Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 51 (24.12.1908)
- Date
- 1908-12-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6. Nr. 51 Der Israelit. . 24. Dezember 1908 ten Metzger erklärten, daß sie die bislang seitens des Rabbinats über ihre Geschäfte geführte rituelle Aufsicht zurückgeben und, um „ihren ' Geschäften den selbständigen Charakter zu wahren, auf die Aufsichtsführung des hiesigen Rabbinats verzichten", wurde weiter bekannt gegeben, daß auch diesen beiden Fleischereien rituelle Zuverlässigkeit nicht mehr zuerkannd werden kann. Nachdem somit den sämtlichen hiesigen bisher unter Rabbinats-Aufsicht gestandenen Fleischern die Aufsicht entzogen und für unsere Gemeinde- Mitglieder während drei Tagen rituell beaufsichtigtes Fleisches nicht erhältlich war, haben mit anerkennenswertem Eifer geführte Verhandlungen unserer Gemeinde-Verwaltung zu dem Resultat geführt, daß eine wohlrenommierte älteingeseffene Firma den Verkauf von rituellem Fleisch unter Rabbinats-Aufsicht übernimmt. Es steht nun zu hoffen, daß durch diese energischen Maßnahmen endlich für das hiesige Fleischwefen zuverlässige und geordnete Einrich- L jungen geschaffen sind. Straßburg, 17. Dezember. Die Frage der Reorganisation der isrelitischen Kultsverfassung ist hier, nachdem sie schon 1902 von Mülhausen aus in Fluß gebracht worden und keinen Erfolg gezeitigt hatte, wieder einmal auf der Tagesordnung. An, 10. Dezember referierte in einer zu diesem Zwecke einberufenen Versammlüng Herr Rechtsanwalt Dr. Dreyfus über dieses Thema. Nach längerer Rede schlug der Referent folgende Resolution vor: „Die Unterzeichneten geben hiermit ihrer Ueberzeugung Ausdruck, daß die bestehende Verfassung des israelitischen Kultus einer grundsätzlichen Abänderung dringend bedarf, und daß diese Abänderung in der Richtung vorgenommen werden muß, daß den Kultusgemeinden die größtmögliche Selbständigkeit" gegeben und daß die gesamte Kultusverwaltung in eine oberste Behörde zusammei gefaßt werden soll." Das Bureau wurde beauftragt, diese Resolution den Mitgliedern der Gemeinden zur Unterzeichnung vorzulegen, um sie dann dem Kaiserlichen Ministerium in Straßbnrg einzureichen. Die Klage über mangelhaftige Selbständigkeit der Gemeiuden in Elsaß ist durchaus nicht unberechtigt. Wie aber diesem Mangel durch eine mit noch größeren Machtbefügniffen ausgestattete Oberbehörde, wie sie der Redner im Auge hat, abzuhelfen sei, ist nicht leicht ersichtlich. Gesterrvictz. Wien, 20. Dez. In der Partamentssitzung vom 14. d. Mts. haben Abg. Dr. Straucher und Genoffen eine Interpellation über die antisemitischen Hetzereien in der Bukowina an das Ministerium Vienerth gerichtet, welche auch von zwei jüdischen Mitgliedern des Polenklubs unterfertigt wurde. Die Interpellation lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die antisemitische Presse, die trotz Staatsanwaltschaft und Gerichtsbehörden ungehindert gegen die jüdische Bevölkerung täglich zu Mord und Raub aufreizt und der es gelungen ist, in der friedlichen Bukowina durch systematische Vergiftung der öffentlichen Meinung die Gefahr eines Pogroms heraufzubeschwören. Speziell das „Bukowinaer Bolksolatt" zeichnet sich durch besonders blindwütige und blutrünstige Hetzartikel aus, von denen einige Proben der Interpellation als Belege beigegeben stnd. Man darf auf den Erfolg der Eingabe gespannt sein. Daß es so weiter in der Bukowina nicht gehen konnte, fühlte jeder und man weiß in allen jüdischen Kreisen den Abgeordneten aufrichtigen Dank dafür, daß sie die unhaltbaren Zustande endlich einmal zur Sprache .bringen. Der Jüdische Klub sandte an das türkische Parlament ein Begrüßungstelegramm, worin er dem Wunsche Ausdruck gab, das Jüdische Volk im Lande seiner Väter vereinigt zu sehen. Petersburg, 20. Dez. In der Wochenrundschau der letzten Nummer Ihres geschätzten Blattes wird die neuerdings von der Rechten in der Duma eingebrachte Interpellation bezüglich der Judenfrage als ein ungeschickter Vorstoß gegen Stolypin dahingestellt. Dieses, sowie ihre ganze Auffassung der Sache wird heute von der hier erscheinenden gut unterrichteten „Ruff. Korr." vollauf bestätigt. Sie schreibt: „Trotz des erschreckenden Elends, an dem die russisch-jüdischen Massen unter dem administra tiven und wirtschaftlichen Druck fast ersticken, trotz der immer sich wiederholenden Notschreie der in oen Städten und Flecken des russischen Territorialghettos eingepferchtem Millionen Juden nach irgendwelchen rechtlichen Erleichterungen, haben es die extrem rechten Abgeordneten der Reichsduma fertig gebracht, an das Parlament eine Interpellation betreffs des „unbefugten Aufenthaltes von Juden außerhalb des Ansiedlungsrayons" zu richten. Es handelt sich um eine?geringe Gruppe von Juden, deren weitere Berolgung wegen „unberechtigten Wohnens" in den östlichen Gouvernements laut einem Zirkular Stolypins vom 28. Mai d. I. einzustellen war. Stolypin hatte nämlich verfügt, daß Juden, die außerhalb des Ansiedlungsrayons bis zum 1. August 1906 gewohnt hatten, nicht weiter gestört werden sollten, auch wenn sie inzwischen das Wohnrecht eingebüßt hätten. . Wer die Verhältnisse kennt, weiß auch, daß die Zahl dieser „Begünstigten", d. h. derer, denen das primitivste Recht zu teil werden soll, im Verhältnis zur gesamten jüdischen Bevölkerung minimal, ja verschwindend ist. Zudem hat es das Zirkular dem Ermessen der lokalen Behörden überlasten, darüber zu entscheiden, welcher Jude der zu gewährenden Vorteile würdig sei. Und trotzdem Zeter und Mordio seitens der Antisemiten! Geberdet sich doch dabei der Verband des ruffischen Volkes — welche Selbstironie — als Wächter der Gesetze gegenüber dem willkürlichen Verfahren des Premiers. Da nun das befehdete Zirkular für die russischen Juden im praktischen Sinne fast bedeutungslos ist, so erhellt schon daraus, daß es der schwarzen Sippschaft eigentlich darum zu tun ist, die Tribüne der Reichsduma, die schon oft genug durch barbarische und zynische Ausfälle entwürdigt worden ist, zu neuen Hetzreden gegen fünf Millionen Menschen auszunutzen, die unter den russischen Verhältnissen in Wirklichkeit fast gar keine Vertretung im Parlament besitzen. Anderseits ist der Feldzug auch gegen Stolypin selber gerichtet. Schon vor einiger Zeit hat ja der berüchtigte, aber sehr einflußreiche Antisemitenhäuptling Graf Konownyzin durch eine Privatklage gegen den Premier den regierenden Senat dazu gebracht, daß er das genannte Zirkular als ungesetzlich bezeichnet hat. Dadurch ist aber der Premier in eine sehr schwierige Situation geraten, wenn er im Parlament eine Aktion verteidigen muß, die voin obersten Gerichtshof des Landes als „ungesetzlich" proklamiert worden ist. Oder sollte er — wie er es schon so oft getan — sich beugen und den Nachweis zu führen versuchen, daß das Uebel nicht so groß gewesen sei, da das Zirkular nur in sehr geringem Maße Anwendung gesunden habe?" Petersburg, 16. Dezember. Die deutsche Gruppe des Oktobristenverbandes hat unter dem Vorsitze Herrn v. Antrops eine Sitzung abgehalten, in der sie über ihr Programm zu entscheiden hatte. Das vorgelegte Programmprojekt' wurde .angenommender Annahme gingen sehr inlereffante Debatten voraus. Bei der Frage über die Anerkennung der Gleichberechtigung aller Nationalitäten beantragte Herr v. .Freimann, bezüglich der Judenfrage möge jedem Mitglieds freigestellt werden, in welchem Sinne es zu stimmen gedenke. Dagegen trat Herr Heuking mit größtem Nachdrucke auf, indem er ausführte, die Deutschen müßten schon mit Rücksicht auf ihre eigenen Interessen für die volle Gleichberechttgung aller Nationalitäten ohne Unterschied eintreten. Seine Anschauung gewann auch die Majorität und wurde zum Beschlüsse erhoben. Hoffentlich bringen die Deutsch-Russen, die den Schmerz der Verfolgung und Entrechtung wohl kennen, diesen Beschluß auch praktisch zur Geltung bringen, wozu ihnen die bekannte Interpellation der Rechten günstige Gelegenheit bietet. Warschau, 20. Dez. Die Bevölkerung Russisch-Polens besteht bekanntlich aus Polen, Russen und Juden, und da im kaufmännischen Leben alle katholischen und griechisch-orthodxren Feiertage, außerdem noch die russischen Galataae für alle Einwohner obligatorische Ruhetage sind, so ist der jüdische Kaufmann, der noch seine eigenen Feiertage berücksicht, ökonomisch von vornherein in einer äußerst ungünstigen Lage gegenüber seinen christlichen Konkurrenten. Es gibt Wochen, wo jüdische Geschäfte drei, vier Tage geschlossen haben: aber auch in ganz normaler Weise fallen mehr als zwei Tage in jeder Woche weg. Aus diesem ökonomisch-rechtlichen und konfessionellen Dilemma sucht man bis jetzt vergeblich einen Ausweg. Der kleine jüdische Handel leidet aber ungeheuer darunter, und mit ihm nicht nur diejenigen, die durch ihn ihr Leben fristen, sondern auch die Entwicklung von Handel und Industrie überhaupt. Auf einen ganz originellen Gedanken sind die witzigen Stadtverordneten tn Homeldie auch die Sonntags- und Sabbat-Frage lange drückte, verfallen: Sie beschloffen nämlich den jüdischen Geschäftsinhabern zu erlauben, die Läden am Sonntag während zwei Stunden offen zu halten unter der Bedingung, daß sie am Sonnabend ihre Läden auch für zwei Stunden öffnen. Es ist natürlich ausgeschloffen, daß bie erfinderischen Stadtverordneten von Homel einen Erfolg von ihrem Beschlüsse erwarteten, aber man glaubt in Rußland, auch offiziell den Juden zum Schaden noch den Spott hinzufügen zu dürfen. Türkei. Das Parlament. Konstantinopel, 13. Dezember. Die Freude vb der Konstitution, die bereits verrauscht schien, ist nun. anläßlich der Parlamentseröffnung wieder von neuem erwacht und zwar ist es nicht mehr heller, sinnloser Jubel, sondern' die innere, würdevolle Freude des fteien Bürgers ob des ihm gewährten Rechtes, das zu wahren er auch seinerseits fest erttschlossen ist. Der Verbrdüerungsdusel der ersten Freiheitstage ist einer ruhigen Achtung gewichen, welche nun allein das Verhältnis zwischen den Nationen aus-? macht. Jetzt, nachdem die Wahlschlacht mit all ihren unvermeidlichen Begleiterscheinungen vorüber ist, stnd alle vvm Bestreben beseelt, durch ihre Vertreter rm Parlamente für die gedeihe liche Entwicklung des Vaterlandes tätig zu sein. Das Parlament ist nun, wie Ihnen aus den Tageszeitungen bekannt fein dürfte, mit großem Pomp unter Anwesenheit des Sultans eröffnet! worden. Unter den 250 Deputierten sind fünf Juden, als Vertreter aus Konstantinopel, S a l o n i k und B a g da d. Der Zahl nach sollen, nach Berechnung Eingeweihter, die Juden bei den Wahlen genügend berücksichtigt worden sein. Denn, so sagen die Statisttker, die jüdische männliche Bevölkerung in der Türkei wird auf 250,000 geschätzt und wird also nach dem Gesetz, welches für je 50,000 Wähler einen Deputierten vor-