Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1908)
- Date
- 1908-09-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Lembm in llbiflz 49. lahrsana IranMurf a. m..aen^|egltg6g08ixt Israelit erscheint Mutitmmnm förH» * K: ., Ku$an»l Bob* totgtoib i m «mtrif» 8D Stfetesfanto i90 fl.) «beantmmtif bei «Een Postanfiaktm, 9nMmtbImtgm,fo»te |faofft lei «ft HeftmrSgade imt bfarft 3*fe»*4ej 80 Pfennig für die kechSgespaltene Coloml-ZÄe; Mckatt rSch Tarif. Jnsffratenarma-me nur durch mHaasenstei« u. Voller N^G. G«»tbei de» 5k. «. P»stsp«ch»fie «U»p Sk». »955« Frarcksmta. M. nnd der« Filiale». «imt» lei de» 8Ht*e» «o»«er»d»»k te ttü* det Hm «pdflpest Sk». 18ä»4. uud der« Mkialen m DwinSk, Libaw BialvSo^Wpal mrd Ssdn mBsasrnrnrnsmasmtt9nea--B9Maa—————a——a———e——' r^yy*fisrr •, . Der nadiBrudt 9er flirflhel un9 Correfponöenjen 9es .JsraeRf“ Iff nur unter genauer QueHenanoabe, un9, [ometf es Rrti uih sr&Sere Rntfflke hanöelf, nur nadinorhertier fienehmiouiU aenattet- ' " ’ ' Zur Nacdahmnng empfohlen. Bon Dr. Biberfeld in Berlin. Uflter allen ryit dem trügerischen Schinmrer des Idealen umkleideten Hantierungen, die von Mepschen als Hebensberuf betrieben werden, giebt es schwerlich Me, die in dem normalempfindenden HMvMum gleich unangenchme Empfindungm, MDer ausgeprägten Widerwillen auslöste Wßd «regte, als das sogenannte ^Missionswerk in Israel". Dieses Seelenfängertum, das unter Ausnutzung der Notlage und des Leichtsinns und mit dem Aufgebot von immensen, unkontrolirbaren Geldmitteln es sich zur Aufgabe macht, Juden jeden Alters, Geschlechts und StandtzS zum treulosen Abfall vom Väterglauben und zum Uebertritt in den Schoß des Christentums zu verführen und zu erkaufen — diese Profession hat in ihrem ganzen Wesen und Treiben auch nicht einen Zug aufzuweisen, der sie auch nur halbwegs erträglich erscheinen lassen könnte/ es stößt den wahrhaft religiös Empfindenden^ auch der eigenen Konfession, ebenso ab wie den religiös Jndmerenten und Atheisten; die heilMste uud hehrste Empfindung des Menschengeschlechts vgrd in ihm zum Schacherobjekt w ~. Her Tod und Zusammenbruch jedes ethischen Haltes sind die willkommenen Bundesgenossen seiner „Werbetätigkeit. Aber unter all den unsympathischen Eigenschaften, ist keine-so in die Augen fallend, keine so für seine Dignität charatt«tstiW wie d^ herausfordernde Dreistigkeit, mit der es betrieben wird / der Mut, die Kaltblütigkeit, den diese Seelenjäger entwickeln, wenn sie sich an ihr ahnungsloses Wild heranschbrtchen/ die Verdickung der Haut, über die sie verfügen und die sie, jede Blamage, jeden Hinauswurf ohne Schaden zu nehmen, ertragen lätzt: die ruhige SelbstverMndWkeit, mit der sie in den Frieden deS fremden HSuses.störend einznbrechen wagen, d«A schäften, welche das es seine Erfolge ' Mitschuld. Wären wir voll genug, dem amu schäftsleute mit der gegenzutreten, einzujwcken, so zu.setzen, uns^c Ha . ........ »uüben und Wörenfriede mma -,f' Tiüit ' fimf f^fini# allem die fordert und dmen von seftver In diesem Sinne zu wirken ist die folgende Publikatwn bestimmt, Js& -Äl WtteMh M einer von mir gegen den Pastor Arnold Frank in Hamburg angestrengten Bekewi^ngsklage wiedergiebt und lehrreich genug erscheint, um der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu werden. Der Gegenstand der Klage erhellt ohne Weiteres aus dem vortvHlrchen Schriftsätze, den meine Vertreter, die Herren Rechtsanwälte Gronemann und Dr. Klee dem hiesigen Amtsgericht Berlin-Mitte überreichten/ ich beschränke mich daher auf den bloßen Aktenabdruck: Berlin, den 5. Juni 1908. Namens btä Privatllägers klagen wir den Privatbeklagten der Beleidigung an, -r-' Vergehen strafbar aus §8 185. 196, 187 St. G B. — und beantragen: 1. den Privatbeklagten wegen Beleidigung des Privatklägers zu bestrafen. Wir bitten, das MUtztversahren vor dem Königlichen Schöffengericht hier zu eröffnen. Der Versuch der Sühne war nicht erforderlich, da die Parteien nicht in demselben Gem rindebezirke wohnen. Begründung: Der Privatkläger ist Rabbiner und amtiert als solcher in Berlin. Er gilt in den religiös-orthodoxen Mdischen Kreisen und darüber hinaus als der Vertreter der strenggläubigen konservativen Richtung. So werden ihm vielfach die Entscheidungen Misch vituekler Fragen vsrg/l'gt; er ist kraft feines Amts berufen, in religiösen GetrissenSsragen mi entscheiden. Beweis: Zeugnis der Herren: 1. Retzor des Rabbinerseminars in Berlin Tr. D. Hossmann, 2 Di^ent Professor Dr. A. Berlner, 3. Dozent Dr. I. Wohlgemut, 4. Dozent Dr. H. Hildesheimer, deren Wrefsenangabe Vorbehalten bleibt. — Seit längerer Zeit nun bekommt der Privatkläger die Zeitschrift „Zionsfreund" regelmäßig als Drucksache zugeschickt, und zwar von dem Privatbe- Tagten, der dieses Blatt herausgibt. Diese Zeitschrift dient dem Zwecke der „Judenmission" ihre Tendenz geht dah'n, möglichst viele Juden zum christliche Glauben zu bekennen. Dr". Nummern von Marz bis Jmü ifieses Jahres, welche dem Privatlläger zngeschickt wurden, werden für das Gericht beigefügt. Dieseck Zeitschriftsenvungen fügt der Privatbettagte mm «tch noch- Anschreiben bei. An der Mldge wird HM MMHrriben JSMt mm Grutz" Im Otv* nal für WMWMM beiaMgt. In Mtt Anschr eien. heißt «:*' ^Jhre Wvrsse^ vmchöWe ich einÄn eeimde, der da Mubt, Latz Sie' äh warmes Hrrz x bie Ausbrettung des Reichsss Gottes habe» und kher auch' das Unflmrae» h«en. dchH Jsvarl Issum S“' ne." — Der PrivEMer fühlt sich durch Ui etzte Zuserchung sWckres, ««d insbesondere ws Schreiben und bä jiiatm enthaktzne Äetzauvtunfl J»er WÄM! Ls mag dem PmpsotbeLaMrn ohne werteres zugegeben wetcheu, tUch.MM E Zache der. Jndenmistwn am li " t _ L Nun aber den Anschein zu erwecken, als ob ein Rabbiner sich ernstlich und dauernd für,die Jüdrnmistion interessiere, heißt die .Stellung desselben in ihrer Grundlage erschüttern. Das Vertrauen, welches sich der Privatkläger in seinem Berufe erfreut, die allgemeine Achtung, die ihn auch von seinen Gegnern entgegengebracht wird, beruht aus der Ueberzeugnng, daß er mit ehrlichem Eifer für di; jüdische Lehre eintritt, daß er von dem, was er predigt, übrrzrugt ist. Seine Entscheidungen in rituellen Fragen genießen nur deshalb Antroität, weil in den interessierten Kreisen jeder zu wissen glaubt, daß der ängerusen: Rabbiner von der Verbindlichkeit der mosaisch-^llmuWchen Gesetzgebung durchdrungen ist. Dadurch nun, daß der Privatbeklagte aber ihn als einen heimlichen Förderer der Ausbreitung der christlichen Lehre darstellt,' srweckt er den Eindruck, daß des Rabbiners ganzes Leben und Lehren nichts als Heuchelei ist, womöglich gar darauf berechnet, unter der Maske eines frommen Rabbiners die vertrauende Gemeinde sacht in das Lager der Judenmission zu ketten. Daß eine derartige Handlungsweise eines Rabbiners als moralisch verwerflich zu gelten hätte, braucht nicht dargelegt zu werdeir. Er würde nicht nur seine Schüler und die seiner Seelsorge Anvertrauten täuschen, er ivürde auch geradezu betrügerisch handeln, da er durch Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Tatsachen sich Bermögensvorteile verschafft, — nämlich sein Gehalt und seine fonsttgen Einkünfte. Als ein derartiges Individuum aber sucht der Privatbeklagte den Privatkläger darzustellen und e r bedient sich dazu auch des Mittels, unwahre Tatsachen zu behaupten. Der Privatlläger bestreiket nicht nur, daß er das Verlangen hege, dichdie Jndentaufen zunehmen, sondern auch vor allem, daß irgend Jemand das von ihm vermuten .könne und dementsprechende Mitteilungen atr den Privatbellagten gemacht habe. Die in dem Ansckb:eiben Ausgestellte Behauptung ist von dern Privatbellagten frei erfunden! Es handelt sich danach Um eine verl;umd»rische Beleidigung im Sinne des § 187 St. G. B. Gegenerklärung auf die Privatllage des Dr. Eduard Biberfeld in Berlin gegen den Pastor A. Frank in Hamburg wegen Beleroigung. Hamburg 4, 24. Juni 1908. Ich beantrage, die Klage des Privatllägers vom 5. Juni 1908 kostenpftichtig zurückzuweifen. 1. Es ist richtig, daß ich der Herausgeber des Blattes ,^Zions Freund" bin. Zahlreiche Leser dieses meines Monatsblattes — Freunde meiner Mission -- schicken mir Adressen von Christen, zuweilen auch von Juden,' die mir völlig unbekannt sind, denen der „Zions.Freund" probeweise zugestellt werden möchte. Das giwruckte Matt, um welches sich in der Klage handelt, ist nur sür Christen bestimmt. Das kann Jeder aus dem Inhalte sofort ersehen. Daß es den» Rabbmer Dr. Biderfelo zuging, war ein Berschen eines meiner Helfer in der Expeditioir - falls es von dieser überhaupt an den" Privatlläger geschickt worden M—: ' denn es hätte ja gar keinen Zweck, ein solches Matt eänem Juden zuzuschicken. . . 2. ist aber in unserer Expedition die Adresse des D». Biberfeld überhaupt nicht aufzuftnden; wohl Witt» das Watt an einen „Dr. Bwerst ein, Bettip 6, ^Wepeutergasse 4" versarwt. Wenn Dr. Biberfeld das m m