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Der Israelit · 1908-08-27 · Heft 35 (27.8.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 35 (27.8.1908)
Date
1908-08-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Gebefreudigkeit überlassen. Mit Rücksicht auf die Gesamtlage der römisch-katholischen Gemeinde und mit Rücksicht darauf, daß sich die Notwendigkeit der Errichtung einer vierten katholischen Kirche ergeben habe, sei eine Subventionierung nicht bloß rechtlich, sondern auch materiell geboten. Vom Standpunkt der Bedürftigkeit würde eine Unterstützung des jüdischen Kultus sich als überflüssig erweisen, da die jüdische Gemeinde (deren Mitgliederzahl zurzeit gegen 400 beträgt, die ein Budgets von 70000 Frcs. jährlich aufbringen) in finanzieller Beziehung gesichert dasteht. Auch dem Leistungen der israelitischen Gemeinde wird in dem regierungsrätlichen Ent Wurf uneingeschränkte Anerkennung gezollt. Die jüdische Gemeinde hat in letzter Zeit mit einem Kostenaufwand von 100 000 Frcs, einen Friedhof erworben. Sie baut zurzeit ein Gemeindehaus, sie besitzt ein Altersasyl, ein Waisenhaus und ein Spitaldie beiden letzteren Werke sind erst in jüngster Zeit mit einem Kostenaufwand von je 150000 Frcs. gegründet worden und verdanken ihre Entstehung der Wohltätigkeit und dem Opfersinn der jüdischen Bevölkerung Basels. Sehr interessant ist auch die folgende Zusammenstellung, die wir in dem Berichte der Regierung finden. Die Almosen-Empfänger betrugen im Jahre 1906: 1746. -Hiervon würden durch dgs bürgere liche Armen amt ca. 200 unterstützt, deren Konfessionsverhältnisse unbekannt sind. Dre von der Allgemeinen Armenpflege Unterstützten setzten sich zusammen: Angehörige der Landeskirche 1020 — 66 Prozent der Unterstützten, Römisch-Katholische 520 — 33,6 Proz. der Unterstützten, Israeliten 2 — 0,1 Proz. der Unterstützten, Andersgläubige 5 — 0,3 Proz. der Unterstützten. Aber wenn die israelitische Gemeinde auch materiell die Notwendigkeit der Subventionierung nicht nachweifen könne, so gebühre ihr doch die staatliche Unterstützung aus re stlichen Gründen. Ueberhaupt sei, wenn der katholische Kultus subventioniert werde, darüber kein Zweifel vorhanden, daß aus Gründen der Billigkeit und Gerechtigkeit auch der jüdische Kultus unterstützt werden müsse. Nachdem der Regierungsrat noch die' eventuelle Höhe der jährlichen Subvention für die römisch-katholische Gemeinde auf circa 36 000 Frcs. und für die israelische auf circa 6900 Frcs. berechnet hat, spricht er sich gegen das System der Subventionierung aus, durch welches jeder Bürger gezwungen wäre, zum Kultus des anderen beizusteuern, was dem Geiste der Bundesverfassung widerspräche, und empfiehlt in längeren Ausführungen die Trennung von Kirche und Staat. Jedoch soll die Trennung keine radikale sein. Vielmehr soll das Verhältnis von Kirche und Staat nur gelockert werden, weil die Landeskirchen noch nicht festgefügt und gesichert enug dastehen, um sich völlig selbst überlassen leiben zu können. - Der- Entwurf schlägt also vor, gaß Äe evangelische und altkatholisch Kirche öffentlich rechtliche Stellung erhalten. Sie ordnen ihre Angelegenheiten selbstäuaig, jedoch bedürfen sie für Aenderungen der Verfassung und Aehnliches der Genehmigung des Regierungsrates. Ihren Kultus bestreiten sie durch besondere Kultussteuern. Vom l. Januar 1910 an darf für Kultuszwecke aus Staatsmitteln nichts mehr ausgegeben werden (ausgenommen bleiben nur die vom Staat besoldeten Geistlichen in den Spitälern und Gefängnissen und die theologische Fakultät an der Universität).' Als einmalige Abfindung erhalten die Katholische Gemeinde 150,000 und die jüdische 15,000 Fr. Wenn man den Entwurf der Regierung liest, muß man freudig anerkennen, daß der Grundsatz der Gerechtigkeit sich Bahn gebrochen hat. Die Jüdische Religion wird neben den anderen Confesionen als gleichberechtigt betrachtet und behandelt. Ein Geist der Milde und der Versöhnlichkeit weht aus dem neuen Gesetze, welches der Bedeutung der Religion für das Volksleben gerecht wird, und ein Beispiel der Toleranz bietet, welches überall nachgeahnt werden fällte. Der Ratschlag der Regierung kommt im September oder Oktober vor den Hohen Rat, der darüber zu beschließen haben wird. LI*«*. orrespondenzen und Nachrichten. Derrtsty«« KeUtz. München, 7. August. In der Kammersitzung vom 3. d. Mts. gelangte das Budget des „Israelitischen Kultus" zur Beratung, wobei die bereits gemeldeten Beschlüsse des Finanzausschusses betreffs der Petitionen des Landesvereins, des Lehrervereins, und der Rabbiner-; konferenz genehmigt wurden. Bei diesem Anlaß hat sich der Referent Abg. Dr. Schädler, wiederum in dankenswerter Weise zum Dolmetsch der in jüdischen Kreisen lebhaft empfundenen Wünsche nach Revision des Judengesetzes gemacht. Wir geben seine hierauf bezüglichen Aeußerungen nach dem stenographischen Bericht wieder: „Dr. Schädler (Berichterstatter): Meine Herren Bei der Behandlung dieses Kapitels wurde seitens des Referenten darauf hingewiesen, daß aus beteiliet:n Kreisen ihm schon wiederholt die Ansicht geäußert worden sei, daß das Gesetz von 1813 sehr revisionsbedürftig sei. Die jetzigen Bestimmungen reichten nickt aus, um den beiden Richtungen, die sich innerhalb der israelitischen Kultusgemeinöen gebildet haben, zu genügen. Der Referent erklärte, er sei weit entfernt davon sich auch nur von weitem In die internen Angelegen-' heiten des israelitischen Kultus mischen zu wollen. Allein darauf dürfe er aufmerksam machen, daß, nachdem einmal die beiden Richtungen vorhanden seien, dafür gesorgt werden müsse, daß eine Richtung nicht etwa durch die andere unterdrückt oder bedrückt werde. Die neologische und orthodoxe Richtung gingen ganz bedeutend auseinander und zwar in den wichtigsten Punkten des israelitischen Kultus. Der Kernpunkt der Sache werde wohl der sein, daß zwei Gemeinden existieren könnten. Weiter handle es sich um die Schule, insbesondere, daß nicht eine Gewissensbedrückung nach d,'r Richtung hin erfolge, daß die Angehörigen der einen Richtung ihre Kinder in den Religionsunterricht zu einem Lehrer senden müßten, dem gegenüber sie eine ablehnende Stellung einnähmen. Es sei in einzelnen Fällen ja gelungen eine friedliche Lösung herbeizuführen; es sei dabei an München erinnert. Gegenwärtig spiele eine ähnliche Anegelegenheit in Nürnberg speziell hinsichtlich der Schule. Hier sei es die Frage des Dispens- und des Zensurrechtes und man werde sich wohl der Hoffnung hingeben dürfen, daß, wie es in München gelungen sei bei den Streitpunkten wenigste,rs zu einem Waffenstillstand zu kommen, so auch in Nürnberg es möglich sein werde. Seitens verschiedener Mitglieder des Finanzausschusses wurde es in der Tat als an der Zeit bezeichnet, daß eine Revision des Ediktes von 1813 eintrete, namentlich seines 8 25; dies umsomehr, da die Berhältnisse andere geworden als zur Zeit, als das Gesetz von 1813 erlassen worden sei. Seitens des Herrn Staatsministrrs wurde anerkannt, daß das geltende Recht, wie es im Judenedikt von 1813 enthalten sei und wie es seinen weiteren Ausbau durch die Ministerialentschließung vom 29. Juli 1863 gefunden habe, in vielen Punkten verbesserungsbedürftig sei. Einzelne Bestimmungen seien in der Tat durch die Zeitverhältnisse überholt worden; aber es sei auch noch eine Reihe von Bestimrnungen in dem Edikt, die auch heute noch ihr volles Recht und ihre Geltung hätten. Die Materie sei außerordentlich schwierig; es komme eben in Betracht, daß die jüdische Religionsgemeinschaft keine kirchliche Autorität habe, keine hierarchische Organisation. Die Staatsregierung sei in religiösen Fragen eigentlich ratlos, sie habe niemand, an den sie sich wenoen könnte und das werde bei der gesetzlichen Regelung der Materie eine große Schwierigkeit' bieten. Nebenbei bemerkt, gewissermaßen innerhalb zweier Gedankenstriche, darf ich dabei doch diesen Ausführungen des Herrn Staatsministers gegenüber Hinweisen, daß die israelitische Relrgion in Bayern keine andere ist als in Preußen; in Preußen aber.hat das im Jahre 1877 sanktionierte Lastersche Trennungsgesetz allen Gewisfensbedrängnissen ein Ende gemacht und die Austrittsmöglichkeit hat sich, weil sie dre Majorität zwang auf die religiösen Gefühle der Minorität Rücksicht zu nehmen, als em Kitt der Einheit bewährt. Ich habe eben bemerkt, nur in parantbesi hätte ich mir gestattet auf dieses preußische Trennungsgesetz hinzuweisen; es ist möglich, daß dadurch das eine oder andere Bedenken, das.der HerrWtaatsminister hat, vielleicht sich leichter lösen läßt. Allerdings muß zugegeben werden, wie auch der Herr Staatsminister betonte, daß die Schwierigkeiten um so größer seien, als .die Berhältnisse innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft noch nicht geklärt seien. Die neologische und die orthodoxe Richtung seien sich selber noch nicht vollständig klar, in welchen Bahnen sich die gesetzliche Regelung bewegen solle; man könne darum auch billigerweise von der Regierung die Neuregelung der Verhältnisse nicht verlangen. Der Herr Staatsminister hält deshalb auch den Zeitpunkt für eine gesetzliche Regelung noch nicht für gekommen, er glaubt, daß man zuerst die Sache innerhalb der jüdischen Gemeinschaft sich weiter ausreü?n lassen müsse. Dann erst könne man an die Materie herantreten. Es könnte die Reform wesentlich vorbereitet und erleichtert werden, wenn sich die Vertreter der Neologen und der Orthodoxen in Bayern im Einklang mit den Rabbinaten auf gewisse Grundzüge der Neugestaltung einigen würden. Dazu bestehe auch Aussicht. Diese Entwicklung möchte aber abzuwarten sein und darum, 'meinte der Herr Staatsminister, wäre er sehr dankbar, wenn man ihn vorerst nicht verdrängen würde, zumal noch andere Tinge <üick zu bearbeiten seien, die mehr spruchreif seien. Der Herr Staatsminister wies darauf hin, daß in den beiden größten Kultusgemeinden, München und Mrnberg, in der letzten Zeit Vereinbarungen, getroffen worden seien, die darauf hinzielten, die Gewiss rnssreiheit jeder Richtung zu ihrem Rechte kommen zu lassen; er begrüße dieses. In diesen beiden Gemeinden habe bie neologische Richtung die Mehrheit; es stünden ihr aber sehr beachtenswerte orthodoxe Minderheiten gegenüber und bei den Orthodoxen habe dre ernste Befürchtung geherrscht, daß die Mehrheit ihr Uebergewicht dazu benützen möchte, den Fortbestand der orthodoxen Gottesdienste in der Vererussynagoge 'der Minderheit unmöglich zu machen und die gemeinsamen Kultuseinrichtungen so zu. gestalten, daß sie von den Orthodoxen nach ihrer religiösen Anschauung ohne Gewissensbedrängnis nicht mehr benützt werden könnten. Es sei aber dank der Einsicht der Führer auf beiden Seiten im Zusammenwirken mit den Rabbinern gelungen, den Ausbruch eines offenen Konfliktes in den beiden Kultusgemeinden hinta^nhalten. 'Es seien Vereinbarungen getroffen, wonach die Kultusverwaltungen der orthodoxen Minderheit eigenen Gottesdienst unter Wahrung der hergebrachten Riten einräumten, ihr einen bestimmten Zuschuß aus der gemeinsamen Kasse der Kultusgemeinden gewährleisteten und genügenden Einfluß aus die ritualen Einrichtungen in der Gemeinde sichert:,,. Auf diese Weise seien die wesentlichsten Streitpunkte vorerst aus der Welt geschafft. Der Herr Kultusminister gab der Hoffnung Ausdruck, daß Konflikte hintangehalten würden. Auch in Nürnberg scheine ihm der Haup,fache nach der Friede hergestellt. Allerdings bedürfe ein Punkt in dtürnberg noch der Erwägung» nämlich der Wunsch der Orthodoxen in Nürnberg, daß ihre Kinder von der Verpflichtung zum Besuche des öffentlichen Religionsunterrichtes in den Volks- und Mittelschulen befreit würden. Much hier gebe er sich der Hoffnung hin, baß diese Angelegenheit in dem Sinn: beigelegt werde, daß keine Seite eine Gewisseitsbedrückung erfahre. Wie berechtigt die Anregung war, die im Finanzausschüsse hinsichtlich der Revision des Edikts von 1613 gegeben wurde, .dafür liegt mir ein . neues Beispiel vor, das ich, ohne meine Pflicht als Referent auch nur im geringsten zu verletzen, hier wohl anfügen darf; denn es' enthält nach keiner Richtung hin irgend eine Polemik, dient aber zur Illustration. T-ie Tatsache, um die es sich handelt, ist die, daß unter dem 29. Und 30. Juli, also vor wenigen Tagen, die Vorstandschaften dreier hiesiger gottesdienstlicher Bereinigungen, deren Mitglieder sich ausschließlich aus osteuropäischen Israeliten rekrutieren, vorn Polizeiamt München I, beziehungsweise München IV die schriftliche Mitteilung erhielten, daß in Rücksicht auf 8 25 des Judenedikts ihre seit 10—15 Jahren ungehindert bestehenden Gottesdienste nicht mehr stattfinden dürfen, wenn dieselben nicht als gemeindliche Gottesdienste von der Kultusgemeinde anerkannt werben. Die Verwaltung der israelitischen Kultnsgemeinde lehnt das letztere der finanziellen Konseauenzen halber und auch aus dem Grunde ab, well diese an den polnisch-russischen Ritus gewöhnten Israeliten eine ganz andere Liturgie haben als dre westeuropäischen Israeliten. Es stehen also diese 200—300 Israeliten unmittelbar vor der Gefahr, daß ihnen die Betätigung ihres Kultus von Polizei' wegen in buchstäblicher £uterpretation der veralteten gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft untersagt tvrid. Tie Leute haben sich niemals das geringste zuschulden kommen lassen, es ist niemals die geringste Klage über ihre Gottesdienste bei der Polizei eingelaufen, Verwaltung und R«obinat der israelitischen Kultusgemeinde sind übereinimmend der Anschauung, daß diese gottesdienstlichen Veranstaltungen der osteuropäischen Wohüätigkeitsvereine geradezu ein Bedürfnis für diese osteuropäischen Israeliten sind, und trotzdem ist die Polrzei berechtigt istmttm iMMiÜhl

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