Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 43 (29.10.1908)
- Date
- 1908-10-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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29. Oktober 1908 Der Israelit. Seite 13 Ro. 43 sieht dabei vollständig, daß der Kantor in denjenigen Gemeinden, die von einem Rabbinatssitz entfernt sind, tatsächlich allein die Seelsorge ausübt. An den Kantor wendet sich in solchen Gemeinden, wer in Gewissenssachen einen Slat will, unb niemanb benft batan, ben entfernt wohnenden und ihm meist persönlich unbekannten Rabbiner aufzusuchen. Die Handhabung der Seelsorge durch den Kantor ist in Baden in Gemeinden ohne Rabbiner bislang üblich gewesen und das mußte der Oberrat bei seiner Auskunft in Betracht ziehen. Wer zur Ausübung der Seelsorge „berufen" ist> wird in Baden nicht durch Gesetzesparagraphen bestimmt, sondern durch die Umstände — ob ein Rabbiner in der Gemeinde seinen Sitz hat oder nicht — und durch das Ansehen der Kantoren, die in solchen Angelegenheiten stets gerne ihre Dienste zur Verfügung gestellt haben. Nun hat aber der Oberrat entschieden, daß der Kantor keine Befugnis zur Seelsorge hat. Hält der Oberrat an dieser Auffassung fest, dann werden sich die in Betracht kommenden Kantoren —' und es sind 'das nicht wenige — darüber schlüssig zu machen haben, ob sie in Seelsorge-Angelegenheiten noch eine Tätigkeit ausüben ober nicht, vielmehr den Ratsuchenden an den Rabbiner verweisen wollen. Dann aber wäre es Sache des Oberrats, den Rabbiner anzuweisen, sich so einzurichten, daß er diese Seelsorge auch spenden kann und dazu wären Reifen nötig, die die Fühlung mit den Bezirkseingesessenen und die Ausübung der Seelsorge ermöglichen. Das möge der Oberrat bedenken. Die badischen Kantoren aber mögen, wenn sie künftig in einer Untersuchungssache von einem Verhafteten zu Rate gezogen werden, ihre Dienste versagen, - sonst könnten sie leicht wider ihren Willen zum Polizeispitzel werden." Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Badische Oberrat den Wortlaut des .Gutachtens, worauf sich das Urteil des Landgerichts stützt, veröffentlichen würde. Wir halten es nämlich für unwahrscheinlich, daß der Oberrat der Auffassung huldigt, nur der Rabbiner sei zur Ausübung der Seelsorge berufen. Zweifellos übt auch der jüdische Lehrer eine seelsorgerische Tätigkeit aus, aber trotzdem ist er als Geistlicher im Sinne des Gesetzes nicht anzusehen und § 52 der Strafprozeßordnung schützt ihn deshalb nicht. In Fällen, wie bei dem in Frage stehenden, wird er gut tun, künftig seine Mitwirkung abzulehnen, worauf ja auch die obige Korrespondenz schon hinweift. Kranke zu besuchen, Trauernde zu trösten, Hilfsbedürftigen mit Rat und Tat beizustehen, kurz all das, was man unter versteht, wird der .jüdische Lehrer auch fernerhin in gewohnter Weise ausüben, auch wenn ihm die Anerkennung des Oberrats fehlt. Königsberg. Vergangenen Sonntag, 25. ds., fand im Epsteinschen Hotel in Königsberg die erste Versammlung des neugegründeten „Vereins gefetzestreuer jüdischer Lehrer und Kultusbeamten in Ostpreußen" mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßungen und Berichterstattung des provisorischen Vorstandes, 2. Ansprache des Delegierten der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums", 3. Vortrag: „Die Stellung des gesetzestreuen Religionslehrers zu dem religiösen Standpunkte des Elternhauses", Rabbiner Dr. Liebermann - Königsberg, 4. Statutenberatung, 5. Fortbildungskurse — Referent: Wolkowsky- Königsberg, 6. Wahlen, 7. Freie Besprechungen und Anträge. Wir werden über den Verlauf dieser Versammlung demnächst eingehend berichten. Wir begrüßen die Gründung dieses Vereines mit dem Ausdruck lebhaftester Genugtuung und wünschen ihm eine gedeihliche Entwicklung zum Besten unserer gemeinsamen Sache. Aus der Provinz Posen. In letzter Zeit sind in unserer Provinz Zweifel darüber aufgetaucht, ob Lehrer an öffentlichen jüdischen Volksschulen als Repräsentanten oder Mitglieder des Vorstandes der Synagogengemeinden gewählt werden dürfen. Ein diesbezüglicher Minifterialerlaß für Synagogengemeinden in der Provinz Posen besagt, daß Kultusbeamte in her Gemeinde, wie Kantoren und Schächter, weder aktives noch passives Wahlrecht besitzen. Dahingegen besitzen Lehrer an staatlichen Volksschulen dieselben Rechte wie die anderen Mitglieder der Gemeinde. Briefkasten. Kultusverwaltung in Hammelburg! Wir verurteilen es gleich Ihnen aufs schärfste, wenn jüdische Lehrer bei ihrer Flucht in die Oeffentlichkeit sich an nichtjüdische oder gar antisemitische Zeitungen wenden. Was aber den sogenannten Kontraktbruch anlangt, so geben wir Ihnen zu bedenken, daß sich heute kein Arbeiter, ja nicht einmal ein Dienstmädchen eine unwürdige Behandlung gefallen läßt. Ohne Kündigung legen sie die Arbeit nieder und klagen beim Gewerbegericht sogar noch mit Erfolg auf den Lohn bis zum Ablauf ihrer vereinbarten Dienstzeit. Kann man es dem jüdischen Lehrer da so ganz verdenken, daß er — immer vorausgesetzt, daß religiöse Interessen nicht geschädigt werden — vorzeitig ein Vertragsverhältnis löst, das für ihn vielleicht ganz unerträglich geworden ist? Unsere Gemeinden besitzen als Arbeitgeber leider noch recht wenig sozialen Sinn und es ist hohe Zeit, daß darin eine Aenderung eintritt. Schaareh Limmud» hebräische Lesesibel von I. B. L e v y, zweite, vermehrte Und verbesserte Auflage. Verlag von M. Lehrberger 8c Co., Rödelheim, Preis 40 Pfennig. Der Verfasser hat seine Lesesibel, von der nun die zweite Auflage vorliegt, einer gründlichen Umarbeitung unterzogen und sie hat dadurch bedeutend an Wert gewonnen; sie gehört heute zu unseren besseren Fibeln; in mancher Beziehung übertrisst sie sogar unsere besten. So möchten wir vor allem auf die fast inustergiltige Behandlung des Schwa mobile in Uebung 23 Hinweisen. Wer auch nach mancher anderen Richtung hin hat sich das Merkchen sehr zu seinem Vorteil geändert. Vor allem ist der Lesestoff bedeutend vermehrt, teilweise sogar verdoppelt worden. Selten vorkornrnende Wörter sind fast gar nicht mehr verwandt. Die Leseschwierigkeiten treten erst am Ende der Buches auf und es ist ihnen in genügender Weise Rechnung getragen. In dieser Beziehung hätten wir nur noch den Wunsch, daß das V als ft) in der letzten Zeile von Uebung 7 später austreten möchte. Nicht ganz einverstanden sind wir mit Ver Behandlung des V und B* mit Cholemfunktion in Uebung' 18, da wir hier die nötige Konsequenz vermissen. Am Ende von Uebung 23 wäre noch ein Abschnitt, das Schwa mobile unnr wie ijj-j u. a., einzufügen. Pielleicht entschließt sich Herr L., dem Vorgänge Kleins und Abrahams folgend, bei einer späteren Auflage doch noch einige übersetzte Vokabeln in die Uebungen einzustreuen. Wir und mit uns viele andere Kollegen halten nämlich diese Methode für vorzüglich geeignet, der Langeweile des reinen Leseunterrichtes entgegenzuarbeiten. Aber auch in ihrer jetzigen Gestalt ist die Fibel durchaus empfehlenswert. euilleton Samuel da Nagiä. Eine-jüdische Erzählung aus der spanisch-maurischen Zeit. Erster Band. (Fortsetzung.) Man kann sich nun denken, wie der von dem Schattenfürsten bestallte Oberrichter seines Amtes waltete. Bestechung war noch das geringste, was man ihm vorzuwerfen hatte. Die Gerechtigkeit ward zur Härte, die Milde zur Schwäche und die Furcht vor den mächtigen Emiren ließ nie ein unparteiisches Urteil Zustandekommen. Großmütia überließ man die Juden dem Sunniten zur Schlichtung ihrer Rechtsstreitigkeiten, und da diese auf Handel und Gewinn im Lande ausgingen, boten sie dem stets für die Befriedigung seiner sinnlichen Gelüste geldbedürsttgeu Kalifen ein willkommenes Objekt der Ausbeutung. Als eines Tages einmal wiederum der Kalif eine größere Summe Geldes zur Veranstaltung eines prunkvollen Gelages notwendig hatte und sich deshalb an seinen Oberrichter wendete, hatte dieser gerade zwei Juden vor seinen Gerichtshof geladen und verlangte von der einen Partei, die er für sehr vermögend hielt, eine gewalttg große Beftechungssumme, damit er das Urteil zu deren Gunsten entscheide. Als diese Partei aher sich beharrlich weigerte, dem Richter irgend etwas zu zahlen, da sie behauptete, daß dies mit den Grundsätzen der jüdischen Religion unvereinbar sei, kam der Oberrichter in Wut und er suchte sich, wie einst sein würdiger Vorgänger Haman, an dem ganzen Volke Israel zu rächen. Die angesehenste Persönlichkeit der damaligen Judenheit des Landes war das Haupt der pumbeditanischen Hochschule, der Gaon Hai. Diesen ließ der Oberrichter gefänglich einziehen und aller seiner Güter berauben, sodaß ihm nicht einmal die Mittel zur Fristung des Lebens geblieben waren. Vergebens bemühte sich die ganze Judenheit, den bedeutendsten und einflußreichsten Mann seiner Zeit zu befreien, alle Mittel und Wege schienen aber vergebens. Der Emir, an den man sich beschwerdeführend wandte, lachte die Deputation aus, die bei ihm vorsprach. „Zahlt Ihr dem Kalifen," sagte er, „dann brauchen wir ihm nichts zu geben." Fatima blieben alle diese Vorgänge fremd, in den aufs kostbarste ausgestatteten Räumen ihrer Beschützerin lagen die beiden Frauen auf ihren Divanen, bedient von auserlesenen Sklavinnen, die ihnen in goldenen Schaaken köstliche Früchte und versüßtes Rosenwaffer reichten. Der Emir, der die Neigung der beiden Frauen, sich Künsten und Wissenschaften zu widmen, kannte, sorgte für die teuersten auf Pergamentrollen geschriebenes Handschriften, die syrische und arabische Übersetzungen des Aristoteles, des großen Weltweisen aus Stagira enthielten. Soeben brachte man ihnen ein Kommentar über die Schriften des großen Philosophen, das hundertfünfzig Jahre vorher Abu Juffus al Kendi, ein als Arzt, Mathemattker, Astrolog und Philosoph berühmter Schriftsteller verfaßt hatte und in dem er der arabischen Philosophie die Bahn gezeigt, auf der sie ihre größten Resultate gewinnen sollte. Die Frauen, deren hohe Denkkraft weit über das hinausragte, was man sonst von diesem Geschlechts zu erwarten gewohnt war, stritten darüber, wie weit die aristotelischeu Grundideen den Islam und wie weit sie das Judentum beeinflußt hatten und eben kamen sie darüber überein, wie seine Lehre von der persönlichen Einheit Gottes sowohl dem Islam wie dem Judentum in vollerem Maße annehmbar erschien, wie den christlichen Kirchenvätern, — als Fanfarenstöße ertönten, was ein Zeichen dafür war, daß der Emir bei den Frauen erscheinen und sich bei ihnen ein wenig die Zeit vertreiben wollte. Der Emir war guter Laune, sein Erzfeind Semsem ed-daula, der ihm in vielen Kriegen schon manche Niederlage bereitet hatte, mit dem er sich mit wechselndem Glücke dauernd befehdete, auf deffen Seite sich der Sieg immer mehr neigte, deffen Truppen sogar Baßrah bereits besetzt hatten und Chuzistan von den Beha ergebenen Türken gesäubert hatten, ward plötzlich jählings ermordet und sein Feldherr Abu Ali Jbn Nstads Hormuzwar ging darauf zu Beha über. Nicht nur Chuzistan kam wieder in seinen Besitz, sondern auch den Söhnen des Jzz ed-daula Bachtjar, welche Semsem ed-daula ermordet und dessen Länder an sich gezogen hatten, wurden Fars und Kerman wieder abgenommen. Der Emir wollte sich also nach diesen großen Erfolgen erheitern und ging, wie das in solchen Fällen seine Gewohnheit war, zu den Frauen. Ein ebenso tapferer Held wie gewandt in Rede und Sprache, führte er mit galanten Worten bei seiner Lieblingsgattin sich ein. „Der Tapfere," sprach er, von seinen Kriegen redend, „wird zum Waghals in der Schlacht, doch besiegter Fehl ist