Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 47 (26.11.1908)
- Date
- 1908-11-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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rzidpung id^oji«])« Bcii rlif IA c.D-a. / Bund gefeftesfreuer jQdlfdier Lehrer Deutfdilands. Die diesjährige Generalverfamminng findet Montag, den 28. Dezember ISV8, vorm. 10 Uhr, zu Frankfurt a. M. im Kaufmännischen Verein, Eschenheimer-Anlage 40, statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes. 2. Kassenbericht. 3. Bundesthema : „Die Fortbildung des jüdischen Lehrers in Religionswissenschaften unter Berücksichtigung der in den einzelnen Kursen gemachten Erfahrungen." Referent: Herr Seminarlehrer 'E. Gut, Köln a. Rh.; Korreferent: Herr Distriktsrabb. Dr. Kohn, Ansbach. 4. Anträge und Mitteilungen. 5. Vorstandswahl. Anträge müffen 14 Tage vor der Generalversammlung bei dem Vorsitzenden eingereicht werden. Den Mitgliedern des Bundes wird sin Zuschuß zu den Reisekosten gewährt. Gemeinsames Esten ist vorgesehen. Auf Wunsch werden bei rechtzeitiger Anmeldung Zimmmer zu ermäßigten Preisen durch unseren Schriftführer, Herrn A. Hirschberg, Uhlandstr. 17 reserviert. Kollegen und Kolleginnen, sowie Freunde unserer Sache sind zur Teilnahme an der Generalversammlung herzlick eingeladen. Die Generalversammlung der „Freien. Vereinigung für. die Interessen des orthodoxen Judentums" findet ebensalls Montag, den 28. Dezember 1908, abends 7 Uhr, im Kaufmännischen Verein statt. Der Vorstand derselben lädt unsre Mitglieder zur Teilnahme freundlich ein. Der Vorstand. I. A.: Direktor vr. Kange, Vorsitzender. Die jüdischen ReHgioaslebrer in Bayern. Bon S-emmarlchrer L. Anfänger in Würzburg. Mit mehr oder weniger Hoffnung, je nach der optimistischen oder pessimistischen Veranlagung, haben wohl alle Religionslehrer Bayerns der Tagung des- Landesvereins im September entgegengesehen. Non possumus — das war das Resultat, denn mit der Vertröstung auf die 'Zukunft ist nichts getan. Die Religionslehrer hungern und hoffen weiter — „und abermals nach 500 Jahren will ich desselbrgen Weges fahren". Ich ftir meine Person gestehe offen, daß ich ein anderes Ergebnis nicht erwartet habe, und ich leite aus der Richtigkeit meiner diesbezgl. Voraussetzung das Recht ab, meine Anträge auf der Lehrerversammlung in Rothenburg. nochmals auf diesem Wege der Oeffentlichkeit zu unterbreiten und sie entsprechend zu motivieren, um so mehr, als mir von verschiedenen Seiten gesagt wurde, daß meine allerdings sehr kurz gehaltenen Darlegungen in Rothenburg nicht von allen klar erfaßt und richtig verstanden worden seien. Dingfelder gibt in seiner Denkschrift eine statistische Zusammenstellung der derzeitigen Gehalte der bayerischen Religionslehrer und berechnet den aufzubringenden Fehlbetrag nach der Differenz zwischen dem wirklichen Gehalte und dem gewünschten (1200 Mk.) aus 30,500 Mk., unter Zurechnung der Pauschale sür die Pfalz auf 37,500 Mk. Es war leicht vorauszusehen, daß schon allein die Höhe dieser Forderung den Landesverein abfchrecken mußte, beträgt sie doch fast das Neunfache des Bettages, den der Landesvereins bislang im Durchschnitt p. a. für Kultuszweüe auswendete. Es soll nun zunächst der Nachweis erbracht werden, daß die große geforderte Summe vom Landesverein gar nicht aufgebracht zu werden brauchte. Es ist unbestreitbare Tatsache, daß wir in Bayern eine ganz erkleckliche Anzahl von Gemeinden mit Religionsschulen haben, die für ihre Lehrer weit mehr tun könnten, als sie wirklich tun. An gar vielen Orten, wo man heute dem Lehrer 600 bis §00 Mt an Gehalt zahlt, konnten mit Leichtigkeit 1200 Mk. gezahlt werden. Hier ist, wie bereits jüngst an dieser Stelle ausgeführt wurde, nicht Leistungsunfähigkeit, sondern Leistungsunwilligkeit uud da ist ohne Zwang von oben her nichts zu machen. Diese Gemeinden tun ja ihre gesetzliche Pflicht, sogar noch mehr als ihre Pflicht, sie zahlen sogar- 600 Mk. Gehalt, während doch das gesetzliche Mindesteinkommen nach dem Jndenedikt twn 1813 nur 200 fl., d. i. 342 Mk .zu betragen braucht. Da sind wir aber nun an bem Punkte angelangt, wo der Hebel angesetzt werden muß und darum lautete mein Antrag in Rothenburg: „Es ist an die Regierung eine Petition zu richten, daß'das Mindestgehalt der Religionslehrer dem der Bolksschullehrer gleich festgesetzt werde, nämlich 820 Mk. in den 4 ersten, 1000 Mk. in den 4 folgenden Jahren, also nach dem zweiten Examen, und mit Erlangung des Definitivums, in der Regel nach 8 Jahren, auf 1200 Mk." Daß ehre solche Regierungseutschließung zu erreichen ist, wird von keiner Seite bestritten. Wenn aber einmal, das „Muß" da ist, dann wird schon Zng in die Angelegenheit kommen. „Die Menschen, in der Regel, verstehen sich aufs Flicken und aufs Stückeln und finden sich in ein verhaßtes Müffen weit besser als in eine bittere Wahl." Zunächst obliegt die primäre Pflicht der Gehaltsaufbringung den einzelnen Gemeinden. JHe. Gemeinde hat für sich evtl, den Nachweis zu erbringen, wie weit ihre Leistungsfähigkeit reicht: Da werden denn gar viele Gemeinden, die bis jetzt. 600—800 Mk. zahlen, einfach zugestehen müssen, daß sie noch mehr leisten können, der Bedarf an Unterstützung wird sich ganz erj^blich reduzieren, besonders, wenn auch die vom bayerischen Kultusminister zugesagten 4000 ML dann entsprechende Verwendung nur für rvirklich arme Gemeinden finden. Dann wird auch', der Landesverein leichter zu haben sein und so^ kann die weitere Frage, ob evtl, eine Zentralkasse durch staatlichen Zwang geschaffen werden müsse, einstweilen ruhig zurückgestellt resp. verneint werden. Die geplante Revision des bayerischen Judenediktes dürste ebenfalls kein stichhaltiger Grund dafür sein, daß man die Sache auf die lange Bank schiebt und etwa nach berühmten Mustern warten will, bis man den ersten verhungerten bayerischen Religionslehrer gesehen hat. Die gesetzliche Gehaltsnormierung adäquat den Verhältnissen der Bolksschullehrer ebnet aber den Weg zu einer weiteren Verbesserung, nämlich der Umwandlung von Religionsin Elementarschulen. Ueber die Bedeutung der Um-. Wandlung für die beteiligten Lehrer in einem Lehrerblatte schreiben zu wollen, hieße Eulen nach Athen tragen. Aber auch die Gemeinden. können nur dabei gewinnen, insoferne sie dann, von den ortsgemeindlichen Schulsteuern befreit sind. Die Sachlage ist also dann folgende: 1200 Mark Gehalt muß die Gemeinde außxinaen, einerlei ob sie Religions- oder Elementarschule: hat: bei ersterer muß sie aber auch noch ein' hübsches Sümmchen zur gemeindlichen Schnlkaffe zahlen, da ja die Kinder die christliche Orksschule zum Elementarunterricht besuchen; bei. einer eigenen Elementarschule spart sie diesen.' Posten, kommt also um mehrere hundert Mark? billiger weg. Unsere Gemeinden sparen ja gerne, sicher werden sie diese „Spargelegenheit" ergreifen, wenn — — — ja, wenn sie eben«, gesetzlich gezwungen sind, dem Religionslehrrr ebensoviel zu zahlen als dem Elementarlehrer. Unter den jetzigen Verhältnissen — die Denkschrift Dingfelder's zählt in Bayern 15 Stellen, d. i. 12-/o sämtlicher Religionsschuleu, mit weniger als 500, sage unb schreibe fünfhundert Mark Gehalt, 49 (Stellen, d. i. ca. 40 % mit weniger als 800 Mk. und 18 Stellen, d. i. . etwa 14 o/y, die nicht mehr als 1000 Mark tragen — kann man ruhig behaupten, daß die jüdischen Religionslehrer geradezu ungeheuerlich? ausaebeutet werden. (Schluß M*) .?5V" .?-? 'Vj.