Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1908)
- Date
- 1908-09-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449337--64864-2507475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
OWe ». tt_ Blatt tatsächlich von mir aus, und nicht etwa von dritter Seite erdalten hat, so muß ich annehmen, daß das unter der Adresse Biber stein abgesandt: Exemplar unrichtig an ihn ausgehändigt worden ist. Daß diese Sendung an einen Rabbiner gelangte, konnte hier nicht bekannt sein, da bei dem Namen Dr. Biberstein eine solche Amtsbezeichnung fehlte. — Jedenfalls geschah die Uebersendung der Drucksachen an den Privatkläger völlig ohne mein Wissen. Da ich von dem Rabbiner Dr. Mberseld niemals etwas gehört habe, und mir sein» Person bis zu. dem Tage, da ich die Klage empfing, völlig fremd war, könnt: ich unmöglich die Absicht gehabt haben, ihn zu beleidigen. 3. Weil ich aber in gewissem Sinnselbst für die Fehler meiner Helfer verantwortlich bin, so bitte «h> saus das Matt dem Herrn Dr. Biberseld von meiner Spedition aus zugegangen sein sollte, den Privatkläger um Entschuldigung, daß ihm das Blatt, welches ihn so unangenehm berührte, zugeschickt wurd:. Hätte der Privatkläger die Annahme der Drucksachen verweigert oder mir eins Postkarte geschrieben, so würde das Versehen gemerkt und die Zusendung der Drucksachen sofort eingestellt worden sein. Arnold Frank, Pastor. In der Privatklagesache Dr. Biberseld -Frank Wird aus die Erklärung des Privatbeklagten vom 24. Jnm folgendes erwidert: Berlin, den 30. Juli 1908. 1. Es ist unrichtig, daß der ,Lions Zreaird" «uv sär Christen bestimmt ist; gerade im Gegenteil - ift «c für Juden bestimmt. Der Herausgeber glaubt, V kHenso wie andere Herausgeber von sogenannten Juden- . mrssionsblättern, daß der Inhalt, insbesondere die Erzählungen von Uebertritten der Juden geeignet seien, Missrons gedanken den Juden näherzubringen. Es M geradezu unverständlich wie der Privatbeklagte leugnen, kann, daß das Matt Juden zugesandt wird. ES soll abgewartet werden, ob der Privatb-klagte diese Behauptung auch, in der Verhandlung aufrecht erhalten wird. Gegebenenfalls wird der Antritt des Beweises der Unrichtigkeit dieser Behauptung Vorbehalten. 2. Ob die Adresse der Zusendungen einigemal falsch geschrieben war, ist gleichgültig. Es gibt in der Haidereutergasse keinen Dr. Biber stein. Wohl aber ist das Haus Haidereutergasse 4 das der Berliner Jüdischen Gemeind; gehörige Grundstück, auf -dem die alle Synagoge steht und auf dem sich das Lehrhaus (Beth Hamebrasch) befindet, dessen Leiter (Dajan) der Privatkläger ist. Es ist undenkbar, daß der Privatbeklagte jemand anderes im Auge hatte als dm PrivatÜäger. Ob der Privatbeklagte speziell Herrn Dr. Bkberfeld kannte, mag dahingestellt bleiben. Es mag eine derartig große Menge der Broschur; an Rabbiner versandt werden, daß er sich nicht im einzelnen Falle des Einzelnen erinnert. Unzweifel- - hast beruht die Sendung auf seiner Anordnung. Die Beleidigung liegt ja gerade darin, daß ganz generell der Privatbeklagte von ihm'unbekannten Person-n, hier einem Rabbiner, behauptet, es sei mitgeteilt, der Betreffende interessiere sich für die Propaganda der Juderttaufe. 3. Falls der Privatbeklagte um Entschuldigung bittet, und zwar unter der Erklärung, daß er künftig hin nicht mehr Herrn Dr. Biberfeld oder anderen Rabbinern Missionsschriften zusenden wolle, auch die Der Israelit Gesamtkosten übernimmt, ist Privatkläger zu einem Vergleiche bereit. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. erlitt, 29. Juli 1908. Beschluß. ’ In der Privatklagesache Biberseld-Frank wird di; beantragte Eröffnung des Hauptverfahrens auf Kosten des Antragstellers abgelehnt, da weder in der Form der inkriminierten Zusendungen etwas Beleidigendes gefunden werden kann, noch aus den Umständen die Absicht der Beleidigung zu erkennen ist. gtzz. Fockifch. Der Klage war, wie aus dem letzten Aktenstück erhellt, ein Erfolg also nicht beschieden. Zwar stand mir gegen den Ablehnungsbeschluß, den ich für irrig halte, Beschwerde an die Strafkammer zu. Aber in Uebereinstimmung mit der Meinung meiner Herren Anwälte habe ich von diesem Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht, weil der von mir erstrebte Effekt auch ohne Weiterverfolgung der Angelegenheit bei Gericht dennoch erreicht worden ist. Herr Frank wird — wahrscheinlich zum ersten Male in seinem Leben —. erfahren haben, oaß es denn doch noch Juden giebt, die über dir Uebergriffe und -Pro-., vokattonen der Missionäre nicht blos die Faust in der Tasche ballen, sondern, bei gegebener Gelegenheit, mit der Faust auch dreinzuschlagen gewillt nnd im Stande find. In diesem Sinne sei mein Vorgehen „zur Nachahmung empfohlen". Wenn die Hörren solche Erfahrungen erst öfter zu machen Gelegenheit haben werden, dann wird ihr Auftreten sehr bald aus das den Qualitäten ihres Metiers entsprechende Maß von Selbstvertrauen und Sicherheit zurückgeschraubt und der Erfolg ihrer Wirksamkeit dadurch in mehr als einem Falle in Frage gestellt werden. — Bemerkt sei zum Schlüsse noch, daß die Herren Rechtsanwälte Gronemann und Klee meine Sache so ganz zur ihrigen gemacht, daß sie nicht nur ein Honorar, sondern auch die Erstattung ihrer Auslagen ablehnen zu sollen glaubten. Auch das sei zur^ Nachahmung empfohlen! 3E?T 'ochenrnnöschau. |6ln Dementi? Das Deutsche Bureau der Alliance Jsraelite Universelle teilt aus Konstanttnopel mit: /,Die in Deutschland verbreitete Mitteilung, daß die gegenwärttgen Rabbiner von Jerusalem, Damaskus eines Mmilleton. Der TreHpmcb. «on «rthnr Kah«^ (Schluß.) Nun erfuhr der Gerichtshof erst den wahren Her- Etg von Awromchen Rettungstat. Das staunend anfchende Awromchen hörte aus dem Munde der sich gsam Mittler fassenden Frau, wie der kleine Knabe schon dem schrecklichen Bingerloch zugetrieben war, als ihn Awormchens starke Hand vor dem jämmrrlichsten Ertrinkungstode rettet;. Die zeitliche Entfernung hatte hei .Frau Kreblee, abgesehen davon, daß wahrscheinlich auch der Advokat vieles in sie hineingesragt hatte, Awvemchens Rettungswerk zu einer unerhörten Hewentat ausgestaltet, wobei es aus die große Distmy vom Wasserufer an der Judengass; bis zum Bingerloch gar nicht mehr ankam, sodaß der Retter ball» änfing, die wahren Tatsachen zu ver-. gessen und M wirttich dabei im Wasser schwimmen stty, obgleich er doch ganz genau wußte, daß tr gar nicht schwimmen konnte. Hätte er die rollenden Augen des von ihm geretteten „Karlche" in diesem Moment gesehen, wie er sich immer höher aufrichtete und immer fröhlicher grinste, .als er seinen ungeheuren Wert, den er nie zuvor in den Augen der Menschen gehabt, je länger aber sein- Mutter sprach, vir jetzt wieder vor Rührung schluchzte, in>s Ungemrffen; wachfen fühlte, hätte A-vvomchen das alles sehen können, er hätte sicher keinen Augenblick darr» gezwsiielt, daß er der kühne Retter in der Tat war, für den er jetzt allen Anwesenden geschildert wurde. Und was Selig beabsichtigt hatte, trat jetzt in reichrm Maße ein. Bei der weinerlichen Erzählung der Wäscherin traten vielen Zuhörern di; Tränen in di; Augen, viele holten, soweit sie solche bei sich hatten, ihre Taschentücher hervor, und führten sie an di; feuchten Augen und nicht wenig; Männer schneuzten gerührt so ttäftig ihre Nase, daß ein höchst unmusikalisches Geräusch pus allen Ecken des Saals vernehmbar ward. Selig benutzt; diesen ihm willkommenen Augenblick, um, als die Wäscherin zu End; war, sogleich fortzufahren: „Sie haben eben aus dem Munde einer Frau aus dem Volke von einer Heldentat dieses Mannes gehört, die uns an die Zeiten Simsans, Josephta's uno der Makkabäer erinnert. Doch, meine Herren dieses hohen Gerichtshofes, folgen Sie mir zurück in eine noch frühere Zeit, als der Erzvater des israetischen Volkes, sieben Jahre um seine geliebte Braut warb. Abraham Mühlstein hat aber seinen Ahnen Jakob um das Siehensache überholt, denn er hat, sage und schreibe, fünfzig Jahre um seine Braut geworben. Nun, denken Sie sich in diese lange Zeit noch die seelische Qual meines Klienten hinzu, der Unter einem Dache mit der Geliebten seinrs Herzens wohnt, ihr täglich, ach so nah, und . doch so ferne war. weil sich Staat und Stadt ihrer Liebe widersetzt, jener Lieb;, von der der Dichter wünschte, daß sie ewig grünen bliebe; jene zarte Liebe, die ohne Taten und ohne Früchte blieb, wobei die Jahre hinschwanden, mit diesen die Jugend, die Schönheit, die Kraft/ der Tatendrang. So alterte dieses sich stets im Wechsel der Zeiten immer treu bleibende Paar, ohne daß die vielerei Versuchungen ihre Tugend wankend machen konnten. Inmitten des Tosens der Leidenschaften bleibt ihre Standhaftigkeit, gestützt Luf 1908. und Saida auf Betreiben des Chacham Baschi Nahoum abgesetzt worben seien, ist unwahr. Die Absetzung war von dem Justtzmtnister in Vorschlag gebracht worden, aber der Kaimakam Chacham Baschi Nahoum hat sich dem widersetzt und eine vorherige genaue Untersuchung verlangt." Zu dieser Berichttgung ist Folgendes zu bemerken : Die Absetzung des Chacham-Bafchi von Jerusalem, Damaskus und Saida ist zuerst mit Telegramm vom 3. September von dem Konstantinopeler Korrespondenten des Londoner Jewish Chronicle gemeldet worden. Dieser Korrespondent gehört, wie sich aus seinen Berichten ergibt, zu den Intimen des Herrn Haim Nahoum und auch das von Herrn Fresco geleitete Konstanttnopeler Blatt »El Tiempo", das als offiziös gilt, hatte die Nachricht schon am 4. September gebracht. Es ist also nicht daran zu zweifeln, daß die Absetzung beschlossene Sache (vielleicht sogar schon verfügt) war, daß aber Herr Nahoum aus Furcht vor der öffentlichen Meinung scheinbar einen Schritt zurückgewichen ist. -—MLr sagen: scheinbar, denn die beiden Alliance-Kollegerr,--^„Herren Scherres und Fresco, die Herr Nahoum als Anre-rf^ch^HZrichter und Wahlkommissare nachJerufülem entsendet, werden, wenn man ihnen nicht mit Entschiedenheit in den Arm fällt, in Gemeinschaft mit dem 8pirita8 rokwr der ganzen Aktton, Herrn A n t e b i, schon dafür sorgen, daß erwünschte Wahlen herbeigeführt werden. Tie ganze Entsendung ist dadurch veranlaßt, würden, daß Herr Ante bi dem Jerusalemer Gouverneur Bolksaufstände vorgetäuscht hat, die nur durch Absetzung des Chacham Panisel beschwichtigt werden könnten. Diese handgreifliche Unwahrheit hat der Gouverneur im besten Glauben nach Konstantinopel telegraphiert und auf diese Weise den Konstantinopeler Freunden des Herrn Nahoum in die Hände gearbeitet. Aehnlich mögen auch die „Volkskundgebungen" in Damaskus zustande gekommen sein. Jetzt gllt es vor allem dagegen zu protestieren, daß fanatische Parteimänner die Wahl in Jerusalem organisieren! Volle Unabhängigkeit der Wahl muß und wird verlangt werden, wenn die Genieinden sich auf ihre Rechte besinnen und selber dafür sorgen, daß ein unparteiisches Gremium mit der Leitung der Wahl betraut wirb. Herr Nahoum will zweiffellos definitiver Chacham-Baschi werden, um so wichtiger ist es, daß der Bolkswille unverfälscht zum Ausdruck ihre tiefinnerliche Religiosität, fest wie der Mäuseturm am schäumenden Bingerloch, denn ihre Lieb; ist auf ihre Tugend.aufgerichtet, wie dieser Turm auf den Felsen. Das Schifflein ihrer Ehrbarkeit steuerte fünf Jahrzehnte lang an den offenen und verborgenen Riffen und Felsen des Lasters vorüber, ohne auch nur ein einziges Mal an „diesem Bingerloch der Unzucht und 'Sünde zu zerschellen. Und nun, kaum daß die Schwester der Angeklagten mit Tod abgegangen, sollen sich die beiden Menschen, ganz plötzlich in wilder Leidenschaft dem Laster in die Arm; werfen? O, nein! Standhaft haben sie auch in jener Woche, als die treue Schwester nicht mehr als Ehrendame zwischen den beiden stehen konnte, der Ver. suchung, die gewiß hart an sie herantrat, sich entgegengestemmt und stehen nun sa rein vor Ihnen, wie ich nur wünschen möchte wir Me dereinst vor unserem Richter un Himmel stehen könnten. Da, wie Sie, meine Herren dreses hohen Gerichtshofes, schon längst erkannt haben, die ganze Verhandlung die Haltlosigkeit der Anklage bis zum lrtztrn Pünktchen ergeben hat, diese beiden Angeklagten auch nicht einen einzigen Tag lang, geschweige erst zwei Jahre hindurch in wilder Ehe gelebt haben, und für die erhobene Anklage nicht ein einziger überzeugender Beweis erbracht worden ist, so schließe ich mich hiermit meinen Herren Kollegen mit dem Antrag an, die gegen die Angeklagten Jungfer Scheuchen Menenselb und Herrn Mraham Mühlstein erhabene Anklag:, in den letzten zwei Jahren in wilder Ehe gelebt zu haben, abzuweisen, die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen, und meinen Klienten ehrenvoll M entlassen." Nichts rührte sich in dem Saal, in dem die Menschen Kopf an eng zusanrmengedrängt, voller Spammngbes UjchttrsPruches harrten. Keine Frage,