Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 43 (29.10.1908)
- Date
- 1908-10-29
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 13 Nr. 43. 29. Oktober 1908. wurden bei einem Vermögensstande von 129.039.22 Mk. der Gesamtbetrag von.7435.42 Mark verteilt. Leider hatte auch der Tod in -unseren Reihen in dem Berichtsjahre eine verhältnismäßig reiche Ernte gehalten. Wir verloren den edelgesinnten S. Eldod-Fürth, der als Pensionist auf die Vereinsbezüge verzichtete und dennoch jährlich seinen Mitgliedsbeittag zahlte. Im kräftigsten Mannesalter schieden hin die Präparandenlehrer Joseph Braunold-Burgpreppach, A. Weiler-Nördlingen und I. Nordhäuser-Altenkundstadt. Wir beklagen ferner den Hingang des verdienstvollen Gründers und mehrjährigen Schriftführers unseres Vereins, des unermüdlichen und rastlos wirkenden Präparandenhauptlehrers N. Eschwege zu Höchberg. Aus Prag, wo er bei seinen Kindern seinen Lebensabend verbrachte, kam die Botschaft von dem Ableben des hochbetagten Kollegen A. Schwarz. Hieran anschließend wurde auch des 100jährigen Geburtstages Samson Raphael Kirschs gedacht, dieser gewaltigen Leuchte der Thora, dieses Fürsten im Reiche des Geistes. „Klar im Wollen, wahr im Wort, furchtlos in der Tat schrttt er seine Lebensbahn ab, die eine Segensbahn für viele wurde. Wir Lehrer sollten besonders jm Dankbarkeit seiner gedenken, denn seine Schriften sind für uns eine unerschöpfliche Quelle jüdischen Wissens!" Der wichttgste Faktor für das Bestehen einer Wohltätigkeitsstiftung ist ein geordnetes und wohlverwaltetes Kassenwesen. Daß wir uns dessen zu erfreuen haben, verdanken wir zum guten Teil der gewissenhaften Kassenführung unseres Herrn Dr. Braunschweiger-Würzburg, welches Amt er nunmehr 25 Jahre lang ununterbrochen verwaltet. Aus diesem Anlaß und weil er in diesen Tagen auch in jugendlicher Frische seinen 70. Geburtstag zu feiern das Glück hatte, wurden ihm vielfache Ehrungen zu teil und Dank und Anerkennung ausgesprochen. Unser Mitglied E. Wertheimer konnte vor kurzem das Jubiläum seiner 25jährigen Wirksamkeit in Hardheim begehen. Die Verwaltung ließ ihm aus diesem Anlaß ein Glückwunschschreiben zugehen. Unter Hinweis auf Herders Wort: „Wer die Witwen und Waisen unterstützen hilft, mit dem versöhnt sich die Erde, und er sich selbst mit dem Himmel", mahnte zum Schluß der Vorsitzende die Mitglieder unter Angabe der Mittel und Wege zu eifriger Tätigkeit für unsere Unterstützungsstiftung. Es folgte die Erledigung einiger geschäftlicher Punkte. Der Antrag Heimann-Plauen, dem 8 34 der Vereinssatzungen, wonach derjenige die Mitgliedschaft und damit alle Rechte und Ansprüche an den Verein verliert, wer vor Ablauf 10jähriger Mitgliedschaft eine Lehrerstelle in einem anderen Bundesstaate des deutschen Reiches annimmt, noch den Zusatz zu geben: „ooch werden in diesem Falle die geleisteten Jahresbeiträge «»verzinst zurückbezahlt", wurde nach Antrag der Verwaltung unter mehrfacher Begründung abgelehnt. In Ausführung des im vergangenen Jahre angenommenen Antrags Stern-Wanksurt a. M., wonach die Leistungen der Unterstützungsstiftung und die Beittäge Hierzu eventuell auf versicherungstechnische Grundlage gestellt werden sollen und daß es daher wünschenswert sei, sich mit einem Versicherungstechniker in Verbindung zu setzen, referierte der Vorsitzende über die unternommenen Schritte und teilte mit, daß ein einwandsfteies Gutachten bedeutende Kosten verursache. Me Versammlung beschloß, diese Frage — weil z. Z nicht dringlich — auf die nächstjährige Tagesordnung zu setzen. Die Versammlung nahm den Revisionsbericht über die Bereinsrechnung pro 1907 entgegen, erteilte der Verwaltung Entlastung und wählte als nächstjährige Revisoren die Herren N. Bamberger- Kitzingen und M. Hellmann- Würzburg. Die nächste Generalversammlung soll in Der JSraeltt Schweinfurt am 30. August 1909 abgehalten werden. Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten erstattete nun Dingfelder-Müncken. von der Versammlung lebhaft begrüßt, sein Referat: „Die rechtliche und materielle Besserstellung der israelitischen Religionslehrer in Bayern". Mit dem Referat verfolgte der Redner einen doppelten Zweck: Es sollte einen Kommentar bilden zu der Denkschrift, ferner sollten jene Gedanken, welche in den rein fachlichen und mathematisch-statistischen Ausführungen der Denkschrift sich nicht einreihen ließen, hier ihren Ausdruck finden. Was will die Denk sch rift sein? Sie ist ein Programm, das Programm des israelitischen Lehrerstandes in Bayern. Sie stellt ein Ziel auf: Gleichstellung der Religionslehrer mit den Volksschullehrern. Gleiche Vorbildung, gleichwertige Tätigkeit und Verantwortung berechtigt zur Ausstellung eines'solchen Zieles. Warum haben wir bis jetzt keinen Erfolg errungen? Wir konnten nicht klar und deutlich Auskunft geben über die Fragen: 1) Wie sind die rechtlichen und materiellen Verhältnisse des Religionslehrerstandes? 2) Was muß und was kann zur Hilfe geschehen? 3) Woher soll die Hilfe kommen? Die Denkschrift hat nach dem Zeugnis der berufenen Vertteter aus dem Lehrer- und Rabbinerstande, nach den Urteilen der Presse, nach den Äußerungen des Referenten im Finanzausschuß des Landtags und anderer kompetenter Personen, von denen der Referent besonders einen Brief des besten Kenners Her Rechtsverhältnisse der bayerischen Juden, des Universitätsprofessors Heimberger-Bonn, zitieren konnte, diese Fragen gelöst. Die Denkschrift beschäftigt sich 1) mit der Rechtslage, 2) mit der materiellen Lage des Standes. Der erste Teil dieser Ausführungen fand weniger Beachtung, wohl deshalb, weil Zahlen hier nicht sprechen konnten, die Erfahrungen einzelner aber in einer Schrift von allgemeiner Giltigkeit keinen Platz finden durften. Wie sieht es mit dem Recht der Religionslehrer? Alle einschlägigen Verordnungen sprechen nur von Pflichten. Von der Pflicht der Vorbildung und der Qualifikation zu dem Berus, von den Pflichten der Amtsführung, von den Vorgesetzten des Religionslehrers, von der Kontrolle über seine Leistungen im Haupt- und Nebenberuf. Von Rechten ist nirgends die Rede, hei vermeintlichem und wirklichem Unrechte, das ihm widerfährt, gibt es für den Religionslehrer keine Berufungsinstanz. Zur Illustration seiner Behauptung führt der Referent praktisch vorkommende Fälle an, und teilt das Ergebnis einer Audienz im Kultusministerium mit, die er nachgesucht, um sich über, verschiedene einschlägige Fragen zu orientieren. Erfreulich war nur das ehrende Zeugnis, welches der Herr Ministerialreserent dem beruflichen Wirken der israelittschen Lehrer ausstellte. Negativ wurde die Frage nach der rechtlichen und materiellen Besserstellung beantwortet. In der 128. Sitzung des Finanzausschusses, in welcher der Referent Dr. Schädler unter Hinweis auf unsere Denkschrift die Petition des Landesvereins, der Rabbinerkonferenz und des Lehrervereins wohlwollend unterstützte, erklärte Kultusminister von Wehner: Der Staat könne den Religionsunterricht an den christlichen Volksschulen reicht zahlen, geschweige denn an den Schulen einer nichtöffentlichen Kirche n g e s e l l s ch a f t. (Schluß folgt.) emerpoaaenre« u. ßacbricbtt*. Fürth (Bayern). Die mit G. unter* zeichnete Korrespondenz aus Bayern in der Pädagogischen Beilage zu Nr. 41 des „Israelit" hebt mit Recht die Schwierigkeiten hervor/, die sich der Beschaffung eines gediegenen Thora- Unterrichts für Zöglinge staatlicher Mittelschulen in manchen Orten entgegenstellen, und rühmte die Talmud Thora-Anftatt in Schwabach, die den auswärtigen jüdischen Schülern des dortigen Progymnasiums Gelegenheit zur Erwerbung guten jüdischen Wissens gewähre. Der Einsender spricht dann den Wunsch aus, daß derarttge Pflanzstätten der Thora auch anderwärts gegründet werden möchten, und empfiehlt speziell die Angliederung eines Alumnats für Nichtwaisen an die hiesige israelitische Waisenanstalt. Herr G. übersieht dabei ganz, daß Fürth eine Pflanzstätte der. Thora und der modernen Bildung an der seit 1862 bestehenden, früher unter dem Namen „Bürgerschule" bekannten israelittschen Realschule besitzt, die ihren Absolventen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst gewährt, und in der unttr anderen.Schülern auch sämtliche Knaben der israelitischen Waisen- Anstalt ihre Ausbildung in jüdischem und in profanem Wissen erhalten. Es kann sich also nicht um Gründung einer neuen Pflanzstätte der Thora, sondern nur um Errichtung eines Alumnats handeln, das auch Söhne minder bemittelter auswärtiger Eltern die Möglichkeit gewährte, sich Thorakenntnisse .und moderne Bildung in der diesen Zwecken dienenden Lehranstalt in Fürth anzueignen. Dem gesetzestreuen Kreise hier, der für die Erhaltung der israelitischen Realschule große Opfer bringt, ist die Begründung eines solchen Alumnats' im Anschluß an die Schule nicht gut zuzumuten. Ob die hiesige Waisenanstatt gewillt und in der Lage ist, sich außerhalb ihres bisherigen reichen Arbeitsgebietes noch eine neue, sicherlich sehr verdienstliche Aufgabe zu schaffen, dürfte wohl bezweifelt werden. Jedenfalls wäre es ein beachtenswerter Gedanke, die Vorteile, die die Ausbildung und Erziehung in einer Großgemeinde wie Fürth den.Söhnen ge* setzestteuer Eltern bietet, auch solchen, denen dieselbe bisher verschloffen war, zugänglich zu machen. Dr. A. F. Nachschrift der Redaktion: Unser H. G. Korrespondent hat bei seinem Vorschlag, dem Waisenhaus in Fürth ein Alumnat anzugliedern/ wohl in erster Linie an Schüler gedacht,die die dorttge israelitische Realschule besuchen. Solche Alumnate haben, wie das Beispiel des Schülerheims in Marburg beweist, den großen Vorzug der „Billigkeit" und ermöglichen es auch den minder bemittelten Eltern, ihren Kindern eine gediegene Bildung angedeihen zu lassen, die Tptt in ay min in harmonischer Weise', vereinigt. Bei der Fürther Wglsenanstak liegt die Sache insofern recht günstig, da alle Einrichtungen bereits vorhanden sind. Frankfurt a. M. .Die „Frankfurter Zeitung" brachte jüngst folgende Korrespondenz aus Baden: „Eine nicht uninteressante Rechtsfrage kam dieser Tage durch das Landgericht Karlsruhe (pur Entscheidung. Der Kantor einer größeren israelitischen Gemeinde Badens, die keinen Rabbiner hat, wurde in einer Untersuchungssache von einem israelitischen Unter* suckmngsgefangenen zu Rate gezogen. Selbstredend betrachtete es der betreffende Kultusbeamte als eine seelsorgerische Pflicht, dem Rufe zu folgen. Kurz da* raus wird er vor den Untersuchungsrichter geladen^ Er verweigert im Hinblick auf § 52, Ziffer 1 der Strafprozeßordmmg das Zeugnis, da er in Ausübung einer geistlichen Funktion gehandelt habe. Der Unter* Iüchungsrichter nahm den Kantor in Zeugniszwangsttafe, wogegen dieser beim Landgericht Karlsruhe Bv* chwerde emlegte. Dieses entschied Nach vorheriger In* formation beim Oberrat der Israeliten, daß der Kantor nach dem für die badische Landessynaaoge geltende» Recht im Sinne des 8 p2 der Strafprozeßordnung kein Geistlicher sei, weil er nicht zur Seelsorge, sondern nur zur Tätigkeit als Lehrer, Vorsänger und Vor* beter berufen sei. Diese Entscheidung des Landge* richts stützt sich augenscheinlich auf die Auffassung des Oberrats, der als zur Ausübung der Seelsorge be*. rufen nur Pie Rabbiner ansieht. Der Oberrat übev-.