Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1908)
- Date
- 1908-10-08
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Nr. 41. milde Stiftungen der Deutsch-Israelitischen Gemeindente-ergelegten Testamente und WohltätigSritSstistungen möglichst mit einer kurzen historischen Einleitung zukommen zu lassen, genügend unterstützt und auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung gesetzt. Sodann lag ein Antrag des Gemeindevorstandes vor, dem Vorstand..der Israelitischen Töchterschule in der Karosinenpraße die Genehmigung zu erteilen, das Kapital der Israelitischen Haushaltungsschule zu übernehmen, und ihm außerdem aus Gemeindemitteln den Betrag von 8000 Ji zu bewilligen. Zur Begründung dieses Antrages wurde in ein.'M. Schreiben des Gemeindevorstandes mitgeteilt, daß der Verein für Haushaltungsschulen sich bereit erklärt habe, in Liquidation zu treten und sein vorhandenes Inventar nebst den ihm gehörigen Mitteln in der Höhe von. etwa 8500 oft dem Schulvorstand zu überweisen, falls dieser die Vepflichtung übernehme, den Haushaltungsunterricht mit in den Lehrplan der Schule aufzunehmen. Da nun in absehbarer Zeit doch der Haushaltungsunterricht in den Volksschulen und damit auch in der Israelitischen Töchterschulen obligatorisch eingeführt werden wird, so habe der Vorstand nach Rücksprache mit der Oberlebrerin geglaubt, dem Anträge zustimmen zu müssen. Der zur Unterbringung der Hausyaltungsschu'e vorzunehmende Umbau und die innere Einrichtung erfordern 15 000 JCf wovon 8000 JC aus Gemeindemitteln aufzuwenden sind. Der Antrag des Gemeindevorstandes wurde nach kurzer Debatte angenommen. Der Bericht der Kommission zur Verbesserung der G^meindefinanzen wurde in geheim r Sitzung beraten, doch wurden die Verhandlungen noch nicht zu Ende geführt, Vielmehr soll über die drei Anträge oer Kommission in der nächsten geheimen Sitzung weiter beraten werden. Dresden, 30. Sept. Der sächsische Parteitag der antisemitischen „Reformpartei", der kürzlich in Riesa abgehalten wurde, nahm nach einem Referat des Justizrats Schnauß-Leipzig über „gemeingefährliche Einwanderung in das deutsche Reich" eine Resolution an, in der die sächsische Regierung ersucht wird, die Einwanderung von Nichtgermanen einzuschränken und ihre dauernde Niederlassung zu verhindern, Ausländern den Besuch der Universität, der Technischen Hochschule, ber Bergakademie und der höheren Unterrichtsanstalten zu erschweren und die Gemeinden zur Führung von Ausländerlisten anzuhalten. Im Vortrag wie in der Resolution war nur von „Fremden" und „Ausländern" die Rede. Gemeint waren aber nur ein- und durchwandernde Juden, darüber ließ die Diskussion keinen Zweifel. Man sieht die sächsischen „Reformer" haben von ihren rumänischen Gesinnungsgenossen etwas gelernt. (Befteweidj. Lemberg, 1. Oktober. Die Polen Galiziens stimmten seiner Zeit gegen die Resolution Schmid — sie hatten es nicht nötig, eine Resolution erst theoretisch anzunehmen, die sie praktisch in ihrem Lande längst durchgeführt haben. Ist es doch dem Juden in Galizien fast unmöglich sein Kind in einer höheren Lehranstalt unterzubringen. Ueberall erhält er die höfliche aber bestimmte Antwort: „Uebersüllt!" Bon einem Entgegenkommen bezüglich einer Schreibdispens am Sabbat und Feiertagen gar nicht mehr zu reden. Auch sonst verstehen es die galizischen Behörden ausgezeichnet, sich, die Juden, denen man bei Wahlanlässen nicht oft genug die Freudschaft versichern kann, vom Leibe zu halten. Oft wird auch bei Vergebung von Ämtern direkt den Seelenfängcrn in die Hand gearbeitet, so auch bei Anlaß der jüngst von der galizischen Statthalterei besetzten Stelle eines Veterinärinspektors. Unter den Bewerbern befanden sich viele Bezirksveterinäre, darunter einige vorzüglich qualifizierte Juden, die obendrein eine längere Dienstzeit Nachweisen konnten, als die übrigen Konkurrenten. Nichtsdestoweniger wurde die Stelle einem der jüngsten Bewerber, Der ISraelit._ dem Herrn Teofil Halski, verliehen, der den Vorzug hatte seiner Bewerbung den Taufschein beilegen zu können. So sieht die Gleichberechtigung der Juden in Bobrzynskischer Auslegung aus. Man darf dabei nicht vergessen, daß Bobrzynski voriges Jahr in Tarnobrzeg, wo die Juden in der Majorität, sind, zum Reichstagsabgeordneten gewähl wurde. Es müßte noch viel geschehen, um die jüdischen Massen hierzulande zu einem geschloffenen zielbewußten Auftreten im politischen Leben zu bewegen. Brünn, 30. September. Am 22. September hatte sich der Redakteur der hier erscheinenden Jüdischen Volksftimme, Herr Marx Hickl, vor dem Strafbezirksgericht dahier wegen Ueberrretung des Preßgeietzes zu verantworten Der Herausgeber der I. Prager Lokalkorrespondenz, Herr Simon Pollak, h itte gegen Herr Hickl die Strafanzeige erstattet, wei'. dieser sich weigerte, eine ihm, von Pollack, eingesendete Berichtung aufzu? nehmen. Als nämlich na h der Assaire des Prof. Feilbogen und seiner Begleitung in der Sixtinischen Kapelle die Prager Zeitschrift „Cech" die Notiz brachte, daß die Juden für Feilbogen in Wien und Prag G lder sammeln, war es der Jude Simon Pollak, der die Unwahrheiten der antisemitische Blätter noch bekräftigen wollte und in seinen „ bauen Heften" die Mitteilung brachte, daß die Juden Prags und Wiens tatsächlich für Feilbogen Sammlungen einleiteten. Die „Jüdische Volksstimme" nahm aus diesem Grunde Veranlassung, die Persönlichkeit Pollaks näher zu beleuchten. Herr Pollack, welcher offenbar in Judenmission macht verwahrte sich gegen die Behauptungen der „ jüdischen Volksstimme", indem er im Wege einer Berichtigung seinen Standpunkt darzustellen versuchte. Da diese Berichtigung den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen, verweigerte Redakteur Hickl die Veröffentlichung derselben, njäfjtenfc Pollak die Strafanzeige erstattete. Die Verhandlung fand vor dem k.k. Gerichtssekretär Dr. Purener statt. Als Verteidiger des Redakteurs Hickl fungierte Herr Dr. Theodor Haas, den Kläger vertrat Herr Dr. Peregrin Fisa. Nach längerer Verhandlung schloß sich der Richter den juristischen Ausführungen des'Verteidigers an und sprach den Redakteur der" Jüdischen Volksstimme frei. Eine ähnliche Blamage hat Pollack vor kurzem mit dem Redakteur der „Oesterreichischen Wochenschrift", Herrn Dr. Bloch, erlebt. Auch diesem schickte er eine Berichtigung und klagte als deren Aufnahme gleichfalls verweigert wurde. Auch hier endete die Verhandlung mit einem Freispruche des beklagten Redakteurs. Ungarn. Die Sonntagsruhe und Oie ITeologen. (Bon unserem Korrespondenten.) Budapest, 1. Okt. In Ergänzung meines Berichtes vom 18. <&ept., monad) in der in Budapest abgehaltenen Sitzung der sabbathaltenden Kaufleute rc. beschlossen wurde, den Handelsnnnlster unter anderem um Aufnahme einer Bestimmung in das neue Gesetz über die Regelung der Sonntagsruhe zu ersuchen, wonach es allen sabbathaltenden Bureau- und Werkstätteninhabern erlaubt werde, am Sonntag in ihren Arbeitslokalen, wenn auch nur hinter geschloffenen Türen, selbst zu arbeiten und auch ihr die Sonntagsruhe nicht beanspruchendes jüdisches Personal zu beschäftigen, will ich die bezügliche Motivierug mitteilen: „ - — — Die strengen ®(auben$* grundsätze verbieten vielen Tausenden der zu unserer Religionsgemeinschaft gehörenden Kleingewerbetreibenden die Arbeit am Samstag. Dieses Verbot ist so unbedingt, daß der glaubenstreue Jude lieber einen materiellen Verlust erleidet und eher bereit wäre zu Grunde zu gehen, als das erwähnte höchste Verbot seiner Religion zu übertreten. Ein Verlust der Einzel-Wirtschaft ist aber auch infolge der Verringerung der Steuerfähigkeit ein Verlust der Staatswirtschaft) 8. Oktober 1808. das Zugrundegehen eiw's jeden produktiv tätigen Individuums ist ein teilweises Zugrundegehen der erwerbenden Gesellschaft. Indem nun der glaubenstreue Jude durch die Feier des Samstags schon einmal dem Gebote seiner Religion und dem Gesetze des Staates Genüge leistet, welches die gewerbliche Arbeitsruhe für einen Tag der Woche befiehlt, kann der Entwurf es sicherlich nicht wünschen, ihm dann auch die Schäden eines zweiten wöchentlichen Ruhetages zuzufügen.Die den Samstag Feiernden sind in einer ungünstigeren Lage als die andersgläubigen Staatsbürger, weil ihre Erwerbs arbeit wöchentlich zwei Tage und jährlich noch an weiteren 13 Feiertagen ruht. Die Produktionssähigkeit einer bedeutenden Masse der kleinen Leute hat der Handelsministerial- Erlaß 2859 903 herabgemindert, der die Gewissensfreiheit vielleicht nur indirekt verletzt hat, aber zweifellos mit einer flagranten direkten Verletzung der volkswirtschaftlichen Interessen verbunden war, als er die sonntägliche Arbeitsruhe in ihrer heute gültigen Form verwirklichte. Viele achtbare Existenzen sind rasch in ihren Einkünften und in ihrer Lebensweise herabgekommen und unfähig geworden, den bis dahin ehrlich erfüllten Pflichten zu entsprechen, weil sie die Verluste der wöchentlich zweitägigen Arbeitsruhe nicht ertragen konnten". > Den würdigen Gegnern der Rücksichtsnahme auf die Interessen, ja ans die Existenzfähigkeil tausender sabbathaltenden Kaufleute durch Konzedierung der erst Mittag zu erfolgenden Sonntagssperre, hat sich nunmehr auch der zum weitaus größten Teile aus unreligiösen Juden bestehende einflußreiche „Ungarischer Kaufmännischer Landesverband" in der am 29. September abgehaltenen Sitzung seines Zentralausschuffes angeschloffen. Diese Versammlung opponierte heftig dem von ihrem einzigen sabbathaltenden Mitgliede Desider Korein aus Steinamanger eingebrachten Anträge, wonach der Ausschuß sich der im Entwurf enthaltenen 12 Uhr-Sperre anschließen soll und machte sogar Miene zur Befürwortung der v o l lständigen Sonntagsruhe, sodaß der Antragsteller sich gezwungen sah, seinen im Interesse der sabbathaltenden Kaufleute eingebrachten Antrag auf die 12 Uhr-Sperre zurückzuziehen, wodurch er wenigstens die Stellungnahme des Ausschusses für die 10 Uhr-Sperre ermöglichte, wenn auch dies bloß mit der traurigen Majorität von 4 Stimmen erfolgte! Den Zusatzantrag zu § 10, wonach es den sabbathaltenden Bureaus¬ und Werkstättenbesitzern samt ihrem am Samstag ruhenden jüdischen Personal gestattet werden soll, am Sonntag hinter geschloffenen Türen zu arbeiten, hat die wohledle, größtenteils aus der Elite der neologen Kaufmannswelt bestehende Versammlung mir allen gegen 6 Stimmen verwo fen. Präsident der Versammlung und zugleich auch einer der Hauptopponenten gegen die zum Schutz der sabbathaltenden Kausteute eingebrachten Anträge war der Reichstagsabgeordnete der Leopoldftadt in Budapest, des Sitzes der jüdischen Hochfinanz und Großkaufmannschast, nämlich Herr Paul Sünder! So sehen wir, wie der einzige Anker der gesetzestreuen, sabbathaltenden Kaufleute und Gewerbetreibende die Hoffnung ist, daß die kompetenten nichtjüdischen Regierungskreise sich rücksichtsvoller gegenüber den gefährdeten vitalsten Existenzbedingungen ihrer gefetzestreuen jüdischen Mitbürger benehmen werden, als deren eigene) der Neologie huldigenden, unjüdischen Stammes-' genossen. Der alte re.igiöse Grundsatz aber, wonach selbst den traurigsten, bedauernswertesten Erscheinungen immer noch etwas Erfreuliches abzugewinnen ist, bewahrheitet sich auch bei diesem schwarzen Verrate der dem väterlichen Heiligtume treulos gewordenen neologen Brüder, die ihre prinzipielle Sabbatschändung und Sonntagsheiligung nunmehr auch damit krönten, daß sie — im Gebensatz zum ministeriellen Entwürfe, der mit Rücksicht auf die gesetzestreuen Kaufleute die 12 Uhr-Sperre konzedieren will — willige Hand den dieser ministeriellen Konzession feindlichen demagogischen und klerikalen Kreisen geboten