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Der Israelit · 1908-10-08 · Heft 41 (8.10.1908) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 41 (8.10.1908)
Date
1908-10-08
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
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Sette 30. Nr. 41 Der JSraelit. 8. Oktober 1S08 Durch ein technisches Versehen wurde bedauer- Ücher Weise der mittlere Teil des Auffatzes ach klänge" weggelaffen/ wir lassen ihn nachstehend folgen und bitten die freundlichen Leser den Schluß aus Nr. 39 d. Bl. ergänzen zu wollen. fiacbklänge aus der General' Versammlung des bayrischen Cebrervereins in Rothenburg. Und auch die Staatsregierung wird uns ihre Hilfe nicht versagen — insofern wir kein Geld verlangen. Daß wir ihre Hilfe sehr gut brauchen können, darauf wollte der Antrag Anfänger Hinweisen. Das Judenedikt von 1813 besmmnt, daß jüdische Gemeinden einen NeligionSlehrer anstellen dürfen, wenn sie demselben ein Gehalt von 200 fl. aussetzen. Sollte die selbe Staatsstelle, die diesen Paragraphen statu iert hat, die auf dem Berordnüngswege die Bestimmungen des Judenedikt wiederholt den Zeitbedürfnissen entsprechend geändert hat, nicht auch in der Lage sein, die angezogene Vorschrift den den heutigen Verhältnissen entsprechend zu modifizieren und für den Neligionslehrer ein Grundgehalt von 1200 Mk. zu fordern? Daß eine solche ministerielle Verordnung sehr leicht zu erlangen ist, wurde auch in der Debatte ge rade von der Seite bestätigt, die diesen Antrag glaubte bekämpfen zu müssen. Man nannte diesen Antrag das Todesurteil für die in der Denkschrift gezeichneten Vorschläge. Der Beweis für diese Behauptung wurde nicht erbracht. Er Wird auch nicht zu erbringen sein, da gerade der Antrag Anfänger derjenige ist, welcher die der Denkschrift gezeichneten Wege erst gangbar macht, da die in der Denkschrift gewünschte Aktion des Landesvereins ohne den staatlichen Zwang auf die Gemeinden geradezu widersinnig wäre. Man überlege doch einmal: die Gemende A, die sehr leistungsfähig ist, aber ihrem alten Lehrer nach wie vor 600 Mk. zahlt, — es zwingt sie ja heute niemand zu höheren Leistungen — soll nach der Denkschrift mit 600 Mk. vom Landesverein subventtoniert werden/ dagegen leistet die Gemeinde A (nach der Denkschrift) 2 % ihres Etats an den Landesverein, also ganze 12 Mk.! Die ärmere Gemeinde B, die vielleicht bisher schon bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen ist und ihrem Lehrer einen Gehalt von 1000 Mk. bezahlt, wird für ihre bisherige Leistungs- Willigkeit bestraft, denn sie muß infolge ihres höheren Etats mehr an den Landesverein zahlen und erhält weniger Zuschuß als die reichere, aber leistungsunwillige Gemeinde A. Daß es eine ganze Anzahl solch leistungsfähiger, aber vorläufig „leistungsunwilliger" Gemeinden giebt, wurde in der Versammlung und in den Gesprächen der Kollegen nach der Versommlung an Beistüelerr bewiesen. Hier einige Proben: Die Gemeinde S. besitzt 20000 Mk. Stiftungsvermögen °und zahlt.an Lehrergehalt — 800 Mk.! Eine andere Gemeinde S., die ebenfalls über Stiftungen verfügt, deren Mitgliederzahl sich in 20 Jahren von 18 auf 26 gehoben hat, die ausschließlich gut situierte, zum Teil schwer reiche Mitglieder zählt, hat im Laufe der Jahre den Lehrergehalt von 900 Mk. auf 600 Mk. „erhöht." Die Gemeinde B. zählte vor 25 Jahren 11 Mitglieder und zahlte damals 600 Mk. Gehalt. Durch Auflösung einer Nachbargpmeinde hat sie im letzten Dezennium ihre Mttgliederzahl verdoppelt, ihre Leistungsfähigkeit hat sich nach der finanziellen Seite mindestens ebenfalls verdoppelt, sie zahlt nach wie vor — 600 Mk.! Derartige Beispiele wurden zu Dutzenden erbracht, es handelt sich also nicht um einige wenige Ausnahmen, wenn auch ein großer Teil unserer Gemeinden an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt ist. Es ist doch das Nächstliegendste, diese leistungsfähigen, aber „leistungsunwilligen" Gemeinden zu zwingen, daß sie ihre Pflicht erfüllen! Erst dann, wenn alle Gemeinden bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit herangekommen sind, ist man berechtigt, ich fehlende Summe vom Landesverein zu verlangen oder zu erbitten. Erklärt sich der letztere i m P r i n z i p bereit, für notorisch leistungsschwache Gemeinden' den Fehlbetrag zu decken, dann können die beteiligten Faktoren: Lehrerverein, Landesverein und Rabbinerkonferenz um so leichteren Herzens und um so sicherem Erfolge eine Ministerialverordnun g provozieren, die den Grundgehalt auf 1200 Mk. festsetzt. Durch die stärkere Heranziehung der noch zu höheren Leistungen fähigen Gemeinden erniedrigt sich die in der Denkschrift geforderte Summe um ein bedeutendes. Je geringer aber die Forderung an den Landesverein, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß er an die Aufbringung des Bedarfs Herangehen wird. Aber auch umgekehrt: je größer die geforderte Summe, desto sicherer die Absage des Landesvereins! Wer die letztere will, konnte nichts besseres tun als den besprochenen Antrag bekämpfen. Die Vereinsverwaltung wird auf diesen Antrag zurückkommen müssen, wenn sie in Verbindung mit dem Landesverein an die Verwirklichung der Forderungen der Denkschrift herantreten, wird, sie wird dem Landesverein von vornherein zeigen müssen, daß auf diesem Wege die lässigen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflicht anaehalten werden können, daß zur Unterstützung schwacher Gemeinden eine Summe aufzubringen ist, deren Höhe noch in aller Elle von der Verwaltung durch vertrauliche Umfrage bei den Mitgliedern wenigstens schätzungsweise ermittelt werden sollte. Diese kleinen Aenderungen an den Vorschlägen der Denkschrift ändern natürlich nichts an der Anerkennung, die der Kommission, vor allem aber unserem wackeren Dingfelder, für ihre Mühe und ihre Tat gebühren. Ein Urteil über das Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu den wirklichen Leistungen einer Gemeinde kann kein außerhalb der Gemeinde Stehender fällen/ die Kommission konnte nur die Höhe der Leistungen ermitteln, die Leistungsfähigkeit im Einzelfalle kann nur der mit den Verhältnissen aller Gemeindeglieder aufs innigste vertraute Lehrer der Gemeinde selbst beurteilen., Hat die Verwaltung den wirklichen Bedarf ermittelt und der Landesverein seine prinzipielle Bereitwilligkeit zur Aufbringung desselben kundgegeben, dann ist der erwähnte Antrag bei der Staatsregierung zu stellen. Wenn wir nun der Frage näher treten wollen, warum denn die erwähnten Anregungen in der Versammlung selbst so wenig Resonanz, zum Teil sogar Widerspruch gefunden haben, so wollen wir von vornherein feststellen, daß Personen dafür überhaupt nicht verantworlich gemacht werden können, daß am allerwenigsten aber gegenunsere treubesorgte Führung, die Verwaltung, auch nur der leiseste Vorwurf erhoben werden kann. Im Gegenteil! Das Lob, für weitgehendste Redefreiheit gesorgt zu haben, durfte sie mit Recht für sich in Anspruch nehmen. Die Gründe für die scheinbare Unfruchtbarkeit der Debatten liegen anderswo. Lorrespoudeureu u. Racbricbten. Aus Bayern. „Auf dem Hauche der Kinder beruht die Welt," sagen unsere Alten. Frühzeitig in die empfänglichen Herzen der Jugend die Saat der Thora zu pflanzen, das muß die erste Aufgabe eines Jeden bilden, dem die Erhaltung des Judentums Herzenssache ist. Nun ist es aber oft sehr schwer, diese Aufgabe zu erfüllen, zumal für Eltern, die auf dem Lande wohnen, die gezwungen sind, ihre Kinder in die Fremde zu schicken, um dort die Mittelschulen zu besuchen. Welche Schwierigkeiten bietet es, einen geeigneten Ort ausfindig zu machen, wo die Schüler Gelegenheit haben, sich gründliche Thorakenntnisse anzueignen und auf allen Gebieten hebräischen Wissens gediegenen Unterricht zu erhalten. Mir ist — von den beiden Präparandenschulen in Höchberg und Burgpreppach abgesehen — nur eine einzige Anstalt in Bayern bekannt, wo dies der Fall ist/ ich meine die unter der trefflichen Leitung des Distriktsrabbiners Dr. Mannes stehende Talmud-Thoraschule, in Schwa- Dort wird den Schülern des Progymnasiums- — an dem auch vier Realklassen bestehen — ein bedeutendes jüdisches Wissen beigebracht. Der Unterricht erstreckt sich auf Th'nach, Mischna, Gemoro und Kizzur Schulchan Aruch. In allen diesen Fächern werden sehr große Erfolge erzielt. Die religiöse Führung der Zöglinge wird mit besonderer Aufmerksamkeit überwacht. Von seiten des kgl. Rektorats wird ihnen gestattet-an Sabbathen und Festtagen den Gottesdienst regelmäßig, zu besuchen. Eine gewissenhafte Beaufsichtigung der Schüler, insbesondere bei ihren häuslichen Arbeiten für die Schule erfolgt durch Herrn Lehrer Mittel, den Leiter des Pensionats. Da auch der Pensionspreis ein überaus mäßiger ist, so ist hier auch dem Minderbemittelten Gelegenheit geboten, seinen Kindern neben der allgemeinen Bildung eine gediegene jüdische Erziehung angeoeihen zu lassen. Derartige Pflanzstädten der Thora sollten aber auch anderswo gegründet werden. So dürfte es beispielsweise keine großen Schwierigkeiten bereiten, die rühmlichst bekannte Waisenanstalt in Fürth so auszubauen, daß sie auch N i ch t w a i s e n; gegen einen mäßigen Pensionspreis Aufnahme gewähre. Es ist allgemein bekannt, wie segensreich diese Anstalt unter der bewährten Leitung des Herrn Dr. Deutsch wirkt. Sie kommt aber nur Waisenkindern zugute. Es müßte an dieselbe ein Alumnat angegliedert werden auch für Nichtwaisen, deren Eltern eine strengreligiöse Erziehung ihrer Kinder erstreben. Vielleicht genügt diese Anregung dem Kuratorium, um diesem Plane näher zu treten. Es würde sich dadurch ein außerordentliches Verdienst erwerben. G. Simät tääüuii Sprecbsaal. Die Zeiten ändern sich. Aus Unterfranken. Man wird fich wohl noch erwnern, daß vor zwei Jahren eine Notiz durch die Blätter ging, die israelitische KuttuSgemetnde Hammelburg habe unter 18 eingelaufenen Bewerbungen um die dortige israelittsche Reltgtonslehrerstelle keinen geeigneten Lei rer finden könnten, d. h. man wollte den einen oder anderen Lehrer nicht — oder es waren fast alle nicht gut genug. Herr Lehrer Geßner dankte damals ab und zog sich inS Privatleben zurück (Güstrow in Mecklenburg),,obwohl er keine Pension erhielt (auf israelitischen Religionslehrerstellen gibt es nämlich eine Pensionsberechtigung nicht) und obwohl er erst Ende der Fünfziger war und bet seiner guten Gesundheit noch lange hätte Dienst MN können. Bon einem Dank der Gemrinde Herrn Geßner gegenüber hat man nichts gehört, obwohl er fich um die v&emetnbe Hammelburg verdient gemacht hatte. Bet der Wahl des Nachfolgers für Herrn Geßner setzte man fich noch aufs hohe Roß. Schließlich wurde die Stelle Herrn Freudenberger in Geroda übertragen. Doch der „Glückliche" legte sein Amt in Hammelburg schon nach 11 Monatm nieder Der schöne Posten war wieder frei. In Hammelburg tat mans setzt billiger. Herr Gunbersheimer in Zeitlofs erhielt gute Worte, sodaß er die Stelle in Hammelburg nach längerem Zögern annabm. Aber kaum 7 Monate dort, dankte auch er ab. Wie geht es nun? Man gibt es noch billiger. Bon der Borstandschaft der iSraelittschen Gemeinde in Hammelburg werden Briefe auSgesandt. So wuroe bet einem Lehrer m der Gegend von Würzburg angefragt, »6 er seine Bewerbung von früheren Zähren noch auftecht erhalte Auch IN die Aschaffenburger Gegend kam em solcher Werbebrief an einen Lehrer. Dazu sei noch bemerkt, daß die Hammelb rger tsraeltische Kultusgemeinde fich das Recht vorbehält, nach drei Jahren zu kündigen, sodaß der betr. Lehrer, lalls er dort „nicht gefällt", mit Kind und Kegel abztehm kann. — Nachschrift der Redaktion' Wir geben vorstehender Zuschrift unverkürzt Raum, müssen aber die Verantwortung für die Einzethetten der darin enthaltenen Angaben dem Einsender überlassen. Mit tiefem Bedauern nehmen wir Kenntnis davon, daß es gerade bayerische Gemeinden find, die in den letzten Jahren in recht unliebsamer Weise von fich reden machen. ES ist ein Zeichen von bedauernder Rückständigkeit, wenn leistungsfähige Gemeinden, anstatt bei Vakanzen durch angemessene Erhöhung des Lehrergehalts den veränderten Zeitverhältnissen Rechnung zu tragen und fich eine gulqualifizierte Lehrkraft zu sichern, durch eine kärgliche und knauserige Bemessung desselben alle ernsthaften Bewerber abschreckett und fich bann durch drakonische Bestimmungen gegen daS tu schützen suchen, was man einen Retnfall nennt. Häuiger Lehrerwechsel wirkt äußerst nachteilig auf die Heranwachsende Jugend und fördert -den Verfall der religiösen Institution/ er wird aber hervorgerufen durch schlechte Bezahlung und unwürdige Behandlung deS Lehrers. Der Etnwand, der vorige Lehrer habe unter den gleichen Verhältnissen so und so lange auSgehalten, ist hinfällig: die Zetten habe» fich eben geändert.

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