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Der Israelit · 1908-12-10 · Heft 49 (10.12.1908) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 49 (10.12.1908)
Date
1908-12-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Nr. 49 Der JSraelit. 10. Dezember 1906 judacio entgegenzunehmen. Er wurde wegen dieser Weigerung vor Gericht mit einer Geldstrafe von 50 Frcs. belegt. Gegen diesen Spruch reichte Dr. Niemirower Berufung beim Tribunal in Jassy ein, das ihn jedoch abwies mit der Bemcündung, daß die Art, wie die Beweise vor Gericht zu fuhren und zu bekräftigen seien, nach rumänischem Gesetz dem Richter anheimgestellt ist, und daß die Weigerung des Dr. Niemirower demgemäß eine innere Admintstrationsfrage des Gerichtes sei, die von diesem selbständig und definitiv erledigt werden könne. Dr. Niemirower appellierte gegen dieses Urteil beim Kassations- Hof, der über diese Sache am Dienstag, den 24. November in seiner ersten Sektion unter dem Borsitz des Präsidenten ScarlaL Ferikyde verhandelte. Der frühere Justizminifter C. Dissehcu, der als Verteidigern des Dr. Niemirower fungierte, behauptete vor dem Kaffationshof, die Verordnung vom Jahre 1844, durch die dieser Schwur eingerichtet wurde, sei durch die neue Zivilprozeßordnung aufgehoben. Demgemäß hätte also der Jassyer Richter irrig geurteilt, wenn er sich auf die Dispositionen der Verordnung vom Jahre 1844 betreffend den Eidschwur more judaico berufen hätte, um den Eid unter dieser barbarischen Form zu erzwingen. Disseseu berief sich weiter auf die Rechtsprechung des Kassationshofes vom Jahre 1904, wo der Hohe Gerichtshof bestätigt habe, daß der Eidschwur more judaico, so wie er in der Verordnung von 1844 vorgesehen ist, ganz willkürlich und ungesetzlich sei und gegen die verfassungsmäßig gewährleistete Gewissensfreiheit verstoße. Nach derselben Rechtsprechung hatte der Kaffationshof festgesetzt, daß der Eidschwur nur vor dem Gericht geleistet werden dürfe, .und zwar sollte bei der Eidesleistung von'Juden statt des Kreuzes auf dem Richtertisch die offene Bibel, an der Stelle der zehn Gebote, aufgeschlagen werden. Nach einer halbstündigen Beratung hob der Hohe Kaffationshof das Urteil, durch das Rabbiner Dr. Niemirower wegen Verweigerung des Eides more judaico zu 50 Frcs. Geldstrafe verurteilt worden war, auf. Damit dürfte diese alte und immer wieder vom neuen aufregende Frage endlich beseitigt und der Eidschwur more judaico auch in Rumänien desinitiv abgeschafft sein. Des Ferneren wird darüber geschrieben: Im Ausland hat man vielfach nicht recht verstanden, warum die rumänischen Juden der Abschaffung des sogenannten Eidesschwures „more judaico“, des Judeneides, eine so große Bedeutung beilegten. Man hielt vielfach diesen Eidschwur für eine einfache konfessionelle Eidesformel, die zwar in einen modernen Staat nicht hineinaehöre, mit der man sich aber schließlich abfinden rönne. Diese Ansicht beruht auf einer mangelhaften Kenntnis der Prozedur des Judeneides. Dieser Eidesschwur ist von einem jüdischen Renegaten verfaßt und im Jahre 1844 vom Woiwoden Caragea durch eine besondere Verordnung (Anaforcua genannt) in Kraft gesetzt worden. Die ganze Zeremonie ist so teuflich raffiniert und so demütigend, daß vom Juden, der vielleicht nur als harmloser Zeuge zu fungieren hat, schon die Eidesleistung als denkbar härteste Strafe empfunden werden muß. Wie willkürlich und ungesetzlich die Forderung dieses Eides ist, beweist u. a. auch die Tatsache, daß er nur, wenn es dem Richter gerade so paßte, einem Juden aufgedrängt wurde, und daß er in vielen Provinzstädten schon lange nicht mehr bestand. In Focsani kämpfte vor einigen Jahren bereits Herr Dr. I. Nacht für die Abschaffung dieses ' Eidschwures und in Galati sowie in Bukarest wird er bereits seit Jahren nicht mehr gefordert. Dagegen hatten in Braila und in Jassy die Juden einen harten Kampf zu bestehen, der durch das tapfere Auftreten des Herrn Dr. Niemirower und den Spruch des Kaffationshofes vom 24. November d. Js. hoffentlich definitiv beendet ist. Ganz sicher ist das allerdings nicht, weil eigentlich nichts einen Richter hindert, morgen von irgend einem andern Juden diesen Eidesschwur wieder zu verlangen. Nach Artikel 24 des rumänischen Zivil-Gesetzbuches ist die Form des Eidesschwures eines Nichtchristen dem Richter anheimgegeben. Der Richter hat dabei allerdings den Artikel 21 der Verfassung zu beachten, der die vollständige Gewissensfreiheit und die Freiheit aller Konfessionen garantiert. Außerdem ist, wie der Kaffationshof bereits im Jahre 1904 und in dem Urteil vom 24. November d. Js. abermals anerkannt hat, mit der Abschaffung des Zivil-Gesetzbuches vom Jahre 1844 und dem Erlaß eines neuen bürgerlichen Gesetzbuches vom Jahre 1866 auch der Eidschwur woro judaico abgeschafft. Der Sieg, den die rumänischen Juden durch den Rabbiner Dr. Niemirower errungen haben, ist aber solange kein ganz vollständiger, als nicht der Justizminifter eine Verordnung erläßt, durch die ein für alle Mal den Richtern untersagt wird, den Eidschwur more judaico zu fordern. UalrilUna. Ein Conferfei. (Bon unserem Korrespondenten.) Jerusalem,^25. Nov. In einem in vielfacher Beziehung bemerkenswerten Artikel zu den Wahlen in Jerusalem in dem hier erscheinenden Srian, der doch gewiß von der Alliance nicht der orthodoxen Voreingenommenheit verdächtigt werden kann, ist das geistige Porträt A n t e b i s wie folgt gezeichnet : „Schon die Namen der Vereine, in deren Aui- Nage' er - A n t c b i — hier seine Heerschau entfaltet, sichern ihm pcn weitgehendsten (äinffuf; aus die jüdische Oesfenllichkeir. Er ist Leiter der Handwerks- und Webeschule, der Jka, Vorsitzender der Leihkasse der genannten Lrganisation, Inspektor der von der Alliance errichleten .Häuser, Vertreter beider genannter Organisationen, nötigenfalls auch der Regierung gegenüber. Alraft solcher Mandate war es ihm naturgemäß een leichtes, sich eine Machtstellung za erwerben und sich den unbedingten Gehorsam der Masse zu erzwingen. Wie jeder Beamte, der sich, im Besitze von Gewaltmitteln, über jede HxitcE erhaben fühlt, schreitet er über die öffentliche Meinung stolz hinweg und ist stets bereit, seinem persönlichen'Interesse das Gemeinwohl zu opfern und die Interessen der tsesamtheit in schlimmster Art zn gefährden. Um das Charakterbild Antebis möglichst genau zu zeichnen, seien hier einige Tatsachen, die nicht ins Wahlkapitel gehören, angeführt: Gleich den anderen minderwertigen' Beamten aus der „Goldenen Zeit" der ersten Ansiedlnng vergast auch Ante bi über die Politik, der er sich ganz hingab, seine eigentlichen beruflichen Ausgaben ... In der von ihm geleiteten fünsklajsigen Handwerksschule herrscht unbeschreibliche Unordnung.' Es fehlt an .Klassenlehrern und die neneintretenden Schüler müssen sich mit dem Unterrichte, den sie von den älteren Schülern erhalten, bescheiden. Es fehlt an Lehrmitteln, weil man sparen must. . . Daß ans diesem Hause tüchtige und fachkundige Handwerker hervorgehen, ist geradezu undenkbar, während die hier bestehenden deutschen .Handwertsschulen Ersprießliches leisten. Die W e b st n h l e, die unter äußeren Umständen vielen' Hunderten armen Familien in Jerusalem ehrbare Existenz hätten bieten können, wurden zu einem Wohltätigkeitsinstitut reduziert, das ein paar Dutzend Iemenesen genießen. Die .Häuser der Alliance sind so errichtet, daß sie den Armen keinen Nutzen bringen können. Die Leihkajse kann aber wegen der von ihr aufgestellten schweren Bedingungen kaum von jemand ernstlich in Anspruch genommen werden. So gehen dank der Gleichgültigkeit und dem Mangel an Verantwortungsgefühl dieses Beamten wichtige und äußerst kostspielige Institutionen zu- Grunde. Beachtet man, daß Antebi ein Zögling der Alliance ist, so wundert man sich nicht über den Geist, der in seinen Institutionen herrscht. Tie Schüler der .Handwerkerschnle lernen nur Französisch. .Hat aber Einer von Hause aus etwas hebräisches Wissen mitgebracht, so müßte man sich nur wundern, wenn er es nicht bald vergessen sollte. Getreu dem Grundsatz der Alliance bemüht kr d mit aller Kraft, seine Schüler nach allen Himmelsrichtungen zu versprengen, und kämpft mit jedem, der bodenfest im Lande bleiben will. Antebi ist Orientale, mit allen Charakterzeichen eines orientalischen Tyrannen -Herrschers. Er mißhandelt eigenhändig und durch seine Angestellten nicht nur die erwachsenen Zöglinge, sondern auch jeden Privatmann, der es wagen sollte, ihm zuwiderzuhandeln. Sern Benehmen Untergebenen' gegenüber ist derart, daß die Lehrer seiner Schule ihm gern aus dem Wege gehen und die Schüler mit unheimlichem Zittern seine Schule betreten, im Bewußtsein, alles, was zu es des Gestrengen Herz bedrückt, grausam büßen .müssen. . . Ein ähnliches schreckenverbrettendes Benehmen legte er an den Tag, als er vorübergehend das Amt eines Präsidenten der serfardifchen Gemeinde ausübte. In seiner öffentlichen Tätigkeit spielt er gern den Einsamen. Es fällt ihm nicht ein, an öffentlichen sozialen Bestrebungen teilzunehmen. Er arbeitet stets für sich und nach eigenem Gutdünken. So war es auch während der Teuerung. Er beschwor die gegenseitigen Eifersüchteleien derJasfner Vereine heraus und erklärte sich dann bereit, in das vereinigte Comits einzutreten, unter der Bedingung, daß ihm die Leitung übertragen werde. Lln sozialer „Kleinarbeit" beteiligt er sich nicht. Nur in wichtigen Angelegenheiten erscheint er ans dem Plane, um den Unwillen Atter zu erregen. An dem großen Chacham-Baschi-Strei.te vor zwei Jahren war sr am meisten beteiligt. — Alle die sich der Wahl Jakob Meijrs widersetzten, hatten tut Grunde nichts gegen die Person des Letzteren. Aber man sagte sich: „Wenn Jakob Meijr gewählt wird, so ist nicht dieser der Chacham-Baschi, sondern "){ ntebi Nach all dem ist es leicht zu begreifen, daß Antebi gegen das absolute Regime tu der Türkei, nichts einzuwcnden hatte. . . Dessen ungeachtet trat er gleicki nach Verkündigung der Konstitution der Fortschrittspartei bei und bekundete auch seinerseits große Freude ob der erlangten Freiheit. . Nun werden die Wahlmächenschaften des Herrn Antebi geschildert, wie sie unfern Lesern bereits zur Genüge bekannt sind. Der ungemein beachtenswerte Artikel schließt mit ben Worten: „So lange die Macht und der Einfluß in Händen wie die des Herrn Antebi liegen, in Händen eines Mannes, dem alle Volksheiligtümer nichts gelten und den: es ttur tun die Befriedigung seines Ehrgeizes zu tun ist, so lange solche Männer an der "Spitze stehen und unsere Geschicke leiten, ist keine Hoffnung vorhanden, aus der Klemme herauszukommen. Die Parole muß jetzt lauten: „Fort mit solchen Leitern,, solchen Beamten!" Die erste Arbeit soll eine gründliche Reinigung sein". vas [o?ia(e Problem im heiligen Lande. (Bon unserem Korrespondenten.) Jerusalem, 29. Marcheschwan. In einer Versammlung der Vorstände, Rabbiner und Notablen der Gemeinde, an welcher auch die Vorsitzenden und Mitglieder des Beth- Din der aschkenaisischen und sephardischen Gemeinden teilnahmen, und die.über die skandalösen Vorgänge verhandelte, welche von Männern, angeblich im Namen von terroristischen Vereinigungen, hervorgerufen, zu Blutvergießen, zu einer Lebensgefahr, zu einer Entweihung des jüdischen Volkes und zu einer Gefährdung der ganzen jüdischen Ansiedelung führten, wurde nach eingehender Beratung und Diskussion folgender Beschluß einstimmig gefaßt: „Es ist Pflicht eines jeden Juden, dem am Wohle seines Volkes gelegen ist, alles aufzubieten, um die Kraft" der genannten Verbindungen, die mit Gewaltmitteln operieren, und mit Drohungen und Einschüchterungen ihre Ziele zu erreichen suchen, zu schwächen. Es ist jedem Juden verboten, einen Arbeiter anzustellen, ober einem Manne irgend welche Arbeit zu übertragen, der'Mitglied einer solchen Verbindung ist. Dieser Bestimmung soll mit der Autorität,der Thora und der Gerichtskommisfionen der Gemeinden Jerusalems bindende Kraft gegeben werden. Andererseits soll eine Kommission gewählt werden, die, aus angesehenen Gemeindemitgliedern und Kaufleuten bestehend, von Fall zu Fall die Vermittelung und die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeiter übernehmen wird, die auch besonders darauf achten wird, daß die Arbeiter nicht ausgebeutet und Übervorteilt werden,^ und daß nach den Grundsätzen der Moral und Gerechtigkeit mit ihnen verfahren wird. Auch soll ein Komitee auf Neueinrichtungen bedacht, sein, welche die soziale Lage der ehrlichen' und ehrbaren Arbeiter, welche ernstlich gewillt find, sich von ihrer Hände Werk zu ernähren, nach allen Richtungen möglichst heben könnten." Veranlassung zu diesem Beschluß gab ein bedauerliches Vorkommnis der letzten Zeit, bei dem auf einen jüdischen Arbeiter von seinen Kameraden geschossen wurde, weil er in einem boykottierten Betrieb Arbeit annahm.

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