, in ausgiebiger Wenn wir Juden so nichtswürdig und schadenfroh sein wallten, wie die Schurkereien der Antisemiten es eigentlich veranlaßt haben müßten, so Ijarteu wir jetzt mehr Veranlassung dazu, als n»an erwarten dürste. Besonders und iu erster Linie wir Berliner Juden, die wir Stöckers Haß zuerst und am längsten fühlen mußten, könnten uns gegenwärtig in einer nur zu sehr gerechtfertigten Genugtuung ergehen. Was Alles hat die nichtjüdische Presse über den ehrwürdigen Herrn Hofprediger nicht Böses zu berichten.' Stöcker als Börsenspekulant, der mit den bedenklichsten Manipulationen hnnderttausend Mark an KaltNkti.'ü „verdient" hat! Tiefer würdige Diener Gottes, dessen fluchwürdiges Treiben tausenden von Juden ihre Existenz untergraben hat, dessen Hetzreisen und „Predigten", deren Konzept er aus dem judenfoltenrden Mittelalter^ entlehnt hat, und der auch die Juden aus den Scheiterhaufen gebracht hätte, wenn es in feiner Macht gestanden, Herr Stöcker, der die politische und soziale Rechtsstellung der Juden auf viele Jahrzehnte mitrninicren hals und veranlaßt?, derselbe Herr Stöcker, der, selbstverständlich nur ans momentaner Zerstreutheit, einmal nebenhin aus geschworen har, was noch von einem Rabbiner niemals geschehen ist, dieser Verbreiter von christlicher Moral und Sitte und Gottesfurcht und Nächstenliebe, (\it auf eine Art sich hunderttausend Mark „erworben", die man auch in den von ihm so erbarmungslos bekämpften Börsenkreisen als unfair bezeichnen würde. Es ist sonst nicht unsere Gepflogenheit uns mi» den Herren Anti' initen zu befassen. Denn wir sind ihnen nebenbei doch auch zu gewissem Dank oeepflichtet. Zudem sie bas Böse an uns Juden wollten, haben sie viel Gutes vollbracht, schon dadurch, daß sie das schon stark gelockert gewesene Band, das alle Jakobskinder, über alle inneren Spaltungen hin.veg dennoch einigt, wieder für lange Zeit hinaus gefestigt haben. Aber, besonders nach dem Beginn eines neuen Kalenderjahres, kann die jüdische Presse nicht umhin, auch einmal sich mit einem Feinde zu befassen, den w.an sonst ja am besten ignoriert. Schon deshalb, weil dieser Feind in seiner Genossenschaft und bei a'iheii Gesinnungsbrüdern sich untereinander selber abzumurtsen pflegt. Auch weil man das schöne Ma tcrial der Schüler Stöckers vielleicht später einmal ivieder recht gut gebrauchen wird, darf man denn doch nicht so ganz stillschweigend an den Ereignissen vorübergehen. Jüdische Zeitungen und Zeitungsschreiber sollten jedenfalls die Montags hier erscheinenden Blätter: ,.Die Welt am Montag" und noch mehr die „Tribüne" (Nr. 3 vom 20. Januar 1909) ausbewahren. Es lohnt schon der Mühe, diese beiden Zeitungen und die „Zeit am Montag", die man insgesamt sicherlich nicht als „Judenblätter" bezeichnen kann, zu lesen. Ter brave Kali-Adolf ist hier in einer Weise gekennzeichnet, die es jüdischen Blättern erspart, sich mit dieser hoch würdigen Perjönlichteit weiter zu befassen. Und di Rolle, die .Herr Brnhn in der Erpresserafsaire Dahsel Schutvard spielt, wird ja jedenfalls vor dem Schwur gericht aufgeklärt werden. Leute, die bei der Redaktion der „Norddeutschen Atlgem. Zeitung", bei der gesinnungstüchtigen „Staatsbürgerzeitung", bei der von Judenhaß triefenden „Täglichen »Rundschau" und der hochantijemitischen „Deut scheu Tageszcituirg" beschäftigt sind, die, wie Herr Taysel r.t der „Wahrheit" — Brnhn? tzauprcrnayrungszw-tik — so schmählich hcreingefallen und jetzt eingesponn.u ist, die kann man ruhig unter sich lassen. Trotzdem sollte man den Lesern nicht vorenthalten, was di' „Tribüne" in ihrer letzten Nummer von den rührigst gewesenen antisemitischen Anchjournaltsten schreibt: „Am stärksten ist jedoch das Gesindel zweifellos ln der antisemitischen Presse vertreten. In einem Flugblatte deckt jetzt auch ein Mann, det jahrelang selbst in der antisemitischen Bewegung gestanden Hai, Hans von Mosch, eine heillose Mißwirtschaft auf. Er sagt von den Machern des Deutschen Bolksbundes und seiner Preßorgane, denr Leutnant a. T. Calow. dem Redakteur Hübbe, der jetzt bei den „Hamb. Nachr." untergeschlüpft. ist und früher Klavierspieler war, und denr Geschäftsführer Snell wörtlich: „Tie .Herren be drohen sich heute mit der Hundepeitsche, einer verklagt den anderen, zwei Anzeigen wegen Unterschlagung und Betrug sind in schönster Form anhängig gemacht. ' Tann erzählt er, wie der Letztgenannte eines Tages zu ihm gekommen fei und ihm die frohe Botschaft ge bracht habe, daß er einen Gesinnungsgenossen ge sunden habe, der 10.000 Mark in das Geschäft ein legen wolle, daß aber der brave Geschäftsführer die Bedingung gestellt habe, davon müßten 2000 Marl als Provision in seine Privatlasche fließen? Früher habe dieser selbe treue „teutsche" Mann von den ver traulichen Verhandlungen, die er selbst mit seinem Genossen Calow zum Sturze des Tirettors Mosch gepflogen hatte, diesem heimlich Mitteilung gemacht. Ten Gipfel der Schurkerei habe Snell aber damit erreicht, führte Herr v. Mosch weiter aus, daß er ihn wegen Unterschlagung von 45,000 Mk. denim ziert, zweimal seine sofortige Verhaftung beantragt, seiner alten siebzigjährigen Mutter und zahlreichen Freunden eine Nummer der „Deutschen Hochwacht" mit einer Bricfkastenuotiz zugesandt habe, worin ihm Buchsälschungen und Unterschlagungen, Nö igung und Bedrohung vorgeworfen worden sei, daß ihm enru.m dieser edle Vertreter deutscher Treue und Bekämpfe', jüdischen Geldschachers durch einen Zeugen, der dies bereits vor Gericht bekundet, habe sagen kaffen, er