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Der Israelit · 1908-12-31 · Heft 52 (31.12.1908) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 52 (31.12.1908)
Date
1908-12-31
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 12 Ro. 52 Israelit." 31. Dezember 1908 Mens chenleichen gemacht haben, wird von den Historikern der Medizin in Abrede gestellt. Der Begriff der Sektion als Schändung tritt im Talmud wiederholt auf. (Chulitr 11 b noti '21 -llZvp tv1? p'pvm). Sie verliert aber den Charakter bei bereits im Leben entehrten Personen und in gewissen Zivil- und Strafrechtsfällen. So durfte oer . Richter zwecks Bestellung, ob ein Jttdividium durch Mord und nicht durch einen Leibesfehler zu Tode gekommen sei, die Sektion anordtten, (Chulin 11 b: 'Vnra -nni new -na» aw). In Bechoroth 45 a wird von den Schülern des Rabbi Jsmael (um 100 u. Z.) berichtet, daß sie die Leiche einer zum Tode Verurteilten sezierten, um die Zahl der Glieder (qi-ck) des menschlichen Körpers festzustellen. Nach der Entscheidung des Rabbi Jecheskel Landau, dürfen Sectio nen nur vorgenommen werden in solchen Fällen, wo es sich um sofortige Heilung anderer mit solchen Leiden behafteter Kranke handelt, nicht aber zu rein wissenschaftlichen Zwecken oder zum Zwecke eventueller späterer Verwendung der Untersuchungsresultate (Noda Bijehuda zu Jore Dea II. 210). Wir sehen also, das Rüstzeug medizinischer Forschung unserer Talmudgelehrten entspricht vollständig demjenigen, welches wir heute besitzen Und bestebt aus: Erfahrung, Experiment, Untersuchung Lebender und Toter (Sektion). Wie steht nun die talmudische Medizin zur alten Medizin überhaupt? Durch politische und handelspolitische Beziehyygen der Juden zu den alten Kulturvölkern Asiens, Afrikas und Europas, — bei denen sie zeitweise in Gefangenschaft weilten (medische Gefangenschaft 750 v. U. Z., babylonische 560 v. u. Z.) -- den Negyptern, Medern, Persern, Babyloniern, Indern, Phöniziern, Griechen und Römern — gelangten sie zur Kenntnis des alten und bedeutenden Wiffensschatzes dieser Völker. (Fortsetzung folgt.) b. » »Oscherscha«. religiöse Kinderrzehung im Deutschen Kelche. Bon Dr. Wilhelm Güttler. Eine inrertonfesstonelle staarSkirchemcechttiche Studie. Berlin und Leipzig 1908. Verlag von Dr. Walther Rothschild. 331 Setten. Die Schrift, augenscheinlich eine' erweiterte Doktordiffertaiwn, ist als erste der von Professor Joief Köhler Md Dr. Paul Posener neuerdings unter dem Titel „Die Rechtseinheik" herausgegebene „Sammlung von- Mono graphien auf dem Gebiete des LandesrechlS und der ver- Snden Rechtswissenschaft" erschienen. DaS deutsche rliche Gesetzbuch hat „die Vorschriften über die se K ndererziehung" den LandeSg setzen überlassen mw damit dm außerordmtlich bunten Rechtszustand, der «S tahtn in dm versa iedenen Teilen deS deutschen Reiche» g» herrscht hatte, wetterbestehen lassen. Der Verfasser gibt eine llare und eingehende Darstellung des in dm verschiedenen deutschen Bundesstaaten heute geltmden Rechtes me st unter wörtlicher Anführung der einschlägigen aefetziichm Normen. Darin, dag diese der heutigen Rechtslage nicht mehr entsprechen, wird man mit dem Verfasser gerne übereMstlmmen. Zum großen Teil fino sie auch ausschließlich auf die «ngr hörigen der christlichen Sonfesstonen zugefchntlten und - ur unter Anwendung gewaltsamer AuSlegungsmtttel auf Andersgläubige auszudehnen. Die Frage, in welcher Religion ein Kind zu erziehen sei, gab zu einer gesetzgeberischen Regelung zunächjt und zumeist in dm Fällen von Mischehen Anlaß Ein Teil der i arttkularrechte gibt tn solchen Füllen dem Barer das'B.sttlmnungsrecht, ein anderer Teil läßt vertragliche Abmachungen zwischen den Eheleuten zu und bestimmt, wo solche fehlen, die Relig on der Kinder Statt GeseveS entweder nach der des BaterS oder nach Gefchlechtern verschied«, für dte Snabm nach der väterlichen, für die Mädchen nach der mütterltchm Religion. (Letzteres £ B, in Bayern.) Bei gemischten und ungemischten Ehen sind die Fragen, ob Eltern ihre Kinder Nur in der eigenen Religion ober auch nach ihrer Wahl in einer anderen erziehen dürfen, ob bei einem Religionswechsel der Eltern die Kinder ihnen folgen, ferner wann oaS religiöse Selbstbestimmungsrecht des Kindes eintittt, von Bweutung. Auch hier gehen die verschiedenen Landesrechte wert auseinander - hinsichtlich b s „UnterschetdungsalterS" schwanken sie zwischen dem 14. imd 21. Lebensjahre. Nach Darlegung der bestehenden landesgesetzlichm Normen und ihrer subsidiären Ergänzung durch die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches wendet sich Güttler zu einer Kritik deS herrschenden Rechtszustandes und zu positiven Reformvorschlägen. Diese gehen im wesentlichen aus Empfehlungeiner einheitlichen Regelung auf Grund der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die elterliche Gewalt. Also jederzeit bis zur Volljährigkeit freies Bestimmungsrecht der Ettern, bei Meinungsverschiedenheit zwischen diesen des Vaters. Der Vormund soll nur, soweit die Eltern keine Bestimmung getroffen haben, entscheiden dürfen. Man wird nicht verkennen dürfen, daß eine solche Regelung der modernen Rechtsauffassung besser entspricht als die bisherigen mit den Grundsätzen der Gewissettsfteiheit zum Teil ganz unvereinbaren Vorschriften. Nach jüdisch-religiöser Auffassung hängt die Frage der Religionszugehörigkeit allerdings nicht von der Bestimmung der Eltern, auch nicht — wie Güttler (Seite 13) irrtümlich angtbt — Ihm Vollzug der Beschneidung ab, sondern wird schon durch die Geburt von emer jüdischen Mutter begründet: Wer aus dem jüdischen Volke stammt, ist Fuöe. Das müßte bei einer neuen gesetzlichen Regelung zum mindesten insofern in Betracht kommen, als bei einem als Jude geborenen Kinde bas Kehlen einer etterlichen Bestimmung über die Religionszugehörigkeit garnicht tn Betracht zu kommen hätte. Es entscheidet kraft jüdischen Religionsgesetzes die Abstammung allein über die Religion deS Kindes. Ueber den Inhalt der reltgiösm Erziehung enthalten unsere Gesetze weniger. Es kommen hier hauptsächlich d.e Vorschriften über dm obligatorischen Religionsunterricht in Frage, die in fast allen Bundesjiaaten bestehen, mit mehr oder minder weiterem Rahmen. Der Verfasser tritt mtt Ueberzeugung für die Notwendigkeit eines Religionsunterrichtes ein, dm er für die dvlksschulpflichtigen Kinder obligatorisch machen, für die höheren Schulen aber von jedem Zwange befreit wissen will. Dagegen, daß dev staatliche Zwang sich auch (wie in Bayern und Preußen) auf Vornahme religiöser Uebungen erstreckt, spricht sich der Verfasser jedoch mtt Entschiedenheit aUs. SS ist in der Tat auch nur durch etttb reckt künstliche Interpretation möglich, aus btt Schulpflicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten reltgiösm HandUmgan abzuletten. Eine lebendige Religion wird auch zu ihrer Erhaltung staatlicher Zwangsmittel niemals bedürfen. Die Ausgestaltung der religiösen Erziehung tm Einzelnen latttt unter Umständen durch die gefchliche Uebenvachungsbefugnts deS Bornümdschattsgertchtes einer gewissen Kontrolle unterzogm werden. Der Verfasser geht auf diese Frage nicht näher ein. Es fei daher hier nur kurz darauf hingewiesen. AlS „Anhang" ist dem Buch eine Ueverficht über die ausländische Gesetzgebung angefügt. Dr. 8. Giloah-vrnnue«. Teich, Kanal zu Jerusalem. Bon Dr. Carl Mommert, em. Pfarrer, Jerusalem. Mrt 9 Abbildungen und 1 Tafel. Leipzig 1908, E. .Haberland. 96 D., 3 11. Die vorliegende Monographie bietet eine Uebersicht über die gesamte Literatur und unsere bisherigen Kenntnisse von der Siloahanlage und berichtet über die .Resultate eigener Untersuchungen des Verfassers über Geschichte und Topographie des Brunnens, des Leiches und des Kanals. Die Siloahanlage ist bekanntlich ein auf die jüdische Königszeit zurückgehendes wasserbautechnisches Werk, das noch heute einigermaßen in Betrieb ist. Die Anlage befindet sich südöstlich von der Stadtmauer Jerusalems im Kiorontale. Der nördlichste Teil der Anlage ist die Stufenssuelle — von den Christen Marienbrunnen, von Josephus Badeteich Salomons genannt —, deren Wasser sich nach den Gesetzen der Heberwirkung periodisch — meist mehrmals am Tage — entleert und ttt alter Zeit nach verschiedenen i Richtungen abgeleitet wurde. Nach Süden führt erstens eine auf der Felfenoberfläche laufende Rinne, deren Wasser zur Bewässerung der Gartenanlage diente, und zweitens ein durch den Felsen geschlagener, etwa V* km langer Tunnel, der berühmte Siloahkanal. (Siloah, arab. SiltvLn, von daS abgesandte, abgeleitete Wasser, die Wasserleitung). Durch den Tunnel fließt das Wasser nach Süden in den Siloahteich. Am .Südausgang des Tunnels fanden 1880 badende Knaben .die berühmte Siloahinschrift, die älteste hebräische Inschrift, die bisher bekannt geworden ist. Sie enthält einen Bericht über die Entstehung der Anlage, ihre Längen- und Höhenmaße und die Technik der Ausführung. Sie berichtet, daß die Arbeit von.Norden und Süden gleichzeitig begonnen wurde, bis in der Mitte eine Spitzhacke auf die andere traf. Diese Stelle ist übrigens genau zn bestimmen, da die Richtung der Meißelstriche in den beiden Hälften des Tunnels die entgegengesetzte ist. Die fast doppelte Länge des. Tunnels gegenüber der Luftlinie, viele blinde Seitenwege und einige zur Oberfläche hinaufführende Schächte beweisen, daß man den Schwierigkeiten der.Richtungorientierung nicht gantz gewachsen war. Man war bisher meist geneigt, den Bau der Anlage auf den König Hiskia zurückzuführen und! sie mit der im Buche der Könige, .in der Chronik und bei Jesajas erwähnten Leitung zu identifizieren. König. Hiskia ließ, als das Heer der Assyrer heranrückte, das Wasser der außerhalb der Stadtmauer befindlichen Quelle durch einen Kanal in einen — wenigstensdamals — innerhalb der Stadtmauer gelegenen Teich ablerten. Durch mancherlei Beweise — chronologische^ philologische, strategische und technische —, denen der Verfasser noch neue hinzufügt, scheint aber diese Annahme abgetan zu sein. Vielmehr scheint der im Westen der Stadt außerhalb der Mauer befindliche Teich Birket Mamma, vessen Ableitungskanal übrigens auch erhalten ist, mit jenem in der Bibel' erwähnten identisch zu sein, während die Siloahanlage in ihrer ganzen Ausdehnung vom Verfasser ans mancherlei einleuchtenden Gründen aus den König Salom» zurückgeführt wird. Ueber den Zweck der unterirdischen Ableitung des Brunnenwassers bestehen, da strategische Gründe .hier nicht in Betracht kommen, nur Vermutungen, und der Verfasser läßt in dieser Frage seiner lustig dahergaloppierenden Phantasie die Zügel schießen (woinit keineswegs gesagt sein soll, daß, er nicht das Richtige erraten haben mag). Auf das historische Kapitel folgt das topographfche. Es wird eine genaue Beschreibung der drei Teile der Anlage auf Grund der Literatur und eigener Untere suchungen gegeben, wobei sich besonders bei Teich und Quelle dadurch Schwierigkeiten ergeben, daß in späterer Zeiten allerlei hinzu-, daneben- und darübergebaut worden ist. So stammen die ca. 30 Stufen, die zur Marienquelle hinabführen, sicher aus späterer Zeitz sie mußten angelegt 'werden, um durch die Erdschicht, die der Schutt von Jahrhunderten über der Anlage gebildet hatte, wieder zur Quelle zu gelangen. Das 3. Kapitel behandelt die Beschaffenheit des Wassers der Anlage. Es sei nur erwähnt, daß es sich wegckl seines salzigen Geschmacks kaum für Trinkzwecke eignes daß es also für das Projekt der Wasserversorgung der Stadt, dessen Berwrrklichung wir naher zn vommen scheinen, nicht in Betracht kommt. Das Massiv wird von den Bewohnern des anliegenden Dorfes (Kaft SilwLn) zur Wasserversorgung der Gemüsefelder hönutzt. Das vierte Kapitel behandelt die interessant Frage des Wasserzuflusses zum MarienbrunNen. f* von denen, die in dem Brunnen eine natürliche £Xi annehmen, wird zugegeben, haß hier von Mens« Hand 'nachgeholfen'würben ist. Nun zeigt aber der faff et, daß die bisherigen Ansichten über diesen f aus sehr schwachen Füßen steyen; selbst Über die . trittsstelle des Wassers haben wir nicht genügend sichvG Kenntnisse. Verfasser vertritt nun die Ansicht, düst hier überhaupt kein lebendiger Quell vorlieg^^wniö&nge ein Werk' der D^enschrnAmd M 'Doch . , mir der Beweis für diese radikale Auffassung nicht lückenlos. An ber ihre Darstellung, alte Literatur) r , — ,. , und lebendig bleibt, ein Vorzug, der bekanntlich nit« eben häufig gerade archäologischen Arbeiten eigen 8a. Ltterarirede Notir. Zu der in der „Literarischen Notiz" in No. 48 'des „Israelit" aufgeworfenen Frage bezüglich ber Melodie N&'bnt erlaube ich mir folgenden Hinweis: Der Verfasser des w nD3D bemerkt zu 'r» roTin p)iD3w atf'Snn nwi..'OMLiriI vm rh pro rm> mbn in «om nma omp m* m rrwpw 'sb rwa nb wmr P'cbd p ♦mm« nrnn dp ruwr» nWwnöi Ich folgere hieraus, daß die richtige SangeLwesse der keine Trennung von dem nachfolgenden ' Worte hervorrufm sollte. — Wmn unsere Sangesweise dieses Tonzeichens tatsächlich trennend klingt, (mir fehlt zur Beurteilung gmügendes Mufikverständni«) so dürste dieselbe nicht der hier vom w nTOD gegebenen Charakteristik entsprechen, mithin also im Lauje der Zett Arnderungen erfahr« haben. — . „ Ich erinnere übrigens an die bekannte Tatsache, daß,, falls vor einem selbständigen Tonzetchm (*pD) zwei verbindende (DTTOPD) stehen, dem Sinne nach zwischen dm mtt Letzterm versehenen Worten meistens ein innigeres Berhälmts beste, t, als zwischen dem mtt diesen selbstständigen Tonzeichen versehenm Wort und dem unmittelWe vorangehendm. Der tfTp sollte diesem Umstande buM gerüngfügtge Pause oder Aenderung des TvnsalleS Rechnung tragen, für deren Notwendigkeit ich z. B. auf 5. B. M. Vil 15 verweise, wo die Worte QViiflÖ r)TD (Zwtt verbindende Tonzeichen) enger zusammen gehören aN. D'5nn (trennendes Tonzeichen mtt vorangehendem n*WD) indem sich das Attribut böse" nicht auf bezieht (selbst wenn man eS nach OnkeloS mtt „Äegypter"^ statt „Aegyptm" übersetzen wollte) sondern auf das Mt- DVEiD zu einem Begriff verbundene

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