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Der Israelit · 1908-12-17 · Heft 50 (17.12.1908) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 50 (17.12.1908)
Date
1908-12-17
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Gm 22. «r. 50. y^'Xrrr'r--- ':. •*■ ~:\l'fky*.■1V s: t*- p P rt K-: v. sP'!, noch stets Zeiten religiösen Verfalles, die Dis putationen und Angriffe, Verfolgungen und Verleumdungen heraufbeschworen haben. Es waren noch stets v'rrsrs jCFI) von dem Gesetze " " "ene — Juden, „die sich auf Seite der Ben Feinde des jüdischen Volkes stellten, te rrKölö die Sinne schmeichelnde Unsittlichkeit lieher war als die vom Judentum geforderte Sittenreinheit, ni?EH die gesetzlose Unaebundenheit lieber als die bei jedem Schritte auf oje Forderungen des Gesetzes blickende jüdische Pflichttreue, die pTO mit Bewußtsein und Absicht,' aus „Grundsatz" eine Vernichtung der jüdischen Gesetzeskunde und Gesetzestreue - anstrebt" (Hirsch: Tefillah z. St.) und daher das Vorgehen des Syrerkönigs eifrigst betrieben hatten. Die Feinde, die jüdischen Feinde des ge-etzestreuen Judentums haben noch jeher gewußt, daß Torahkenntnis -7^2 die Grundlage des Judentums bedeute. Sie wollten ein Verbot des Thorastudiums darum erwirken, wie sie sich immer bemühten aus dem Kinderunterricht die Kenntnis der Torah zu bannen. Hat es einen anderen Grund, wenn das Chumisch aus dem Lehrplan der „Religonsfchulen" fast ganz gewichen ist und aus den Chewraus zum Lernen Literaturvereine werden? Sind es wirkich ehrliche und reine„pädagogischen" Gründe — und können sie es innerhalb des Judentums sein, wenn sie die Schule als ausschließliche Domäne eines Standes betrachten laffen Mulen? Du, jüdischer Vater, sollst kein Recht haben, -eit Unterricht deines Kindes selbst oder durch eine dir genügende Vertrauensperson zu beaufsichtigen? Du hast die Pflicht für die Erhaltung der Torah in deinem Hause, bei deinem Kinde, zu sorgen, du hast deine Schuldigkeit als jüdischer Vater nicht getan, wenn du den Mut nicht dazu findest, einen wahren Torahlehrer und ein leuchtendes Vorbild für jüdisches Leben deinem Äinbe zu bestellen. Dem ernst gemeinten Kamps für Gottessache, einem Kamps, der mit „ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzem Vermögen" geführt wiro, steht heute Gott und Seine heilige Sache so nahe, wie ehedem. Nicht auf die Bielen, nicht auf die Namen von Klang, nicht aus die Notare ly hat er Seinen Namen gegründet und die Sache der Tauroh gestützt, sie zur Lebensbedingung des jüdischen Volkes setzend. Die Wenigen, die Reinheit und der Mannesmut sind die treuesten zuverlässigsten und darum auserwählten und berufenen Träger des göttlichen Namens. Und diese Tatsache, die durch die jüdische Geschichte seit Abraham bis auf unsere Tage hinab illustriert wird, läßt uns das dankerfüllte Bekenntnis sprechen: „Dir schufest Du einen großen und heiligenNameninDeinerWeltund Deinem Volke Israel schufest Du einen großen Sieg und Befreiung wie diesen Tag." Die Geschichte, die uns in den Büchern der Makkabäer überliefert ist, diese Erhebung des jüdischen Geistes gegen jede Knechtung und Knebelung, jede Verstümmlung und Vernichtung; sie bildet Die eigentliche Chanukkahgeschichte. Unverkürzt soll sie die Lebensanschauung unserer Kinder begründen und ihrer Lebenstat die Richtung geben. Denn die Arbeit, die die Sieger geleistet, will ein Vorbild sein für das ernste Streben jeder Zeit, die ihre überlieferten Heiligtümer zu verteidigen hat gegen innere Feinde und ihren Besitz aufs neue zu erkämpfen hat für sich und ihre Folgezeit. Nicht das Schwert allein in der Hand, auch die Kelle in der anderen! So bauten die Bauleute den zweiten Tempel. Den Sieg, den dir _Der JSraeRt. Makkabäer aus dem Schlachrfelve erfochten, nutzten sie aus, als Herren der Situation — im edelsten Sinne. „Nachher kamen Deine Söhne zur Wortstätte Deines Hauses, räumten Deine Machtstatte, reinigten Dein Heiligtum und stifteten diese acht Chanukkahtage, Dank zu bekennen und Preis zu zollen Deinem großen Namen". Zur Wortstätte braucht man nur zu „kommen," die Machtsiätte muß erst „geräumt" werden. Wird doch von den Gegnern des überlieferten Judentums das Buch der Thorah einfach zugeschlagen. Mit sieben Siegeln wird es verschlossen, damit seine Kenntnis dem Volke versagt bleibe. Alles Reformwerk in der mw in dem Gottesdienst des Tempels und des Lebens kann ja nur, gestützt auf die völlige Unkenntnis des Volkes vom Gottesgesetze vollzogen werden. Die „Verdummungsarbeit" wählen im jüdischen Kreis die „Aufgeklärten" für sich. Die Religions feinde müssen da ihre „Intelligenz" erst zum Opfer gebracht haben, bevor sie sich zu dem traurigen Beruf eines radikal , eologen Reform- Liberalen gebrauchen lassen. Das Volk muß daher wieder zur Thorah kommen, dann kommt die Torah wieder zum Volk, unter das Volk. Und kennt es erst Geist und. Gesetz, dann sind die Aufräumungsarbeiten bald getan. Ohne Thorah müht sich eine ' Herkuleskraft vergebens, die Reinigung zu bewirken von all den Nachahmungen und Nachäffungen, die aus der Synagoge eine Kirche und aus dem Thorahlehrer einen Pfaffen gemacht haben, die die Sittlichkeit in die Kunst verwandelt, die den wahren Dienst der Gesamtheit zur Farce einer äußeren Ehre erniedrigt und Ehrsucht und Schmeichelei, Lüge und Falschheit zu ihrem Boten bestellten, die dem Armen sein Recht genommen und vor den Größen der Vergänglichkeit erzittern. Ohne Thorah überall die nxvlv und das Heiligtum Schauplatz der niedrigsten Leidenschaften, die den Menschen nach dem Ausspruch der Weisen aus der Welt bringen. Nur durch die Thorah und wieder Thorah, wahrhafte Thorah, gründliche Thorah, gedankentiefe und sittlich hohe, wird das Heiligtum irr Gedanken und Wesen in Lehre und Leben wieder rein. Des zum Gedächtnis zünden wir die Lichter, des zur Mahnung stifteten sie das Chanukkahfest. Es leuchte das Licht in den Vorhöfen des Lebens z u e r st, im Heiligtum sodann, damit die Welt, damit die Judenheit selbst erfahre, daß noch die Schechinah ruht in Israel. II. Das Licht, als Sinnbild des Geisteslichtes der Thorah in Israel, die wieder leuchten möge, leuchten in den Vorhöfen des Tempels, in den Häusern, den Familien, kennzeichnet das Wesen des Chanukkahfestes. Es beziehen sich darum die gesetzlichen Vorschriften für dieses Fest hauptsächnch auf das Licht. Diese Vorschriften mögen in großen Zügen nun folgen. Das Licht soll vor allem die wunderbare Geschichte, aus der es sich herleitet, immer wieder im Andenken Israels und der Menschheit beleben. Die Chanukkahlichter müssen gleich hoch und in einer Reihe stehen. Jedes Licht muß einzeln erkennbar sein. Man darf alle Oele für das Chanukkahlicht verwenden. Olivenöl ist bevorzugt, weil dasselbe rm Tempel, gebrannt wurde. Dochte sollen von Baumwolle hergestellt werden. Als Ersatz für Oel kann man Wachskerzen nehmen, vermeide aber solche zu kaufen, die bereits für andere Kulte bestimmt waren. Geflochtene Kerzen können nicht gebraucht werden. Auch Talgkerzen benutze man nicht. Leuchter sollen aus Metall oder Glas, nicht aus Ton heraestellt sein. . Man darf auch Lampen als Chanukkahlichter anzünden. Nur müssen Dieselben gleich groß fein und in einer Reihe stehen. An einem Heuchler soll im allgemeinen nur einer anzünben. Im Notfall kann an den zwei ersten Abenden, vieLeicht auch an den drei ersten Menden ein Leuchter von zwei Leuten gleichzeitig gebraucht 17. werben. Es müssen in Dlesem Falle die äußersten Lichter rechts und links zur Verwendung gelangen-: damit zwischen beiden Lichtreihen ein gchöriger Zwischenraum bleibe, der erkennen läßt-daß zwei Leute ihrer Pflicht hier genügt haben. Man stelle die Lichter an das Fenster, da das Chanukkahlicht mit Bewußtsein entzündet werden und seine Bedeutung immer wieder betont und bekannt gegeben werden soll. Man kann es auch an die Der Mesusah entgegengesetzten Seite der Türe hinstellen. Es soll nicht niedriger als 30 em von dem Zimmerboden stehen. Jy der Synagoge zündet man das Chanukkahlicht nur darum an, weil sie der Versammlungsort der Gemeinde ist, die sich in ihrer Gesamtheit die Pflicht immer wieder zum Bewußtsein zu bringen hat, an die die Chanukkahgeschichte Durch ihr Erinnerungsdenkmal, die Lichter, gemahnt. Niemand aber hat seine Pflicht mit den Lichtern erfüllt, die in der Synagoge entzündet werden, auch derjenige nicht, der sie anzündet. Im Hause erwartet uns die Pflicht. Ein Trauernder soll in der Synagoge nicht die Lichter am ersten Abend anzünden, weil der zu sprechende Segensspruch irnrn? in großer Versammlung einen Ausdruck der Freude bedeutet. Man zündet die Lichter bei Einbruch der Nacht an. Sie sollen wenigstens eine halbe Stunde brennen. Ist man zu Beginn der Nacht beschäftigt, so kann man sie vor Nacht anzünden mit der Maßgabe, daß sie nicht vor 63 Minuten vor Nacht angezündet werden und weniastens noch eine halbe Stunde nach Eintritt der Nacht brennen. Kann man erst nach Eintritt der Nacht, das Licht anstecken, so darf man es noch solange tun, als noch einer der Hausgenossen wacht. Schlafen schon alle, so zündet man das Licht an, ohne den Segenssprnch dabei zu sprechen. Kurz vor Nacht soll man keine Arbeit und keine Mahlzeit mehr beginnen, nicht einmal sich mit Thorahstudium befassen, bevor man das Licht angezündet hat. Nur das Abendgebet soll man vorher verrichten. Ist das Licht durch den Wind ausgelöscht worden, braucht man es nicht wieder anzvAÜnben. Man vermehrt die Zahl der Lichter von rechts nach links, man zündet aber das linksstehende, d. i. das neu hinzugefügte, zuerst an. Der Leuchter in der Synagoge steht in der Richtung, von Osten nach Westen. Wir haben allgemein den Gebrauch angenommen, daß wenigstens jede erwachsene männliche Person im Hause ein besonderes Licht anzündet. Daß man auch die Kinder anzünden lassen soll, empfiehlt sich von selbst. Reicht das verfügbare Oel nicht dazu aus, daß alle Lichter mit einem Maß Oel versehen werden können, das für eine halbe Stunde genügt, so ist es besser, nur eins anzuzünden, das genügend lange brennt, als viele, die zu früh erlöschen. Muß man von seinem Vorrat an Oel anderen mitgeben, sodaß ein jeder mit dem Rest für alle Lichter ausreicht, so ist es besser, daß jeder ein Licht anzündet, als daß eineralle Lichter, die für den Abend erforderlich sind, anzündet, upd der andere keines. Alleinstehende Frauen müssen.Chanukkahlichter anzünden. Eine Frau kann für einen Mann ein Licht anzünden, sodaß er im Verhinderungsfälle und bei Abwesenheit von seinem Hause kein besonderes Licht anzuzünden braucht. Auch ein Armer muß sich Lichter verschaffen, müßte er selbst Habseligkeiten zu diesem Zweck veräußern. Die vor dem Anzünden zu sprechenden Segenssprüche sind in den Gebetbüchern zu finden. In der ersten halben Stunde nach Eintritt der Nacht und nach Entzünden der Lichter darf man sich ihrer nicht zu irgendwelcher Verrichtung bedienen. Man müßte denn ein zu diesem Zwecke „dienendes" Licht daneben anzünden. Wohnt man irgendwo anders als wo man die Mahlzeiten einnimmt, zündet man das Licht dort, an, wo man ißt. Bei einmaliger Einladung gllt das nicht. In diesem Falle zündet man zu Hause an.

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