Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 51 (24.12.1908)
- Date
- 1908-12-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Der ^fttarlti. 24 Dezember. Seite 5; Nr. 51 gsnug sich den Liebeswerbungen entwand, die in feinen jungen Jahren der Antisemitismus so hoffnungsfroh, ja siegesgewiß mannigfach versucht hatte. Gerade bei der Lösung der sozialen Frage sahen wir ihn oft die Bahnen der biblischen Lehre wandeln, die in der Arbeiterfürsorge, in der Institution des Erlaß- und Jobeljahres noch heute mustergiltig ist. So möchten wir für heute dieses „politische Lied" schließen, ehe es wieder zu einem „garstigen" umschlägt. Wir Juden lieben es ja, 2112 "12*12 stets mit einem frohen Ausblick zu enden. Bon dieser schönen Sitte soll auch hier nicht abgegangen werden. A. M. orrespondenzen und M^achrichten. Aerrtsthe« gUtd}. Frankfurt a. M., 23. Dezbr. Anläßlich des am Montag, den 28. Dezember und folgenden Tagen dahier stattfindenden Bundestages veraystaltet der Bund jüdischer Akademiker am Dienstag, den 29. Dezember, Abends 9 Uhr, im Saale des Mekor-Chajtm-Bereines, Schützenstraße 2, eine öffentliche Versammlung (Bortrag deß Herrn cand. math. Max Munk-Köln über Aufgaben und Ziele des B. I. A.), zu der alle Mitglieder, sowie Freunde der Bundessache höjlichst eingeladen sind. Frankfurt a. M., 20. Dezember: Aus bem Bureau der „FreienBereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" wird uns geschrieben: '$)te zweite Lesung des Leh rerbefoldungs- Gesetz es in der Kommission hat einen überaus erfreulichen Erfolg zu Gunsten der jüdischen Lehrer insbesondere der Religionslehrer gebracht. Es wurde innerhalb des unter Mitwirkung der Parteien geschloffenen Kompromisses bestimmt, daß den an Privatanstalten charitativen Charakters wirkenden Lehrern beim Uebertritt in den öffentlichen Volksschuldienst die volle Dienstzeit unter Erlaß jeder Nachzahlung in die AlterszulaMaffe angerechnet werden sollte. Die gleiche Vergünstigung genießen die an isrhetttischen Religionfischulen wirkenden Leh rer beim Uebertritt in den öffentlichen Schuldienst. Auch diesen wird also die volle Dienstzeit angerechnet, ohne daß die als besonders drückend empfundene Nachzahlung' in die AlterszuWekaffe^geleistet zu werden braucht. Diese Beschlüsse werden in alln beteiligten Kreisen mit großer Befriedigung begrüßt werden urch efi ist dringend zu wünschen, daß sie sowohl int Plenum des Abgeordnetenhauses als auch seiner Zeit im Herrenhause Bestätigung finden. Berlin, 22. Dezbr. Die Tagesordnung der am 30. Dezember in Marburg stattfindenden Generalversammlung der Bereinigung traditionellgesetzestreuer Rabbiner lautet: 1. Berichte des VhHandes und der Kommissionen/ 2. Bortrag des Herrn Rabbiners Dr. H. Ehreutreu- Mnchen: (Pesachim 76, Aboda aräh 66) - 3. Zionismus: Referent Herr Rabbiner Dr. E. Goitein-Burgkunstadt, Korreferent Herr DistrKtsrabbiner Dr. P. K o h n - Ansbach: 4. Borrag des Herrn Oberrabbiners Dr. M. Lerner-!llMä:^Die Kompofiüon der Mischnah- 5. Religionsunterricht in lehrerlosen Gemeinden. Referent Herr Rabbiner Dr. M. Levin in Wreschen. Berlin, 17. Dez. Der Zentral-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens schreibt uns: 1. Der Zentral-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat in keiner Weise \u der Wahl des Dr. Mugdan beigetragen, solldern hat sich vollkommen neutral verhalten, da er in politischen Wahlen nur eingreift, wenn es sich um die Bekämpfung eines Antisemiten handelt. 2. Herr Justizrat Dr. Lövinsohn, der Ausschußmitglied des Zentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ist, hat niemals für Dr. Mugdan agitiert, sondern lediglich auf Anfrage erklärt, er werde aus Gründen der Parteidisziplin für Dr. Mugdan stimmen. 3. Die Zuschrift des Herrn Dr. Hans Kalisch ist in die Bereinszeitschrift nicht ausgenommen worden, weil sie sich in einer Weise mit der Persönlichkeit des Justizrat Dr. Lövinson befaßte, die dem Vorstand, durchaus unangemessen erscheint. 4. Herr Justizrat Breslauer ist weder Vorstandsmitglied des Zentral-Vereins, noch ist er Mitglied desselben. 5. Der Vorstand des Zentral-Vereins und Herr Justizrat Dr. Lövinson haben in einer öffentlichen Versammlung folgende Erklärung zu der Angelegenheit abgegeben: l Ter Vorstand des Zentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bezeichnet die Unterstellung, daß er in irgend welcher Weise die Wahl des getauften Juden Mugdan begünstigt habe, als eine böswillig? Erfindung. Ter Vorstand hat den Grundsatz absoluter Neutralität, wie in allen nicht gegen Antisemiten geführten Wahlkämpfen so auch bei dieser Wahl, streng befolgt und deshalb das von beiden kämpfenden Parieren an ihn gerichtete Ersuchen, in den Kampf ernz-ugreifen, abgelehnt. Von den an der Wahl beteiligten Vorstandsmitgliedern hat der größere Teil für den Gegenkandidaten des Herrn Tr. Mugdan gestimmt: einige haben auch für Professor Richert energisch agitiert. Ter Vorstand, welcher in dem Uebertritt von Glaubensgenossen Kum Christentum einen Krebsschaden für unsere Glaubensgenossen, wie für alle Staatsbürger, erblickt, und diesen Beweis mangelnden Charakters deshalb bekämpft, wo dies irgend möglich ist, bedauert, daß die in den Bezirken wahlberechtigten Glaubensgenossen nicht rechtzeitig die Kandidatur eines getauften Juden zu verhindern vermocht haben. Dadurch sind viele unserer Glaubensgenossen in einen schweren Konflikt zwischen der Wahrung der Parteidisciplin und ihrer persönlichen Auffassung gebracht worden, der ihnen hätte erspart werden müssen. Auch das in der Oeffentlichkeit viel erörterte Verhalten unseres um die Sache des Judentums überaus verdienten Vorstandsmitgliedes, des Herrn Justizrat Lövinson, findet seine Erklärung lediglich darin, daß er, nachdem seine Partei den Abgeordneten Mugdan einnial als Kandidaten proklamiert hatte, im Interesse der Parteidisciplin geglaubt hat, seine persönliche Auffassung zurücktreten zu lassen. Erklärung des Justizrats Dr. Lövinson: 1. Bei Aufstellung der Kandidatur habe ich_in keiner Weise mitgewirkt: ich habe von ihr nicht früher erfahren, als bis sie in den Zeitungen stand. 2. Bei der Agitation habe ich ebensowenig mitgewirkt. Ich habe keine Versammlung besucht, keinen Wahlaufruf verfaßt oder unterschrieben. Niemandem gestattet, meinen Namen unter solchen zu setzen, oder auch nur einen Wähler öffentlich oder privatim anfgefordert, für den Kandidaten einz>u treten. 3. Was ich getan habe, beschränkt sich lediglich darauf, daß ich erklärt habe, für den Kandidaten zu stimmen, der von der politischen Organisation, welcher ich angehöre, ordnungsmäßig prollamiert war. Ich habe auch gestattet, meine dahingehende Stellungnahme öffentlich kundzugeben. Etwaige Ueberfchreitunaen der Erlaubnis sind nur durch die Hitze des Wahlkampfes zu entschuldigen. 4. Ich habe mir diese Zurückhaltung auferlegt, nicht bloß, weil ich durch eine persönliche Agitation, wie ich bestimmt wußte, bei, vielen von mir geschätzten und rnir nahestehenden Glaubensgenossen Anstoß und Befremden erregt hätte, sondern auch weil ich eine Abneigung dagegen habe, Ehrenämter an eine Person zu übertragen, deren Charakterfestigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Die Tatsache der Taufe begründet für mich solche Zweifel. Berlin, 8. Dezember 1908. . gez. Dr. Lövinson. Wir verweisen im übrigen auf den Ausführlichen Bericht über unsere Versammlung vom 9. Dezember, der in der nächsten Nummer unserer Zeitschrift Ende des Monats erscheinen wird. (Wir nehmen von dieser Erklärung, die kaum Neues enthält, gern Notiz. Daß sie an unserer Stellungnahme nicht das Geringste zu ändern vermag, wird jedem, der sich, der' Mühe unterzieht, die Ausführungen des Zentral-Vereins mit denen der Artikel über diese Angelegenheit in der letzten Nummer unseres Blattes zu vergleichen, einleuchten. Die Redaktion.) Karlsruhe, 20. Dezember. Der Verein zur Wahrung des gesetzestreuen Judentums in Baden versendet einen kurzen Bericht über seine Vereinstätigkeit - im Jahre 1907 und 1908, in dem es heißt: „Die Arbeit der letzten Jahre galt fast ausschließlich den Vorbereitungen zu den Synodalwahlen. Die Wichtigkeit dieser Wahlen für die Gebetbuchfrage und für die ganze weitere Entwicklung der jüdischen Verhälniffe in Baden erforderte die Anspannung aller Kräfte. Wir setzten gemeinsam mit oen Zionisten, die ebenfalls das oberrätliche Gebetbuchprojekt bekämpften, ein Wahlbüro ein, dessen Sitz in Heidelberg war. Dieses Büro hat in der Wahltätigkeit Ausgezeichnetes geleistet und mit freudiger Unterstützung unserer Freunde in Stadt und Land in planmäßiger Weise für die Aufklärung der: Bevölkerung über die Gebetbuchfrage und die Bedeutung der Wahlen gearbeitet. Naturgemäß hat diese Arbeit nicht nur an die Tätigkeit der Mitwirkendenden außerordentlich hohe Anforderungen gestellt, sondern auch große Kosten verürsacht. Der Erfolg hat aber auch die aufgewendete Mühe reichlich gelohnt. Mit unzweideutiger Klarheit hat sich die badische Judercheit gegen das Gebetbuch ausgesprochen. 15 Gegner und 6 Anhänger desselben wurden als Abgeordnete in die Synode entsandt. Damtt war das Schicksal des Gebetbuches bestegelt. Der Oberrat versuchte zwar noch wenigstens einen Teil seiner Vorlage zu retten, aber vergebens. Der Entwurf mußte . zurückgezogen werden." Ueber das Wirken des Vereins im Einzelnen, sowie auch über die zukünftige Vereinstättgkett wird in der Generalversammlung eingeheÄer Bericht erstattet werden. Diese findet Sonntag den 10- Januar 1909, nachmittags 3'/, Uhr im Hotel Lion zu Karlsruhe statt und hat fotzende Tagesordnung: 1. Berichterstattung des Vorstandes übxr die Tättgkeit des Vereins. 2. Kassenbericht. 3. Neuwahlen des Vorstandes. 4. Anträge. 5. Bortrag des Herrn Moritz A. Loeb, Frankfurt a. M. Der Bericht schließt mit der Bitte an die Mitglieder, der Sache auch ferner treu zu bleiben und für dieselbe zu werben. Die Gebetbuchftage ist zwar für die laufende Synodalperiode erledig, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß sie wieder auftaucht und den Kampf von neuem aufnöttgt. Zahlreiche andere Aufgaben zwingen zu einem Zusammenwirken aller derer, die es mit her Sache des Judentums ernst meinen. Der Erfolg bei den diesjährigen Wahlen hat gtzeigt, daß durch zielbewußte Arbeit viel erreicht werden kann. Hannover, 22. Dez. Das Schächtwesen in unserer Gemeinde hat schon seit Jahren Anlaß zu vielen Klagen, Beschlüssen und neuen Anordnungen gegeben. Seit April 1907 ist neben Herrn Landrabbiner Dr. Gronemann in der Person des Herrn Rabbiner Dr. Freund ein zweiter Ortsrabbiner angestellt, dem vom Repräsentanten-Kollegium auch seit Mai d. Js. die Beaufsichttgung des Schächtwesens übertragen worden ist. Wegen ritueller Unzuverlässigkeit wurde am 18. d. Mts. auf einstimmigen Äntrag des Repräsentanten-Kollegiums einer Schlachterei die Rabbinatsaufsicht entzogen. Als hierauf in einem Zirkular die beiden anderen hiesigen. beauffilWg-