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Der Israelit · 1908-08-27 · Heft 35 (27.8.1908) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 35 (27.8.1908)
Date
1908-08-27
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 12. Nr. 85 Der Israelit 27. August 1908. Augen haben und nur auf wirklich Erreichbares sich richten. Es hat darum absolut keinen Zweck, wenn man, wie es ein Pfälzer Kollege in den jüngsten Tagen getan, einfach einen Abgeordneten ersucht, den Minister wegen der Rechtlosigkeit der jüdischen Religionslehrer zu interpellieren. Jeder Einsichtige konnte im voraus wissen, datz die Antwort, die wir schon 100 Mal gehört haben, auch beim 101. Male lauten wird: „Die jüdischen Religionslehrer sind Privatangestellte'" Wohl aber ist von der Mehrheitspartei zu erhoffen, das sie aus Billigkeitsgründen für die Erhöhung der Etatsposition für den jüdischen Kultus zu haben sein wird. Ein kleiner Anfang, auf diesem Gebiete die materielle Lage der Religionslehrer etwas zu bessern, ist gemacht. Möge unser Verein der Agitation bei den Abgeordneten darum seine volle Aufmerksamkeit widmen. Die nächsten. Ziele der Propaganda aufzustellen, ist Bereinssache, danach Propaganda zu treiben Pflicht jedes Einzelnen. Die Volksvertretung ist ein mächtiger Faktor im Staatsleben, suchen wir ihn für unsere Ziele nutzbar zu machen! (Schluß folgt.) Bus den Gemeinde* und Schmiede« des ehemaligen Kurfürstentums Kessen. (Schluß.) Dieses Aushalten auf den Stellen muß uns umsomehr erfreuen, da die meisten derselben, wie schon einmal erwähnt, kleine, von den Verkehrswegen oft meilenweit entfernt liegende Landgemeinden sind, die dem Lehrer für sich selbst wenig bieten konnten und ihm die Erziehung und Ausbildung der Kinder sehr erschwerten. Glaubt man den Grund der Stabilität in der etwaigen guten Besoldung suchen zu sollen, so gibt man sich einer großen Täuschung hin. Bis zum Jahre 1897 (Lehrerbesoldungsgesetz) dürften die Gehaltsbezüge staatlich angestellter Lehrer (selbst der Privatlehrer oder besser besoldete Religionslehrer) kaum in einer anderen preußischen Provinz bezw. in einem anderen deutschen Staate, so unzureichend gewesen sein, wie gerade in Kurhesien. Nach einer von Herrn Lehrer Brandes-Oberaula anfangs der 70er Jahre veranstalteten Zusammenstellung, in welcher auch die Religionsftellen ausgenommen wurden, hatten 5 Stellen ein Fixum von weniger als 300 Mk., 12 Stellen 300—330 Mark, 21 Stellen 330—400 Mk., 21 Stellen 400—450 Mk., 7 Stellen 450-500 Mk., 13 Stellen 500—600 Mk., 2 Stellen 600—700 Mk., 1 Stelle über 700 Mk., 1 Stelle über 800 Mk., 3 Stellen 900 Mk. und 2 Stellen über 900 Mk. Im Jahre 1875 (oder 76) wurden die jüdischen Lehrer mit den christlichen gleichgestellt) sie erhielten demgemäß auf dem Lande 750, zuweilen auch 780 Mk., in den Städten 900 Mk., wozu noch 90 Mk. Feuerungsentschädigung und freie Wohnung (die freilich in den meisten Fällen den bescheidensten Ansprüchen nicht genügte) bezw. eine geringe Mietsentschädigung kam,' außerdem wurden nach' 12 Dienstjahren aus der Staatskasse 90 Mk. und nach 22 Dienstjahren 180 Mk. Alterszulagen gezahlt. Jedoch soll wegen der Unzulänglichkeit dieser Gehälter kein Vorwurf gegen unsere Gemeinden erhoben werden, die sich die Unterhaltung ihrer Schulen noch mehr kosten ließen wie die politischen Gemeinden, deren Schullasten mitzutragen sie ja gesetzlich verpflichtet waren. Die Gerechtigkeit erfordert es vielmehr, auszusprechen, daß in den meisten Fällen die jüdischen Gemeinden stets eine Anerkennung verdienende Opferwilligkeit gezeigt haben, daß sie auch in den letzten Jahren fast ausnahmslos ihre Lehrer den christlichen Ottslehrern gleichstellten, wenn deren Grundgehalt oder Alterszulagen freiwillig erhöht wurdenauch auch für Schulhausneubauten sind im letzten Jahrzehnt ganz erklecklicke Summen von den hessischen jüdischen Gemeinden verausgabt worden. Hin und wieder haben sich um die Gleich- und Besserstellung der jüdischen Lehrer auch die Vorsteherämter — deren es entsprechend der althessischen Provinzialeinteilung je eines in Kassel, Fulda, Hanau und Marburg gibt — verdient gemacht, denen auch die Errichtung vieler Stellen und die Erhaltung kleiner Schulen zu verdanken ist, da insbesondere die Herren Provinzialrabbinen weder schriftliche noch mündliche Vorstellungen sowohl bei der Königl. Regierung als auch — wenn es nottut — bei dem Herrn Minister scheuenihre Be mühungen sind aber auch schon wiederholt mit den schönsten Erfolgen gekrönt worden. Mit sämtlichen Lehrerstellen — eine Ausnahme abgerechnet — ist das Stantoxat organisch verbunden, ohne daß dafür eine Vergütung gezahlt wird - etwa die Hälfte der Lehrer versehen die Schächterfunktionen, die man ihnen teils aus Gründen praktischer Erwägung, teilsaus Wohlwollen zwecks Verbefferung ihrer materiellen Lage übertragen hat. Die Schulaufsicht lag im Kurhessischen von jeher, ähnlich wie in den altpreußischen Provinzen, in den Händen christlicher Beamten, während sie beispielsweise in der Provinz Hannover von den Herren Landrabbinen ausgeübt wird. Ohne die Vor- und Nachteile dieser Einrichtung prüfen und abwägen zu wollen, darf getrost behauptet werden, daß gerade dieser Umstand, sowie auch die Beteiligung der israelitischen Lehrer an dem Vereinsleben der hessischen Lehrer zur richtigeren Beurteilung des Judentums wesentlich beigetragen haben. Ihre Vorbildung haben die Lehrer, die fast ausschließlich geborene Kurhesien sind, in den Seminarien zu Kassel (52), Köln, Hannover und Würzburg erhaltenvier ältere Herren haben als Autodidakten ihre Befähigung für das öffentliche Lehramt in kurhessischen Zeiten von staatlichen Prüfungsbehörden erlangt, die heutigen Tags nicht mehr existieren. Möge diese gedrängte Darstellung der kurhesfischtzn Schulverhältniffe alle diejenigen zur Gründung und Erhaltung jüdischer Volksschulen anregen, deren Stimme bei Gemeinden und Behörden nicht ungehört verhallt. Möge sie aber auch als Beweis dafür dienen, daß die Lehrer auch unter ungünstigen materiellen Verhältnissen auf ihrem Posten ausharren, wenn diese nur geregelt und stabil sind. Daran wollen wir aber die Mahnung knüpfen: Gemeinden, schafft einen seßhaften Lehrerstand! 8 iiichttscha«. Jüdische Religion. EtnLehrbuchvonDr.F. Coblenz, Rabbiner der Synagogen-Gemeinde Bielefeld. 1908. Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig. 127 Seiten. „Wir haben die Aufgabe, den reinen Gottesbegriff des Judentums vor jeder Trübung zu bewahren" (S. 97). „Die Arbeit, die wir im Leben leisten, mu < ein Zeugnis unserer jüdischen Weltanschauung sein" (S. 92). Diese beiden stolzen Sätze finden fich in Sperrdruck in einer Arbeit, in der der reine Gottesbegriff des Judentums eine Trübung und Verdunkelung sich gefallen lassen muß, wie in kaum einer anderen gleicher Tendenz, in einer Arbeit, die so ganz und gar das Zeugnis jüdischer Weltanschauung vermissen läßt. Kann es eine verwegenere Höhnung, eine stärkere Verneinung des reinen Gottesbegriffs, wie ihn das Judentum lehrt, geben, als das ängstliche Vermeiden jeden Anklanges an die Idee eines persönlichen Gottes? Gibt es etwas der jüdischen Weltanschauung Fremderes und Widersprechenderes als Sätze wie: „Gott richtet über die Menschen. Das ist so auszufaffen: unser sittliches Bewußtsein richtet über unser seitheriges Leben. Das Göttliche in uns der Richter über unseren Wandel" (S. 110), oder: „Sittengesetz und Naturgesetz, Versündigung und Schicksalsschläge haben nichts miteinander zu tun" (S. 57)? Es ließen sich die Beispiele ins Ungemessene häufen, die. den Nachweis zu erbringen geeignet find, daß die religiösen Anschauungen des Herrn Rabb. Dr. Coblenz in Bielefeld, des Verfassers des uns vorliegenden Lehrbuches «Jüdische Religion", mit dem, was man gemeinhin, und fürwahr nicht nur in orthodoxen Kreisen, Judentum nennt, wenig oder nichts zu schaffen haben. Das ist jedem aufmerksamen und ttefer eindringenden Leser allzu augenfällig, als daß eS fich der Mühe lohnte, im einzelnen darauf einzugehen. Um was es fich bei dieser Besprechung handelt, ist auch nicht der religiöse Standpunkt des Verfassers, uns drängt fich vielmehr die Frage auf: Erfüllt daS in Rebt stehende Lehrbuch, das für Schüler v n 9—14 Jahren bestimmt ist, die allgemein dibakttschen Anforderungen, die an jedes Lehrbuch und an ein Reliäionsbuch im besonderen zu stellen find? Ist die „Jüdische Religion" selbst solchen Schulen zu empfehlen, deren Tendenz beS Verfassers radikalsten religiösen Anschauungen entspricht? Da muß denn jeder mit den elementarsten pädagogischen Regeln Verttaute diese Frage entschieden verneinen. Ein Lehrbuch, das seinen Zweck erfüllen soll, muß klar und leicht verständlich, elementar und nicht abstrakt - doktrinär geschrieben, in bestimmten und unzweideutigen Ausdrücken abgefaßt, frei von Widersprüchen, logisch und konsequent durchgeführt, rückhattloS wahr und, wenn es fich um ein jüdisches ReligionSbuch handelt, spezifisch jüdsich sein. Wenn auch "nicht zu verkennen ist, daß in vielen Teilen die Diktion des Buches schön und dem kindlichen Geiste angemessen ist, und daß der Verfasser fich bemüht, auch schwierige, religionsphilosophische Probleme in einfücher, anschaulicher Form zu behandeln, so finden sich doch wieder ganze Kapitel, die sich!nm Verständnis des Kindes vollkommen entziehen, wie z. B. die Lehre von Gott (Abschnitt 3), und in fast allen Abschnitten einzelne unklar und unverständlich gehaltene Sätze. So schreibt der Verfasser über das Bekenntnis : es kleide in Worte, was in uns lebte: den Glauben an Gott als die ewige Einheit, die für uns zugleich die höchste Vollkommenheit bedeutet" (Seite 14). Würde der Gedanke nicht klarer und dem Kinde wirklich faßlich werden, wenn der Vers, das Judentum hinter den mannigfalttgen Erscheinungen der Natur den ewigen, einigen Gott erkennen ließe anstatt „die ewige göttliche Einheit? (Seite 15) Ich darf sicher der Zustimmung jedes einsichtigen Pädagogen gewiß sein, selbst wenn er — im Geaenfatzzu meiner persönlichen Auffässung — der systematischen .Religionslehre als einem gesonderten Unterrichtsgegenstanö im jüdischen Religionsunterricht Berechttgung zuspricht, wenn ich erköre, daß Themen wie die Lehre von Gott und das Wesen der Heiligkeit, lehrhafte Abhandlungen über das Wesen der Sünde vor Kindern im Alter von 9—14 Jahren ein Unding find und man sie höchstens in elementarster Form im Anschluß an Bibel — und Tefillahunterricht berühren darf. Was nun die Unzweideutigkeit und Bestimmtheit des Lehrstoffs betrifft, so verweise ich auf die Abhandlung des Verfassers über die Zeremonialgesetze aus Sette 96 und 99, die ein Schulbeispiel dafür ist, wie Lehrer und Lehrbuch nicht verfahren dürfen. Was will der Lehrer antworten, wenn das denkende Kind ihn fragte: wer ist die Glaubensgemeinde, die darüber entscheiden soll, welche Formen „unserem" Denken und Fühlen noch entsprechen und welche nicht mehr? Was will er dem Kinde antworten, das ihn ftagte, wie soll ich die Zeremonialgesetze „in ihrer Bedeutung würdigen"? Was soll ich unter „Weiterentwicklung der religiösen Formen durch die Gegenwart" verstehen? Kann der Lehrer daS Ausmerzen aller altjüdischen Bräuche und die Einführung fremder Zeremonien als Weiterentwicklung jüdischreligiöser Formen dem Kinde mit gutem Gewissen darstellen?. Nach Auffassung des Verfassers vielleicht wohl. Wer in der Btbeistelle 5. B. M. 13 2-5 eine Widerlegung der Auffassung findet, daß die Propheten Borhersager künftiger Ereignisse gewesen seien, dessen Logik muß auf so schwachen Füßen stehen, daß man ihm auch verzeihen muß, was er auf Sette 99 u. 100 über das Verhältnis der Propheten zum Zeremonialgesetz zu verkünden weiß. Für jeden Religionsunterricht aber u>d von jedem Religionslehrer muß rückhaltlose Wahrhaftigkeit gefordert werden, die nichts verschweigt nnd nichts vertuscht und ehrlich dem Kinde auch das bekannt giebt, was nicht in das selbstkonstruierte System sich fügen will. Wie aber will der Verfasser von diesem Gesichtspunkt aus es rechtfertigen, wenn er in dem Abschnitt über die Bestimmung des Menschen aus dem 3. B. M. 19 dem Kinde nur diejenigen Verpflichtungen mitteilt, die unser Verhältnis zu unjerm Mitmenschen regeln und all bas, was er nach Art der radikalen jüdischen Reformtheologen „Zermonialgesetz" nennt, dem Schüler geflissentlich verschweigt? Oder kann er von letzteren, die auf demselben Blatt, stehen, nicht sagen: „Nicht menschliche Willkür hat sie geboten, sondern der heilige Gott?" (Seite 23). Darf sich der Lehrer darauf verlassen, daß der Schüler niemals die Bibel zur Hand nehmen und diese Unterschlagung entdecken könnte? Könnte nicht vielleicht ein wißbegieriger Schüler einmal das 5. Buch Moses aufschlagen, im 13. Kapitel blättern und dort die Entdeckung machen, daß nach Vers 6, den der Verfasser wohiweisltch nicht mehr zitiert (S. 4), der falsche Prophet hingerichtet werben sollte? Würde ihm dadurch nicht alles hinfällig werden, was ihm sein Lehrer von der „grausamen Härte" erzählte, zu der der Prophet Elia sich hinreißen ließ? (Seite 13.) — Und wie hier im einzelnen alles nach dem System des Verfassers gemodelt ist und er seine persönliche Anschauung als Lehre Gottes aussptelt, so enthält seine jüdische Religion" keinerlei spezifisch jüdisches Postulat an das religiöse Leben des Einzelnen. Seine Forderungen gehen nicht über den Rahmen eines freireligiösen Moralunterrichts hinaus. Selbst in dem Abschnitt über die Bestimmung des Menschen, der mit den Worten Koheleths schließt: „Fürchte Gott und halte seine Gebote, denn das ist die Bestimmung aller Menschen," findet fich keine einzige all der zahlreichen, das Verhältnis des Juden zu seinem Gott bestimmenden Vorschriften. Es fehtt dem Ganzen die jüdische Färbungjüdisch ist an diesem Buch nur der Titel, dm es nut Unrecht führt, und so ist in jüdischen ReiigwnSschulen kein Platz für Dr. Coblenz' „Jüdische Religion." Köln. Seminardirektor Dr. Carlev ach.

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