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Der Israelit · 1908-10-01 · Heft 40 (1.10.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 40 (1.10.1908)
Date
1908-10-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite «. Nr. 40. einander näher gebracht. Man schuf große Organisationen, in denen die IlDilb DlK f'2tP nilitö Dominieren. Wer die sozialen Pflichten gegen den Glaubensbruder erfüllt, wird als echter und wahrer Jehudi gefeiert, und habe er dem praktisch religiösen Leben zehnmal den Rücken gekehrt. An der Spitze der Organisationen erklären „sreigesinnte" Männer offen: Religiöse Fragen und Momente sind ausgeschlossen! Heißt das nicht, dem göttlichen Worte N21N/, "'"jn'öS? 118 rt'2in Tür und Tor verschließen? Ist hier nicht eines der wichtigsten Thoragebote öffentlich und feierlich eingesargt worden? Merkwürdig! In weltlichen Dingen berät man über Maßnahmen, Rechte und Pflichten, definiert und grenzt ab, bekämpft Eingriffe und Uebergriffe, mahnt und bessert. In Dingen religiöser Natur jedoch soll der Gedanke tot, soll jeder Mund stumm bleiben! Kann man das anders als „zweierlei Maß" nennen? Liegt hier nicht eine durchaus verschiedene Bewertung der Dinge zugrunde? Wehe der Zeit, die dem „liberalen Grundsätze" JW V3'r2 urn Ss WK huldigt, jede möge tun, was er will. Innerlich faul und krank muß ein Volksleben, sein, aus dessen Mitte die warnende Stimme der Führer geschwunden. Wehe der Zeit, die solche Grundsätze aufstellt, wehe dem Volke, das solch frevles Spiel treibt mit der heiligen Pflicht, den Nebenmenschen zurechtzuweisen!- So bleibt denn felsenfest die Pfiicht der nroin bestehen. Der Talmud betrachtet gewiffermaßen die zu erwartenden Abneigung gegenüber dem Mahnenden als ein Symptom der ehrlich geübten Mizwa: rrb farm pnia 82112 '81 *61 dwö ’fiö 'byisi diwö 2*6 /«na '22 K'öttH 'b'D2 Sin*? P!2'ö „Ein Thorakenner, den seine Mitbürger lieben, darf das nicht persönlicher Hochschätzung zuschreibenes ist vielmehr nur eine Folge davon, daß er die Leute nicht in göttlichen Dingen zurechtwies." Hier ist ein Blick ins praktische Leben geworfen. Um Unannehmlichkeiten auszuweichen, dem Iais86r faire huldigen, ist unjüdisch - es ist erklärlich, doch nicht entschuldbar. Nur in ganz bestimmten Fällen ist die Ausnahme gestattet. Dem Ip'JO ISO, gegenüber, jener Gestalt die unsere Hagada schel Pesach in dem PET) gezeichnet, ist Belehrung nicht angebracht. l'Jtr n» nnp.1/ mache ihn durch Gegenspott verstummen! Ebenso wo bei joil ni2o eine Belehrung sicher erfolglos wäre, gilt der Satz, rjJItP l'.TtP 2212. Sonst aber ist man -er Pflicht der Mahnung keinesfalls entbunden. Unsere Weisen s. A. geben uns auch bezüglich des „Wie" Anleitungen, die deren praktischen Blick, die Gewandheit im Umgänge mit den' Menschen offenbaren. Daß harte Worte, strenge Reden zu meiden sind, wird uns oft nahegelegt. Bei aller Entschiedenheit und Ueberzeugungs treue befleißige man sich einer sanften Sprache, auch möge keine öffentliche Beschämung bewirkt werden durch die Zurechtweisung, weshalb das Zuredestellen „unter vier Augen" den Vorzug hat. (Maimonides Hilchot Deot.) Von dem wegen seiner Friedensliebe gerühmten Hohenpriester Ahron wird erzählt: Er ging zu den Sündern hin, redete sie freundlich an, ohne zunächst ein Wort über ihr Verhalten zu verlieren. Da überkam die Sünder von selbst ein Gefühl der Beschämung. Sie dachten: „O, wenn Ahron meine Taten wüßte, sicher würde er meine Nähe meiden." Darum wird auf Ahron das Prophetenwort angewendet: „In Frieden und Geradheit wandelte er mit mir und viele brachte er vom Schuldwege ab." (Maleachi 2.) Sicher ist das Beispiel Ahrons nicht überall zu empfehlen. Die Art des Verfahrens muß von Fall zu Fall überlegt werden. Sicher kannte der große Mann die beherzigenswerte Lehre Davids: £12 11D 212 nvpif wer Gutes stiften will, muß sich zu- Ler JSraStt. 1. Oktober 1S0S. nächst vom Bösen entfernen. Es war ja die Annäherung an den Sünder auch uur Mittel zum Zweck. Sicher aber dürfen wir darauf rechnen, daß eine im ruhigen Tone, mit ernster Würde und Ueberzeugung vorgetragene Mahnrede in den meisten Fällen Eindruck macht und Erfolg verheißt. Mehr noch als Worte wirken aber Taten Es ist eine ergreifende Klage, die unsere erste «irr'^D in diesen Tagen einleitete: ,13128 'tMK* "D.Ttrrö H22 D'K2 1128, dahin sind die glaubensstarken Männer, die da austraten mit der Kraft ihrer Taten. Vielsagendes Wort! Welcher Segen kann von einem einzigen Frommen, von einer einzigen Familie, von einer einzig en Gemeinde ausströmen, wenn sie durch Gottesfurcht sich auszeichnet. Lxempla tradunt! Es gibt keine wirksamere,1N2in als die durch gottgefällige Taten. Sie führen mit zwingender Beweiskraft die Möglichkeit, Gutes zu wirken, vor Augen und schneiden alle Einwände der Trägheit und Bequemlichkeit ab. Möge gerade diese Art der nroin mit dem Schabbos ,121V ihre Kraft entfalten. Der allwöchentliche Ruhetag ist der geeignetste Auftakt zum 10. Tischri, zum fin2V n2tP- Die strenge Ruhe des Sabbath ist eine wirkliche und wirksame Tat. Inmitten einer Welt, die selbstsüchttg den Götzen Besitz und Genuß nachhastet, leistet der ruhende Jude eine ,TOin edelster, segensreichster Art. Diese Lehre ruft der 121V N2V als große Mahnung all jenen zu, die ein pflichtvergessenes Leben während des ganzen Jahres durch die Feier des ,1"1 und 2"' wieder gutzumachen glauben. Mitten zwischen n 1 und 2"' stehend, leuchtet der Bußesabbath weithin über des Jahres Monate und Wochen, ein Feuersignal, das nie schwindet und schwinden darf, wie die gewissenhafte nroin- Auf beiden beruht Israels Zukunft: jo nn wu 2^02 IniroinV s2i *o p npbnoü nini nbwb ,182 ,12121 nbwb 10712 K2n Dn'Ssn orr dtioid1? totr dSoh (n IIP) .212.1 „Solange es nicht an Zurechtweisung fehlt, kommt Glück und Segen in die Welt, schwindet das Unheil, wie es gesagt ist: den Mahnenden ergeht es wohl, auf sie kommt der Segen des Glücks." LOr*. Korrespondenzen und Machrichten. Deutsches MeUH. Berlin, 20. September. Auf Veranlaffung eines Komitees, dem u. a. auch die Herren Siegmund Berget, Justizrat Dr. Eugen Fuchs, Juftizrat Dr. Maximilian Horwitz, Dr. Hirsch Hildesheimer, Dr. Alfred Noffig angehörten, fand bereits am 29. März d. I. eine vertrauliche Konferenz jüdischer Notabeln aus verschiedenen Ländern statt. Diese Versammlung nahm zunächst folgende, von Justizrat Dr. Eugen Fuchs-Berlin beantragte Resolutton an: „Die Versammlung erachtet die Begründung einer Gesamtorganisatton für erforderlich, welche vor allem die jüdischen, auf dem Gebiete der Ansiedlung tätigen Vereinigungen und Kräfte zu gemeinsamer Arbeit zusammenfaßt und setzt zu ihrer Schaffung ein vorbereitendes Komitee ein." Ferner votierte die Versammlung einstimmig nachstehende Resolution: „Die Versammlung, die von Glaubensgenoffen aus einer Reihe von Ländern besucht war, erachtet eine fortlaufende Verständigung zwecks gemeinsamer Aktion auch in der Kolonisattonsfrage bei entsprechendem Anlaß zwischen den bestehenden Organisationen für notwendig. Zu diesem Zwecke ist ein Ausschuß zu bilden, der nach Bedürfnis Zusammentritt. Das vorbereitende Komitee wird beauftragt, in diesem Sinne die Verhau dlunden mit den großen Organisationen zu führen. Der Vorsitzende der heutigen Versammlung, Justizrat Dr. Maximilian Horwitz wird ersucht, dieselben zu leiten." In Durchführung des ihm ertellten Aufttages hat sich das vorbereitende Komitee einerseits mit Fachmännern auf dem Gebiete des Kolonialwerkes, sowie mit den leitenden Persönlichkeiten der großen, jüdischen Organisationen hinsichtlich des Tätigkeitskreises der zu gründenden Kolonisattonsgesellschaft in's Einvernehmen gesetzt, andererseits ein Memorandum in Sachen der ständigen Kooperation der jüdischen Organisationen an sämtliche in Betracht kommenden Körperschäfie'n 'verschickt/ Nachdem die ' vorbereitenden Studien genügend weit gediehen waren, und nachdem eine Reihe von Körperschaften dem Kooperationsantrag in prinzieller Weise zugestlmmt hatte, berief das Komitee eine neuerliche Konferenz jüdischer Notabeln nach Berlin ein, um über seine Tätigkeint Bericht zu erstatten. Diese Konferenz, die Sonntag, den 20. Sept. 1908 im Berwaltungshause der Jüdischen Gemeinde in Berlin, unter großer Beteiligung und unter Vorsitz des Herren Justizrat Dr. Maximilian Horwitz tagte, nahm zwei Referate von Dr. Alfred Noffig- Berlin, „Der Zusammenschluß der jüdischen Organsationen" und „Leitende Ideen und Arbeitsplan einer Allgemeinen Jüdischen Kolonisations-Organisation" zur Kenntnis und votierte hierauf folgende, von Dr. Paul Nathan-Berlin beanttagte und von Prof. Dr. Martin Philippson-Berlin amendierte Resolutton: „Die am 20. September 1908 in Berlin tagende Versammlung erklärt ihre Uebereinsttmmung mit dem einmüttgen Beschlüsse der Versammlung am 29. März d. I. und bezeichnet demgemäß den Zusammenschluß der großen Jüdischen Organisationen zu einer Gesamtorganisatton mit einer ständigen Zentrale, unbeschadet der selbstständigen Betätigung jeder einzelnen Organisation auf ihrem Sondergebiete, als dringend geboten. Der Gesamtorganisatton wird es obliegen, Aufgaben des Judentums, deren Lösung die Organisationen in ihrer Vereinzelung nicht herbeiführen können, nach gemeinsamst Verständigung auf Grund einheitlicher Gesichts-. punkte in Angriff zu nehmen. Die Versammlung erklärt es als Notwendigkeit, daß an dieser Gesamtorganisatton alle großen jüdischen Körperschaften mit entsprechenden Zielen Anten nehmen und eS wird zugleich zu erstreben fein, daß alle Länder, in denen ein reges jüdisches Leben vorhanden, in dieser Gesamtorganisatton vertteten sind. Schließlich spricht die Versammlung die Hoffnung und dew. dringenden Wunsch aus, daß die noch abseits stehenden Organisationen sich möglichst bald anschließen. Mit den Verhandlungen zu diesem Zwecke, insbesondere auch zur Herbeiführung eines Ausgleiches zwischen den heutigen Beschlüffen und den ein verwandtes. Ziel verfolgenden Vorschlägen der Jca, sowie mit den detaillierten vqrberettenden Festsetzungen über die Zusammensetzung und über den Arbeitsmodus der Gesamtorganisatton, . wird ein permanentes Komitee mit dem Rechte der Kooptation eingesetzt, das

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