Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1908)
- Date
- 1908-09-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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WWWWMWWMM SU^SC: 4 W1 Der JLraelit. Nr. 38. Seite 7. 17. September 1908. gefecht verlief ziemlich ungefährlich und fand seine Fortsetzung erst gegen Ende der Tagung, als der anwesende Redakteur der „Deutsch-Israelitischen Zeitung" sich energisch dagegen verwahrte, daß seine Zeitung der Kritik des Landesvereins unterstellt werden sollte. Gerüstet waren beide Seiten, d. h. in diesem Fall zunächst nicht etwa Orthodoxie und Neologie, sondern Rabbiner und Verwaltungen. Denn tatsächlich handelte es sich um diesen Gegensatz, der freilich für den psychologisch geschulten Beobachter einen Kampf zwischen Unterordnung unter das religiöse Moment und Sehnsucht nach schrankenloser Emanzipation von diesem Momente darstellte. Aeußerlich allerdings war, wie Herr Fränkel ausführte, rechter Hand, linker Hand alles vertauscht. Die Rabbiner, getragen von dem ernsten Bestreben, ihrer prinzipiellen Revisionsfreundlichkeit in gemeinsamer Arbeit mit dem Landesverein Ausdruck zu verleihen, hatten den Antrag eingebracht, es möchte von der Einsetzung der früher eplanten größeren Kommission, welche den Keim er Arbeitsunfähigkeit in sich trage, Abstand genommen werden. An deren Stelle solle ein Arbeitsausschuß aus 4 (6) Mitgliedern treten, bestehend aus 2 (3) Rabbinern und 2 (3) Nicht- Rabbinern. Ferner beantragte die Rabbiner- Konferenz, daß in Hinsicht auf genauere Kenntnis Ü9er den Standpunkt der einzelnen Rabbiner die Romination der rabbininischen Delegierten der Rabbiner-Konferenz überlassen werden möge. Die Vorlesung dieses Antrags schien nun gerade nicht den Beifall der Majorität auszulösen, vielmehr schien dort das Beharren aus nicht-paritätischer Besetzung der Kommission beschlossene Sache zu sein. Allerdings standen nicht alle Rabbiner auf dem Standpunkt der Revisionsfreundlichkeit, dies bewies u. a. ein Antrag auf Absetzung des ganzen Antrags Ofner-Fränkel von der Tagesordnung. Natürlich fanden die beiden Anträge, welche in diesem Sinne gestellt wurden, keine Gegenliebe, auch nicht bei allen anwesenden orthodoxen Rabbinern. Vielleicht nun schlug doch dem einen oder andern der Gegenvotanten das Herz etwas rascher, als er in der nun folgenden metttorischen Debatte von einem der Väter des Antrags (Ofner-Fränkel) klipp und klar also vernehmen mußte: Eines der Hauptmotive, welche für die Revision der jetzigen Gesetzgebung spräche, wäre der höchst unwürdige Zustand, daß fortwährend die Behörden von jüdischen Petenten zur Entscheidung angerufen wurden, oder daß, wie ein anderer Redner sich geschmackvoll ausdrückte, die Rabbiner ihre Arbeitsruhen dazu benutzten, den Referenten zu behelligen. Das müsse aufhiren, es müsse eine Instanz geschaffen werden, welche derartige Gravamina endgiltig zu. entscheiden habe. Diese Aeußerungen waren vielleicht das Bedeutsamste der ganzen Debatte. Es offenbarte wenigstens mit rührender Offenheit, welches Ziel ein großer Teil der Revisionsfreunde im Auge m haben scheint. Glauben denn nun diejenigen Revisionsfreundr, welche dieses Ziel perhorreszleren, daß sie es in allen Stadien der Verhandlungen wirksam bekämpfen können? Es wnrde ja so viel, davon gesprochen, daß die gesetzgebenden Faktoren einen Ausdruck des Willens der bayerischen Judenheit zu sehen wünschten! Nun, wie dann, wenn die überwiegende Majorität dieser Judenheit dem „Organisationsgedanken" ihr Placet gibt, wohlverstanden die im Landesverein inkorporierte Mehrheit, denn ein schüchterner Hinweis auf einen früheren Beschluß des Landesvereins, welcher sich gegen jeden Zentralisierungsgedanken ablehnendverhalten hatte, wurde jedenfalls nicht mit begeisterter Zustimmung ausgenommen. Verstehen es jetzt die oben genannten^HMnvotanten, warum ein Antragsteller stzMWMzipiell gegen die Revisionsfreundlichkeit 'WMM insbesondere warum er diese Frage Er DW»m des Landesvereins entzogen wissen woW? Denn wahrlich die Majorität des Landesvereins ist nicht die Majorität der bayerischen Judenheit, mit wie viel liebevoller Sorgfalt auch diese Fiktion gepflegt wird, und die Majorität, die wirkliche, steht heute noch dem Konsistorialaeoauken sehr ferne. Doch kehren wir nach dieser Abschweifung zur Debatte zurück. Biel Wesentliches ergab sie nicht. Doch halt, da hätten wir bald vergessen, eines sehr Pikanten Momentes Erwähnung zu tun. Ein orthodoxer Rabbiner, geleitet von der Anschauung, die Kenntnis des Vorhergegangenen könne der Debatte nur dienlich sein, beantragte Verlesung des Protokolls über die Sitzung vom 28. Mai. Und siehe da, die Majorität lehnte diesen Antrag rundweg ab. Warum wohl? Allerdings ist rühmend hervorzuheben, daß in Bezug auf Konzilianz das Niveau der Debatte am 8. September ein bedeutend höheres war als am 28. Mai. Fast verschwindend wenige Ausnahmen bestätigten diese Regel. Einmal wetterleuchtete auch das momentan drohende Schisma, welches die ganze deutsche Judenheit in drei oder noch mehr Lager zersprengen könnte. Da schließlich ein Schlußvotum von der Zustimmung der Rabbiner abzuhängen schien, wurden diese ersucht, sich in einem Nebenzimmer ex imprompte zu einer Konferenz zu konstituieren. Als sie in den Saal zurückkehrten, gab ihr Wortführer eine Erklärung des Inhalts ab, daß die Rabbiner wohl Konzessionen zu machen bereit wären hinsichtlich Zahl der Delegierten und Nomination derselben durch den Landesverein, daß aber andererseits die rabbinischen Mitglieder der Kommission strikte auf eine Anerkennung der Grundzüge der Ministerialentschließung von 1863 in bezug auf religiöse Grundforderunaen dringen müßten, wenn anders ihnen die Mitarbeit ermöglicht werden solle. Nachdem noch konstatiert war, daß es in der Kommission Majorisierungen nicht geben dürfe und solle, tauchte ein Vermittlungsantrag auf, über dessen Inhalt und Annahme bereits in diesen Blättern berichtet worden ist. Damit war der Höhepunkt der Tagung überschritten. Obwohl die beiden noch folgenden Punkte großes Interesse zu beanspruchen berechtigt waren, fanden sie dieses nicht. Es ist ja psychologisch die allgemeine Abspannung begreiflich, aber bedauernswert bleibt sie nichtsdestoweniger. Es wäre schön gewesen, wenn die Corona dem Beispiel ihres arbeitsfreudigen, greisen Präsidenten Folge geleistet hätte. Zunächst wurden die an einem Niederlageapparat durch den Schlachthofdirektor zu Fürth angebrachten Verbesserungen in Illustrationen demonstriert und dieser verbeffette Apparat allen Gemeinden zur Anschaffung empfohlen/ hierbei wurde kleineren Gemeinden eine Subvention in Aussicht gestellt. Dann endlich — last but not least — kam die Denkschrift über die Situation des Religionslehrerstandes zur Verhandlung. Der Inhalt dieser Denkschrift darf ja wohl auch bei den Lesern dieses Blattes als bekannt vorausgesetzt werden. Der Schwerpunkt des Antrags lag in der Forderung, daß der Landesverein alle Gemeinden Bayerns zu einer prozentual genau abgestüften Beihilfe auffordern solle. Allein da siel ein Reif in Herbstesnacht! Die Großgemeinden, teils auf Grund einer bestimmten Anschauung über das Budgetrecht der Kultusgemeinde,. versagten, und wenn auch die Rabbiner erklärten, daß sie sehr gern ihre Kraft in den Dienst dieser Sache stellten, daß sie begründete Hoffnung habeu, die meisten Distriktsgemeinden für diese große Idee und ihre notwendige Verwirklichung zu gewinnen, so fürchten wir trotzdem, daß die in letzter Stunde gewählte Kommission nicht das Glück haben wird einen gangbaren Weg zu finden. Von all den bedauernswetten Lehrern, welche dem 8. September wie dem Beginne einer fteudigen Epoche entgegenhattten, können bloß die Inhaber von sechs Elementarverweserstellen wenigstens etwas fteier aufatmen. Denn es ist Aussicht vorhanden, daß diese sechs Stellen unter Mithilfe des Landesvereins in definitive Stellen verwandelt werden. Interessant, recht interessant war noch folgendes Moment. Dieselben Simultanschwärmer, welche stolz darauf sind, daß des Juden Kind neben dem Kind des Arbeiters sitzt, erklären, die Gründung einer Elementarschule in den Großstädten sei deshalb unmöglich, weil sich des Juden Kind nicht neben das Kind des galizischen oder russischen Juden setzen wird. Ist es wirklich so weit in den Großstädten gekommen? Mit zwei freundlichen Akkorden, der debattenlosen Bewilligung von Subventionen für die Lehrerversammlung und dem Dank der Versammlung an ihren Präsidenten schloß die Tagung. Wir möchten nur noch der Kommission für die Revision folgenden Wunsch übermitteln. Es ist dringend notwendig, daß sich die Verhandlungen dieser Kommission vor breitester Oeffentlichkeit abspielen. Die bayerische und deutsche Judenheit hat ein Recht darauf! (Wir schließen uns der letzten Bemerkung unseres Herrn Korrespondenten vollkommen an und behalten uns vor, die Lage noch eingehend zu besprechen. Soviel steht fest: die Motive, welche Orthodoxe und Neologe zur Befürwortung der Revision veranlassen, waren und sind durchaus verschieden, und es besteht vorläufig nicht der leiseste Grund zu der Annahme, daß die Vertreter der bayerischen Orthodoxie sich ungeye «erlichen Bertrauensbruch es schuldig machen sollten, den bayerischen Juden eine Konsistorialverfaffung oder etwas ähnliches bescheren zu lassen! D. Red.) Regensburg, 11. Sept. Zwölf hiesige Bäckermeister standen vor dem Gerichte, weil sie zur Herstellung von „sogenannten Butterhörnchen" alle möglichen Surrogate, wie Palmin, Fruktin, Margarine und Nieren fett verwendet hatten. Die Uebeltäter, welche auftichtig bereuten und so etwas nie mehr zu tun versprachen, wurden mit 10 Mk. Strafe bedacht. Für manchen Jehudi, der sich gerade beim Genüsse derattigen Buttergebäckes im Selbstbettuge befindet, dürfte dieses neueste Vorkommnis eine gute Lehre sein. Marburg i. W., 11. September. Am 9. d. M. wurde von dem hiesigen Amtsgericht die erste Entscheidung in der Schächtangelegenheit gefällt. Auch hier hatten wie in Bielefeld die wegen Ueberttetung des Schächtverbots in Sttafe genommenen Metzger dagegen Einspruch erhoben. Der ihnen seitens der Synagogen - Gemeinde gestellte Rechtsanwalt bestritt die Rechtsgiltigkeit der in Frage stehenden Polizeiverordnung vom 8. März 1888, da sie erstens im Widerspruch zu der den Juden durch Gesetz gewährleisteten Religionsfteiheit, und außerdem auch der generellen Polizeiverordunung des Herrn Regierungspräsidenten für den Regierungsbezirk Minden vom 1890 nicht entspricht, der wöttltch lautet: „Das Schlachten der bett. Kategotten von Tieren — Großvieh, Kälbern und Schweinen — mit A usnahme der nach jüdischem Ritus zu schächtenden Tiere, darf nur nach vorhergehender Betäubung vor sich gehen". Außerdem stt im Jahre 1889 eine Verordnung des Minister des Innern und des Kultusministers ergangen, in der über die Vorbereitungen zum Schächten der Tiere Bestimmungen erlassen find, aus denen aber klar hervorgehe,daß dem Schächten an sich keine Hinderniße in den Weg Kt legeu seien. Das Gericht kam auf Grund dieser Ausführungen zu einem freisprechendem Urteil. In der Begründung wurde hervorgehoben: „Es könne dahin gestellt bleiben, ob die Polirei- Berwaltung übrhaupt zum Erlaß einer solchen Verordnung befugt sei/ ausschlaggebend sei hier die — oben angeführte — Verordnung des Herrn Regierungspräsidenten von Minden, durch welche die Polizeiverordnug aufgehoben sei. —" Dem Vernehmen nach ist gegen das freisprechende Utteil Revision angemeldet worden.