Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1908-09-03 · Heft 36 (3.9.1908) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 36 (3.9.1908)
Date
1908-09-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449298-2449335--64827-2507436
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der JSrseltt. Nr. 6. ~ Sette 4 3. September 1906 politischen Temperaments, ein größerer oder geringerer Grad von optimistischem Selbstvertrauen die Geister scheidet, sodaß es sür uns in diesem Falle nicht schwer fällt, „Partei" zu ergreisen. Ter Vertreter der „Anti-Revisionisten" schreibt uns: Während graue Wolken über den waldigen Vorbergen des Schwarzwaldes sich türmen, lesen wir die Mahnung des Herrn S. mit bewegtem Herzen und fragen nns, ob denn wirklich die bayerischen Orthodoexn in ihrer Stellung nähme gegen die geplanten RevisionsVorgesechte so gar kurzsichtig sind, ob sie wirklich das Wohl künftiger (Keneratiouen mit einem schlecht motiviert'.n 2L> newri leichten Herzens blind anss Spiel sehen. Das wäre ja umso unverzeihlicher, als nach den Behauptungen die Revision unaufhaltsam en marche ist. Indem wir so sinnen und denken, kommt uns ein bayrischer Kurgast, dein wir fragend oie Ausführungen des Herrn 2. F. unterbreiten. Lang: Pause — dann Hub er an und sagte: So ganz stimmt die Sache nicht; ich halte es für sehr unwahrscheinlich, daß irgend ein biederer Glaubensgenosse durch die „Rechtlosigkeit" der „Betsälc" von dein Anschluß an dieselben serngehalten wurde. Ach, diese Sache hat leider das sehr einfache Motiv, das; die Israeliten ans dem Lande es teilweise als genügendes Dokument ihrer Bildung halten, wenn sic „reformierte" Synagogen besuchen, namentlich wenn ihre bereits seit Jahren in den Großstädten domizilierten Kinder — und das ist meistens der Falt — sich der „großen" Gemeinde angeschlossen haben.' Allein lassen Sie uns, Herr S. F. von diesem Gegenstand absehen und aus den Kern der Frage eingehen. Also, wie Sie sagen, man war sich in Bayerns leit'noen Negierungskreisen ganz klar, daß „keinerlei Majorisierung des einen gemeindlichen Organs durch das andere stattsinden könne." Bitte, einen Augenblick halt! Was heißt denn das? Ein gemeindliches Organ ist wohl der Rabbiner, ein anderes der .Uultusvorstand. Die sollen also gegenseitig sich nicht majorisiecen, sondern —: ja was denn? Sollen wohl eine mittlere Linie finden, auf der es Konflikte nicht mehr geben kann. Und Wohlverstanden, das alles in den vorbereitenden Stadien der Gesetzgebung. Soll wohl heißen, daß die Regierungskreise beide Fattoreu za Worte kommen lassen. Ja, daran haben wir bei unserem unbeschränkten Vertrauen in die kgl. bayerische Staatsregierung keinen Augenblick gezweiselt und deshalb haben wir wahrlich die Revision nicht bekämpft. Sie haben darin ganz, Recht:: Es ist wirklich herzlich gleichgültig, in welcher Stärke die Orthodoxie eventuell in der vorbereitenden Kommission vertreten sein würde. Denn diese Kommission, wenn sie geboren wird, (leise Zweifel sind wohl berechtigt), dürste ja doch höchstens eine Sitzung erleben, da doch wohl ein Vertreter der Orthodoxie in dieser ersten Sitzung klar das Programm derselben .entwickeln müßte und dann wäre jede weitere Arbeit unmöglich, weil die Herren Vertreter der Nicht-Orthodoxie das als conditio sine qua non mitgeteilte Programm nicht acceptieren würben, gewiß nicht als Grundlage der Nevisionsarbeit. Das ist der eine Grupd, von dem aus einige Orthodoxe die Wahl der Kommission des Landesvereins bekämpften. Ein weiterer Grund liegt darin, weil dies' tatsächlich den Landesverein nicht als geeignete Stelle betrachten können, betrachten dürfen. Mag sein, daß sich juristisch die Kompetenz des Landesvereins dedueieren läßt, aber wer es gut meint mit dein Landesverein, sollte demselben sehr energisch Rands okk zurufen. Denn jeder Versuch — die Sitzung vom 28. Mai zeigte cs zur Genüge — trägt in die bisher stets friedlichen Reihen des Ausschusses eine solche Summe von Verbitterung, daß die ganze Existenz des Landesvereins gefährdet ist. Außerdem erhielte, das wird der bewährte Führer der Münchener Orthodoxie uns wohl zugestehen, die leidige Fiktion, als wäre der Landesverein, eine Vertretung der gesamten bayerischen Indenheit, bedenkliche Nahrung. Es sind sogar nicht einmal die gewählten Vertreter der einzelnen Kultusgemeinden! Wer wählt dann und nach welchem Modus? Wahrlich, Herr S. F., es war kein Zufall, daß die Kommission gerade in der Verkamnrlung des Laudesvereins gewählt werden sollte. Unsere alten Weiesn würden in einem solchen Fall' sagen mm nv'-ew m Wenn die Geschichte des Lanbesvereins einmal geschrieben sein wird, wird auch der Außenstehende die Bedeutung dieses „Zufalls" erinesten können. Wir fühlen uns nun nicht bemüßigt, nochmals an dieser Stelle eine Lanze sür die bayerischen Rabbiner zu brechen. Durch ihre Forderung hinsichtlich der Zahl der Kommissionsmitglieder wollten sie — abgesehen von historischen Gründen — gegen b'n Gedanken und gegen den Anschein fäntpfcit, als sollte die Revisionsaera mit dem sehr modernen Gedanken der Zurückdrängung des vorwiegend religiösen Faktors eingeteitet werden. Tie Herren wüßten ganz ge,rau, daß zur Bekämpfung des entgegengesetzten Standpunktes jeder von ihnen genügt hätte, daß jeder Mut und Kraft dazu besessen hätte. Dazu bedurften sie nicht der Neun und nicht der Drei. Was jedoch die Jnopportunität betrifft, so ist doch wohl eine 18gliedrige Kommission fast ebenso ungeeignet wie eine Ausschußsitzung von 41 Teilnehmern. (Die rechtlichen Stimmen waren nur durch Delegationen vertreten.) Dürsten Sie sich ferner nicht erinnern, Herr S. F., daß gerade ein Vertreter der Orthodoxie es war, welcher verlangte, daß [. Z. auch die Nicht-Gesetzestreueil gegen die Revision sein wußten, weil sie die Einheit der Gemeinden gefährde? Halten Sie es wirklich für richtiger, wenn ein Plenum blind eine Kommission wählt, lediglich um den „Krach" in diese zu verlegen? Soviel über die mit dem Landesverein zusammenhängende Seite der Angelegenheit. Auf weitere Einzelheiten soll hier nur in wenigen Worten eingegangen werden. Es ist nicht so gleichgültig, ob die Gemeindeorgane gegen den Widerspruch des Rabbiners einen zweiten Rabbiner oder Prediger anstellen können: es ist doch wohl geradezu eine ethische Misere, wenn vor demselben Publikum, von derselben Kanzel aus am «abbat A gegen die Tradition, am Sabbat ß für dieselbe gesprochen wird, am Sabbat A der Zionismus gefeiert, am Sabbat 6 derselbe bekämpft wird. Da )väre es doch wirklich gleich besser, man führt zur höheren Erbauung Diskussionen nach mittelalterlichem Vorbild ein; das dürste sogar in der ersten Zeit ein ganz bedeutendes Anziehungsmittel werden. Na, und was Budgetposten für andere als Knltuszwecke betrifft, darüber sind, wie unsere Informationen lauten, die bayerischen Juristen sehr geteilter Meinung! Und nun zum Schluß — endlich — auf den Kern der Frage: Welche Motive bestimmen Teile der bayerischen Orthodoxie, gegen die Revision zu sein? Darauf hätten ,rnr zu erwidern: Erstens find di? nicht „zeitgemäßen" Bestimmungen des Edikts von 1813 schon aboliert; revisionsbedürftig ist, wie schon der Herr Distriktrabbiner Dr. Meyer (Regensbnrg) in der betreffenden Sitzung aussührte, jene Interpretation, welche die Schaffung zweier Kultusgemeinden in einer politischen Gemeinde verbietet. Das kann aber ohne große Aktion geschehen. Zweitens teilen wir nicht die optimistischen Hoffnungen des Herrn S. F., daß eine Revision so sicher zu Gunsten unserer Prinzipien aussällt. Sicher ist vielmehr, daß beispielsweise bei Synagoge und Friedhof das tzausrecht der Eigentümer — Ijict bic Gemeinde — unter Umständen sehr bedenkliche Würdigung erfahren könnte. Ist es doch sogar unter der bestmöglichen Vorbedingung — der Ministerialentschließung von 1903 — nicht immer möglich gewesen, sich dieser Einflüsse zu erwehren. Drittens mußte eine Revision einmal eine in den wichtigen Punkten geeinte Orthodoxie vorfinden: das ist aber nicht der Fall, weil es anch Orthodoxe gibt, welche nicht glauben, daß jede Frage vor das Forum des s'n gebracht werden kann und muß. Viertens können wir uns kein Gesetz denken, das dem Gewissen einer verschwindend kleinen Minorität Rechnung trägt, es ser denn ein solches, 'welches die Zwangsbesteuerung im Prinzip nushebt und amerikanische Verhältnisse einsührt. Fünftens würde, wenn eine Trennungsmöglichkeit vorhanden wäre, von der nicht Gebrauch gemacht wird - und Hand auf's .Herz, Herr 2. F., ist diese Eventualität nicht denkbar? — bedenklicher Verstoß gegen den J1“ viel öfter sich ereignen. soweit sür heute, — also sprach mein Freuno am Fuße oes Schwarzwaides — wenn Sie weiteres hören wollen, kommeir Sie ani 8. September in die altehrwürdige Bruggrafenstadt Nürnberg. Soweit der „bayerische Kurgast". Hierallf erwidert unser Lk'.-Mitarbeiter: ' Tie vorstehenden, ternperamentvoll gehalten.-» Aphorismen eines bayerischen Kurgastes aus den von grauen Wolken umtürmten, waldigen Borbergen des , württembergischen Schwarzwaldes erheischen um so weniger eine detaillierte Erwiderung, als die Bo> frage, ob eine Revision des Judenedikts von Nöten ist oder nicht, mit überwältigender Majorität in der Mai-Konserenz des Landesvereins bereits bejaht untre? und somit diese Frage unseres Erachtens am 8. September nicht mehr zur Beratung steht. Würden bezüglich der Vordringlichkeit dieser Revision noch i» dem einen oder anderen Gemüte Zweifel bestunden haben, so müßten dieselben durch di? Vorgänge der jüngsten Wochen, in welchen die polnisch-russisch?!: Minsanim in München aus Grund der lex lata unmittelbar vor der Gefahr einer polizeilich?» Schließung im Hinblick ans Z 25, Abs. 2 des Juo?irebiftä standen, bei jedem ehrlichen Politiker und Verfechter der Gewissensfreiheit völlig beseitigt sein. Wir wollen gerne anerkennen, daß di? Äusfüyraiigcn des „bayerischen Kurgastes im Schwarzrvald" einem für die Entwicklung des traditionellen Indentums in Bayern treubesorgten Herzen entsprang?» sind, nehmen aber für uns das Gleich? in Anspruch. Wollten wir alle von unserem verehrten Gegner angcdeuteten Bedenken zerstreuen, so müßten wir einen Gesetzentwurf skizzieren, der das von uns wiederholt aufgestellte Programm der Gewissensfreiheit und völligen Selbständigkeit für beide religiösen Richtung?» in nrodernc Gesctzesparagraphen umgießt. Einem simplen, mit keinerlei juristischen und rabbinifchcn Kenntnissen begabten Kaufmann kann diese Ausgabe nicht zufallen, Wir fragen aber: OK ■n^n □IP } sollte es in der bayerischen Indenheit keine Juristen geben, die für dieses klare und einfache Programm das juristische Gewand unter Anlehnung an die neue bayerische Kirchengeweindeordn'ung herznstellen vermögen, und sollte sich unter den'bayerischen Rabbinern keine Majorität dafür finden, di? unter Wahrung der ihrer Hut anvertrauren Geiste gelten, sondern einzig dem warm empfindenden Herzen: v"N rosxin uoo '2 ~ph HXi notPö *720 „Bor allem hüte dein Herz, da von ihm das Leben ausg ht!" keines euilleton. Der freirpnicd. Bon Arthnr Kahn. (Fortsetzung.) Scheuchen, die eben wieder mit ihrem Taschentuch über ihre rotgeränderten Augen gefahren war, sah mehr neugierig wie gedrückt zu dem Verteidiger hin, der jetzt eine hochdramatische Geste ausführte und dann von Neuem begann: „Hoher Gerichtshof und hochverehrte Herren Geschworenen! Wie aus dem bisherigen Verlauf dieser mit gewohnter Unparteilichkeit geführten Gerichtsverhandlung chervorgegangcn ist, konnte auch nicht der geringste Schatten eines auch nur vorüberschwedenden Verdachtes einer verworfenen Beschuldigung der heutigen Anklage irgendwelche Grundlage verleihen. Glauben Sie denn, meine verehrten Herren, wenn auch eine einzige der hier vernommenen Zeuginnen je etwas von der Angeklagten gesehen hätte, was vor dem Forum der Sittlichkeit nicht hätte bestehen können, daß sie es kraft ihres abgelegten Eides nicht hrer offenbart hätte? Wo ist denn noch ein Weib geboren, das den Fehltritt eines andern Weibes je vergessen und ein halbes Jahrhundert lang verschwiegen hätte? Nein, Gottlob, solche Frauen gibt's denn dzzch noch nicht; und die Vorsehung selbst hat jeder etwa möglichen Verfehlung eines weiblichen Wesens, in ihrer Mitschwester eine gewissenhafte Hüterin an die Seite gestellt, die nichts übersieht, uird üichts in diesun Punkte vergißt. Mer auch die örtlichen Umstände wären einer solchen Verirrung vom Pfade der Tugeno nicht günstig gewesen. Das domicilium tzabitationis l) der Beklagten war ja schon, wie ich mich gewissenhaft durch ein visum repertum -) überzeugt habe, nicht Schwachheit in diesem casu subtiacto3) Vorschub zu leisten. Und nun, meine .Herren dieses hohen Gerichtshofes, sehen Sie sich die beklagte Jungfrau Scheuchen Bienenseld einmal genauer an. Sieht sie denn wirklich so aus, als ob sie einen Mann, von so gefestigten Moralbegriffen wie den Mitangeklagten Abraham Mühlstein so ohne weiteres aus seinem Tugendsattel zu heben und in den Sand der «und? zu 'strecken vermöge? Gewiß, hoher Gerichtshof, will ich ja keine Kritik an den jetzt nicht mehr sehr zahlreich vorhandenen Reizen der Angeklagten ausüben: ich will auch nicht bestreiten, daß sie, durch die Macht der Gewohnheit in Herrn Mühlsteins Augen noch immer verführerischer aussieht, ich will auch zugeben, das; die stark vorgeschrittene Jugend der Beklagten hier und da einige, allerdings nur uns Unparteiischen etwas ramponiert vorkommenden Mängel aufweift, die sür den seit mehr als sünfnndfünfzig Jahre mit ihr Verlobten nicht zu sehr abhanden gekommen sind: da mag ja, wenn wir in menschlicher Selbsterkenntnis die Möglichkeit voraussetzen, daß die Beklagte hin und wieder ihrem Verloblen einig? Freiheiten erlaubt haben könnte, die Sie hier A. .wesenden aus Ihrem eigenen Brautstand her selber sehr wohl kennen, 1) Wohnraum. 2) Besichtigung. eS einmal vorgekommen sein, daß Schönchen Bienenfeld nicht immer stark genug war, hart und spröde gegen den treuen Menschen ßu sein. Und nun, gestattest Sie, meine Herren, daß ich nicht an Sie, sondern an die in diesem Saale anwesenden Frauen, ati die alten und jungen, an die ledigen und verheirateten die Aufforderung, die einst unser Herr und Heiland an die Tarnen Jerusalems oder in der Nähe dieser Stadt in einem ganz gleichen Falle gerichtet hat: wer sich von Euch, meine Damen, frei fühlt von jeglicher Schuld, der nehme den ersten Stem meine Damen," schrie hier Wolf mit vor Zorn üb erschnappender Stimme in den Saal hinein, „bitte meine Danreir, warmn werfen Sie nicht? Nun, weil Sie alle wissen, daß kein Wesen so ganz rein von Schuld und Fehl ist, um über die Angeklagte den Stab brechen zu dürfen. Und in diesem Saale sehe ich nicht etwa nur lauter alte Weiber, sondern auch manche junge, schöne, blühende, holde und liebreizende Jungfrau, wie es einst auch meine Klientin vor erst nur wenigen Jahrzehnten war. Und nun, meine Herren Geschworenen," — hier hob Wolf mit einer erhabenen Schwurgebürde di? Rechte iti die Höh? und senkte seine Stimme, langsam Wort für Wort betonend — Sie alle wissen, wie es in der heiligen Schrift heißt und in meinem geliebten Lateinisch: vox populi, vox Dei, die Volksstimme ist Gattes Stimme. Ja, in dem feierlichen Schweigen der vilen hier anwesenden hochachtbaren Damen, die wir als brave Gattinnen und gute Mütter und wackere Bürgerinnen ^kennen, war nickt eine einzige, die den bekannten Stein unseres Herrn Heiland auszuheben gewillt war um ihn auf «chenchen Bienenfeld zu schleudern. In diesem Schweigen hat der Herr selber gesprochen, hat der &err gerichtet. Und wo Gott selber richtet, da trete der Mensch mit seinem Urteil zurück und füge sich Mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.