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Der Israelit · 1908-12-17 · Heft 50 (17.12.1908) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 50 (17.12.1908)
Date
1908-12-17
Page
– (sequence 23)
Language
German
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Am Freitag zündet man das Licht an, bevor das Sabbathlicht angezündet wird. Jedenfalls darf das Licht nicht vor 63 Minuten vor Eintritt der Nacht angezündet werden und muß eine halbe Stunde nach Eintritt der Nacht noch brennen können. Der Brauch ist bei Sabbathausgang verschieden. Einige zünden das Chanukkaylicht vor Hawdolöh, andere nach Hawdoloh an. In Schemoneh Eßrei und im Tischgebet wird 1 O’DJn bv eingeschaltet. Vergißt man es, braucht . man das Gebet nicht zu wiederholen. Man sagt ganz bbn alle acht Tage und nicht Jljrrn- Jahrzeiton werden nach dem Monatsdatum, nicht nach oem Chanukkahtag berechnet. Trauerreden dürfen am Chanukkah nickt gehalten werden und man fastet in diesen Tagen nicht. Die Klagen 3o$ef$. Als Josefs Brüder zu ihrem Vater heimkamen und ihm erzählten, daß Josef noch lebe und in Eine einflußreiche Stelle bekleide, wollte er ryren Worten zuerst keinen Glauben schenken. Nachdem er aber die Einzelheiten ihres Berichtes vernommen und die Wagen gesehen, die POT ihm geschickt hatte, lebte sein Gemüt nach Jahrzehnten zum ersten Male wieder auf. Jetzt hegte er keinen Zweifel mehr an chren Worten Denn wie der Midrasch bemerkt, hatte spi?1 mit seinem Sohne «pT in der Stunde des Abschiedes die HEDS von nSiJ? nen# besprochen. Das Wort mbty „Wagen" zeigt aber die gleiche Schrift wie niSir „Kälber". Beim Anblicke der Wagen kam sp#’’ daher das Gespräch in der Abschiedsstunde über das Kapitel der nöTO hSä in die Erinnerung. Der Inhalt desselben spiegelte sich in diesen Wagen gleichsam wieder, so daß diese sich wie ein Wahrzeichen Josephs darstellten und in «Spy die feste ueberzeugung hervorriefen : fidV leb t! Es war, als hätte rpT seinem Vater das Wort: »rrbw“ als Lebenszeichen übermittelt. Das Verständnis für diesen tiesinnigen £n"Tö können wir erst aus demHSTU* nSjtf? Abschnitte selbst gewinnen. Indes bereitet schon der bloße Wortlaut des EHIte die richtige Würdigung der rrfiritf nSjp - Lehre wesentlich vor. Zählt sie nämlich zu jenen Gebieten der Thora, deren Kenntnis und Pflege wir bereits längst vor rHlfifiltt bei unseren /TDK vermuten dürfen, so betrifft sie in ihrem innersten Wesen das Rein- Menschliche. . Und in der Tat! Schon die Stätte, an welche unser Problem uns hinansührt, weist darauf hin. (5. B. M. 21,1.) Zeigt doch (nö^K, die weibliche Form von D*7K dem Statthalter Gottes auf Erden), die Erde dem Menschen für seine hehre Bestimmung vermählt. Diese hervorragende Eigenschaft der Erde ist nun durch einen Mord einem öffentlichen Hohne preisgegeben worden. Das beweisen die Momente, welche die Ueberlieferung festhält. Sie sagt: «Sl Sä ]1öte iüb pun »S der Mörder bat sein Opfer nicht erwürgt, sondern mit der Waffe erschlagen. Die auf diese Weise entstandene Wünde deutet augenscheinlich auf einen Mord hin. NSNSV kS. Die Wirkung der Waffe war so heftig, daß der Tod schon eingetreten war, als der Leichnam gefunden wurde. Sä ptete nS. Der Mörder hat die Leiche nicht verscharrter wollte sie nicht den Blicken der Menschen entziehen,' vielmehr hat er sie mit Vorbedacht auf der Obeiffläche der Erde liegen lasten und damit deren sittliche Bestimmung geschändet. $0! es lag chm daran, daß der Erdboden -eit Ermordeten trage/ hätte er sein Opfer an einem Baume aufgehängt, so hätte er es dem Gebiet der n&ltt entrückt und nicht so entschieden die freche Höhnung ihrer sittlichen Würde vollbracht. Der^sraeltt. - jfete Hkür 23. Ar. 50 Schließlich: JTWSl Q'teN '2D Sj? *)X fbu Der Verbrecher hat die Leiche nicht ins Master geworfen, weil dieses nicht in engerm Sinne den Charakter der NteNtt besitzt. Und nun da in einer solch ausgedachten Veranstaltung die Bedeutung der ,*70*7# dem vollendetsten Hohne ausgesetzt worden ist, fehlt jede Kenntnis des Mörders. Diesem Umstande verdanken wir die erste hervorstechende Seite unseres Problems. Nachdem nämlich das oberste Gericht auf die vorgefchriebene Weife die dem Fundorte der Leiche am nächsten liegende Stadt festgestellt hat, nehmen drei Mitglieder ihres Gerichtshofes ein noch nicht zwei Jahre altes Kalb, mit welchem noch keine Arbeit verrichtet worden ist und das noch kein Joch gezogen hat. Dieses Kalb ist ein Symbol. Das Gericht spricht in ihm das innerste Wesen des Mörders aus. Die äußeren Personalien des Verbrechers und sein Aufenthaltsort sind nicht bekannt. Allein, welchem Stande und welcher Familie er auch angehören und wo immer er sich befinden mag, — er gleicht in jedem Falle dem in diesem Kalbe dargestellten Sinnbilde. Wie dieses Kalb, da es das zweite Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, noch nicht die Mutterreife besitzt, so ist ihm keine Zukunft auf Erden beschieden. Wie es noch keine Arbeit verrichtet und noch nicht am Joche gezogen, so hat er sich nicht dem Dienste der Menschheit gewidmet. Hätte er in nützlicher Arbeit seine Zeit verbracht, so wäre er niemals zu einem solchen Verbrecher geworden Das Kalb, welches auf diese Weise den unbekannten Mörder darstellt, wird von drei Mitgliedern des Gerichtshofes der Stadt, in deren Bezirk die Leiche aufgefunden worden war, in ein steiniges Tal hinabgeführt. Dort tötet man es durch einen Nackcnschnitt. Das Tal selbst darf nie wieder beackert und besät werden. In seinem steinigen Grunde findet das Kalb sein Grab. Bon dem Augenblicke des Hinabstiegs in das Tal wird das Kalb TfeWm "71DK d. i. jedem anderen Gebrauche entzogen und bleibt dadurch seinem symbolischen Zwecke erhalten. Allein es gilt keineswegs als plp und darf daher mit einem Fehler behaftet sein, der es zum p“ip untauglich machen würde. Es ist eben nicht ein Symbol des Ideals, wie etwa das Opfer im Tempel, sondern ein Symbol der Wirklichkeit in ihrem schrecklichsten Zustande. Es weist nicht die Pfade des Lebens, sondern den Weg des Todes, den alle Verbrecher wandeln, die mit frecher Stirn dem Sittenideale Gottes trotzen. Der Nackenfchnitt, den es erleidet, bricht in symbolischer Weise die Hartnäckigkeit, mit welcher der Mörder der Achtung Gottes, der Tauroh und der Menschheit zuwidergehandelt. Weil er die segensreiche Bestimmung der nö*7K geleugnet, findet er in einem unfruchtbaren Grunde, der nicht mehr beackert und nicht mehr besät werden darf, ein jähes Grab: I.TVDp 8N17 L!V. Wie deutlich leuchtet aber aus dieser von der Tauroh gezeichneten Berbrechergestalt die überall und stets beglückende Lehre des Judentums hervor. Das Kalb darf nicht ,W!tS sein, es darf also keinen Fehler besitzen, durch den es keine zwölf Monate mehr leben könnte. Es trägt somit nach menschlicher Kenntnis den Keim des Todes keineswegs in sich. So stand auch der Verbrecher nimmer unter dem Zwange einer sogenannten Berbrecheranlage. Auch seine ntetttt war durchaus minö. Erft seine freie Entcheidung führte ihn zu seinem Verbrechen — zum Tode. — Und ebenso ist seine rröttte wieder rein, nachdem er die hiniedge Todesstrafe erlitten: NN'te maste. Diese Tatsache findet eben vielleicht in der Bestimmungchren Ausdruck, daß das Kalb, obwohl es nicht durch Nv'tw, sondern durch einen Nackenschnitt getötet worden, vor nSteL rrtttelfö geschützt bleibt. Nach der Strafe gehört der Verbrecher wieder dem Bereiche der n-nte an. , ' In den bisherigen Handlungen und deren Folgen stellte das Gericht als stillschweigende Vertretung des ganzen Volkes in objektiver Weise das Wesen des unbekannten Mörders dar. Nunmehr bekundet es sein eigenes Verhältnis zu dem vorliegenden Falle und Mar bedeutsam in Gegenwart der Priester. Welchen Wert die mir» aus diese legt, erkennen wir leicht an dem Umstande, daß sie die Herkunft der Priester-aus dem Stamme 5. B. M. 21,5 mit Nachdruck vermerkt und die besonderen Obliegenheiten ihres Berufes aufzählt. Als wären wir nicht im Buche mp'i ihren heiligen Opferhandlungen gefolgt, als hätten wir sie nicht in Ktttt den Segen Gottes über uns aussprechen lassen, als wären sie uns nicht längst in ihrer Eigenschaft als erwünschte Mitglieder des Gerichtes und als ausschließliche Instanz beim Aussatze bekannt,— erfahren wir alle diese Momente aufs neue. Ihre wiederholte Nennung birgt Gesetze und Gedanken in sich, die auf die Lehre der nantf hSä ein helles Licht werfen. Der bemeffene Raum gestattet uns leider nicht, sie alle zu betrachten. Wir werden uns deshalb begnügen, im weiteren Verlause dieser Zeilen eines dieser Gesetze hervorzuheben — In Anwesenheit Her Priester waschen nun alle Mitglieder des Gerichtes derjenigen Stadt, weiche dem Fundorte der Leiche am nächsten liegt, über dem durch Nackknschnitt getöteten Kalbe ihre Hände,' sie sprechen damit vielleicht aus, daß sie an dem Verbrechen in keiner Welse eine Schuld tragen. Alle Mitglieder des Gerichtes legen dieses Bekenntnis ab, während, - wie wir schon angemerkt haben, zu den Handlungen an dem Kalbe selbst, die sich nur auf 808 objektive Wesen des Mörders bezogen, drei Mitglieder des Gerichtes genügten. Den Sinn der Händewokschung kleiden fie dann in die Worte: „Unsere Hände haben dieses Blut „nicht vergossen, und unsereAugen „haben ihn nicht gesehen!" Der babylonische Talmud, dem wir in unserer Ausführung folgen, bezieht dieses Bekenntnis auf den Erschlagenen, indem er von der Möglichkeit ausgeht, daß er entweder aus Mangel an Nahrung einen des Weges Kommenden angefallen habe, von diesem aus Notwehr erschlagen worden sei, oder daß er selbst auf der Landstraße angefallen worden und aus Mangel eines Begleiters dem Angriffe nicht habe widerstehen können. Demgemäß legen nach unserer Gemoroh die Richter das Bekenntnis ab: Der Erschlagene war nicht in unfern Bereich gekommen,' wäre dies wohl der Fäll gewesen, so hätten wir ihn mit einer Begleitung für seine . Reise ausgeftattet,- so aber tragen wir an seinem Unfall keine Schuld. Ferner haben wir den Erschlagenen nicht gesehenwäre dies wohl der Fall gewesen, so hätten wir ihn mit Nahrung versorgtso aber tragen wir an seinem Unfall keine Schuld. In diesem Bekenntnisse offenbart sich, wie uns scheint, das innerste Wesen der Lehre von nS2V . nanp. Es zeigt, wie weit der Pstichtenkreis der jüdischen Gerichtsbehörde reicht. Auch der entferntesten Möglichkeit der Gefährdung eines Menschenlebens hat sie vorzubeugen, und erst wenn jeder mit den Bedürfnissen des inneren und äußeren Lebens verseh«r ist, hat sie ihre Pflicht in vollem Maße erfüllt. Erst dann kann fie ja auch oie Gewißheit habendaß jeder Einzelne der Gesamtheit in der Lage ist, das jüdische Gesetz voll und ganz in freudige^ Hingebung zur Verwirklichung zu bringen. - s Jetzt verstehen wir die Wichtigkeit, welche die Tauroh der Anwesenheit der Priester bei diesem Bekenntnisse beilegt. Fassen wir deshalb an dieser Stelle das Moment ins Auge, welches wir aus der merkwürdigen Wiederholung her priesterlichen Aufgaben hervorzuheben gedachten^ 3$ •f ä ■s

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