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Der Israelit · 1909-01-14 · Heft 2 (14.1.1909) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 2 (14.1.1909)
Date
1909-01-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 3. Ter Israelit. 14. Januar 1909 find, jüdische Organisten zu berücksichtigen, für die Ausbildung von jüdischen Organisten Vorsorge zu treffen, und insbesondere die Orgeln in den Synagogen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dem Beschlüsse ging eine Debatte voraus, deren äußerer Umfang nicht eben in gegebenem Verhältnis zu ihrer inhaltlichen Tiefe stand. Von den Mitgliedern des Rabbinats waren Einzelautachten erstattet wordenaus religiösen Bedeuten gegen den Antrag sprachen sich die terren Dres. Eschelbacher, Rosenzweig, tier und Nngerleider ausdafür die Herren Dres. Blumenthal,Hochfeld,Maybaum und Warschauer, während Herr Dr. Weisse prinzipiell dafür, aus Rücksicht auf die Stimmung der Gemeinde dagegen votierte. Der Referent, Geh. Medizinalrat Prof. Senator faßte sich ziemlich kurz und kam aus der Erwägung, daß es Menschen erlaubt sein müsse, menschliche Gesetze zu ändern, und daß das Orgelspiel keine Arbeit sei, zur Empfehlung des Antrags Veit Simon. Er habe sich belehren lassen, daß das Verbot auf die Tosaphisten zurückgehe, die jede Instrumentalmusik untersagten wegen der Befürchtung, der Spieler könne an dem Instrument eine Verbesserung vornehmen. Er glaube, daß die Tosaphisten lange vor der gegenwärtigen Generation gelehrt haben, weiter wisse er von ihnen nichts, aber jedenfalls dürfe die erlauchte Versammlung über sie zur Tagesordnung übergehen, denn sie waren auch nur Menschen— Herr Rechtsanwalt Dr. I. Cohn bekämpfte unter Berufung auf das Gutachten des Herrn Dr. Stier und ein von Dr. Baneth extrahiertes Gutachten die Argumente, die von dem Musikspiel int Heiligtum zu Jerusalem hergeleitet werden, und betonte, daß das von einem besoldeten Organisten geleistete Spiel doch wohl als Werkarbeit geltet! müsse. Gegen die Anstellung jüdischer Organisten herrsche eine große Mißstimmung in der Gemeindedagegen habe er nichts von Beschwerden über den bisherigen Usus gehört. — Herr Dr. Minden beklagt, daß er 2000 Jahre zu früh aus die Welt gekommen sei! Es sei schrecklich, daß i. I. 1908 man in Berlin noch solche Argrtmente zu hören bekomme, wie von den Gegnern des Antrag vorgebracht werdenworaus Herr Hirsch replizierte daß trotzdem über jenes Verbot 2000 Jahre verflossen seien, doch auch heute noch zahlreiche Menschen existieren, die an dem jüdischen Organisten Anstoß nehmen. Herr Justizrat Veit Simon machte sich die Verteidigung seines Antrags sehr leicht. Er behauptete beweislos, daß Nichtjuden, wenn ihnen erzählt wird, daß ein Teil des jüdischen Gottesdienstes — als ob die Orgel etwas mit dem jüdischen Gottesdienste zu tun hätte! — grundsätzlich von Christen ausgeführt wird, die Hände über dem Kops zusammenschlagen müssen. Gegner des jüdischen Organisten könnten nur Gegner der Orgel sein, und die sollten orgellose Synogogen attssnchen. (Aber in der Rykeftraße soll die Orgel eingeführt werden! i Wenn aber Juden, die eine Orgel in der Synagoge wollen, den Gottesdienst mit einem christlichen Organisten nicht als etwas Unangenehmes empfinden, so sei das eine Verirrung des relimöseu Empfindens. Und in einem späteren Nachwort fügte er noch hinzu, daß wenn eine derartige Frage zu den Zeitett des Rabbi Hillel (sic!) aufgeworfett worden wäre, er sicher im Sinne des Antrags entschieden hätte. Auch Herr Pros. Kalischer hält die heutige Debatte für eine ungeheuerliche. Wir brauchten uns an das, was die alten Talmudlehrer int Lause der Jahrhunderte gesagt haben, nicht zu kehren. Musizieren sei keine Arbeit, und so tvenig, wie der Kantor Christ sein könne, so dürfe auch die Orgel nur von einem Juden gespielt werden. — In dieser tiefgründigen Art zog sich die Debatte, wie gesagt, stundenlang hin - man redete hüben und drüben zum Fenster hinaus, denn das Resultat stand von vornherein so zweifellos fest, daß kein noch so gutes Gegenargument dasselbe hätte umstoßen können. Man steht, der holüen Unberührtheit der Debatten dieser Art hinsichtlich der Sachkenntnis der Herren einfach wehrlos egenüber. Und es spricht Bände für den Beruf ieser Versammlung über jüdische Dinge zu beraten, daß sie nicht einntal davon eine Ahnung hat, daß die Frage der Zulässigkeit oder gar der Erwünschtheit jüdischer Organisten schon vor 60 Jahren die Synoden und Rabbinerversammlungen beschäftigt, welche, so wenig sie uns bedeuten, doch von detl Herren Reformatoren im Sitzungssaals der Berliner Repräsentantenversammlung wenigstens so weit geschätzt werden sollten, um über sie nicht stillschweigend zur Tagesordnung überzugehen. Daß die Herren z. B. von den „Tosaphisten" die abenteuerlichsten Vorstellungen haben, daß sie Geschichtsforschungen zum Besten geben, bei denen man sich die Seiten halten muß, um nicht einen Lachkrampf zu bekommen, — das Alles ist nur zu begreiflich ttnd in der Sache gegebentväre es anders und die Wähler verlangten, daß ihre Vertreter im Judentum, seiner Literatur und seiner Geschichte Bescheid wüßten, von den Herren, die jetzt das große Wort dort führen, säße nicht einer in dem schönen Saal in der Oranienburgerstraße! Aber daß die Herren nicht wissen, was ein A. Geiger, ein Holdheim zu der Sache, die sie vertreten, gesagt, zumal sie dort sich Unterstützung für ihre fadenscheinigen Gründe hätten holen können, das beweist denn doch eine Voreingenommenheit gegen jede gründliche Beschäftiguttg mit ben Gegenständen, welche die Herren anzuschneiden sich berufen fühlen, welche ihnen gerade von ihren Parteigenossen am meisten verübelt werden sollte! Aber wozu auch'? Wozu erst Studien machen, die Geschichte befragen und Belehrung suchen, wo man das durchschlagende Argument ja in sich trägt?! Gibt es eine kräftigere Widerlegung der' Gegengrüttde, als wenn ein Herr Repräsentant der Berliner jüdischen Gemeinde bei deren Atthörett glaubt, er sei 2000 Jahre zu früh geboren? Was tvill's verschlagen, daß die Talmudlehrer anderes bestimmten, wenn man befürchten muß, durch Befolgung ihrer Lehrett „den jüdischen Gottesdienst dem Fluch der Lächerlichkeit auszusetzen?" Wobei, nebenbei bemerkt, die Erfahrung das Untgekehrte lehrt, daß der religiöse Nichtjude zwar dein echt jüdischen Gottesdienst jederzeit Achtting ertveift, für die Talmireligion des Berliner ^-Judentums aber nur ein vielsagendes Lächeln übrig hat! — Wäre auch nur etwas Kraft ttnd Mark in diesem Judentum, die Herren hätten, tote es Holdheim auf der Rabbiner-Bersammluttg von 1848 tat, offen uttd ehrlich Folgendes gesagt: „Wir haben die Orgel in die Synagogen eingeführt, trotzdem die berufenen Ausleger des Gesetzes uns, die davon nichts verstehen, gesagt haben, daß unser Gottesdienst dadurch den Charakter eines jüdischen Gottesdienstes verliert. Wir haben die Sabbatruhe, die Speisegesetze, die Reinheitsgesetze, den Jom Kippur usw. usw. aus unserem Religionseodex gestrichen — und haben bamit einen Strich unter die Vergangenheit gesetzt, ein neues wurzelloses Religionsgebilde in die Welt gewiesen, das mit dent Judentum kaum noch durch Faserzüge verbunden ist. Und nun wollt Ihr uns auf unserem Siegesmarsche durch Ouisguilien aufhalten, verlangt, baß tv'tr erst überlegen, ob besser ein Jude oder ein Christ die Orgel in der Synagoge spielt? Hintveg aus unseretn Wege, auf dettt es keine verstaubten Folianten, feinen Talmud, keine Vergangenheit gibt, sondertt tun' eine Zukunft, die erst uns verstehen und unser Leisten zu werten wissen wird." Oe facto ist das der Sinn jenes Stoßseufzers aus gepreßter Brust, darüber, daß die Herren sich 2000 Jahre zu früh geboren glaubenaber so unklar und unfest ist ihr ganzes religiöses Innenleben, daß es schließlich in des eigenen Gedankens Blässe sich erschöpft. Mögen die Herren darum auch noch so stolze, noch so selbstbewußte Töne aufsetzen: den sachkundigen Beachter vermag diese zur Schau getragene Triumphatormiene darüber nicht zu täuschen, daß tief drinnen im Judentum der Reform der Wurm sitzt, der unaufhaltsam sein Zerstörungswerk vollbringt, bis nur noch die' teere Larve von diesem Zerrbild einer Religion übrig bleiben wird. * * -i- Am 5. Januar führte sich zum fünfundzwanzigsten Male die Wiederkehr des Todestages Eduard Laskers. Es fand aus diesem Anlasse auf dem Friedhofe Schönhaujer-Allee, wo er neben Ludwig Bamberger in der Ehrenreihe schlummert, in der Leichenhalle eine Gedenkfeier statt, zu der sich ein nicht sehr zahlreiches, aber die besten Namen vereinigendes Publikum einfand, um in wehmüttger Reflexion die Tage an sich vorübergleiten zu laffen, da der Dahingegattgene unter ihnen geweilt und durch die Macht seiner Persönlichkeit einer ganzen Epoche — und nicht eben der schlechtesten — den Stempel seiner Denk- und Geiftesart aufgedrückt hatte. Die Denkrede hielt Reichstagsabgeordneter Schräder, der Lasker als politischer Freund nahegestanden hattesie galt dem charakterfesten Politiker, dein prinzipientreuen Volksvertreter, der für das Wohl des Vaterlandes sein ganzes Leben eingesetzt und trotz aller Enttäuschungen bis zum letzten Augenblicke an diesem Lebenswerk nicht irre geworden ist. Auch wir, die jüdische Orthodoxie Preußens, hat allen Anlaß, mit wehmutsvollem Empfinden diesen Erinnerungstag ru begehen. Alle die aufreibenden Mühen und Kämpfe, die S. R. Hirsch und Jsr. Hildesheimer aufwendeten, um ein Austrittsgesetz zu erlangen, wären nach menschlicher Berechnung ohne Erfolg geblieben, wertn die Vorsehung in Eduard Lasker ihnen nicht den Boten gesandt hätte, der die Fülle seines parlamentarischen Einflusses dafür aufbot, um alle die starken und rücksichtslosen Widerstände niederzuringen, die sich der Sache der Gewissensfreiheit bis zum letzten Augenblick entgegenstemmten. Er hat die Sache der Orthodoxen zu der seinigen gemacht, trotzdem er nach seiner religiösen Auffassung und Lebensführung völlig außerhalb jeder konfessionellen Gemeinschaft stand, weil sein unbestechliches Gerechtigkeitsgefühl ihn den rechten Weg wies und die Trüggründe der Gegner vor seinem klaren Blick in ihr Nichts zerfielen. Ob orthodox oder neolog, es galt ihm gleich, wenn das Gewissen ihm sagte, daß das Recht aus -ihrer Seite stand - und weil er erkannte, daß in dem Ringen der Orthodoxie um das Recht des Austritts aus der Synagogengemeinde es um einen Kampf der Gewissensnot gegen ihre Bedrücker ging, so konnte es niemand, der Lasters Charakterart auch nur flüchtig kannte, zweifelhaft sein, auf welcher Seite er zu finden sein werde. Sein Verdienst war es, daß das Gesetz die zahlreichen Klippen der parlamentarischen Verhandlungen glücklich vermied- und daß gerade er sich zum Wortführer dieser Vorlage machte, das hat, nachdem sie Gesetz geworden, der Bewertung und Einschätzung desselben in der Oeffentlichkeit noch einmal unschätzbare Dienste geleistet. An einen Lasker, der, im Vollbewußtsein der Fleckenlosigkeit seines Lebensganges, es wagen durfte, den preußischen Junkern das stolze Wort ins Gesicht zu schleudern: „Die Welt wird wissen, was ich, was Fürst Putbus ist", an einen Mann von dieser Reinheit und Selbstlosigkeit im Tun und Denken durste sich keine Verläumdung und BerdääMgrmtz, Äs habe ix aus eiHeusüchttHeu Motiven gehandelt, heranwagen. Und diese unantastbare Höhe seines Vertreters, mußte dem Gesetze, das einen Lasker zum Fürsprech hatte, ztrm Ehrenschilde in der öffentlichen Meinung werden, die es nicht glauben wollte oder glauben konnte, daß die Ausstreuungen, mit denen die Feinde des Austrittsgesetzes nicht eben kargten, als hättet! Geldrücksichten dasselbe diktiert, anderes als Verlästerungen seien. Man hat in früheren Jahren Lasker aus orthodoxen Kreisen einen Vorwurf daraus gemacht, daß er gegen die Aufnahme jener Bestimmung aus dem Allg. Landrecht in die Justizgesetze votierte, welche die sogen, hohen Festtage des Juden als Gerichtsferientage statuierte, an denen sie nicht gezwungen werden konnten, an Gerichtsstelle zu erscheinen. Erst

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