Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 47 (26.11.1908)
- Date
- 1908-11-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Rr. 47 Der JSraeltt. 26. November. Seite 5 gedauert, und wie er geendet. Der Kampf zwischen den jüdischen Richtungen im Vaterlands dauert wohl schon zweimal 30 Jahre,***) und nicht weniger wesentlich sind die Differenzpunkte hier als sie dort waren/ und'wie dort, werden sie auch da dasselbe Resultat — die Trennung — zur Folge haben." -- S. R. Hirsch sprach fünf Jahre hierauf, im Jahre 1873, in seiner dem preußischen Abgeordnetenhaus überreichten Denkschrift die berühmten Worte aus: „Wenn die Anerkennung oder Nichtanerkennung eines großen folgeschweren Fundamentalgrundsatzes das Merkmal einer Konfessionsverschiedenheit bildet, so kann es ja keine größere konfessionelle Verschiedenheit geben, als zwischen dem Juden, der die Göttlichkeit und Unverbrüchlichkeit des auf Bibel und Tradition beruhenden jüdischen Religionsgesetzes anerkennt rc., und dem Juden, der die Göttlichkeit und Unverbrüchlichkeit dieses Gesetzes leugnet rc."- (Ges. Schriften, 4. B. S. 243.) Nun wollen wir einmal an der Hand unwiderlegbarer historischer Facda prüfen, ob der die Meinung der vaterländischen Orthodoxie verdolmetschende Sigmund Kraus die Unwahrheit gesprochen hat, und ob eben erwähnte berühmte Definition Hirschs nur auf die deutsche, nicht aber auch auf die ungarische Neologie anwendbar ist, wie diese Behauptung hier und da zwecks gewisser tendenziöser Ziele aufgestellt wird. Zu diesem Zwecke müssen wir aber diesen „das Merkmal einer Konfessionsverschiedenart zwischen Orthodoxie und Neologie bildenden großen folgeschweren Fundamentalgrundsatz" genau formulieren. , Nach Anleitung Hirschs basiert der große, das Unterscheidungsmerkmal abgebende Fundamentalgrundsatz auf folgenden klassischen Stellen: }ö min pt naian nt n» 'n *iai '2 v'vvn p nSi2 rrnnn bsna« iV’bki awn rwv |a nn"pn rna* nt piaaa pn sv ,-ta rrnnn?2 na« iS'öki ♦laacp 'aa mn nt .it tw'a nt i*pa nt pnpna pn awn- .nt2 'n W '2 „Ein Verächter des Gotteswortes ist nicht nur der, der die Göttlichkeit der ganzen Thora leugnet, auch wer die Göttlichkeit der ganzen Thora bekennt mit Ausnahme eines Verses, der nicht von Gott, sondern von Moses allein herrühre, ja auch nur mit Ausnahme einer ***) Seit dem Auftreten Chorins. Hierüber später. Nüance, eines rp, einer ttt/J/ von dem heißt es nn man ’a." (Sanhedrin 99».) /fllav und deutlich ist es aus der Thora, daß sie für alle Zeiten unabänderlich geboten rc. Würde daher irgend jemand aufftehen und sprechen: Gott habe ihn gesandt, ein Gebot durch Ab- oder Zutun zu verändern, oder irgend ein Gebot anders, als nach dem uns von Moses überlieferten Sinne zu kommentieren, oder der sagen würde: die Israel gewordenen Gebote seien nicht für immer Und für alle Zeiten, sondern' wären nur für ihre Zeit gewesen, für die sie gepaßt — so ist das ein Lügenprophet, denn er widerspricht Mosis Sendung rc." t.rnwn>niv' ,nvtn T», Maimomdes). „Drei aber sind Offenbarungsleugner.- ob einer die ganze Offenbarung oder nur einen Vers oder ein Wort der Thora leugnet und behauptet, das habe Moses aus sich selbst gesagt, oder er leugnet die Wahrhaftigkeit der Tradition und ihrer Ueberlieferer, oder behauptet die Abrogierung und Antigierung eines Gesetzes oder der ganzen Thora — in jedem Falle ist er ein Offenbarungsleugner." (ra ,naiun 'n npm t)- Nun mögen wohl die theologischen Hintermänner der Herren von der neologen Landeskanzlei, die Herren von und aus dem Pester Seminar und deren beamteten und nicht beamteten Gesinnungsgenossen von ihrem hohen Kothurn der mit dem schön schillernden Deckmantel der „Wissenschaftlichkeit" *) umgebenen vjppa FWbD ttnJlöK ganz stolz über derarttge, in ihren Augen „veraltete" Anschauungen, wie die eben zitietten, lächeln, dies hat uns hierorts wenig zu aenieren. Denn es bleibt unwiderlegbares Faktum, daß eben auf den in den zitierten Stellen zur klassischsten Ausprägung gelangten Fundamentalprinzipien das weithin leuchtende Gebäude des „alten, historischen, tradittonellen Judentums", dessen Erbschaft unsere neologen Brüder so gerne antreten möchten, basiert, und eine Erschütterung dieser Grundbasis auch die Erschütterung des daraus sich aufbauenden „historischen" Judentums zur unentrinnbaren Folge haben muß. Und es bleibt ein nicht minder unwiderlegbares Faktumdaß die Anerkennung dieser Fundamentalprinzipien all die dunklen Golutjahrhunderte hindurch das Band der Einheit um die Zerstreuten Israels geschlungen/ dieses Emheitsband aber am Beginne der Neuzeit durch die Assimllations- *) Uebrigens wissen wir, was wir von dieser „Wiffenfdjaftltdjfett" zu halten haben. sucht und Neuerungsbestrebungen unserer neologen Brüder zerrissen worden war. Daß die Neologen in Deutschland diesen einzig möglichen und wahren Einheitskitt verworfen haben, das wird nach den oben zitterten Worten S. R. Hirschs niemand, der von der beispiellosen Wahrheitsliebe und den umfassenden Kenntnissen dieses großen Geistesfürften in Jsroel auch nur eine schwache Ahnung hat, zu bezweifeln wagen. Nun wollen wir einmal sehen, ob, wenn wir den Maßstab erwähnter Fundamentalprinzipien an unsere heimatliche Neologie anleaen, nicht auch dieselbe für zu leicht befunden werden muß. So wollen wir nun die Entwickelung der ungarischen neologen Dogmatik, oder richttger Dogmenlosigkeit an der Hand eines kurzen historischen Rückblickes mit einigen stüchttgen Zügen charakterisieren. Der Begründer der ungarischen Neologie war Aron Chorin, Rabbiner in Arad, oder wie ihn der scharfblickende Verfasser des »,aiD ohn mit Zusammenziehung der Anfangsbuchstaben seines Namens und Titels kurz nannte: -,^ (siehe Chatham Sofer jyfa, VI, Nr. 86). Derselbe gab im Jahre 1818 zu Gunsten des damals gegründeten Reformtempels in Hamburg, in welchem unter anderen „Kleinigkeiten" wie z. B. Orgel und Aehnlichem auch ein neues Gebetbuch eingesührt wurde, woraus alle auf den persönlichen n'tga und auf die einstige Rückkehr Israels nach Palästina sich beziehenden Stellen ausgemerzt wuÄen, (Siehe Chatham Sofer, VI, 84—96, — Ele Dibre Haberith, Altona 1813, — Zeror Hachajim von Rabbiner Abr. Löwenstamm, Amsterdam 1820, neuere Ausg. S. R. Uihedy 1868), ein Gutachten ab**), worin er alle die von den größten rabbinischen Autoritäten als anttjüdifch bezeichneten Stücke nicht nur in Schutz nimmt, sondern als lobenswert empsiehtt. Die Wesensart dieses Mannes wird schon dadurch ins rechte Licht gerückt, daß er zu Ehren des Verfassers des Nogah Hazedek und des Anhanges Or nogah (dasselbe wurde von einem „fahrenden" Scholar, namens Libermann verfaßt und wollte die Zulässigkeit der Reformen in den neugegründeten Tempeln zu Berlin und Hamburg **) Wohl hat er sein Gutachten später zufolge Einschüchterung seitens seines gewesenen Jugendlehrers R. MofeS Münz, Oberrabbtner in Altofen, widerrufen (Ch. Sofer, VI. 93, 94, 95V — Ele dibre haberith, Ende.) doch verteidigte er nachher seine frühere Ansicht in seiner Broschüre Dabar' Beilo, Wien 1830. (Bgl. Jost, Geschichte der Jsr. 10. B., 3. Abt., S. 25.) Merkwürdigerweise hat der saarfblickende R. Mos. Sofer s. A. diesem formellen Widerrufe ChorinS schon im vorhinein Mißtrauen entgegengebracht, nnxn nmiTO in« laiK 'AN paoip 'nao mw üp mtrnnn n«t *fntm vüibp nra moan- 96)- ich es. Wie konnte ich dem ertrinkenden Knaben die Hand reichen, ick war ihm ja nicht vorgestellt?" Koppel Selrgmann mußte unwillkürlich lächeln über die feine Ironie und über die taktvolle Fqrm, mit der sein Gast die Rechtfertigung des deutschen „Derech Er^" so schlagend widerlegt hatte. Er ließ das Thema fallen und wandte sich an seinen Sohn mit der Frage, warum er erst, so kurz vor Schabbos nach Hause gekommen sei, er habe ihm doch schon wiederholt gesagt, daß er es am Freitag nicht auf den letzten Zug solle ankommen lassen?" Der Gefragte meinte, er wäre selber lieber früher nach Hause gekommen, schon wegen des frischen Flammkuchens, den's Freitag Mittag gibt und den niemand so gut zu backen versteht als die Mutter. Er sei auch schon frühzeitig fertig gewesen, aber als er eben seine Fahrkarte gelöst hatte, habe er den Peter Holzheimer von Ober-Döblenau getroffen, der auch eine Ravte nehmen uni> .hierher fahren wollte, um bei uns einzukaufen. „Er hat sich vor vierzehn Tagen verheiratet und will sich ein Geschäft anlegen. Ich sagte mir, wenn er jetzt hierherkommt, so kurz vor Schabbos, werden wir doch nicht, rechtzeitigfertrg, er wird dann vielleicht gar einem Konkurrenten in die Hände fallen. Deshaw sagte ich ihm, er könne die Zeit und das Geld, für die Reise sparen, ich hätte alle Muster hier und.er könne hier ebenso gut und ebenso billig kaufen. Seine Frau, die ihn bis zur Bahn begleitet hatte, könne dann auch mit aussuchen helfen; das leuchtete ihnen ein. Wir gingen in die Krone und in anderttzrlb Stunden hatte ich ihm seinen ganzen Bedarf im Bettag von 1100 Mark verkauft und gut verkauft. Was Meinst du, was er für den Schirung zahlt, für die billigste Sorte, die wir führen?" Der Vater legte bei diesen Worten Messer und Gabel aus der Hand und warf seinem Sohn einen flammenden, vorwurfsvollen Blick $u, den bie Mutter in die Worte übersetzte: „Bist du denn nicht recht gescheidt, Joseph? Am Schabbos hat man auch keine Ruhe vor deinen Geschäften? Wenn du dich nicht vorm lieben Gott und dem Schabbos schämst und nicht vor deinen Eltern, schon wegen Reo David dürftest du am Schabbos solche Gespräche nicht führen. Unser Gast muß ja meinen, er wäre itt ein Haus von Mechiallele Schabbos (Sabbat-Entweihern) geraten!" (Fortsetzung folgt.) (Kulturhistorische Kriminal-Prozesse.) Der bekannte Berliner Gerichtsberichterstattssr Hugo Friedländer, der seit mehr denn vierzig Jahren an fast allen Aussehen erregenden Prozeßverhandlungen als Vertreter der Presse teilgenommen hat, hat ein lesenswertes Büchlein erscheinen lassen — „Kulturhistorische Kriminalprozesse" —, in dem 'er aus dem Schatze seiner Erinnerungen düstere kriminalistische Bilder, die zum Teil schon der Vergessenheit anheimgefallen sind, zur Verwertung für den Kulturhistoriker wieder der Oefientlichkeit unterbreitet. Unter den knappen Darlegungen, die er gibt, befinden sich auch „Fälle", die aas das Schuldkonto des skrupellosen Antisemttismus zu setzen sind, .Fälle, bei denen der menschliche Irrwahn wahre Orgien feiert. Da ist der unseren Lesern zur Genüge bekannte Tisza-Eßlarer Ritualmord-Prozetz vor dem Kreisgericht zu Nieregyhaza, Süd-Ungarn, im Mai und Juni 1883. Der Verfasser schildert die wilde Judenhetze, die unter dem Schutze der Behörden losbrach. Schließlich wurden 15 Juden unter Anklage gestellt. Die Berhnadlungen dauerten mehrere Wochen. Inzwischen war die Leiche eines jungen Mädchens im Wasser aufgefunden und als die Vermißte rekognosziert worden. Ter Oberstaatsanwaltssubstitut beanttagte selbst Freisprechung aller Angellagten und zerpflückte vollkommen das Ritualmordmärchen. Das Gericht schloß sich ihm an. — In Dresden und Berlin stellten Hann die geriebenen Antisemiten ein angebliches Bild des Mädchens gegen 50 Pfg. Eintrittsgebühr zur Schau. Später wurde festgestellt, daß die ganze Sache Schwindel war und daß es sich um das Porträt eines anderen Mädchens handelte. Ferner berichtet der Verfasser über die Neustettiner Synagogen-Brandprozesse im Oktober 1883 und im Januar und Februar 1884 vor den Schwurgerichten zu Köslin und Kvnitz und vor dem zweiten Strassenat des Reichsgerichts. Im Sommer 1881 hatten Berliner antisemitische Hetzer in ganz Pommern und..besonders in Neustettin große Fudenrevolten inszeniert. Nun brannte auf einmal in Neustettin die Synagoge ab. Tie Juden sahen darin eine Gewaltat der Antisemiten, während diese behaupteten, die Juden hätten die Tat selbst begangen, um die Versicherungsprämie einzustecken. Fünf Juden wurden auch wirklich unter dem Hepp-Hepp-Gerschrei des Straßenpöbels vom Schwurgericht zu Köslin zu schweren Strafen verurteilt. Das Reichsgericht wies die Sache zurück an das Schwurgericht zu Könitz, das die Angellagten sämtlich freisprach. Alle angeblichen Belastungszeugen waren hier, da sie nicht durch das Geheul des Pöbels ermuntert wurden, umgesallen. Schließlich behandelt Fr. noch den Prozeß wegen des Skurczer Knabemnordes vor dem Danziger Schwurgericht im Jahre 1885. Auch in diesem Falle ging die aufaehetzte Menge gegen die Juden vor. Die gegen einen Juden erhobenen Beschuldigungen waren aber so haltlos, daß gar'nicht einmal Anklage erhoben