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Der Israelit · 1908-12-03 · Heft 48 (3.12.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 48 (3.12.1908)
Date
1908-12-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 6. Nr. 48. Der Israelit. 3 Dezember 1908 ausschließlich auf dem Wege des Lernens und Berst eh ens, auf dem Wege des alten, in Reformkreisen nicht sehr beliebten min -nv? gewonnen werden kann: „Nimm' die Gottheit auf in Deinen Willen Und sie steigt von ihrem Weltenthron." Ganz im Geist der christlichen. Theologie, die vom „Fluch", vom „Joche" des Gesetzes faselt, und die keine Ahnung hat, daß auf den „Tafeln die Freiheit wohnt", macht sich der Theologe Dr. Samuel über die Leute luftig, die am Sabbath „bei schauerlichen Regengüßen einen Schirm aufzuspannen sich versagen", wobei unseres Erachtens billig zu bezweifeln sein dürfte, ob die größere sittliche Stärke in der Furcht vor der Verletzung der Sabbatidee oder in der Herrn Dr. Samuel vielleicht plausibleren Furcht vor — dem Regen zu Tage, tritt. Der Samuel'sche Artikel ist mit diesen beiden Aper^uS natürlich i icht erschöpft — er enthält auch ernste und berechtigte Ausführungen, aber diese letzteren beweisen nur die traurige Haltlosigkeit des dem Gesetze entfremdeten Teiles der Judenheit, nicht die Tauglichkeit der Mittel, die von liberaler Seit^ als heilende Medikamente angepriesen werden. Halbheit, Unklarheit — das ist von je das eigentliche Charakteristikum des liberalen Judentums. Juden, die Juden heißen möchten, ohne es zu sein, die den Sabbath verherrlichen, ohne ihn zu beobachten, die nach der Vergangenheit schielen und sie zugleich mit Füßen treren, die einen Gott suchen, ohne den Mut zu haben, ihn zu glauben, die den wechselnden Götzen des Zeit bewußt sei ns ihr Innenleben unterwerfen, und die dennoch nicht stark genug sind, sich kühn und entschlossen vom alten Gotte Israels loszusagen. Gewiß — wir vermöchten auch diese jammervolle Inkonsequenz zu verstehen und liebevoll zu würdigen, verzichteten die Herren nur daraus, das Judentum selbst nach ihrem zwiespältigen Ebenbilde zu modeln. Diese Versuche haben Jahrzehnte lang im Dunkeln geschlichen, sie hatten, begünstigt vom Antisemitismus, in weiten Kreisen eine religiöse Begriffsverwirrung geschaffen, die uns in die höchsten Gefahren zu stürzen drohte. Die „Liberale Bereinigung" erneuert die alten Versuche mit offenem Visier! Sie sei darum wiederholt gegrüßt zur frischen fröhlichen Feldschlacht. Das Feldgeschrei — das lehren die liberalen Hefte aufs neue—lautet für uns : Es giebt nur jfitt Judentum, für das wir wie die Väter leben und sterben wollen. Was aber in jenen blaugrauen Heften sein Wesen treibt, das ist nicht Judentum, sondern — liberalerSubjektivismns. i LS>-W. »orrespondenzen und M^clchrichten. Aeutl'lties ffUidj. Frankfurt«. M., 1. Dezember. Die erste Lesung des Hehrerbesoldungsgesetzes in der Kommission hat zur Annahme zweier Bestimmungen geführt, die, wenn sie aufrecht erhalten bleiben, vom jüdischen Standpunkte aus aufs freudigste zu begrüßen sind. Bekanntlich tvar es als eine außerordentliche Härte empfunden worden, daß beim Hebergang von jüdischen Religionslehrern an öffentliche jüdische Volksschulen die im Religionsschuldienst verbrachte Dienstzeit dieser Lehrer bei Gehalts- und Pensionsberechnung überhaupt nicht angerechnet werden sollte, während für Lehrer an privaten Waisen-, Blinden-, Taubstummen und Jdiotenanftalten rc. die Anrechnung der privaten Dienstzeit mit zehn Jahren festgesetzt war. Infolge von Anträgen gleicher Tendenz, die seitens der Parteien des Zentrums, der Konservativen und der Freisinnigen in der Kommission gestellt wurden, ist die erwähnte Bestimmung (Anrechnung der privaten Dienstzeit bis zu zehn Jahren) auch auf „israelitische R e l i g i o n s s ch u l e n " ausgedehnt worden: eine Bestimmung die bekanntlich schon im Vorjahre und jetzt erneut seitens des „Bundes gesetzestreuer jüdischer Lehrer" gefordert worden war. Des werteren wurde beschlossen, die Dienstzeit an Privat-Volksschulen, welche gemeinnützigen Zwecken dienen und aus Mitteln der öffentlichen Wohltätigkeit erhalten werden, bei Uebergang an eine öffentliche Volksschule voll anzurechnen. Auch diese Bestimmung dürfte in einzelnen Fällen den jüdischen Lehrern sehr zu gute kommen. Es ist erfreulich, daß die Bemühungen der verschiedenen jüdischen Körperschaften, welche in diesem Falle im großen Ganzen parallel gingen, diesen Erfolg gezeitigt haben. Berlin, 28. Nov. Eine seltsame Begleiterscheinung des Wahlkampfes Mugdan-Richert ist es, daß zahlreiche Herren, die in spezifisch jüdischen Organisationen hervorragende Stellungen einnehmen, für den getauften Juden Dr. 2-<ugdan eintreten. Einer der Herren, Justizrat Dr. Lövinson, Syndikus des Verbandes der d e u t s ch e n I u d e n, hat im Oktoberheft der Zeitschrift des „Zentralvereins deutscher Staatsbürger. jüdischen Glaubens" seine Haltung zu rechtfertigen versucht. Darauf veröffentlicht Herr Dr. Hans Kalisch in der „Welt am Montag" einen Artikel, der viel Beherzigenswertes enthält. Folgeitde markante Stellen seien hier wiedergegeben: „Ich weiß, daß ich nicht das Recht habe, in diesen Blättern mit irgend jemand darüber zu rechten, welches Kommunalprogramm ihm zusagt, und ich weiß auch, daß die Zugehörigkeit zum Judentum nie ein Grund sein kann, auf öffentliche Rechte zu verzichten. Las sei Herrn Justizrat Dr. L. zugegeben. Gr kann wählen, wen er will, auch Dr. ^Mugdan. Aber die Frage ist, ob er seinem Willen die Richtung auf Dr. Mugdan geben durste, in Anbetracht seiner (L's) hervorragenden Stellung innerhalb des für seine Rechte kämpfenden Judentums. Ich habe nicht nötig, hier unsere Stellung zu den Getauften zu erörtern, jeder weiß Bescheid, aber alles Wehklagen und alle scharfen Worte Helsen da nichts, so lange nicht erkannt wird, daß es sich hier um eine Klasse handelt, die durch ihr bloßes Dasein nicht nur das stärkste Hemmnis der wirstichen Gleichberechtigung der Juden ist, sondern auch infolge gewisser - typischer Eigenschaften im gesamten deutschen Volke als kein erfreuliches Elenlent empfunden wird, oder doch empfunden werden sollte. Wer Leute dieser Schicht fördert, wird für seine Klage über die Zurücksetzung Ungetanster schwer Gehör finden. Es ist Pflicht eines jeden Juden, soweit es nötig ist, auch bei Andersgläubigen das Verständnis hierfür zu wecken. Wenn ein Jude Bedenken gegen einen getauften Juden äußert, so treibt er mit Nichten „jüdische Zentrumspolitik", er kommt nur einer Pflicht gegen die Allgemeinheit nach, die ebenso gut ein Christ erfüllen könnte, für die aber ein Jude allerdings der nächste dazu ist. Dringt er nicht durch, so entsteht ein Konflikt der Pflichten, der gelöst, aber nicht verschleiert werden muß. — — — — — — Wer sich beklagt, daß der Staat auf den Glaubenswechsel eine Prämie setzt, und damit doch wünscht, die Prämie werde nicht gezahlt, darf sich nicht selbst an dieser Prämienzahlung beteiligen, wo er über sie mit zu verfügen hat, nämlich bei den Ehren und Würden, die das Volk durch die Stimme jedes Einzelnen bei den Wahlen erteilt. Daß seit 1893 ketuer bürgerlichen Partei ein ungeiauster Jude als Reichs tagsabgeordneter angehört, ist bekannt. Auch für Herr Mugdan würden die Mittelständler, die „Post" und die „Staatsbürger Zeitung", nicht so eifrig eintreten, wie sie es tun, wenn er noch Jude wäre. Er erfreut ich auch im Reichstage großer Beliebtheit, die er nie >azu benutzt hat, diesen Herren auf ihrem eigensten Gebiete entgegenzutreten. Sollen führende Männer des Zentralvereins für ihn eintreten dürfen? Ter Verein leistet seit Jahren eine emsige und hingebende Arbeit für die Sache der Gleichberechtigung. Stellt er sich aber zu einetn Verhalten wie dem des Herrn Justizrat L. neutral, so sägt er den Ast ab, auf dem er sitzt. Wer die Zurücksetzung ungetaüfter Juden praktisch fördern will, der fördere getaufte Juden, der wähle Mugdan! Ich 3. gtauk sich 1 men. daß < ständ daß richte * wähl rechtt reitet Wahl wollt ließ i rst di verär Freu stehn auch die < zweit daten überh wähn samm jüdisö jüdiscl wie s« Qbeme fandei beirrt folge ruptic in de vollko )ender Libero Mitgl Schm Nieder mehrh Christ! war e rven äme < Lhristl Art w W 26. d. Deputi der jüi stehend Brünn Linz, E dem K« Ob Monai zu dür wobei Deputc Dr . A )en Di Judenl erwider Kultus wärmst hat im siunum hängliö schätze xm Wc Alückw imb da Schutze tristen i von feiner Frömmigkeit, seiner Selbstlosigkeit und von seinem wurwerbaren Lebenswandel geben. „Das war mein Lehrer. Das Gedächtnis des Gerechten werde uns alle« zum Segen. Die großen Wunder, die er vollbracht, und die noch größeren, die ihm die Welt nachgesagt hat, sie alle verschwinden gegen den Seelenadel, gegen die Uneigennützigkeit, gegen die Lauterkeit seines Charakters, der jeden Schritt seines Lebens äuszeichnete. Ein reicher Verehrer hat ihm zu Vesach ein ganzes Service von Neusilber und eine kostbare Garnitur von Christofle geschenkt und der Rabbi verbot irgend etwas von dem wertvollen Geschenk aus den Tisch zu stellen, weil die Leute glauben würden, es sei echtes Silber und er wolle sie nicht auf diese Weise täuschen! Glaubt Ihr nun, daß mein Rabbi die Täuschung im Geschäft erlaubt hätte, von der Ahr spracht- Und wie könnte sein Schüler, der nicht würdig ist, den Namen des Großen über die Lippen bringen, Itwas gestatten wollen, von dem er weiß, ß es sein Lehrer sicher verboten hätte?'(Forts, s) (Jüdische Kriegskosten.) Die jüdische Gemeinde ELM besaß aus dem Anfänge des vorigen Jahrnderts eine Schuld von 15,000 Talern (45,000 Mark),! aus verschiedenen Stiftungen entstehen war. Niemand wußte, woher die Schuld rührte und recht oft beschuldigten temperamentvolle Gemeindemitglieder ihre Vorfahren eines leichtsinnigen Schuldenmacheus. Ms die Gemeinde vor ein paar Jahren zum Umbau der €$tjttdaoge ein größeres Darlehen aufnahm, wurde das Darlchen um die oben genannte Summe erhöht und die Schuld gedeckt. Nunmehr wird dieses von den Vätern überkommene Erbe mit der Bauschuld amvrtvftert. Jetzt ist es gelungen, Dokumente ausfindig zu machen, die den Ursprung obiger Schuld Kar Nachweisen. Als am Anfänge des vorigen Jahrhunderts >e Kriegstruppen durch Lissa zogen, wurd: die damalige jüdische Gemeinde gezwungen, eine Krieasvre kontrrbutron von 15,000 Talern zu zahlen. Da arme Gemeinde aus eigenen Mitteln die für damalige Zeiten sehr hohe Summe nicht zahlen konnte, nahm sie mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörde die genannte Schuld auf. (Die Jude« in Dänemark.) Die Juden in Däneti Döfi mark haben in diesen Tagen den 25vjähriaen Gedenktag ihres Niederlasiungsrechts gefeiert. Christian XV., der zwei jüdische Leibärzte hatte, lud schon 1622 die Amsterdamer Juden nach Holstein ein, während im eigentlichen Dänemark Juden erst nach 1660 ersehenen. Friedrich der Tritte, der ihnen erst nicht besonders freundlich gesinnt war, gestattete aus Portugal stammenden Juden schließlich, im Lande umherzureisen und Handel zu treiben. Deutschen Juden wurde dagegen noch unter Christian V. die Einwnaderung verwehrt, was vielleicht noch weiterhin auf die geringe Vermehrung dänischer Juden Einfluß hatte, denn ihre Gesamtzahl beträgt nach antisemitischen Quellen heu- ,s nur 2500, — seit 250 Jahren! tigenta^ wirtschaftliche und nicht unvorteilhaften Einfluß ausgeübt. Muß Doch selbst ein so ausgesprochener Judengegner wie Hans Hertig-Halensee in einem Feuilleton der „Zettfragen", das den bezeichnenden Titel führt: „Das gelobte Land", und das die jüdische Gefahr für Dänermark schildern soll, wenn auch widerwillig, anerkennen: „Freilich spielen sie im dänischen Leben teils eine gewi^e Rolle, teils wird sie ihnen irrtümlich zuerannt: jte herrschen im Knanzleoen und in der Fabrikation der öffentlichen g, wozu auch Literatur und Krittt gezählt werden mag, d. h. sie stellen die höheren Formen der Verladung dar, die ja den Bahnbrechern für Judenfreihetten die besten Borwände und Streitmittel an die Hand liefern. Merkwürdig nur, daß die dänische Bevölkerungg selbst an dieser höheren Form der Berjudung nicht den geringsten Anstoß nimmt und sich wirtschaftlich wie politisch und kulturell dabei jedenfalls sehr wohl fühlt. (Die Kuttusgemeinden in Oesterreich.) Israelitische Kultusgemeinden zahlte man 1905 in Oesterreich 555, gegen 556 im Jahre 1900. Davon entfielen auf Niederösterreich 14; Oberösterreich 2 . Salzburg 1; Steiermark 1 (wobei zu bemerken ist, daß die in Kärnten und Kram wohnenden Juden zur Kuttusgemetnde Graz gehören); Triest, Görz unp Gradiska je 1 (bte in Istrien wohnenden Juden gehören zur Kultusgemeinde in Triest); Küstenland 2; Tirol keine; Vorarlberg 1; Böhmen 205: Mähren 50; Schlesien 10; Galizien 252; Bukowina 15 und Dalmatien. 2. (Eine Namens-Statistik.) In Warschau gibt es nach dem „Harnt" nicht weniger als 5000 Juden, die Kobn heißen, abgesehen von den 1600 Inden, die auf den Namen'Kahn hören. Au zweite Stelle kommt Schapiro mit 4500 Inhabern. Friedmann, Goldberg und Rofenberg haben je 3000 Träger. 2500Mann heißen Bernstein Silbe r b erg und Rubin'stein, 2000 G'vldstein, Levin, Schneider und Steinberg, lieber taufend Namensvetter vereinigen die Namen: Gründer, Zuckermann, Mabinvwitz, Silbermann, Goldman«, Hurwitz, Firrkelste^n, Nvfenblum, Eisenberg urw Reumann. VT. V

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