Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1909)
- Date
- 1909-01-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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7. Januar 1909. Der JSraely Gelte 9. No. 1 -schüsie für die evangelische, katholische und jüdische Kirche in gleicher Weise abgelehnt, -da nach seiner Auffassung die seitherigen Zuschüsse für alle 3 Konfessionen genügend feien. Sowohl die Oldenburgische Regierung als auch der Landtag zeigen stets strengste Gerechtigkeit uegen alle Konfessionen,' — Zurücksetzungen oder Uebergehungen der Juden kennt man hier zulande nicht. Nur wo wir mit Preußen in Berührung sind, z. B. beim Militär, nur dort wird die in Preußen übliche Zurücksetzung der Juden fühlbar, aber der oldenburgische Geist ist ein liberaler in politischer und leider auch in kirchlicher Beziehung — denn auch der Liberalismus ist ein doppelschneidiges Schwert. Helgien. 5ctiuleinweltmng. (Von unserem Korrespondenten). Antwerpen, 1. Jan. ^Am letzten Tage des Chanukkahfestes fand hier die feierliche Einweihung des neuerbauten Schulgebäudes der jüdischen Realschule rmnn H1D' statt, deren Verlauf der breiten jüdischen Oeffentlichkeit bekannt gegeben zu werden verdient. — Von einigen Privatleuten mit Herrn Saly Wolfs an der Spitze wurde die Realschule vor vier Jahren begründet. Die Urheber dieser Anstalt sahen mit Recht in diesem Unternehmen einen hochwichtigen, unentbehrlichen Faktor für den Fortbestand des jüdischen, gesetzestreuen Lebens in Antwerpen. In dieser Stadt, in der seit den letzten 15 Jahren eine große Masse östlicher Juden sich an gesiedelt hat, machte sich der völlige Mangel gut organisierter, jüdischer Institutionen, insbesondere einer jüdischen Lehranstalt, zum Nachteile des jüdischen Lebens erheblich fühlbar. Aeußerst schlimme Erfahrungen ergaben den Beweis, daß Kinder, welche allgemeine Schulen besuchten und ihren Unterricht von Privatlebrern in einer Stunde des Tages (zumeist der der Erholung bestimmten Zeit entriffen) genossen, in minn niö*? äußerst geringe Resulate aufzuweisen hatten. 'Nirgends war diese Erziehungsart geeignet, solche unheilschwere Folgen zu zeitigen, wie gerade in der hiesigen Judenheit. Der schroffe Gegensatz zwischen Elternhaus, wo Glaubenstreue und ostjüdische Gebräuche und Sitten gepflegt wurden, und Schule, wo fremde Lebensart, fremde Sitten und Gebräuche sich den Kindern auftaten, wirkte auf dos junge Gemüt derart, daß sie sich, zu Jünglingen herangereist, rasch zu Gunsten der äußerlich anmutigeren und sicherlich bequemeren, unjüdischen Lebensführung entschlossen. So entstand in kurzer Zeit eine junge Generation, die leider von der gut-jüdischen Gesinnung der Väter in weiten Abstand getreten war. Diesem schweren Nebel sollte durch die Gründung der Realschule abgeholfen werden, und das vorhandene Bedürfnis erwies sich bald in der stets zunehmenden Schülerzahl, welche für heute den Neubau des Schulgebäudes als eine unerläßliche Notwendigkeit erscheinen ließ. Dank dem unermüdlichen Eifer des Herrn Wolfs, der alle Hemmnisse und Schwierigkeiten mit dem Einsätze seiner ganzen Person aus dem Wege zu räumen verstand, gelang es, ein geräumiges, den Anforderungen der Hygiene entsprechendes und mit dem neuesten Komfort ausgestattetes, prächtiges Schulgebäude zu errichten, dessen Einweihung unter großer Beteiligung stattfand. Eingeleitet wurde die Feier durch das Absingen der Moaus-zur-Hymne durch den Schülerchor unter bewährter Leitung des Lehrers Oppenheimer. Nach einem darauffolgenden Prolog, der in schöner Weise von Herrn Ed mund Ratzersdorfer vorgetragen wurde, ergriff der Präsident des Schulvorstandes, Herr Sally Wolff, das Wort zu einer längeren Ansprache. Er schilderte in beredten Worten die Bedeutung der Anstalt für minn pirn und wies darauf hin, welchen bedeutenden Platz im jüdischen Leben die Schule von jeher einnahm. Redner skizzierte ferner das Lehrprogramm der Schule, welches in den profanen Wiffensfächern eine dem Lehrprogramm der allgemeinen belgischen Schulen gleichkommende Ausdehnung erlangen müffe, und im Hebräischen die Zöglinge bis zum selbständigen Lernen befähigen soll. Um aber diesen inneren Aufbau der Schule zu ermöglichen, bedürfte es der tatkräftigen Unterstützung seitens der jüdischen Bevölkerung unserer Stadt, und mit einem warmen eindringenden Appell an die Anwesenden schloß der Redner seine von inniger Liebe zur NUN durchglühten Ausführungen. Nach einer eindruckvollen Rede des Herrn Rabbiner Ullmann folgten Deklamationen einiger Schüler in hebräischer, französischer, vlämischer und deutscher Sprache. Es kamen, noch zu Worte der 2. Vorsitzende des Schulvorstandes, Herr B. Krengel, der den wohlverdienten Dank Herrn S. Wolff aussprach, und ihn ersuchte, als die geeignetste Person seine Kräfte auch weiter der Sache zu widmen, und Herr Direktor Dr. I. Mirkin, unter dessen ersprießlicher Leitung die Schule seit zwei Jahren steht- Es ist zu hoffen, daß der würdige Verlauf der Feier nachhaltigen Eindruck in der hiesigen jüdischen Bevölkerung hinterließe, und diejenigen, denen es ernstlich um die Erhaltung unseres Judentums zu tun ist, ihre Mithilfe dieser Institution nicht vorenthalteu werden. Denn nur mit vereinter Kraft kann die Gemeinde zu der dem minn *7122 entsprechenden Blüte gelangen. L>. hl Oesterreich. Wien, 20. Dez. Der unerquickliche Wahlkampf, der auf beiden Seiten gelegentlich der heurigen Kultuswahlen geführt wurde, hat gerichtliche Nachspiele gezeitigt, durch die der Friede, das Ansehen und die Würde der Gemeinde kaum gewinnen. Gegen den Präsidenten der Gemeinde Dr. Alfred Stern wurde nämlich von 18 Mitgliedern des oppositionellen Wahlkomitees eine Ehrenbeleidigungsklage eingebracht, die Donnerstag, den 17. d. Mts., vor dem Bezirksgerichte Josefstadt zur Verhandlung gelangte. Die von Dr. Emil Krasny vertretene Klage bezog sich auf eine vom Präsidenten Dr. Stern in der öffentlichen Borstandssitzung vom 25. Oktober 1908 abgegebene Erlärung, in welcher die Opposition beschuldigt wird, unwahre Mitteilungen nicht nur in jüdischen, sogenannten oppositionellen Blättern, sondern zum größten Teile in ausgesprochen antisemitischen Blättern, wie das „Deutsche Volksblatt", veröffentlicht zu haben. „Durch diese Aeußerung, so führte die Anklage aus, welche in öffentlicher Vorstandssitzung, also an einem Orte, der besonderen Anstand erfordert, vorgebracht worden ist, fühlen die Privaikläger als Mitglieder des oppositionellen Wahlkomitees zugleich als Kandidaten der Opposition sich in ihrer Ehre als Männer und ihrem Volke unbedingt ergebene Juden auf das tiefste verletzt und erheben die Anklage und beantragen die Verurteilung des Beschuldigten im Sinne des Gesetzes". Der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Herr Dr. Alfred Stern, verteidigt vom Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Norbert Klinger, erklärte, daß er in feiner Eigenschaft als Präsident der Kultusgemeinde die gegen den Vorstand erhobenen Anwürfe zu widerlege» verpflichtet war und daher in Wahrung dieser berechtigten Jntereffen die inkriminierte Aeußerung unter Anführung von Tatsachen gemacht habe. Die von den Klägern gemachten Schmähartikel seien stets am folgenden Tage nach ihrem Erscheinen in den antisemitischen Blättern Wiens wörtlich nachgedruckt worden. In einer öffentlichen Versammlung der Oppositton hätte der Führer mit lauter Stimme erklärt, daß er sich freuen würde, wenn es gelänge, mit Hilfe der Antisemiten aus der jüdischen Kultusgemeinde die jetzigen Vorsteher hinauszufegen. Auch sonst wären die Artikel der oppositionellen Zeitungen nach Stil und Inhalt so beschaffen, daß sie ohne wesentliche Aenderung von den Redaktionen antisemittscher Blätter nachgedruckt werden konnten. Zu einer bestimmten Protestversammlung gegen den Kultusvorstand sei der Vertreter eines antisemittschen Blattes geladen worden. Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Norbert Klinger führte aus, daß sein Klient bereit wäre, den Wahrheitsbeweis zu führen, doch sei dies nicht erforderlich. Nach Gesetz und Statut sei der Präsident, welchem die Vertretung der Kultusgemeinde nach innen und außen obliege, als Amtsperson anzusehen. Wenn derselbe, wie im vorliegenden Falle, kraft des ihm staatlich zuerkannten Autoritätsrechtes und in pflichtgemäßer Wahrung der ihm anverttauten berechtigten Interessen dieser seiner Aufgabe Nachkomme, ohne hiebei die Schranken des Erlaubten zu überschreiten, sei eine Rechtswidrigkeit nicht vorhanden und könne von einer strafbaren Ehrenbeleidigung nicht gesprochen werden. Der Präsident habe in maßvollster Weise die einzelnen gegen den Kultusvorftand von der Opposition erhobenen Angriffe rein sachlich widerlegt, ohne sich auch nur gegen eine bestimmte Person zu wenden. Es fehle sonach den Klägern auch die Klage- Legitimation. Aus diesen beiden prinzipiellen Gründen sei sonach ein Freispruch zu fällen. Würde das Gericht diese grundsätzliche Ansicht nicht teilen, werde er den Wahrheitsbeweis erbringen. Der Klagevertreter führte in seiner Erwiderung aus, daß die Beschuldigung der Mitarbeiterschaft für die antisemitische Presse für jeden bewußten Juden eine schwere Beleidigung enthalte und daß die Kläger als ständige Mitglieder des in der Kultusgenleinde bekannten oppositionellen Wahlkomitees wohl zur Klage berechtigt seien. Dr. Krasny bezeichnet auch die erhobenen Vorwürfe der Mitarbeiterschaft als sachlich unbegründet. Er deutet an, daß seine Klienten sich damit zufrieden geben würden, wenn der Herr Präsident erklären möchte, daß seine Worte vom 25. Okt. gegen die Kläger sich nicht gerichtet hätten. Der Richter, Gerichtssekretär Dr. Stolz lehnte sämtliche Beweisanträge ab und sprach Dr. Stern frei mit der Begründung, daß den Klägern jede Legitimation zur Klageführung fehle. Ferner war der Richter auch der Anschauung, daß der Beschuldigte als Präsident der Kultusgemeinde als Amtsperson aufzufaffen sei und ihm für die innerhalb seines Wirkungskreises gefallenen Aeußerungen — soweit sie keine Schmähungen und Beleidigungen enthalten, — die Immunität zukomme. Daß die Anschuldigung, mit den Antisemiten gemeinsame Sache gemacht zu haben, vorausgesetzt daß sie der Wahrheit nicht entspricht, in der Tat eine schwere Beleidigung für einen Juden, der auf seine Ehre etwas hält bedeutet, braucht nicht erst auseinandergesetzt zu werden. Man Segreisr es buhcr, r»»b r»io Opposition die in dieser Beziehung ihre Unschuld beteuert, sich nicht mit dem Urteilsspruche zufrieden gibt, und Berufung einlegte. Wien, 4. Januar. In der Sonntag, den 27. Dezember 1908, unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Alfred Stern stattgehabten öffentlichen Plenarsitzung des Kultusvorstandes wurden die in wiederholten Beratungen der Kommissionen mrd des Vertreterkollegiums aufgestellten Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Wiener Kultusgemeinde für das Jahr 1909 dem Plenum zur Genehmigung vorgelegt. Die detaillierte, ziffernmäßige Zusammenstellung der Bedürfnisse der Gemeinde, sowie deren Deckung durch die voraussichtlichen Einnahmen ist in einem stattlichen, 157 Druckseiten umfaffenden Bande gegeben. Das Budget ist mit mehr als 3 Millionen Kronen beziffert. Das Referat über das Budget erstattete, gleich wie im Vorjahre, Herr Kultusvorsteher Max Frank, der nicht nur ein übersichtliches Bild der Einnahmen und Ausgaben bot, sonder« auch mannigfache Anregungen gab, die Beachtung seitens des Kultusvorstandes verdienen. Nach kurzer Debatte wurde das Budget einstimmig angenommen.